Startseite › Forbach › Antrag
Gebührenordnung für die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Forbach |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Forbach führt eine Nebenkostenpauschale für alleinige Anmietungen des Probenraums in der Festhalle Langenbrand ein. Die Pauschale beträgt 40,00 € pro Nutzungstag und soll den administrativen Aufwand für Zählerablesung und Abrechnung reduzieren. Die Höhe basiert auf den tatsächlich angefallenen Nebenkosten bei bisherigen Vermietungen. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Gebührenordnung entsprechend.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: 2026/302
Fachamt: Hauptamt
Bearbeiter: Sarah Schneider
Datum: 26.06.2026
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Gebührenordnung für die Überlassung gemeindeeigener
Einrichtungen
- Festlegung einer Nebenkostenpauschale für den Probenraum Langenbrand
Sachverhalt
Mit Inkrafttreten der Gebührenordnung für die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen zum
01.01.2025 und der damit verbundenen Ausweitung der Anmietungsmöglichkeiten für
Privatpersonen in der Festhalle Langenbrand hat die Anzahl der Vermietungen deutlich
zugenommen.
Derzeit sieht die Gebührenordnung bei alleiniger Anmietung der Schulstube oder des Foyers in der
Festhalle Bermersbach, der Kaffeebar in der Festhalle Gausbach sowie des Seminarraums oder
des Lesezimmers in der Murghalle die Erhebung einer Nebenkostenpauschale vor. Dadurch wird
der Aufwand für die Erfassung der Strom- und Wasserverbräuche reduziert und die Abrechnung
vereinfacht.
Da auch die alleinigen Anmietungen des Probenraums in der Festhalle Langenbrand in den
vergangenen Monaten deutlich zugenommen haben, schlägt die Verwaltung vor, künftig auch
hierfür eine Nebenkostenpauschale einzuführen. Dadurch kann auf das Ablesen der Strom- und
Wasserzähler vor und nach jeder Vermietung durch die Hausmeister verzichtet und der damit
verbundene Verwaltungsaufwand reduziert werden.
Auf Grundlage der bei den bisherigen Vermietungen angefallenen Nebenkosten wird
vorgeschlagen, für die alleinige Anmietung des Probenraums eine Nebenkostenpauschale in Höhe
von 40,00 € je Nutzungstag zu erheben. Erfolgt die Anmietung gemeinsam mit der Festhalle,
gelten weiterhin die bisherigen Regelungen der Gebührenordnung.
Hierzu wird vorgeschlagen, § 4 Abs. 6 der Gebührenordnung um folgenden Passus zu ergänzen:
„Bei alleiniger Anmietung des Probenraums in der Festhalle Langenbrand wird eine
Nebenkostenpauschale in Höhe von 40,00 € je Nutzungstag erhoben.“
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Einführung der Nebenkostenpauschale werden die bei der Vermietung des Probenraums
entstehenden Strom- und Wasserkosten pauschaliert abgerechnet. Gleichzeitig reduziert sich der
personelle Aufwand für die Erfassung der Zählerstände sowie die Abrechnung der Nebenkosten.
Eine Übersicht der bei bisherigen Vermietungen angefallenen Nebenkosten ist als Anlage 2
beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Gebührenordnung der Gemeinde Forbach für die
Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen gemäß Anlage 1.
Anlagen
Anlage 1 ö - Entwurf Gebührenordnung
Anlage 2 ö - Übersicht Nebenkosten
Text aus PDF extrahiert