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Entscheidung über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Forst (Lausitz) |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Forst übertrug Ermächtigungen aus 2025 in das Haushaltsjahr 2026. Der Gemeinderat beschloss die Bildung von Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 516.000 € für Aufwendungen (etwa Bauhof-Dachsanierung, Kindergarten-Sanierung, Hallbeleuchtung) und 1.195.000 € für Investitionen (Grundstückserwerb, Breitbandausbau). Dazu kommen zweckgebundene investive Einzahlungen von 855.000 € (Bund und Land), mit einem Gesamtsaldo von 856.000 €.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Forst
Sitzungsvorlage
Federführung: Rechnungsamt Vorl. Nr.: SV/2026/302
Bearbeiter: Michael Veith AZ: 904.29
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 20.07.2026 Entscheidung öffentlich
Entscheidung über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem
Haushaltsjahr 2025
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Ermächtigungsübertragungen zum
31.12.2025 entsprechend der Aufstellung im Sachverhalt:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt): 516.000 €
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Finanzhaushalt) 1.195.000 €
Summe 1.711.000 €
Zweckgebundene investive Einzahlungen 855.000 €
Saldo 856.000 €
Sachverhalt:
Auch in der Doppik können nach Ablauf des Haushaltsjahres nach § 21 Absatz 1 und
2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Ansätze und Auszahlungen für
einzelne Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für Aufwendungen
und Auszahlungen eines Budgets als Ermächtigungsübertragung auf das kommende
Haushaltsjahr übertragen werden. Der Gemeinderat hat hierüber zu entscheiden.
Da bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2026 bereits davon ausgegangen
wurde, dass Ermächtigungsübertragungen gebildet werden und für einige
Maßnahmen bereits Aufträge vergeben, diese aber noch nicht abgeschlossen sind,
schlägt die Verwaltung vor, für folgende Ansätze Ermächtigungsübertragungen zu
bilden. Die Ansätze für die Aufwendungen sind gemäß § 21 GemHVO übertragbar
bzw. werden hiermit für übertragbar erklärt. Maßnahmen, die in 2025 veranschlagt
waren, aber noch nicht begonnen wurden, sind in 2026 neu veranschlagt.
Aufwendungen (Ergebnishaushalt)
Produkt/Sachkonto Bezeichnung Betrag
11250000/42110000Bauhof – Dachsanierung 100.000 €
36500132/43120000Kirchl. Kindergärten/Zuweisung an Gemeinden 96.000 €
(noch ausstehende Gelder für Sanierung des Abwassersystems
an der Kindertagesstätte „St. Franziskus“)
42400400/42910000Heidesee – Aufwend. f. Dienstleistungen (Aquality) 220.000 €
(Betrag für evtl. abzuschließenden Vergleich)
SV/2026/302 Seite1von2
42410100/42110000 Waldseehalle – Austausch Hallenbeleuchtung 50.000 €
51100000/42910000 Städteplanung, Vermessung
Sanierungsmanagement/Quartierskonzept 20.000 €
53800000/42120000 Abwasserbeseitigung – Kanalreinigung 30.000 €
Zwischensumme Ermächtigungsübertragung Ergebnishaushalt: 516.000 €
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Finanzhaushalt,
investive Maßnahmen)
Investitionsmaßnahme/Sachkonto Bezeichnung Betrag
751100100400/78210000 Sanierungsgebiet Schwanenstraße
-Grundstückserwerb 295.000 €
753600000605/78720000 Internet-Breitbandversorgung
- Ausbau grauer Flecken 900.000 €
Zwischensumme Ermächtigungsübertragung Investiv 1.195.000 €
Zweckgebundene investive Einzahlungen
Investitionsmaßnahme/Sachkonto Bezeichnung Betrag
753600000605/ Internet-Breitbandversorgung/Ausbau graue Flecken
/68100000 Inv.zuschuss vom Bund 475.000 €
/68110000 Inv.zuschuss vom Land 380.000 €
Zwischensumme Ermächtigungsübertragung Einnahmen investiv 855.000 €
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Bildung von Ermächtigungsübertragungen werden 1.711.000 Euro
Ausgabemittel und 855.000 Euro Einnahmemittel aus dem Haushaltsjahr 2025 in das
Haushaltsjahr 2026 übertragen.
SV/2026/302 Seite2von2
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