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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Forbach
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Forbach |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Forbach stellt den Jahresabschluss 2021 fest. Die Bilanzsumme beträgt 68.331.114,88 Euro und dokumentiert Vermögen und Schulden nach kaufmännischen Grundsätzen der Kommunalen Doppik. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis (423.379,47 Euro) wird zur Abdeckung des Fehlbetragsvortrags aus Vorjahren verwendet. Der Jahresabschluss wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: 2026/300
Fachamt: Rechnungsamt
Bearbeiter: Niklas Riedinger
Datum: 25.06.2026
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Forbach
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Forbach hat beschlossen, sein Haushalts- und Rechnungswesen
ab dem Haushaltsjahr 2020 auf die Kommunale Doppik umzustellen. Nach Art. 13 Abs. 4 des
Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 (Reformgesetz) ist die
bislang zahlungsorientierte Darstellungsform der Kameralistik auf eine ressourcenorientierte
Darstellung zu erweitern. Nach Artikel 13 Abs. 5 des Reformgesetzes ist der Jahresabschluss zum
Beginn des ersten Haushaltsjahres, in dem die kommunale Doppik zur Anwendung kommt,
aufzustellen. Darauf aufbauend sind die doppischen Jahresabschlüsse zu jedem folgenden
Abschlussstichtag zu erstellen.
Der festzustellende Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 68.331.114,88 EUR aus. Sie
stellt das Vermögen und die Schulden der Gemeinde auf kaufmännischer Grundlage unter
Zugrundelegung der Ziele des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts dar. Sie wurde auf der Basis
einer Vermögenserfassung und -bewertung nach der GemHVO-Doppik entwickelt.
Der Jahresabschlussbericht der Gemeinde Forbach ist als Anlage beigefügt.
Mit dem Erlass der Gemeindeordnung im April 2009, der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung im Dezember 2009 wurde die Rechtsgrundlage
für die Umstellung auf das NKHR endgültig geschaffen. Im März 2011 wurde die
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Produktrahmen für die
Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der
Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen) erlassen. Diese Verwaltungsvorschrift verweist bei
den Bewertungs- und Bilanzierungsvorgaben auf den aktuellen Leitfaden zur Bilanzierung Baden-
Württemberg. Im beiliegenden Jahresabschlussbericht und dem dazugehörigen Anhang nach § 53
GemHVO sind die Regelungen der o.g. Vorschriften, insbesondere des Bilanzierungsleitfadens,
unter Berücksichtigung der Verhältnisse in der Gemeinde Forbach, eingeflossen. Damit wird eine
Grundlage für die Abschlüsse der Jahre ab 2020 geschaffen.
Gemäß § 95b Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat für die Feststellung des Jahresabschlusses
zuständig. Mit diesem Beschluss wird der Jahresabschluss Grundlage für die weitere
Haushaltsführung der Gemeinde Forbach. Die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der
folgenden Bilanzen wird Schwerpunktthema bei den kommenden überörtlichen
Jahresabschlussprüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) sein.
Sowohl die Vermögenserfassung und -bewertung als auch die Aufstellung des Jahresabschlusses
und des dazugehörigen Berichts erfolgten in Zusammenarbeit mit der Rödl Audit GmbH aus
Nürnberg.
Finanzielle Auswirkungen
Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis des Jahres 2021 in Höhe von 423.379,47 Euro
wird zur Abdeckung des negativen Fehlbetragsvortrags aus Vorjahren in Höhe von 808.454,63
Euro verwendet. Das negative Sonderergebnis in Höhe von 41.254,75 Euro wird gemäß den
gesetzlichen Vorgaben mit dem Basiskapital verrechnet.
Beschlussvorschlag
Der Jahresabschluss der Gemeinde Forbach zum 31.12.2021 wird mit den im Anhang
dargestellten Bewertungsgrundlagen in der vorgelegten Fassung festgestellt (vgl. Anlage 1).
Anlagen
Anlage 1 ö - Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Forbach
Text aus PDF extrahiert