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Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bötzingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBötzingen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Bötzingen regelt durch die neue Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung die Erhebung von Gebühren für Feuerwehreinsätze, die nicht zu Pflichtaufgaben gehören. Durch eine Änderung des Feuerwehrgesetzes sind Stundensätze für Fahrzeuge nun landeseinheitlich festgesetzt, während Stundensätze für Einsatzkräfte von der Gemeinde kalkuliert werden müssen. Diese setzen sich aus Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie jährlichen Kosten pro Person zusammen. Der Gemeinderat beschloss die Satzung am 28. Juli 2026.

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Beschlussvorlage Sachbearbeitung Hauptamt Aktenzeichen 130.51 Entscheidung Gemeinderat öffentlich 28.07.2026 Vorlage Nr.: 2026/32 Betreff: Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bötzingen (Feuerwehr- Kostenersatz-Satzung - FwKS) Anlagen: SACHDARSTELLUNG DieBereitstellungeinerleistungsfähigenFeuerwehristeinekostenintensivePflichtaufgabefür jede Kommune. Viele Einsätze der Feuerwehr sind unentgeltlich (Pflichtaufgaben wie z.B. Brände und öffentliche Notstände). Soweit Einsätze unter die Bestimmungen der ersatzpflichtigen Leistungen fallen, sind die Gebühren, die erhoben werden, zu kalkulieren. Durch eine Änderung im Feuerwehrgesetz wurden die Vorschriften zur Berechnung und Erhebung des Kostenersatzes für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr neu gefasst. Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge sind nicht mehr durch eine Kalkulation zu ermitteln, sondern sind landeseinheitlich per Rechtsverordnung festgesetzt. Die festgesetzten Pauschalsätze sind für die Gemeinden verbindlich. Geräte und Kraftstoffe sind in den Pauschalsätzen enthalten. Die Stundensätze für Einsatzkräfte müssen hingegen von jeder Kommune kalkuliert werden. Diese setzen sich zusammen aus den beim Einsatz gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie den sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung entstehenden jährlichen Kosten, die auf Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigem berechnet werden. Unter dem Halbsatz „sonstige für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung entstehenden jährlichen Kosten“ sind all diejenigen notwendigen Kosten zu verstehen, die unmittelbar der Person des Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung zuzuordnen sind (z.B. Kosten für Aus-/Fortbildung, Dienst-/Schutzkleidung und weitere persönliche Ausrüstung, Meldeempfänger, ärztliche Untersuchungen, Versicherungs- und Seite1von2 Mitgliedsbeiträge). Der beigefügte Entwurf der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung der Gemeinde Bötzingen entspricht der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg und berücksichtigt die geltenden gesetzlichen Vorgaben. Der Feuerwehrausschuss wurde angehört. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bötzingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)“ Jenne, Andreas Seite2von2

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