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Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bötzingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bötzingen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Bötzingen regelt durch die neue Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung die Erhebung von Gebühren für Feuerwehreinsätze, die nicht zu Pflichtaufgaben gehören. Durch eine Änderung des Feuerwehrgesetzes sind Stundensätze für Fahrzeuge nun landeseinheitlich festgesetzt, während Stundensätze für Einsatzkräfte von der Gemeinde kalkuliert werden müssen. Diese setzen sich aus Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie jährlichen Kosten pro Person zusammen. Der Gemeinderat beschloss die Satzung am 28. Juli 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung Hauptamt
Aktenzeichen 130.51
Entscheidung Gemeinderat öffentlich 28.07.2026
Vorlage Nr.: 2026/32
Betreff: Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bötzingen (Feuerwehr-
Kostenersatz-Satzung - FwKS)
Anlagen:
SACHDARSTELLUNG
DieBereitstellungeinerleistungsfähigenFeuerwehristeinekostenintensivePflichtaufgabefür
jede Kommune. Viele Einsätze der Feuerwehr sind unentgeltlich (Pflichtaufgaben wie z.B.
Brände und öffentliche Notstände). Soweit Einsätze unter die Bestimmungen der
ersatzpflichtigen Leistungen fallen, sind die Gebühren, die erhoben werden, zu kalkulieren.
Durch eine Änderung im Feuerwehrgesetz wurden die Vorschriften zur Berechnung und
Erhebung des Kostenersatzes für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr neu gefasst.
Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge sind nicht mehr durch eine Kalkulation zu ermitteln,
sondern sind landeseinheitlich per Rechtsverordnung festgesetzt. Die festgesetzten
Pauschalsätze sind für die Gemeinden verbindlich. Geräte und Kraftstoffe sind in den
Pauschalsätzen enthalten.
Die Stundensätze für Einsatzkräfte müssen hingegen von jeder Kommune kalkuliert werden.
Diese setzen sich zusammen aus den beim Einsatz gewährten Entschädigungen für
Verdienstausfall und Auslagen sowie den sonstigen für die ehrenamtlich tätigen
Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung entstehenden jährlichen Kosten, die auf
Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigem berechnet werden.
Unter dem Halbsatz „sonstige für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der
Einsatzabteilung entstehenden jährlichen Kosten“ sind all diejenigen notwendigen Kosten zu
verstehen, die unmittelbar der Person des Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung
zuzuordnen sind (z.B. Kosten für Aus-/Fortbildung, Dienst-/Schutzkleidung und weitere
persönliche Ausrüstung, Meldeempfänger, ärztliche Untersuchungen, Versicherungs- und
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Mitgliedsbeiträge).
Der beigefügte Entwurf der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung der Gemeinde Bötzingen
entspricht der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg und
berücksichtigt die geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Der Feuerwehrausschuss wurde angehört.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bötzingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung -
FwKS)“
Jenne, Andreas
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