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Antrag auf Befreiung v. den Festsetzungen des Bebauungsplans „Öschle-Pfannenstiel“ für die Errichtung eines Wohnwagen-Carports (Flst. 1488/34, Schwester-Reinburga-Straße 1) und Anlage einer Zufahrt (Flst. 1488/44)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEpfendorf
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Eigentümer der Schwester-Reinburga-Straße 1 beantragen Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen zur Errichtung eines Wohnwagen-Carports und Anlage einer Zufahrt, die den Rückbau eines angrenzenden Pflanzbeetes erfordert. Der Gemeinderat genehmigte den Antrag am 21.07.2026 mit Auflagen: wasserdurchlässige Bauweise der Zufahrt, Erhalt des vorhandenen Längsparkplatzes und Eintragung einer Abstandsflächenbaulast zum Nachbarschutz. Der Antragsteller trägt alle Kosten.

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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage: 2026/044 AZ: 632.6 - Bauakte Fachamt: Bauamt Verfasser: Soares Meneses, Manuela Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Antrag auf Befreiung v. den Festsetzungen des Bebauungsplans „Öschle-Pfannenstiel„ für die Errichtung eines Wohnwagen-Carports (Flst. 1488/34, Schwester-Reinburga-Straße 1) und Anlage einer Zufahrt (Flst. 1488/44) Sachverhalt: Die Eigentümer der Schwester-Reinburga-Straße 1 planen ein Wohnwagen-Carport. Die Zufahrt erfordert den Rückbau des direkt angrenzenden Pflanzbeetes auf Flst. 1488/44. Der dortige Längsparkplatz bleibt unangetastet. Da die zulässige Grenzbebauung überschritten wird, ist eine Abstandsflächenbaulast erforderlich. 1. Grünordnung & Entwässerung: Das direkt angrenzende Pflanzbeet kann entfallen, da das Gebiet rege bepflanzt ist. Zum Schutz des Wasserhaushalts wird eine zwingend wasserdurchlässige Bauweise festgesetzt. 2. Verkehr / Parkraum: Der Längsparkplatz wird zwingend beibehalten. Es geht kein öffentlicher Parkraum verloren. 3. Nachbarschutz & Fazit: Der Nachbarschutz wird durch die Eintragung der Abstandsflächenbaulast rechtlich vollumfänglich gewahrt. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan (§ 31 Abs. 2 BauGB) zur vollständigen Entfernung des direkt angrenzenden Pflanzbeetes zwecks Anlage einer Zufahrt für einen Wohnwagen-Carport auf Flst. Nr. 1488/34 wird stattgegeben. 2. Nachbarschutz / Baulast: Zur Wahrung des Nachbarschutzes wegen Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung ist eine Abstandsflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück einzutragen. 3. Wasserdurchlässigkeit: Die Zufahrt im Bereich des entfallenden Pflanzbeetes ist zwingend in wasserdurchlässiger Bauweise (z. B. Rasengittersteine) auszuführen. 4. Erhalt des Parkplatzes: Der bestehende Längsparkplatz auf Flst. Nr. 1488/44 ist von der Maßnahme ausgeschlossen; er muss baulich unverändert und voll funktionsfähig beibehalten werden. 5. Kostentragung: Alle Kosten für den Rückbau des Beetes und das Verfahren trägt der Antragsteller. Anlage 1, Lageplan, Schwester-Reinburga-Straße 1

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