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17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Rauher Kapf West" und Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Rauher Kapf West" - Erneute Entwurfsbeschlüsse - Aufnahme einer Grundschule in die Schulentwicklungsplanung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Böblingen |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt die erneuerten Entwürfe zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Rauher Kapf West" zur Entwicklung eines Wohnquartiers auf dem früheren IBM-Gelände. Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung werden nach Vorliegen eines Projektentwicklungskonzepts und eines zweiten Realisierungsvertrags durchgeführt. Der Gemeinderat fasst zudem einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer zweizügigen Grundschule durch die Vorhabenträgerin, die nach Fertigstellung in städtisches Eigentum übergeht.
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Dokument
Extrahierter Text
BearbeitendesAmt
AmtfürStadtentwicklungundStädtebau
Aktenzeichen:
17.07.2026
DRUCKSACHEN NR. 26/143
Beratungsfolge
Gemeinderat 27.07.2026 Beschlussfassungöffentlich
Betreff
17.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandsStuttgart,StadtBöblingenim
Bereich„RauherKapfWest"undAufstellungdesBebauungsplansundderörtlichenBauvorschriften
„RauherKapfWest"
-ErneuteEntwurfsbeschlüsseundZustimmungzurerneutenöffentlichenAuslegung
-AufnahmeeinerGrundschuleindieSchulentwicklungsplanung
Anlage/n
Anlage1-Entwurf17.ÄnderungdesFlächennutzungsplans17.07.2026
Anlage2-Entwurf17.ÄnderungdesFlächennutzungsplans17.07.2026-Begründung
Anlage3-BebauungsplanentwurfRAUHERKAPFWEST17.07.2026-Planteil
Anlage4-BebauungsplanentwurfRAUHERKAPFWEST17.07.2026-Textteil
Anlage5-BebauungsplanentwurfRAUHERKAPFWEST17.07.2026-Begründung
Anlage6-ListederumweltbezogenenStellungnahmen
Dokumentegesammelt_DS26/143
Beschlussvorschlag
1. DemEntwurfder17.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbands
Stuttgart,StadtBöblingenimBereich„RauherKapfWest“nachMaßgabedesamtlichen
Lageplans,BegründungundUmweltbericht,jeweilsvom17.07.2026,mitdenbereits
vorliegendenumweltbezogenenStellungnahmenwirdzugestimmt.Dieerneuteöffentliche
Auslegungnach§3Abs.2i.V.m.§4aAbs.3BaugesetzbuchunddieerneuteBeteiligungder
TrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.2i.V.m.§4aAbs.3Baugesetzbuchwerden
-2-
durchgeführt,sobaldderStadteinProjektentwicklungskonzeptvorliegtundein2.
RealisierungsvertragzwischenVorhabenträgerinundStadtabgeschlossenist.
StellungnahmensindnurzudengeändertenoderergänztenTeilenabzugeben.DieFristdazu
wirdaufzweiWochenverkürzt.DerOberbürgermeisteroderseineStellvertretunginformieren
dieFraktionsvorsitzendenvorEinleitungderOffenlageüberdenEintrittderVoraussetzungen
unddasErgebnisderPrüfung.
2. DemEntwurfdesBebauungsplans„RauherKapfWest“nachMaßgabedesamtlichen
LageplansmitTextteil,BegründungundUmweltberichtsowiedemEntwurffürörtliche
BauvorschriftenfürdenselbenGeltungsbereich,jeweilsvom17.07.2026,mitdenbereits
vorliegendenumweltbezogenenStellungnahmenwirdzugestimmt.Dieerneuteöffentliche
Auslegungnach§3Abs.2i.V.m.§4aAbs.3BaugesetzbuchunddieerneuteBeteiligungder
TrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.2i.V.m.§4aAbs.3Baugesetzbuchwerden
durchgeführt,sobaldderStadteinProjektentwicklungskonzeptvorliegtundein2.
RealisierungsvertragzwischenVorhabenträgerinundStadtabgeschlossenist.
StellungnahmensindnurzudengeändertenoderergänztenTeilenabzugeben.DieFristdazu
wirdaufzweiWochenverkürzt.DerOberbürgermeisteroderseineStellvertretunginformieren
dieFraktionsvorsitzendenvorEinleitungderOffenlageüberdenEintrittderVoraussetzungen
unddasErgebnisderPrüfung.
