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Antrag auf Befreiung/Ausnahme für die Zuordnung eines Einfamilienwohnhauses zu einem Gewerbebetrieb auf Flst. Nr. 1500, Julius-Bauser-Straße in Empfingen

Angenommen14 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEmpfingen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein gewerblicher Interessent möchte ein Einfamilienhaus auf Flst. Nr. 1500 (Julius-Bauser-Straße) in Empfingen erwerben und dieses seinem in räumlicher Nähe gelegenen Gewerbebetrieb zuordnen. Die Baurechtsbe­hörde prüft die Ausnahmegenehmigung nach § 8 Abs. 3 BauNVO. Der Gemeinderat erteilte die städtebauliche Zustimmung und genehmigte die Ausnahme zur Zuordnung des Wohngebäudes zum Gewerbebetrieb im BBP-Gebiet Schießrain.

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GemeinderatEmpfingen Sitzungsvorlageöffentlich 2026/GR/044 Sitzung:28.07.2026 Aktenzeichen:632.61 Bearbeiter:TheoWalz AntragaufBefreiung/AusnahmefürdieZuordnungeinesEinfamilienwohnhauseszu einemGewerbebetriebaufFlst.Nr.1500,Julius-Bauser-StraßeinEmpfingen Bezug: Anlagen: -Anlage1:Übersichtslageplan Beschlussantrag: DieGemeindeerteiltdasstädtebaulicheEinvernehmenunddieAusnahmezumAntragauf WohnenimGewerbegebietSchießrain.DerZuordnungeinesWohngebäudesaufFlst.Nr. 1500Julius-Bauser-StraßeinEmpfingenzueinemGewerbebetriebimBBP-GebietSchießrain wirdzugestimmt. EinmaligefinanzielleAuswirkungen: einmaligefinanzielleAuswirkungen Höhe(inEUR): Kostenstelle/Investitionsauftrag: keineeinmaligenfinanziellenAuswirkungen ErgänzendeAusführungen: FinanzielleAuswirkungeninderFolge: finanzielleAuswirkungeninderFolge keinefinanziellenAuswirkungen ErgänzendeAusführungen: Seite1von2 ERLÄUTERUNGENZUMBESCHLUSSANTRAG: InderJulius-Bauser-StraßeinEmpfingenstehtdasFlurstückNr.1500mitfreistehendem WohngebäudezumVerkauf. EingewerblicherInteressentmöchtediesesGrundstückmitWohngebäudeerwerben.Erhat beiderBaurechtsbehördeHorbeineAusnahmezumWohnenimGewerbegebietgestellt. Gem.§8Abs.3Baunutzungsverordnung(BauNVO)könneninGewerbegebieten ausnahmsweisezugelassenwerden: „WohnungenfürAufsichts-undBereitschaftspersonensowiefürBetriebsinhaberund Betriebsleiter,diedemGewerbebetriebzugeordnetundihmgegenüberinGrundflächeund Baumasseuntergeordnetsind“. DaszugehörigeGewerbedesInteressentenbefindetsichinräumlicherNähezumFlurstück 1500undistdeutlichgrößeralsdasWohngebäude.DerbeiderBaurechtsbehördegestellte AntragbeinhaltetdieZuordnungdesWohngebäudeszueinemGewerbebetriebim BebauungsplangebietSchießrain. DieGemeindehatüberdieErteilungdieserAusnahmezuentscheiden. Seite2von2

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