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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Forbach

Angenommen
TypAntrag
GemeindeForbach
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Forbach stellt den Jahresabschluss 2021 fest. Die Bilanzsumme beträgt 68.331.114,88 Euro und dokumentiert Vermögen und Schulden nach kaufmännischen Grundsätzen der Kommunalen Doppik. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis (423.379,47 Euro) wird zur Abdeckung des Fehlbetragsvortrags aus Vorjahren verwendet. Der Jahresabschluss wurde angenommen.

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Beschlussvorlage Vorlage: 2026/300 Fachamt: Rechnungsamt Bearbeiter: Niklas Riedinger Datum: 25.06.2026 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Forbach Sachverhalt Der Gemeinderat der Gemeinde Forbach hat beschlossen, sein Haushalts- und Rechnungswesen ab dem Haushaltsjahr 2020 auf die Kommunale Doppik umzustellen. Nach Art. 13 Abs. 4 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 (Reformgesetz) ist die bislang zahlungsorientierte Darstellungsform der Kameralistik auf eine ressourcenorientierte Darstellung zu erweitern. Nach Artikel 13 Abs. 5 des Reformgesetzes ist der Jahresabschluss zum Beginn des ersten Haushaltsjahres, in dem die kommunale Doppik zur Anwendung kommt, aufzustellen. Darauf aufbauend sind die doppischen Jahresabschlüsse zu jedem folgenden Abschlussstichtag zu erstellen. Der festzustellende Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 68.331.114,88 EUR aus. Sie stellt das Vermögen und die Schulden der Gemeinde auf kaufmännischer Grundlage unter Zugrundelegung der Ziele des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts dar. Sie wurde auf der Basis einer Vermögenserfassung und -bewertung nach der GemHVO-Doppik entwickelt. Der Jahresabschlussbericht der Gemeinde Forbach ist als Anlage beigefügt. Mit dem Erlass der Gemeindeordnung im April 2009, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung im Dezember 2009 wurde die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf das NKHR endgültig geschaffen. Im März 2011 wurde die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen) erlassen. Diese Verwaltungsvorschrift verweist bei den Bewertungs- und Bilanzierungsvorgaben auf den aktuellen Leitfaden zur Bilanzierung Baden- Württemberg. Im beiliegenden Jahresabschlussbericht und dem dazugehörigen Anhang nach § 53 GemHVO sind die Regelungen der o.g. Vorschriften, insbesondere des Bilanzierungsleitfadens, unter Berücksichtigung der Verhältnisse in der Gemeinde Forbach, eingeflossen. Damit wird eine Grundlage für die Abschlüsse der Jahre ab 2020 geschaffen. Gemäß § 95b Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig. Mit diesem Beschluss wird der Jahresabschluss Grundlage für die weitere Haushaltsführung der Gemeinde Forbach. Die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der folgenden Bilanzen wird Schwerpunktthema bei den kommenden überörtlichen Jahresabschlussprüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) sein. Sowohl die Vermögenserfassung und -bewertung als auch die Aufstellung des Jahresabschlusses und des dazugehörigen Berichts erfolgten in Zusammenarbeit mit der Rödl Audit GmbH aus Nürnberg. Finanzielle Auswirkungen Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis des Jahres 2021 in Höhe von 423.379,47 Euro wird zur Abdeckung des negativen Fehlbetragsvortrags aus Vorjahren in Höhe von 808.454,63 Euro verwendet. Das negative Sonderergebnis in Höhe von 41.254,75 Euro wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit dem Basiskapital verrechnet. Beschlussvorschlag Der Jahresabschluss der Gemeinde Forbach zum 31.12.2021 wird mit den im Anhang dargestellten Bewertungsgrundlagen in der vorgelegten Fassung festgestellt (vgl. Anlage 1). Anlagen Anlage 1 ö - Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Forbach

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