3. Gemäß§8Abs.3BaugesetzbuchwirddasVerfahrenzur17.Änderungdes
FlächennutzungsplansparallelzurAufstellungdesBebauungsplans„RauherKapfWest“
durchgeführt.
4. DerGemeinderatfasstdenGrundsatzbeschluss,imZugederEntwicklungdesBaugebiets
„RauherKapf“zurSicherstellungderschulischenNahversorgungeinenzweizügigen
Grundschulstandortzuschaffen.DieErrichtungderGrundschuleerfolgtdurchdie
VorhabenträgerinderQuartiersentwicklung.NachFertigstellunggehendasSchulgebäude
sowiediefürdenSchulbetrieberforderlichenGrundstücksflächenindasEigentumderStadt
Böblingenüber.
DerGemeinderatbeauftragtdieVerwaltung,dasVerfahrennach§30(1)SchulgesetzBaden-
WürttembergeinzuleitenundbeimRegierungspräsidiumStuttgarteinen
schulorganisatorischenAntragaufErrichtungeinerzweizügigenGrundschuleamStandort
RauherKapfeinzureichen.
ZielderVorlage
FortführungderBauleitplanverfahrenzurEntwicklungderFlächedesehemaligenIBM-
EntwicklungslaborszueinemQuartiermitüberwiegendWohnnutzung.
BeschlusszurAufnahmeeinerGrundschuleindieSchulentwicklungsplanung.
-3-
Ressourcensteuerung
IÜbergeordneteZielsetzungen
StadtleitbildBB2035
Welt/Leitsatz UrbaneWeltsowieLeitsätzeausverschiedenenWelten,v.a.Die
Stadtsollsichräumlichweiterentwickeln,umverschiedenste
BedarfeerfüllenundneueErfordernisseberücksichtigenzukönnen.
HierzuwerdenvorrangigfreiwerdendeFlächenwiedergenutztoder
bestehendeGebieteverträglichnachverdichtet.
StrategischeRessourcenplanung
Schwerpunkt
Zielrichtung
☒keinstrategischerSchwerpunkt
Klimarelevanz
☒DieseDrucksachehatAuswirkungenaufdasKlima
IIFinanzielleAuswirkungen
Jahr(einmaligeKosten) Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Bemerkung
BetraginEuro BetraginEuro
Einmaliger
Ressourcenbedarf
Laufender
Ressourcenbedarf
PSP/Auftrag/KSt
Sachkonto
ImlaufendenJahrDeckungdurch:
☐vorhandenesBudget(Plan)
☐Überplanmäßige/AußerplanmäßigeAufwendungen/Auszahlungen:
Betrag Deckungdurch:
FürdieFolgejahrewerdendieMittelentsprechendimnächstenHaushaltsplanbereitgestellt.
Anmerkungen
IIIPersonelleAuswirkungen
Sperr- befristet(Zeitraum)
Umfang Stellenplan
vermerk unbefristet
Stellenanteilevorhanden:
StellenanteilezurGenehmigung:
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SachdarstellungundBegründung
1.ZielsetzungderBauleitpläne
DasIBM-EntwicklungslaboramStandortRauherKapfwurdeEnde2025aufgegeben,wodurcheineca.
13hagroßeFlächefreiwird.DasArealinklusiveeinerca.4hagroßenbewaldetenFlächeimWesten
wurdeveräußert.DieneueEigentümerinmöchtedenBereichzeitnahentwickeln.IhreZielrichtungfür
eineEntwicklungbeinhaltetüberwiegendWohnungsbau:essollein–u.a.imHinblickaufden
KlimaschutzundNachhaltigkeit–beispielhaftesStadtquartierentstehen.
DieEntwicklungdesArealssollderSchaffungvon–vorallempreiswertemundbezahlbarem–
Wohnraumdienen.DieimRahmenderKonzeptionzuschaffendenInfrastrukturangebotesollen
nebenderVersorgungdesneuenWohngebietesauchdieGrundversorgungderbestehenden
Waldsiedlung„RauherKapfOst“sichernundderenAusstattunganzusätzlichenAngeboten
verbessern.
