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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEpfendorf
Datum2026-07-21
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Epfendorf beschließt die Baugenehmigung für Dachgauben und einen Balkon an der Haldengärten 10. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan und wird im vereinfachten Verfahren geführt. Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen und genehmigt die beantragten Befreiungen für die Dachgauben und die Überschreitung der Baugrenze durch den Balkon, da diese städtebaulich vertretbar sind.

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Beschlussvorlage Vorlage: 2026/043 AZ: 632.21 - BT 08/26 Fachamt: Bauamt Verfasser: Soares Meneses, Manuela Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO Baugrundstück: Haldengärten 10 Gemarkung: Epfendorf Flurstück-Nr.: 32/10 Bauantrag: Einbau Dachgauben und Neubau Balkon Sachverhalt: Der Bauantrag für das oben genannte Bauvorhaben wurde am 02.07.2026 über das Landratsamt Rottweil (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) eingereicht. Die Gemeinde Epfendorf wurde mit Schreiben vom 06.07.2026 zur baurechtlichen und planungsrechtlichen Stellungnahme aufgefordert. Planungsrechtliche Beurteilung Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Haldengärten 1. Erweiterung 1. Änderung“. Das Bauvorhaben wird im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO (Landesbauordnung Baden- Württemberg) geführt. Da das Vorhaben grundsätzlich den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, ist das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB (Baugesetzbuch) zu erteilen. Beantragte Befreiungen Vom Bauherrn wurde ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung für folgende Punkte gestellt:  Aufbau von Dachgauben (Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften/Festsetzungen)  Überschreitung der Baugrenze durch den geplanten Balkon Gemäß § 54 Abs. 3 LBO ist hierzu eine separate Stellungnahme der Gemeinde erforderlich. Da die Befreiungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und städtebaulich vertretbar sind, wird vorgeschlagen, diesen zuzustimmen. Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeinde Epfendorf erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Haldengärten 1. Erweiterung 1. Änderung“. 2. Die Gemeinde Epfendorf stimmt den Befreiungen nach § 54 Abs. 3 LBO (Aufbau von Dachgauben sowie Überschreitung der Baugrenze durch den Balkon) zu. Anlage 1, Lageplan, Haldengärten 10 Anlage 2, Schnitt, Haldengärten 10 Anlage 3, Nord-Ost, Haldengärten 10 Anlage 4, Ansicht Nord-West, Haldengärten 10 Anlage 5, Ansicht Süd-Ost, Haldengärten 10 Anlage 6, Ansicht Süd-West, Haldengärten 10

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