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Wasserversorgung

Angenommen12 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeBötzingen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde kalkuliert die Trinkwassergebühren für 2027 neu. Die Verbrauchsgebühr wird von 1,80 € auf 2,31 €/m³ (netto) erhöht, die Zählergebühren steigen aufgrund von Preis- und Personalkosten sowie neuer Softwarelösungen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die aktualisierte Gebührenkalkulation und eine Neufassung der Wasserversorgungssatzung, um Defizite im Eigenbetrieb Wasser zu vermeiden.

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Beschlussvorlage Sachbearbeitung Finanzen Aktenzeichen 815.311 Entscheidung Gemeinderat öffentlich 28.07.2026 Vorlage Nr.: 2026/28 Betreff: Wasserversorgung 1) Kalkulation Trinkwassergebühren inkl. Zählergebühren 2027 2) Neufassung Wasserversorgungssatzung Anlagen: Gebührenkalkulation WVS 2027 Wasserversorgungssatzung 01.01.2027 SACHDARSTELLUNG 1) Kalkulation Trinkwassergebühren inkl. Zählergebühren 2027: Als Grundlage zur Festsetzung von Gebühren (der Gebührenhöhe) sind entsprechende Kalkulationen durchzuführen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde die Kalkulation der Trinkwasser- und Zählergebühren in Zusammenarbeit mit dem Fachbüro Heyder & Partner aus Tübingen erstellt. Die letzte Kalkulation der Trinkwassergebühren wurde im Sommer 2023, für das Jahr 2024 durchgeführt. Die Kalkulation wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 26.09.2023 festgestellt. Die Verbrauchsgebühr beträgt seither 1,80 € pro m³ netto. Die Zählergebühren wurden mit Änderungssatzung vom 17.09.2021 angepasst. DasichindenJahresabschlüssen2022und2023jeweilsJahresfehlbeträgeabgebildethaben, ist eine Neukalkulation zwingend erforderlich gewesen. Zählergebühren: Für die Zählergebühren wurden sämtliche Aufwendungen, welche für Zähler und deren Wechsel anfallen einbezogen und auf die entsprechende Nutzungsdauer aufgeteilt. Durch Preissteigerungen bei den Anschaffungs- sowie Personalkosten ergibt sich eine Preissteigerung ggü. Der letzten Kalkulation. Auch der Einsatz einer Software zur digitalen Dokumentation der Zählerwechsel wirkt sich kostensteigernd aus. Ausführlich wird die Kalkulation der Wasserzählergebühren auf den Seiten 10 und 11 der beigefügten Gebührenkalkulation erläutert. Die zukünftigen Gebühren bilden sich wie folgt ab: Seite1von3 Zählergröße Aktuelle Gebühr Gebühr ab 2027 Q³ 4 0,85 € pro Monat 1,85 € pro Monat Q³ 10 1,15 € pro Monat 2,19 € pro Monat Q³ 16 1,60 € pro Monat 4,67 € pro Monat Q³ 25 7,25 € pro Monat 8,67 € pro Monat Q³ 40 7,90 € pro Monat 23,05 € pro Monat Trinkwassergebühren: Die Berechnungen wurden für einen einjährigen Kalkulationszeitraum für das Jahr 2027 durchgeführt. Eine solche Vorgehensweise ist gemäß § 14 Abs. 2 KAG zulässig. Nach dieser Vorschrift können die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 KAG können jedoch Versorgungseinrichtungen (zu diesen zählt auch dieWasserversorgung)undwirtschaftlicheUnternehmeni.S.v.§102Abs.4Nr.1GemOeinen angemessenenErtragfürdieGemeindeerzielen.DerKostendeckungsgrundsatzistbeidiesen Unternehmen daher nicht anzuwenden, somit entfällt auch die Verpflichtung zum Ausgleich von Überdeckungen sowie die Bindung an die fünfjährige Ausgleichsfrist. Die Vorschriften des KAG über die Ausgleichsmöglichkeit von Unterdeckungen können analog angewendet werden, in diesem Falle gilt die fünfjährige Ausgleichsfrist. Grundlage der Kalkulation und der daraus folgenden Gebührenbemessung, bilden die für das Haushaltsjahr 2027 zu erwartenden Aufwendungen, Erlöse und Investitionen. Da diese unter bestimmten Annahmen errechnet bzw. nur bestmöglich geschätzt werden können, wird das tatsächliche Ergebnis nach Ablauf des Rechnungsjahres 2026 Abweichungen, entweder nach oben oder nach unten, aufweisen. Unter Berücksichtigung der vorstehend erwähnten und in der vorliegenden Kalkulation 2027 aufgeführten Vorjahresergebnisse, errechnet sich ein Gebührensatz von netto 2,31 €/m³ Frischwasserbezug. Die angepassten Einnahmen aus Zählergebühren wie oben beschrieben sind hierbei berücksichtigt. 2) Neufassung Wasserversorgungssatzung: Aufgrund der Gebührenanpassung müsste die Wasserversorgungssatzung in jedem Fall geändert werden. Da sich jedoch infolge von Anpassungen im Umsatzsteuerrecht das Satzungsmuster des Gemeindetags in einigen Punkten geändert hat, ist eine Neufassung der Wasserversorgungssatzung zu beschließen. Diese ist der Vorlage beigefügt. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Seite2von3 Die Erhöhung der Gebühren soll zukünftig ein Defizit im Eigenbetrieb Wasser vermeiden. BESCHLUSSVORSCHLAG 1) Der Gemeinderat stellt die Gebührenkalkulation 2027 fest und beschließt die Trinkwassergebühr mit 2,31 €/m³ (netto) sowie die Zählergebühren wie auf den Seiten 10 und 11 der Kalkulation dargestellt. 2) Die Wasserversorgungssatzung wird wie beigefügt beschlossen. Gerhart, Kerstin Seite3von3

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