ZielsetzungistdeshalbdieWeiterentwicklungdesRauhenKapfzueinemeigenständigenStadtteil.
DurchdieAnsiedlungvonWohnenundwohnverträglichemGewerbesowiedieVerknüpfungmitder
bestehendenWaldsiedlungsolleinfunktionsfähigerStadtteilgeschaffenwerden,deru.a.dietägliche
NahversorgungundVersorgungmitKitaundGrundschulefußläufiggewährleistet.
DamiteineEntwicklunginGanggesetztwerdenkann,dieWohnnutzungenimBereichderIBM-
Entwicklungslaborflächebeinhaltet,istdieAufstellungeinesBebauungsplansunddieÄnderungdes
Flächennutzungsplanserforderlich.
2.StandderBauleitplanverfahren
Am22.12.2021hatderGemeinderatdie17.ÄnderungdesFlächennutzungsplansderStadtBöblingen
eingeleitetunddieAufstellungdesBebauungsplans„RauherKapfWest“beschlossen(DSNr.21/044).
NachDurchführungeinesstädtebaulichenPlanungswettbewerbshatderGemeinderatam20.12.2022
denVorentwürfender17.ÄnderungdesFlächennutzungsplansfürdasGebiet„RauherKapfWest“
sowiedemBebauungsplanundderörtlichenBauvorschriften„RauherKapfWest“zugestimmt(DSNr.
22/275).DieVorentwürfe,jeweilsvom22.11.2022,wurdenderfrühzeitigenBeteiligungder
Öffentlichkeitgem.§3Abs.1Baugesetzbuch(BauGB)undderBehördenbeteiligunggem.§4Abs.1
BauGBzugrundegelegt.
DerGemeinderatderStadtBöblingenhatweiterhinmitBeschlussvom17.12.2024den
BauleitplanentwürfenunddemEntwurfderörtlichenBauvorschriftenzugestimmtunddie
öffentlicheAuslegungundBeteiligungderTrägeröffentlicherBelangebeschlossen(DSNr.24/303).
DieseBeteiligungennach§3Abs.2BauGBund§4Abs.2BauGBwurdenimZeitraumvonDezember
2024bisFebruar2025durchgeführt.DabeigingenStellungnahmenein,diezuÄnderungender
PlanunggeführthabenundeineerneuteOffenlageerforderlichmachen.
3.GeänderteInhaltederBauleitplanentwürfe
Entwurfder17.ÄnderungdesFlächennutzungsplans
-5-
UmdieZukunftsfähigkeitdesGebietslangfristigzusichernundflexibelaufderzeitnochnicht
absehbareEntwicklungenreagierenzukönnen,werdenimUmfelddesGebietspotenzielle
Flächenreservenbenötigt.DiegeplanteQuartiersentwicklungbietetinnerhalbdes
BebauungsplangebietsjedochkeineentsprechendenErweiterungs-oderEntwicklungsflächen.
DahersollderUmfangderFlächennutzungsplanänderungreduziertwerden.EinTeilderwestlichan
dasBebauungsplangebietangrenzenden,bislangalsgewerblicheBauflächedargestelltenFlächesoll
weiterhinimFlächennutzungsplanerhaltenbleiben.Dieetwa1hagroßeFlächeistderzeitbewaldet.
GrundsätzlichesZielistes,denvorhandenenWalddauerhaftzuerhalten.
DieHerausnahmedieserFlächeausdemGeltungsbereichderFlächennutzungsplanänderungerfolgt
ausschließlichvorsorglich,umineinemkünftigeintretendenzwingendenBedarfsfallüber
entsprechendeEntwicklungsmöglichkeitenzuverfügen.
DerEntwurfderFlächennutzungsplanänderungsowieweitereAusführungenundErläuterungensind
inderBegründungindenAnlagen1und2enthalten.ÄnderungenimUmweltberichtwerdeninder
Gemeinderatssitzungerläutert.
EntwurfBebauungsplanundörtlicheBauvorschriften„RauherKapfWest“
AufGrundvonAnregungenbzw.StellungnahmenausderBeteiligungsowiederweiteren
KonkretisierungderPlanung,unteranderemhinsichtlichErschließungundkünftigenBebauung,
wurdenÄnderungenandenFestsetzungenvorgenommen.InhaltlicheÄnderungensindimFolgenden
aufgelistet.
