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Straßenzustandsbericht und Sanierungskonzept

Angenommen
TypAntrag
GemeindeForst (Lausitz)
Datum2026-07-09
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Das Bauamt der Gemeinde Forst legte einen aktualisierten Straßenzustandsbericht für das 40 km lange kommunale Straßennetz vor. Bei 3,5% des Netzes (1,15 km) besteht kurzfristiger Sanierungsbedarf, insbesondere bei Burgweg/Wiesenstraße und Bruchsaler/Weiherer Straße mit geschätzten Kosten von ca. 3,15 Mio. Euro im Vollausbau. Der Technische Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, erforderliche Mittel für die Haushaltsplanung 2027 ff. anzumelden.

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Gemeinde Forst Sitzungsvorlage Federführung: Bauamt/Technischer Bereich Vorl. Nr.: SV/2026/288 Bearbeiter: Claudia Wünsch AZ: Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus Technischer Ausschuss 09.07.2026 Kenntnisnahme öffentlich Straßenzustandsbericht und Sanierungskonzept Beschlussvorschlag: 1. Der Technische Ausschuss nimmt den vorgelegten Straßenzustandsbericht 2026 zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel für den Haushaltsplan 2027ff anzumelden. Sachverhalt: 1. Ausgangslage: Das kommunale Straßennetz der Gemeinde Forst hat eine Gesamtlänge von rund 40km. Zur Sicherung der Verkehrssicherheit, zum langfristigen Substanzerhalt und für die mittelfristige Finanzplanung hat das Bauamt die Zustandserfassung der Straßen im Gemeindegebiet aus dem Jahr 2019 fortgeschrieben. Die Zustandserfassung und -bewertung erfolgte nach der E EMI (Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Straßenbauten im kommunalen Bereich) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Die Zustandserfassung wurde mittels kamerabasierter Befahrung des Straßennetzes und anschließender Sichtung und Schadensbewertung durch das Bauamt durchgeführt. Erfasst und manuell bewertet wurden alle relevanten Substanzmerkmale (Risse, Flickstellen, Ausbrüche) und Gebrauchsmerkmale (Ebenheit, Spurrinnen, Entwässerungsfunktion). Gemäß E EMI wurden die Schäden zu Zustandswerten auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 5 (ungenügender Zustand) zusammengefasst und grafisch aufbereitet. 2. Priorisierungsverfahren: Bei der Erstellung der Prioritätenliste wurden neben den Zustandswerten aufgrund der Befahrung die Verkehrsbedeutung der Straße berücksichtigt, d. h. Straßen mit einer überörtlichen Bedeutung, Haupterschließungsstraßen und Strecken mit ÖPNV- Verkehr wie z. B. die Ortsdurchfahrten haben eine höhere Priorität erhalten, wie reine SV/2026/288 Seite1von3 Wohn- und Erschließungsstraßen. Als weiterer Faktor wurden anstehende Leitungssanierungen in die Priorisierung mit aufgenommen. Es wurden dabei sowohl die Ergebnisse der Überrechnung des Kanalnetzes sowie das Sanierungskonzept der Wasserversorgung mit der Zustandsbewertung überlagert. Als weitere Leitungsverlegung ist der Bau des Nahwärmenetzes zu berücksichtigen, da aufgrund der erforderlichen Leitungsdimensionen größerer Eingriffe im Tiefbau erforderlich sind. 3. wesentliche Ergebnisse und geplante Sanierungsmaßnahmen: In der Vorlage wird zunächst nur auf die Ortsdurchfahrten eingegangen, eine detaillierte Betrachtung der Prioritätenliste wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Ortsdurchfahrten: Burgweg/Wiesenstraße (Priorität 1: kurzfristiger Handlungsbedarf: 1-3 Jahre): Der bauliche Zustand ist sehr schlecht, es gibt im gesamten Bereich zahlreiche Flickstellen, Ausbrüche und Risse. Die Gehwege sind ebenfalls in einem schlechten Zustand. Die Wasserleitung ist vor 1963 gebaut worden und ist daher sanierungsbedürftig. Im Bereich der Kanalisation kommt es bei Starkregenereignissen stellenweise zu Rückstau. Die Verwaltung schlägt vor, ein Ing.-Büro mit einer Bedarfsermittlung zu beauftragen, um die Kosten für eine Sanierung im Vollausbau zu ermitteln und diese Mittel in den nächsten Jahren im Haushalt bereitzustellen. Grobe Kostenschätzung (Vollausbau, ohne Kanal und Wasserleitung): ca. 7.000m² Fläche: ca. 2.800.000,- € Bruchsaler Straße/Weiherer Straße (Priorität 1: kurzfristiger Handlungsbedarf): Das geplante Nahwärmenetz in der Bruchsaler Straße und in der Weiherer Straße erfordert größere Eingriffe in den Tiefbau. Die Fahrbahndecke ist an einigen Stellen schadhaft, die Gehwege sind nur zum Teil saniert. Daher ist eine Sanierung der Deckschicht und der Gehwege in diesem Bereich sinnvoll und sollte im Rahmen der Umsetzung des Nahwärmenetzes durchgeführt werden. Die Wasserleitung, die auch hier vor 1963 gebaut wurde, sollte dann ebenfalls erneuert werden. Grobe Kostenschätzung: (Deckensanierung, Gehwegsanierung): ca. 3.500m² Fläche: ca. 350.000,- € Hambrücker Straße (Priorität 2: mittelfristiger Handlungsbedarf: 5-7 Jahre) Im Bereich zwischen Reitgrabenweg und Tankstelle ist die Fahrbahn aufgrund von Flickstellen und Ausbrüchen in einem schlechten Zustand. Die Gehwege sind stellenweise saniert, die übrigen Bereiche sind sanierungsbedürftig. Die Wasserleitung ist auch hier vor 1963 gebaut worden und sollte im Rahmen von Straßensanierungsmaßnahmen saniert werden. Da bereits der Bereich an der Waldseehalle und an der Kreuzung Kronauer Allee/Kolpingstraße umgestaltet sind, sollte geprüft werden, ob mit einer Umgestaltung das Konzept bis zum Reitgrabenweg weitergeführt werden könnte. Kosten für die Sanierung können erst ermittelt werden, wenn das weitere Vorgehen geklärt ist. SV/2026/288 Seite2von3 Die Netzauswertung des gesamten Straßennetzes ist als Übersicht in der folgenden Tabelle dargestellt: Länge in Zustandswert Prioritätsklasse Anteil in % km >1,0<3,4 3: kontinuierliche Beobachtung 21,25 km 64,7 >3,5<4,5 2: mittelfristig (bis 10 Jahre) 10,46 km 31,8 >4,5 1: kurzfristig (2-5 Jahre) 1,15 km 3,5 Bei ca. 3,5% des Straßennetzes besteht kurzfristig umfangreicher Sanierungsbedarf, bei weiteren 31,8% des Netzes sollten in den nächsten 10 Jahren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sollten aus Synergieeffekten mit Maßnahmen am Kanal bzw. Erneuerung der Wasserleitungen durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Mittel für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind in den nächsten Jahren kontinuierlich in die Haushaltsplanung aufzunehmen. SV/2026/288 Seite3von3

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