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Baugesuch: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Rotfelden, Buchweg, Flst. 2701

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEbhausen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Bauherr beantragt die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung in Rotfelden (Buchweg, Flst. 2701). Gegenüber einer vorherigen Bauvoranfrage entfällt die Garage, das Haus wird zur Straße hin um knapp 3 Meter verlängert. Das erforderliche Immissionsgutachten bestätigt die Einhaltung von Lärmrichtwerten. Das Grundstück wurde geteilt; die Gemeinde sichert sich Fläche für eine mögliche Gewerbegebietserweiterung. Der Technische- und Umweltausschuss stimmte der gemeindlichen Zustimmung zu.

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Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/085/2026 Bereich: Bauamt Datum: 13.07.2026 Bearbeiter: Daniela Schweikardt AZ: 632.99 Beratungsfolge Sitzung am Beratung Status Ortschaftsrat Rotfelden 23.07.2026 Vorberatung öffentlich Gemeinderat 28.07.2026 Entscheidung öffentlich Baugesuch: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Rotfelden, Buchweg, Flst. 2701 Beschlussvorschlag: Der Technische- und Umweltausschuss stimmt der gemeindlichen Zustimmung zum Baugesuch zu. Sachverhalt: Das nun vorliegende Baugesuch wurde schon mehrfach in den Gremien vorberaten, zuletzt als Bauvoranfrage BV/010/2026, hierauf wird verwiesen. Das von uns geforderte Immissionsgutachten wurde noch für die Bauvoranfrage nachgereicht, mit dem Ergebnis, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der TA Lärm eingehalten werden. In einer Vereinbarung mit dem Bauherrn wurde folgendes vereinbart: - die Biotopmauer wird nicht tangiert - drei Stellplätze für zwei Wohnungen werden nachgewiesen - die Erschließung erfolgt über den Buchweg - für eine potenzielle Erweiterung des Kleingewerbegebiets mit Ringerschließung sichert sich die Gemeinde Fläche. Mit Schreiben vom 2.7.2026 erhielt der Bauherr den Bauvorbescheid. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück geteilt und neu vermessen, so dass die Fläche für die KGG-Erweiterung bereits in Gemeindeeigentum ist, im Tausch dafür erhielt der Bauherr zum Buchweg hin Fläche, um dort entsprechend Stellplätze ausweisen zu können. Gegenüber der Bauvoranfrage enthält das nun vorliegende Baugesuch im wesentlichen folgende Veränderungen: - die Garage entfällt, der Anbau auf dieser Hausseite wird entsprechend kleiner - gegenüber der Bauvoranfrage hat das Haus selbst größere Abmaße: die Gebäudeseite zum Buchweg wurde um knapp 3 m verlängert (1 m im Technik/Windfangbereich, 1,90 m Anbau im Wohn-/Essraum). Durch diesen Anbau verändert sich ebenfalls die Ansicht und die Wohnfläche der Hauptwohnung wird im EG um ca. 9 m² erweitert. Die Gesamtansichtslänge in der Ostansicht bleibt (durch den Entfall der Garage) gleich. Aus Sicht der Verwaltung steht einer Zustimmung der Gemeinde für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB/i.V.m. § 246e BauGB („Bauturbo“) nichts entgegen. Das Ergebnis der Vorberatung im Ortschaftsrat Rotfelden wird mündlich nachgetragen.

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