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Gebührenordnung für die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeForbach
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Forbach führt eine Nebenkostenpauschale für alleinige Anmietungen des Probenraums in der Festhalle Langenbrand ein. Die Pauschale beträgt 40,00 € pro Nutzungstag und soll den administrativen Aufwand für Zählerablesung und Abrechnung reduzieren. Die Höhe basiert auf den tatsächlich angefallenen Nebenkosten bei bisherigen Vermietungen. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Gebührenordnung entsprechend.

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Beschlussvorlage Vorlage: 2026/302 Fachamt: Hauptamt Bearbeiter: Sarah Schneider Datum: 26.06.2026 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Gebührenordnung für die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen - Festlegung einer Nebenkostenpauschale für den Probenraum Langenbrand Sachverhalt Mit Inkrafttreten der Gebührenordnung für die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen zum 01.01.2025 und der damit verbundenen Ausweitung der Anmietungsmöglichkeiten für Privatpersonen in der Festhalle Langenbrand hat die Anzahl der Vermietungen deutlich zugenommen. Derzeit sieht die Gebührenordnung bei alleiniger Anmietung der Schulstube oder des Foyers in der Festhalle Bermersbach, der Kaffeebar in der Festhalle Gausbach sowie des Seminarraums oder des Lesezimmers in der Murghalle die Erhebung einer Nebenkostenpauschale vor. Dadurch wird der Aufwand für die Erfassung der Strom- und Wasserverbräuche reduziert und die Abrechnung vereinfacht. Da auch die alleinigen Anmietungen des Probenraums in der Festhalle Langenbrand in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen haben, schlägt die Verwaltung vor, künftig auch hierfür eine Nebenkostenpauschale einzuführen. Dadurch kann auf das Ablesen der Strom- und Wasserzähler vor und nach jeder Vermietung durch die Hausmeister verzichtet und der damit verbundene Verwaltungsaufwand reduziert werden. Auf Grundlage der bei den bisherigen Vermietungen angefallenen Nebenkosten wird vorgeschlagen, für die alleinige Anmietung des Probenraums eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 40,00 € je Nutzungstag zu erheben. Erfolgt die Anmietung gemeinsam mit der Festhalle, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen der Gebührenordnung. Hierzu wird vorgeschlagen, § 4 Abs. 6 der Gebührenordnung um folgenden Passus zu ergänzen: „Bei alleiniger Anmietung des Probenraums in der Festhalle Langenbrand wird eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 40,00 € je Nutzungstag erhoben.“ Finanzielle Auswirkungen Durch die Einführung der Nebenkostenpauschale werden die bei der Vermietung des Probenraums entstehenden Strom- und Wasserkosten pauschaliert abgerechnet. Gleichzeitig reduziert sich der personelle Aufwand für die Erfassung der Zählerstände sowie die Abrechnung der Nebenkosten. Eine Übersicht der bei bisherigen Vermietungen angefallenen Nebenkosten ist als Anlage 2 beigefügt. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Gebührenordnung der Gemeinde Forbach für die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen gemäß Anlage 1. Anlagen Anlage 1 ö - Entwurf Gebührenordnung Anlage 2 ö - Übersicht Nebenkosten

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