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Antrag auf Befreiung/Ausnahme für die Zuordnung eines Einfamilienwohnhauses zu einem Gewerbebetrieb auf Flst. Nr. 1500, Julius-Bauser-Straße in Empfingen
Angenommen14 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Empfingen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein gewerblicher Interessent möchte ein Einfamilienhaus auf Flst. Nr. 1500 (Julius-Bauser-Straße) in Empfingen erwerben und dieses seinem in räumlicher Nähe gelegenen Gewerbebetrieb zuordnen. Die Baurechtsbehörde prüft die Ausnahmegenehmigung nach § 8 Abs. 3 BauNVO. Der Gemeinderat erteilte die städtebauliche Zustimmung und genehmigte die Ausnahme zur Zuordnung des Wohngebäudes zum Gewerbebetrieb im BBP-Gebiet Schießrain.
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Dokument
Extrahierter Text
GemeinderatEmpfingen
Sitzungsvorlageöffentlich
2026/GR/044
Sitzung:28.07.2026
Aktenzeichen:632.61
Bearbeiter:TheoWalz
AntragaufBefreiung/AusnahmefürdieZuordnungeinesEinfamilienwohnhauseszu
einemGewerbebetriebaufFlst.Nr.1500,Julius-Bauser-StraßeinEmpfingen
Bezug:
Anlagen: -Anlage1:Übersichtslageplan
Beschlussantrag:
DieGemeindeerteiltdasstädtebaulicheEinvernehmenunddieAusnahmezumAntragauf
WohnenimGewerbegebietSchießrain.DerZuordnungeinesWohngebäudesaufFlst.Nr.
1500Julius-Bauser-StraßeinEmpfingenzueinemGewerbebetriebimBBP-GebietSchießrain
wirdzugestimmt.
EinmaligefinanzielleAuswirkungen:
einmaligefinanzielleAuswirkungen
Höhe(inEUR):
Kostenstelle/Investitionsauftrag:
keineeinmaligenfinanziellenAuswirkungen
ErgänzendeAusführungen:
FinanzielleAuswirkungeninderFolge:
finanzielleAuswirkungeninderFolge
keinefinanziellenAuswirkungen
ErgänzendeAusführungen:
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ERLÄUTERUNGENZUMBESCHLUSSANTRAG:
InderJulius-Bauser-StraßeinEmpfingenstehtdasFlurstückNr.1500mitfreistehendem
WohngebäudezumVerkauf.
EingewerblicherInteressentmöchtediesesGrundstückmitWohngebäudeerwerben.Erhat
beiderBaurechtsbehördeHorbeineAusnahmezumWohnenimGewerbegebietgestellt.
Gem.§8Abs.3Baunutzungsverordnung(BauNVO)könneninGewerbegebieten
ausnahmsweisezugelassenwerden:
„WohnungenfürAufsichts-undBereitschaftspersonensowiefürBetriebsinhaberund
Betriebsleiter,diedemGewerbebetriebzugeordnetundihmgegenüberinGrundflächeund
Baumasseuntergeordnetsind“.
DaszugehörigeGewerbedesInteressentenbefindetsichinräumlicherNähezumFlurstück
1500undistdeutlichgrößeralsdasWohngebäude.DerbeiderBaurechtsbehördegestellte
AntragbeinhaltetdieZuordnungdesWohngebäudeszueinemGewerbebetriebim
BebauungsplangebietSchießrain.
DieGemeindehatüberdieErteilungdieserAusnahmezuentscheiden.
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