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Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Am Weilersbach 8, Flst, 9908

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDußlingen
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Antragsteller beantragen die Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport am Weilersbach 8. Das Gebäude mit Satteldach (40° Neigung) erfüllt die Vorgaben des Bebauungsplans „Innerer Weilersbach"; für eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze durch Dachvorsprung wird eine Befreiung beantragt. Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Neubau und genehmigt die Befreiung; Anpassungsarbeiten an Infrastruktur trägt der Bauherr.

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Beschlussvorlage Drucksache: 2026/073 Amt: Hauptamt und Bauverwaltung AZ: 022.31:GRÖ 23.07.2026 Verfasser: Hirschburger, Iris Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 23.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Tagesordnungspunkt: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Am Weilersbach 8, Flst, 9908 Sachverhalt/Begründung: Die Antragsteller haben einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Am Weilersbach 8, Flst. 9908, gestellt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innerer Weilersbach“. Es ist der 2. Bauantrag in diesem Neubaugebiet. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Grundabmessungen von rund 10,40 m auf 8,60 m. Das Gebäude hat eine Firsthöhe von 8,12 m und unter Berücksichtigung der festgesetzten BezugshöhelautBebauungsplanwerdendiezulässigeFirsthöhevon8,0msowiedieTraufhöhevon maximal 4,0 m eingehalten. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 40° geplant. AlsStellplätzewerdeneinCarportmitbegrüntemFlachdachsowieeinoffenerStellplatzangelegt,so dass insgesamt 2 Stellplätze zur Verfügung stehen. FürdiegeringfügigeÜberschreitungderBaugrenzemitdemDachvorsprungimNordenundderEcke Süd-West wird eine Befreiung beantragt. Da es sich hierbei um ein untergeordnetes Bauteil handelt und der Baukörper selbst die Baugrenze einhält, wird vorgeschlagen, dem Befreiungsantrag zuzustimmen. Bezüglich der Grundstückssituation wird auf den beigefügten Lageplan verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Beschlussvorschlag: 1. DerGemeinderaterteiltseinEinvernehmenzumNeubaueinesEinfamilienhausesmitCarport, Am Weilersbach 8, Flst. 9908. 2. FürdieÜberschreitung derBaugrenzemit demDachvorsprung imNordenund derEcke Süd- West wird eine Befreiung erteilt. 3. Notwendige Anpassungsarbeiten (z.B. an Randsteinen, Straßenbeleuchtung und Gehwegen) sind auf Kosten der Bauherren durchzuführen. Anlage 1 öffentlich Lageplan Anlage 2 nichtöffentlich Ansichten Süden + Osten Anlage 3 nichtöffentlich Ansichten Norden + Westen

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