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Bauantrag vom 13. Juli 2026 zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 133 der Gemarkung Eisenbach, Hintergass

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEisenbach (Hochschwarzwald)
Datum2026-07-29
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Dokument

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Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: SV/062/2026 Bereich: Hauptamt/Bauamt Datum: 21.07.2026 Bearbeiter: Heiko Riesterer AZ: 632.21 Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 29.07.2026 öffentlich Bauantrag vom 13. Juli 2026 zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 133 der Gemarkung Eisenbach, Hintergass Sachverhalt: Der Antragsteller beabsichtigt das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Flst. Nr. 133 der Gemarkung Eisenbach abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügt. Dies ist nach Auffassung der Verwaltung hier gegeben. Gegen die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bestehen von Seiten der Gemeindeverwaltung keinerlei Bedenken. Beschlussvorschlag: Dem Bauantrag vom 13. Juli 2026 zum Abriss des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 133 der Gemarkung Eisenbach, Hintergass, wird zugestimmt. Anlagen: Planunterlagen

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