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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Epfendorf |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Epfendorf beschließt die Baugenehmigung für Dachgauben und einen Balkon an der Haldengärten 10. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan und wird im vereinfachten Verfahren geführt. Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen und genehmigt die beantragten Befreiungen für die Dachgauben und die Überschreitung der Baugrenze durch den Balkon, da diese städtebaulich vertretbar sind.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: 2026/043 AZ: 632.21 - BT 08/26
Fachamt: Bauamt
Verfasser: Soares Meneses, Manuela
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO
Baugrundstück: Haldengärten 10
Gemarkung: Epfendorf
Flurstück-Nr.: 32/10
Bauantrag: Einbau Dachgauben und Neubau Balkon
Sachverhalt:
Der Bauantrag für das oben genannte Bauvorhaben wurde am 02.07.2026 über das Landratsamt
Rottweil (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) eingereicht. Die Gemeinde Epfendorf wurde mit
Schreiben vom 06.07.2026 zur baurechtlichen und planungsrechtlichen Stellungnahme
aufgefordert.
Planungsrechtliche Beurteilung
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
„Haldengärten 1. Erweiterung 1. Änderung“.
Das Bauvorhaben wird im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO (Landesbauordnung Baden-
Württemberg) geführt. Da das Vorhaben grundsätzlich den Festsetzungen des Bebauungsplanes
entspricht, ist das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB
(Baugesetzbuch) zu erteilen.
Beantragte Befreiungen
Vom Bauherrn wurde ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung für folgende Punkte
gestellt:
Aufbau von Dachgauben (Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften/Festsetzungen)
Überschreitung der Baugrenze durch den geplanten Balkon
Gemäß § 54 Abs. 3 LBO ist hierzu eine separate Stellungnahme der Gemeinde erforderlich. Da die
Befreiungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und städtebaulich vertretbar sind, wird
vorgeschlagen, diesen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Epfendorf erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Haldengärten 1. Erweiterung 1. Änderung“.
2. Die Gemeinde Epfendorf stimmt den Befreiungen nach § 54 Abs. 3 LBO (Aufbau von
Dachgauben sowie Überschreitung der Baugrenze durch den Balkon) zu.
Anlage 1, Lageplan, Haldengärten 10
Anlage 2, Schnitt, Haldengärten 10
Anlage 3, Nord-Ost, Haldengärten 10
Anlage 4, Ansicht Nord-West, Haldengärten 10
Anlage 5, Ansicht Süd-Ost, Haldengärten 10
Anlage 6, Ansicht Süd-West, Haldengärten 10
Text aus PDF extrahiert