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Bauantrag vom 13. Juli 2026 zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 133 der Gemarkung Eisenbach, Hintergass
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eisenbach (Hochschwarzwald) |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Vorlage Nr.: SV/062/2026
Bereich: Hauptamt/Bauamt Datum: 21.07.2026
Bearbeiter: Heiko Riesterer AZ: 632.21
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 29.07.2026 öffentlich
Bauantrag vom 13. Juli 2026 zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und
Neubau eines Wohnhauses auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 133 der
Gemarkung Eisenbach, Hintergass
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Flst. Nr. 133
der Gemarkung Eisenbach abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in
die umgebende Bebauung einfügt. Dies ist nach Auffassung der Verwaltung hier gegeben.
Gegen die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bestehen von Seiten der
Gemeindeverwaltung keinerlei Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauantrag vom 13. Juli 2026 zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau
eines Wohnhauses auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 133 der Gemarkung Eisenbach,
Hintergass, wird zugestimmt.
Anlagen:
Planunterlagen
Text aus PDF extrahiert