ImPlanteilwurdenfolgendeÄnderungenvorgenommen:
• DerKreuzungsbereichderHaupteinfahrtwurdegemäßderkonkreterenStraßenplanung
angepasst.DieStraßenflächewurdeerweitert,dieVerkehrsflächebesondererZweckbestimmung
RingparkNord/VerkehrsgrünausgedehntunddieöffentlicheGrünflächereduziert.Auchder
Geltungsbereichwurdegeringfügigangepasst.
• DieZufahrtzumKlub-Geländewurdeaufdurchgehendauf6,50merweitertunddie
EckausrundungzurNotzufahrtwurdevergrößert.Auchhierdurchändertsichgeringfügigder
Geltungsbereich.
• ImSüdostenisteinezusätzlicheFlächefürVersorgungsanlagenMobilfunkmastzurSicherungder
Telekommunikationsversorgungaufgenommen
• ImSüdenwurdedieAbgrenzungdesGeltungsbereichsandieStellungnahmeForstangepasst.
• ImOstenwurdederStichweg2umca.42m²vergrößert,umeineWendemöglichkeitzuschaffen.
• DieBaumstandorteinderSüdschlaufeunddenStichwegenwurdenandieStraßenplanung
angepasst.Hierwurdedaraufgeachtet,dassdieals„Hausbäume“herausgearbeitetenStandorte,
weiterhindenHauseingängenzugeordnetbleiben.ZweiBestandsbäumemusstenwegen
Feuerwehrumfahrtenentfallen.ImNordenamÜbergangderNordschlaufezurNordrandstraße
wurdendieBestandsbäumeinderStraßenflächeentferntunddafürentlangderNordrandstraße
neuePflanzbindungenaufgenommen.
• DerBereichfürRingpark/VersorgungsanlagenwurdeimzeichnerischenTeilvergrößert.
• ImBereichRingparkwurdeimNordostenzwischenBaufeldN1undGeltungsbereichdie
ZweckbestimmungKitaergänzt,sodassdieFlächealsöffentlicheParkanlage,alternativaberauch
zurSchaffungerforderlicheAußenbereichefürdiesozialeNutzungvonKindertagesstätten
genutztwerdenkann.
• DiemaximalzulässigeHöhedesQuartiershausamQuartiersplatz(BaufeldM5)wurdeum30cm
höherzugelassen,umAnpassungenimBereichderStraßenhöhenauszugleichen.
• FahrundLeitungsrechtewurdenangepasst
-6-
ImTextteilwurdenfolgendeÄnderungenvorgenommen:
• A1.4:KlarstellungzumRandsortimentEinzelhandel
• A1.5:FürTeilbereichedesBaufeldsN6kanneineBeeinflussungdesnordöstlich,inTallage
liegendenStörfallbetriebesSchillundSeilachernichtsicherausgeschlossenwerden.Eswerden
dahervorsorglichFestsetzungenzumSchutzvoreinemStörfallaufgenommen.
• A2.1:VergrößerungderGRZfürdieBaufelderN5(SonstigesSondergebiet)undN6auf0,95,da
dieseBaufelderohneeigeneFreiflächenvonöffentlichenRäumenumgebensind.
• A6.3:ImBereichdesWillkommensplatzeswurdenzusätzlichAnlagenzurVersickerungmitden
erforderlichenEntwässerungsleitungenaufgenommen.DieVersickerungsanlagensindhier
möglich,daderBereichnachNordenentwässertundsomitnichtimrutschgefährdetenBereich
liegt.DesWeiterenwurdeindieFestsetzungintegriert,dassalsAusnahme(§31(1)BauGB)
Parkierungsflächenzulässigsind.FürdenFall,dasszurSicherungderNahversorgungdesGebietes
zusätzlicheoberirdischeParkierungsflächenerforderlichwerden,kanndieStadtsomitdiese
ausnahmsweiseaufdemWillkommensplatzermöglichen.
• UnterA7.1wurdedie-imRahmenderOffenlagebereitsimzeichnerischenTeilenthaltene-
ZulässigkeitaufderEntsorgungsflächeRecyclinghoftextlichausformuliert.
