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Ganztagsbetreuung an der Schlichemklammschule Epfendorf ab dem Schuljahr 2026/2027 - Satzungsbeschluss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEpfendorf
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt die Einführung der Ganztagsbetreuung an der Schlichemklammschule Epfendorf ab Schuljahr 2026/2027 in offener Form. Das schulische Angebot (13:00-15:00 Uhr täglich) ist gebührenfrei; kostenpflichtig sind Früh-, Mittags-, Nachmittags- und Ferienbetreuung mit gestaffelten Monatsgebühren. Der Gemeinderat beschließt die Satzung mit Gebührenordnung, die Betreuungszeiten, Anmeldung und Regelungen verbindlich ab 01.09.2026 festsetzt.

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Beschlussvorlage Vorlage: 2026/048 AZ: 200.02 Fachamt: Bürgermeister Verfasser: Prielipp, Mark Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 21.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Ganztagsbetreuung an der Schlichemklammschule Epfendorf ab dem Schuljahr 2026/2027 - Satzungsbeschluss Sachverhalt: Erläuterungen: DerGemeinderathatam28.04.2026beschlossen,dieGanztagsbetreuungfürGrundschulkinderabdem Schuljahr2026/2027umzusetzen.DieVerwaltungwurdebeauftragt,dieerforderlichenBenutzungs-und Gebührenregelungenauszuarbeiten. Die Satzung regelt die kommunalen Betreuungsangebote, die Anmeldung, die Gebührenpflicht, die FerienbetreuungsowiedieBring-,Abhol-undKrankheitsregelungen. Die Ganztagsgrundschule wird in offener Form geführt. Das schulische Ganztagsangebot (täglich von 13:00Uhrbis15:00Uhr)wirdüberLehrerstundenabgedecktundistgebührenfrei. KostenpflichtigsinddieergänzendenkommunalenAngebote: • Frühbetreuung:MontagbisFreitagvon07:00UhrbiszumUnterrichtsbeginn. • Mittagsbetreuung:MontagbisFreitagvomUnterrichtsendebisspätestens13:00Uhr. • Nachmittagsbetreuung:MontagbisDonnerstagvon15:00Uhrbis16:00Uhr. • Ferienbetreuung:halb-oderganztägignachdemjährlichbekanntgegebenenFerienplan. Die Monatsgebühr ergibt sich aus dem gebuchten Betreuungsmodul bzw. der Zahl der regelmäßig gebuchten Betreuungstage pro Woche. Werden mehrere Module gebucht, werden die jeweiligen Monatsbeträge addiert. (Beispiel: Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung an jeweils vier Tagen ergeben25,00€+17,00€+17,00€=59,00€/Monat.) Die Monatsgebühren werden als pauschalierte Jahresgebühren für elf Monate von September bis einschließlich Juli erhoben. Schulferien, festgelegte Schließzeiten sowie eine vorübergehende AbwesenheitoderErkrankungdesKindesführennichtzueinerErmäßigungderGebühr. Das Mittagessen wird von einem externen Anbieter bezogen und wird direkt über diesen gebucht und abgerechnet.SelbstverständlichstehtesdenElternfreidiesesAngebotinAnspruchzunehmen. Mit der Beschlussfassung werden die kommunalen und schulischen Betreuungszeiten eindeutig abgegrenztunddieGebührenabdem01.09.2026verbindlichfestgesetzt. DieGemeinderatsbeschlüssezuTOPÖ2undTOPÖ3derGemeinderatssitzungam28.04.2026werden ausdeno.g.GründenzusammengefasstundwieimBeschlussvorschlagdargestelltgeändert. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt, den ab dem Schuljahr 2026/2027 gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in der Gemeinde Epfendorf durch eine GanztagesschuleinoffenerAngebotsformwieobendargestellt. 2. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Nutzung der SchulkindbetreuungundFerienbetreuunganderSchlichemklammschuleEpfendorf. Satzung_Ganztagsbetreuung_inkl. Entgeltordnung

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