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Wasserversorgung
Angenommen12 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bötzingen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde kalkuliert die Trinkwassergebühren für 2027 neu. Die Verbrauchsgebühr wird von 1,80 € auf 2,31 €/m³ (netto) erhöht, die Zählergebühren steigen aufgrund von Preis- und Personalkosten sowie neuer Softwarelösungen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die aktualisierte Gebührenkalkulation und eine Neufassung der Wasserversorgungssatzung, um Defizite im Eigenbetrieb Wasser zu vermeiden.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung Finanzen
Aktenzeichen 815.311
Entscheidung Gemeinderat öffentlich 28.07.2026
Vorlage Nr.: 2026/28
Betreff: Wasserversorgung
1) Kalkulation Trinkwassergebühren inkl. Zählergebühren 2027
2) Neufassung Wasserversorgungssatzung
Anlagen: Gebührenkalkulation WVS 2027
Wasserversorgungssatzung 01.01.2027
SACHDARSTELLUNG
1) Kalkulation Trinkwassergebühren inkl. Zählergebühren 2027:
Als Grundlage zur Festsetzung von Gebühren (der Gebührenhöhe) sind entsprechende
Kalkulationen durchzuführen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde die Kalkulation der Trinkwasser- und
Zählergebühren in Zusammenarbeit mit dem Fachbüro Heyder & Partner aus Tübingen
erstellt.
Die letzte Kalkulation der Trinkwassergebühren wurde im Sommer 2023, für das Jahr 2024
durchgeführt. Die Kalkulation wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am
26.09.2023 festgestellt. Die Verbrauchsgebühr beträgt seither 1,80 € pro m³ netto. Die
Zählergebühren wurden mit Änderungssatzung vom 17.09.2021 angepasst.
DasichindenJahresabschlüssen2022und2023jeweilsJahresfehlbeträgeabgebildethaben,
ist eine Neukalkulation zwingend erforderlich gewesen.
Zählergebühren:
Für die Zählergebühren wurden sämtliche Aufwendungen, welche für Zähler und deren
Wechsel anfallen einbezogen und auf die entsprechende Nutzungsdauer aufgeteilt. Durch
Preissteigerungen bei den Anschaffungs- sowie Personalkosten ergibt sich eine
Preissteigerung ggü. Der letzten Kalkulation. Auch der Einsatz einer Software zur digitalen
Dokumentation der Zählerwechsel wirkt sich kostensteigernd aus. Ausführlich wird die
Kalkulation der Wasserzählergebühren auf den Seiten 10 und 11 der beigefügten
Gebührenkalkulation erläutert. Die zukünftigen Gebühren bilden sich wie folgt ab:
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Zählergröße Aktuelle Gebühr Gebühr ab 2027
Q³ 4 0,85 € pro Monat 1,85 € pro Monat
Q³ 10 1,15 € pro Monat 2,19 € pro Monat
Q³ 16 1,60 € pro Monat 4,67 € pro Monat
Q³ 25 7,25 € pro Monat 8,67 € pro Monat
Q³ 40 7,90 € pro Monat 23,05 € pro Monat
Trinkwassergebühren:
Die Berechnungen wurden für einen einjährigen Kalkulationszeitraum für das Jahr
2027 durchgeführt. Eine solche Vorgehensweise ist gemäß § 14 Abs. 2 KAG zulässig.
Nach dieser Vorschrift können die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum
berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende
des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Gesamtkosten, sind die
Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der
folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem
Zeitraum ausgeglichen werden.
Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 KAG können jedoch Versorgungseinrichtungen (zu diesen zählt auch
dieWasserversorgung)undwirtschaftlicheUnternehmeni.S.v.§102Abs.4Nr.1GemOeinen
angemessenenErtragfürdieGemeindeerzielen.DerKostendeckungsgrundsatzistbeidiesen
Unternehmen daher nicht anzuwenden, somit entfällt auch die Verpflichtung zum Ausgleich
von Überdeckungen sowie die Bindung an die fünfjährige Ausgleichsfrist. Die Vorschriften des
KAG über die Ausgleichsmöglichkeit von Unterdeckungen können analog angewendet
werden, in diesem Falle gilt die fünfjährige Ausgleichsfrist.
Grundlage der Kalkulation und der daraus folgenden Gebührenbemessung, bilden die für das
Haushaltsjahr 2027 zu erwartenden Aufwendungen, Erlöse und Investitionen.
Da diese unter bestimmten Annahmen errechnet bzw. nur bestmöglich geschätzt werden
können, wird das tatsächliche Ergebnis nach Ablauf des Rechnungsjahres 2026
Abweichungen, entweder nach oben oder nach unten, aufweisen.
Unter Berücksichtigung der vorstehend erwähnten und in der vorliegenden Kalkulation
2027 aufgeführten Vorjahresergebnisse, errechnet sich ein Gebührensatz von netto
2,31 €/m³ Frischwasserbezug. Die angepassten Einnahmen aus Zählergebühren wie oben
beschrieben sind hierbei berücksichtigt.
2) Neufassung Wasserversorgungssatzung:
Aufgrund der Gebührenanpassung müsste die Wasserversorgungssatzung in jedem Fall
geändert werden. Da sich jedoch infolge von Anpassungen im Umsatzsteuerrecht das
Satzungsmuster des Gemeindetags in einigen Punkten geändert hat, ist eine Neufassung der
Wasserversorgungssatzung zu beschließen. Diese ist der Vorlage beigefügt.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
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Die Erhöhung der Gebühren soll zukünftig ein Defizit im Eigenbetrieb Wasser vermeiden.
BESCHLUSSVORSCHLAG
1) Der Gemeinderat stellt die Gebührenkalkulation 2027 fest und beschließt die
Trinkwassergebühr mit 2,31 €/m³ (netto) sowie die Zählergebühren wie auf den Seiten 10
und 11 der Kalkulation dargestellt.
2) Die Wasserversorgungssatzung wird wie beigefügt beschlossen.
Gerhart, Kerstin
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