• UnterA7.2wurdedietextlicheFestsetzungfürdenimzeichnerischenTeileingetragenen
MobilfunkmastfürdieTelekommunikationsversorgungaufgenommen.
• A8.2:InderöffentlichenGrünfläche„Ringpark“wurdeimBereich„Versorgungsanlagen“(bisher
„Tiefbehälter“)dieZulässigkeiteinerFernwärmeübergabestationergänzt.DesWeiterenwurdedie
geplanteErdüberdeckungdesTiefbehältersindieFestsetzungenübernommen.DesWeiteren
wurdeimNordwestendieZulässigkeitvonAußenanlagenfürKindertageseinrichtungenfürden
BereichmitdemEintrag„Kita“ergänzt.
• A8.3:Klarstellung,dassMaschinenwegfürForstwirtschaftimLandschaftsparkzulässigist.Des
WeiterenwurdedieBefahrbarkeitderÖffentlichenGrünflächenzuBewirtschaftungszwecken
konkretisiert.
• A9.2:ÄnderungderFestsetzungzurBewirtschaftungvonRegenwasser,entsprechendder
AusarbeitungdesEntwässerungskonzeptes.
• A10:VerschiebbarkeitZufahrtzuParkhausundSondergebiet,zurSchaffungdererforderlichen
FlexibilitätinderAusführungsplanung.ZusätzlichwurdeeinLeitungsrechtfürdieVerlegungvon
Versorgungs-undEntsorgungsleitungenfürdasGebäudeS0(Ringpark/sozialeNutzung)
aufgenommen.
• A14:DieAnzahlderBäumewurdeentsprechendderaktuellenErschließungsplanunggeringfügig
reduziertundangepasst.
ÖrtlicheBauvorschriften:
• UnterB1.2undB1.3wurdengestalterischeRegelungenzuDachaufbauten(wegenWärmepumpen)
undtechnischenBautenimÖffentlichenRaumaufgenommen,umdieseAnlagengestalterischin
dasGestaltungskonzeptzuintegrieren.
Hinweise:
• D15:IndenHinweisenwurdedieFortschreibungdesgeologischenGutachtensvomIngenieurbüro
fürUmwelt-undGeotechnikDr.TillmannsConsultingGmbH,Hildenergänzt.
• D19:ZumnordöstlichdesPlangebietesbefindendenStörfallbetriebswurdeeinHinweisneu
aufgenommen.
• DasSchallgutachtenwurdeaufgrunddereingegangenenStellungnahmenklarstellendkorrigiert.
AußerdemwurdeindenUmweltberichtdasWaldausgleichskonzeptaufgenommen.Auchdie
Eingriffs-/AusgleichsbilanzierungwurdeentsprechendderÄnderungendesBebauungsplans
(ÄnderungdesGeltungsbereichs,AnzahlderBäumeimStraßenraum,AnrechnungTiefbehältermit
Böschungsbereich)angepasst.DashierdurchentstehendegeringfügigeDefizitwirdimStadtgebiet
überdieWaldaufwertungsmaßnahmenbeglichen.
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DerEntwurfdesBebauungsplansundderörtlichenBauvorschriftenistindenAnlagen3(Planteil)und
4(Textteil)dargestellt.WeitereAusführungenundErläuterungenzurPlanungunddenFestsetzungen
sindinderBegründung(Anlage5)enthalten.DasichdieerneuteMöglichkeitzurStellungnahmeauf
diegeändertenoderergänztenTeilebeschränkensoll(gem.§4aAbs.3Satz2BauGB,a.F.)sinddie
Änderungenblaukenntlichgemacht.ÄnderungenimUmweltberichtwerdeninder
Gemeinderatssitzungerläutert.
4.Grundschule
ImRahmendervorgesehenenEntwicklungdesWohnbaugebiets„RauherKapf“sollein
funktionsfähigerStadtteilentstehen,dernebeneinerbedarfsgerechtenNahversorgungauchdie
notwendigesozialeInfrastrukturfürdiezukünftigenBewohnerinnenundBewohnerbereitstellt.
HierzugehörtinsbesonderedieSicherstellungeinerwohnortnahenGrundschulversorgungsowohlfür
dasneueBaugebietalsauchfürdiebestehendeWohnsiedlung„RauherKapfOst“.
