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Kommunale Wärmeplanung im Konvoi

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEbhausen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Ebhausen vergibt die Erstellung ihres kommunalen Wärmeplans als Konvoiführerin gemeinsam mit Egenhausen, Rohrdorf und Haiterbach an die Firma MAxSolar für 28.940,80 Euro Gesamtkosten. Ebhausen trägt davon 9.544,68 Euro (32,98 %). Der Plan muss bis 30. Juni 2028 beschlossen und danach regelmäßig aktualisiert werden. Das Land zahlt der Gemeinde für 2026–2028 etwa 44.000 Euro Konnexitätszahlung zur Kostendeckung. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe am 28. Juli 2026.

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Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/077/2026 Bereich: Bauamt Datum: 02.07.2026 Bearbeiter: Daniela Schweikardt AZ: 710.12 Beratungsfolge Sitzung am Beratung Status Gemeinderat 28.07.2026 Entscheidung öffentlich Kommunale Wärmeplanung im Konvoi - Vergabe an externen Dienstleister Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat vergibt die Erstellung des kommunalen Wärmeplans an die Firma MAxSolar, Traunstein, als Bieter mit dem günstigsten Angebot i.H.v. 28.940,80 Euro. Sachverhalt: Der Gemeinderat hat der interkommunalen Wärmeplanung im Konvoi mit den Gemeinden Egenhausen und Rohrdorf sowie der Stadt Haiterbach zugestimmt. Er hat beschlossen, dass die Gemeinde Ebhausen dabei Konvoiführerin ist, eine entsprechende Vereinbarung wurde unterzeichnet. Nach rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung ergibt sich die im Beschlussvorschlag formulierte Vergabeempfehlung an den Bieter mit dem annehmbarsten Angebot. 7 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, 6 Angebote gingen rechtzeitig ein. Es wird für den Gesamtpreis von 28.940,50 € pro Gemeinde ein separater Wärmeplan erstellt. Ebhausen trägt laut anteiliger Einwohnerzahl hiervon 32,98 %, das entspricht 9.544,68 €. Im Haushalt 2026 sind bereits 11.000 Euro eingestellt. Der Wärmeplan entspricht laut Anbieter allen Bundes- und landesrechtlichen Vorgaben. Die voraussichtliche Konnexitätszahlung durch das Land an die Gemeinde Ebhausen beträgt für die Jahre 2026 – 2028 ca. 44.000 €. Der Wärmeplan muss bis spätestens zum 30. Juni 2028 beschlossen worden sein und danach in regelmäßigen Zeitabständen weiterentwickelt werden. Momentan wird auf politischer Ebene daran gearbeitet, für kleine Gemeinden ein deutlich vereinfachteres Verfahren einzuführen. Ob und in welchem Umfang dieses kommt, bleibt abzuwarten. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Wärmeplanung dennoch jetzt schon zu vergeben: Zum einen ist nicht davon auszugehen, dass für das vereinfachte Verfahren (wenn es kommt) ein noch günstigeres Angebot eingeholt werden kann, zum andern sind die Kosten für den aktuellen Umfang der Wärmeplanung schon jetzt über die Konnexitätszahlung gedeckt. Auswertung eingegangener Angebote

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