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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schlosshof“
Angenommen17 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Elzach |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Elzach stellt einen Bebauungsplan für den Schlosshof auf, um den Familienbetrieb mit Milchviehhaltung, Forstwirtschaft, Brennerei und Tourismus entwickeln zu können. Geplant sind die Erweiterung von Ferienwohnungen im Bestand und die Anlage eines Wohnmobilstell- und Campingplatzes mit bis zu 16 Plätzen sowie langfristig Tinyhäuschen. Der Gemeinderat billigte den Entwurf und beschloss die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT ELZACH
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2026-682-BA
Amt: Verbandsbauamt Datum: 17.07.2026
Erstellt von: Björn Seitz AZ:
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Schlosshof„
- Behandlung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen
- Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen
Bauvorschriften sowie der gemeinsamen Begründung und
- Beschluss zur Veröffentlichung gem. § 3 (2) sowie zur Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Sachverhalt:
Planungsinhalt
Ganz im Norden der Stadt Elzach im Ortsteil Prechtal liegt der Schlosshof. Der
Bauernhof wird als Familienbetrieb bereits in der 5. Generation als Vollerwerb geführt
und basiert auf dem Milchviehbetrieb als wesentlichem Standbein. Neben der
Landwirtschaft, die auch weiterhin im Vordergrund steht, braucht der Hof weitere
Betriebszweige. So wird auf einer Fläche von etwa 77 ha zusätzlich auch
Forstwirtschaft betrieben und in einer Hofbrennerei werden in den Wintermonaten
alkoholische Erzeugnisse gemäß einem vorliegenden Brennrecht hergestellt. Als
viertes Standbein hat sich in den vergangenen Jahren der Tourismus immer mehr
entwickelt. Seit Anfang der 80er Jahre wurde der „Urlaub auf dem Bauernhof“
langsam entwickelt. Die Bettenkapazität wurde dabei stetig ausgebaut, so dass
heute vier Ferienwohnungen bestehen mit insgesamt 15 Betten.
Baulich wird der Schlosshof von 2 großen Gebäuden geprägt: Dem ursprünglichen
Bauernhof mit Wohnhaus und Scheune sowie dem separaten Erweiterungsgebäude.
Hinzu kommen nördlich der Straße Ställe und verschiedene bauliche Anlagen mit
verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen.
Im Zuge der Weiterentwicklung des Hofes soll nun das Angebot an
Ferienwohnungen erweitert werden, indem innerhalb der besehenden baulichen
Strukturen weitere Ferienwohnungen durch verschiedene Umbaumaßnahmen
hergestellt werden sollen. Neben diesen Umbaumaßnahmen im Bestand soll in
direkter Nachbarschaft zu dem bestehenden Gästehaus ein kleiner Wohnmobilstell-
und Campingplatz angelegt werden, auf dem bis zu 16 Camping-Stellplätze in
unterschiedlicher Größe hergestellt werden sollen. Eine Erweiterung um 10
Stellplätze soll langfristig möglich sein, wenn das Angebot entsprechend nachgefragt
wird.
Planungsrechtlich liegt der gesamte Schlosshof heute im Außenbereich, so dass
Nutzungen heute nur im Rahmen der Privilegierung zulässig sind. Konkret bedeutet
dies, dass land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, sowie die Wohnnutzung zulässig
sind, wobei jedoch schon die Wohnnutzung der Landwirtschaft zugeordnet ist.
Ergänzend sind andere Nutzungen wie beispielsweise die Ferienwohnungen
zulässig, solange diese einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Die nun
geplanten Erweiterungen der Ferienwohnungen sowie die Anlage des
Wohnmobilstell- und Campingplatzes sind dementsprechend im Außenbereich nicht
zulässig, so dass nun, um das geplante Konzept umsetzen zu können, Baurecht für
diese Nutzungen geschaffen werden muss. Um dies zu erreichen, soll zum einen ein
Bebauungsplan aufgestellt werden, zum anderen soll der wirksame
Flächennutzungsplan geändert werden. In beiden Bauleitplänen soll der Bauernhof
als Sondergebiet dargestellt werden mit der Zweckbestimmung Landwirtschaft und
Tourismus, so dass beide Nutzungen zulässig sind.
Änderungen nach der frühzeitigen Beteiligung
Im Nachgang der frühzeitigen Beteiligung hat die Eigentümerfamilie in Abstimmung
mit der Stadt das Konzept noch einmal geprüft. Aufgrund der notwendigen hohen
Investitionen v.a. durch die Erneuerung und Erweiterung der Anlagen zur Schmutz-
und Regenwasserbeseitigung wurde noch einmal kritisch geprüft, welche
Entwicklungen auch langfristig auf dem Hof angedacht sind, so dass die
Investitionen sowie deren planungsrechtliche Sicherung schon heute erfolgen soll, so
dass Folgekosten und weitere planungsrechtliche Verfahren vermieden werden.
Dementsprechend wurde in die Planungen zum einen die notwendige
Pflanzenkläranlage mit aufgenommen, zum anderen soll langfristig auf dem
geplanten Campingplatz die Möglichkeit entstehen, hier auch kleine Tinyhäuschen
oder Mobile Homes zu errichten, um auch in diesem Segment bei Bedarf ein
entsprechendes Angebot machen zu können.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Elzach im Ortsteil Prechtal. Das
Plangebiet liegt südlich des Schlosshofweges und umfasst das Hofgelände des
bestehenden Schlosshofes südlich der Straße mit der bestehenden Bebauung durch
das ursprüngliche Hofgebäude mit der Scheune sowie dem Erweiterungsbau, in dem
heute die Ferienwohnungen untergebracht sind. Das Plangebiet umfasst einen Teil
des Flurstücks 1910. Dieses hat insgesamt eine Größe von etwa 18 ha, von denen
jedoch nur etwa 1,9 ha in zweckdienlicher Abgrenzung durch den nun vorliegenden
Bebauungsplan überplant werden. Im Plangebiet selbst befinden sich heute die
bereits bestehenden Gebäude und baulichen Anlagen des Schlosshofes, sowie
Garten- und Wiesenflächen, die heute landwirtschaftlich oder als Gartenflächen
genutzt werden.
LagedesBebauungsplanbereichs(eigeneDarstellung)
Verfahren
Derzeit liegt die Fläche im Außenbereich. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im
Regelverfahren mit einer zweistufigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Im
Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, so
dass im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan angepasst werden soll.
Auch für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde die
frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Im Gemeinderat der Stadt Elzach wurden die
eingegangenen Stellungnahmen bereits vorgestellt. In der Sitzung des
Gemeindeverwaltungsverbandes am 29.07.2026 soll auch formal hier der
Offenlagebeschluss gefasst werden, so dass beide Verfahren parallel in die
Offenlage gehen können.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Elzach wägt die öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander ab und behandelt die im
Bebauungsplanverfahren „Schlosshof“ eingegangenen Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung (gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB) entsprechend
der vorliegenden Beschlussvorschläge.
Der Gemeinderat der Stadt Elzach billigt den Entwurf des Bebauungsplans und
der örtlichen Bauvorschriften „Schlosshof“ sowie der dazugehörigen Begründung
und beschließt deren Veröffentlichung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(2) BauGB (Beschluss zur Offenlage).
Anlagen:
Textteil (Cover, Satzungen, Bebauungsvorschriften, Begründung) zum
Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften
Planzeichnung
Umweltbericht mit
Maßnahmenblatt,
Vertrag zum Wald
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Abwägung frühzeitige Beteiligung
Text aus PDF extrahiert