DieimStadtgebietvorhandenenGrundschulenweisenbereitsheuteeinehoheAuslastungaufund
verfügenüberkeineausreichendenräumlichenKapazitäten,umdenzusätzlichenBedarfausdem
geplantenWohngebietaufzunehmen.ZurGewährleistungeinesausreichendenAngebotsanfußläufig
erreichbarenGrundschulplätzenistdaherdieSchaffungeineseigenenSchulstandortsinnerhalbdes
Baugebietserforderlich.
NachdenBerechnungendesRegierungspräsidiumsStuttgartergibtsichausderprognostizierten
Einwohner-undSchülerentwicklungeinendurchschnittlichenBedarffüreine
zweizügigeGrundschule.
UmeinebedarfsgerechteVersorgungvonBeginnansicherzustellen,istvorgesehen,dieSchule
zeitgleichmitderEntwicklungdesWohngebietszuerrichtenundinBetriebzunehmen.
DieErrichtungdesSchulgebäudeserfolgtdurchdieVorhabenträgerinderQuartiersentwicklungim
RahmenderErschließungs-undEntwicklungsmaßnahmen.NachFertigstellungwirddasGebäudean
dieStadtBöblingenübergehen.DieSchulträgerschaftübernimmtdieStadtBöblingen.
VorrangigesZieldesneuenSchulstandortsistdiewohnortnaheVersorgungderKinderausden
Bereichen„RauherKapfOst“und„RauherKapfWest“.DiepädagogischeAusrichtungderSchulesoll
deshalbsogestaltetwerden,dasssiefüralleKinderdesInselstadtteilsgleichermaßengeeignetund
attraktivist.MitderSchaffungeineseigenständigenSchulstandortswirdeinenachhaltigeund
leistungsfähigeBildungsinfrastrukturgeschaffen,diedieEntwicklungdesneuenStadtteilslangfristig
unterstütztundstärkt.
DerGemeinderatbeauftragtdeshalbdieVerwaltung,dasVerfahrennach§30(1)SchulgesetzBaden-
WürttembergeinzuleitenundbeimRegierungspräsidiumStuttgarteinenschulorganisatorischen
AntragaufErrichtungeinerzweizügigenGrundschuleamStandortRauherKapfeinzureichen.
5.WeiteresVerfahren
Realisierungsverträge
EswirdeinzweiterRealisierungsvertragmitderVorhabenträgerinderQuartiersentwicklung,der
GreenParkBöblingenGmbH,abgeschlossen,derinsbesonderedieKostenübernahmeundHerstellung
vonInfrastruktur(technisch,grün,sozial)durchdieVorhabenträgerinregelt.Indiesem
ZusammenhanghatdieVorhabenträgerinauchineinemProjektentwicklungskonzeptdarzulegen,wie
dieQuartiersentwicklungwirtschaftlichtragfähigumgesetztwerdenkann.DerOberbürgermeister
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oderseinStellvertreterinformierendieFraktionsvorsitzendenvorEinleitungderOffenlageüberden
EintrittderVoraussetzungenunddasErgebnis.ImAnschlussisteineweitereVereinbarungzu
städtischenGebäudenerforderlich,dieDetailszurErstellungdersozialenInfrastrukturregelt,diein
FolgeandieStadtübergeht.
DieVerträgebasierenaufeinembereitsabgeschlossenenstädtebaulichenGrundvertragundeinem
bereitsabgeschlossenenerstenRealisierungsvertrag,indenenunteranderemfestgehaltenist,dass
dieVorhabenträgerindieKostenzurAufsiedlungdesGebietsundderursächlichenVernetzungmitder
UmgebungträgtunderforderlicheInfrastrukturherstellt.
Bauleitplanung
DerEntwurfderFlächennutzungsplanänderung,desBebauungsplansundderEntwurfderörtlichen
BauvorschriftenfürdenselbenGeltungsbereichmitBegründungwirdöffentlichausgelegt,sobaldein
Projektentwicklungskonzeptvorliegtundein2.Realisierungsvertragnotariellbeurkundetist.Dabei
wirdbestimmt,dassStellungnahmennurzudengeändertenoderergänztenTeilenabgegeben
werdenkönnen.AufGrunddessen,dasseineerneuteOffenlagestattfindetundsichdieÄnderungen
nichtaufwesentlichePlanungszielebeziehen,wirddieFristzurAbgabevonStellungnahmenaufzwei
Wochenverkürzt.
