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Antrag auf Befreiung v. den Festsetzungen des Bebauungsplans „Öschle-Pfannenstiel“ für die Errichtung eines Wohnwagen-Carports (Flst. 1488/34, Schwester-Reinburga-Straße 1) und Anlage einer Zufahrt (Flst. 1488/44)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Epfendorf |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Eigentümer der Schwester-Reinburga-Straße 1 beantragen Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen zur Errichtung eines Wohnwagen-Carports und Anlage einer Zufahrt, die den Rückbau eines angrenzenden Pflanzbeetes erfordert. Der Gemeinderat genehmigte den Antrag am 21.07.2026 mit Auflagen: wasserdurchlässige Bauweise der Zufahrt, Erhalt des vorhandenen Längsparkplatzes und Eintragung einer Abstandsflächenbaulast zum Nachbarschutz. Der Antragsteller trägt alle Kosten.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: 2026/044 AZ: 632.6 - Bauakte
Fachamt: Bauamt
Verfasser: Soares Meneses, Manuela
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Antrag auf Befreiung v. den Festsetzungen des Bebauungsplans „Öschle-Pfannenstiel„ für
die Errichtung eines Wohnwagen-Carports (Flst. 1488/34, Schwester-Reinburga-Straße 1)
und Anlage einer Zufahrt (Flst. 1488/44)
Sachverhalt:
Die Eigentümer der Schwester-Reinburga-Straße 1 planen ein Wohnwagen-Carport. Die Zufahrt
erfordert den Rückbau des direkt angrenzenden Pflanzbeetes auf Flst. 1488/44. Der dortige
Längsparkplatz bleibt unangetastet. Da die zulässige Grenzbebauung überschritten wird, ist eine
Abstandsflächenbaulast erforderlich.
1. Grünordnung & Entwässerung: Das direkt angrenzende Pflanzbeet kann entfallen, da das
Gebiet rege bepflanzt ist. Zum Schutz des Wasserhaushalts wird eine zwingend
wasserdurchlässige Bauweise festgesetzt.
2. Verkehr / Parkraum: Der Längsparkplatz wird zwingend beibehalten. Es geht kein
öffentlicher Parkraum verloren.
3. Nachbarschutz & Fazit: Der Nachbarschutz wird durch die Eintragung der
Abstandsflächenbaulast rechtlich vollumfänglich gewahrt. Das Vorhaben ist städtebaulich
vertretbar.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan (§ 31 Abs. 2 BauGB) zur vollständigen
Entfernung des direkt angrenzenden Pflanzbeetes zwecks Anlage einer Zufahrt für einen
Wohnwagen-Carport auf Flst. Nr. 1488/34 wird stattgegeben.
2. Nachbarschutz / Baulast: Zur Wahrung des Nachbarschutzes wegen Überschreitung der
zulässigen Grenzbebauung ist eine Abstandsflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück
einzutragen.
3. Wasserdurchlässigkeit: Die Zufahrt im Bereich des entfallenden Pflanzbeetes ist zwingend
in wasserdurchlässiger Bauweise (z. B. Rasengittersteine) auszuführen.
4. Erhalt des Parkplatzes: Der bestehende Längsparkplatz auf Flst. Nr. 1488/44 ist von der
Maßnahme ausgeschlossen; er muss baulich unverändert und voll funktionsfähig
beibehalten werden.
5. Kostentragung: Alle Kosten für den Rückbau des Beetes und das Verfahren trägt der
Antragsteller.
Anlage 1, Lageplan, Schwester-Reinburga-Straße 1
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