DieinAnlage6beigefügteListeumweltbezogenerStellungnahmenundInformationenwirdin
diesemZugeebenfallsveröffentlichtunddiedaringenanntenStellungnahmenbzw.Informationen
ausgelegt.AußerdemwerdendieUnterlagenaufderHomepagederStadtBöblingenbereitgestellt.
ZeitgleichwerdenvondenbetroffenenBehördenundsonstigenTrägernöffentlicherBelange
StellungnahmenzudenBauleitplanentwürfeneingeholt.
ÜberdieeingegangenenAnregungenausderÖffentlichkeits-undBehördenbeteiligungwirdder
GemeinderatbeimFeststellungs-bzw.Satzungsbeschlussberatenundbeschließen.
Finanzierung
AufGrundlagedieserDrucksachebzw.dieserBeschlüssefallenkeineKostenan.DieBauleitplanung
undweiterePlanungenzurQuartiersentwicklungwerdendurchdieVorhabenträgerin,derGreenPark
BöblingenGmbH,übernommen.AuchdieKostenzurAufsiedlungdesGebietswerdengrundsätzlich
durchdieVorhabenträgerinübernommen.
BeiUmsetzungderPlanungentstehendennochFolgekostenbzw.-lastenzurEntwicklungundder
UnterhaltungdesGebiets.Darunterfalleninsbesondere:
AnteilanInvestitionskostenfürAnlagen,dienichtnurderErschließungbzw.erforderlichen
InfrastrukturdesNeubauquartiersdienen(AnteilanSchulbaufürdieSchülerausder
Waldsiedlung,AnteilamBrückenbauwerküberdieSchönaicherStraße).Außerdemwerden
KostenfürdieErstausstattungderSchuleundKitasübernommen.
LangfristigeUnterhaltungskostenfüröffentlicheVerkehrs-undGrünflächenundstädtische
Gebäude.
StädtischesPersonalzurBegleitungderPlanungundErstellungderInfrastruktursowieder
anschließendenUnterhaltung,desBetriebsderEinrichtungenundsonstigen
Dienstleistungen,diemitderAufsiedlungdesGebietsentstehen.
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IneinemRealisierungsvertragmitderVorhabenträgerinderQuartiersentwicklungwerdenvor
BaurechtschaffungkonkreteAufteilungenundKostenübernahmengeregelt.Ineinemweiteren
VertragwerdenRegelungenzukünftigenstädtischenGebäudengetroffen.
DieSchaffungneuenWohnraumsunddieAnsiedlungneuerBewohnerwirktsichpositivaufden
kommunalenFinanzausgleichaus.
Klimarelevanz
DasVorhabenweisteinehoheKlimarelevanzauf.PositivzubewertensindbezüglichKlimaschutz
insbesonderedieGesamtausrichtungdesQuartiershinsichtlichKlimaneutralität,dieEntwicklung
einerinnerstädtischenKonversionsfläche,dieflächensparendeundkompakteSiedlungsstruktur,die
vorgeseheneklimaneutraleEnergieversorgung,hoheenergetischeGebäudestandards,dasautoarme
Mobilitätskonzept,dieIntegrationsozialerInfrastrukturmitkurzenWegensowieKonzeptezur
Kreislaufwirtschaft(Gebäudenachnutzung)undWiederverwendungvonBaustoffen.Fürdie
KlimaanpassungleistendieumfangreichenGrün-undFreiraumstrukturenmitRingpark,
QuartiersparkundLandschaftspark,derweitgehendeErhaltdesvorhandenenBaumbestands,Dach-
undRetentionsbegrünungensowieeinumfassendesRegenwassermanagementeinenwesentlichen
Beitrag.
NegativeAuswirkungenergebensichinsbesonderedurchbaubedingteTreibhausgasemissionen,hohe
VersiegelungsgradeeinzelnerBauflächensowieerforderlicheWaldumwandlungen.DurchAusgleichs-,
Begrünungs-undWaldaufwertungsmaßnahmenwerdendiesekompensiert.
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