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17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Rauher Kapf West" und Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Rauher Kapf West" - Erneute Entwurfsbeschlüsse - Aufnahme einer Grundschule in die Schulentwicklungsplanung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBöblingen
Datum2026-07-27
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt die erneuerten Entwürfe zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Rauher Kapf West" zur Entwicklung eines Wohnquartiers auf dem früheren IBM-Gelände. Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung werden nach Vorliegen eines Projektentwicklungskonzepts und eines zweiten Realisierungsvertrags durchgeführt. Der Gemeinderat fasst zudem einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer zweizügigen Grundschule durch die Vorhabenträgerin, die nach Fertigstellung in städtisches Eigentum übergeht.

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Extrahierter Text

BearbeitendesAmt AmtfürStadtentwicklungundStädtebau Aktenzeichen: 17.07.2026 DRUCKSACHEN NR. 26/143 Beratungsfolge Gemeinderat 27.07.2026 Beschlussfassungöffentlich Betreff 17.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandsStuttgart,StadtBöblingenim Bereich„RauherKapfWest"undAufstellungdesBebauungsplansundderörtlichenBauvorschriften „RauherKapfWest" -ErneuteEntwurfsbeschlüsseundZustimmungzurerneutenöffentlichenAuslegung -AufnahmeeinerGrundschuleindieSchulentwicklungsplanung Anlage/n Anlage1-Entwurf17.ÄnderungdesFlächennutzungsplans17.07.2026 Anlage2-Entwurf17.ÄnderungdesFlächennutzungsplans17.07.2026-Begründung Anlage3-BebauungsplanentwurfRAUHERKAPFWEST17.07.2026-Planteil Anlage4-BebauungsplanentwurfRAUHERKAPFWEST17.07.2026-Textteil Anlage5-BebauungsplanentwurfRAUHERKAPFWEST17.07.2026-Begründung Anlage6-ListederumweltbezogenenStellungnahmen Dokumentegesammelt_DS26/143 Beschlussvorschlag 1. DemEntwurfder17.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbands Stuttgart,StadtBöblingenimBereich„RauherKapfWest“nachMaßgabedesamtlichen Lageplans,BegründungundUmweltbericht,jeweilsvom17.07.2026,mitdenbereits vorliegendenumweltbezogenenStellungnahmenwirdzugestimmt.Dieerneuteöffentliche Auslegungnach§3Abs.2i.V.m.§4aAbs.3BaugesetzbuchunddieerneuteBeteiligungder TrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.2i.V.m.§4aAbs.3Baugesetzbuchwerden -2- durchgeführt,sobaldderStadteinProjektentwicklungskonzeptvorliegtundein2. RealisierungsvertragzwischenVorhabenträgerinundStadtabgeschlossenist. StellungnahmensindnurzudengeändertenoderergänztenTeilenabzugeben.DieFristdazu wirdaufzweiWochenverkürzt.DerOberbürgermeisteroderseineStellvertretunginformieren dieFraktionsvorsitzendenvorEinleitungderOffenlageüberdenEintrittderVoraussetzungen unddasErgebnisderPrüfung. 2. DemEntwurfdesBebauungsplans„RauherKapfWest“nachMaßgabedesamtlichen LageplansmitTextteil,BegründungundUmweltberichtsowiedemEntwurffürörtliche BauvorschriftenfürdenselbenGeltungsbereich,jeweilsvom17.07.2026,mitdenbereits vorliegendenumweltbezogenenStellungnahmenwirdzugestimmt.Dieerneuteöffentliche Auslegungnach§3Abs.2i.V.m.§4aAbs.3BaugesetzbuchunddieerneuteBeteiligungder TrägeröffentlicherBelangenach§4Abs.2i.V.m.§4aAbs.3Baugesetzbuchwerden durchgeführt,sobaldderStadteinProjektentwicklungskonzeptvorliegtundein2. RealisierungsvertragzwischenVorhabenträgerinundStadtabgeschlossenist. StellungnahmensindnurzudengeändertenoderergänztenTeilenabzugeben.DieFristdazu wirdaufzweiWochenverkürzt.DerOberbürgermeisteroderseineStellvertretunginformieren dieFraktionsvorsitzendenvorEinleitungderOffenlageüberdenEintrittderVoraussetzungen unddasErgebnisderPrüfung. 3. Gemäß§8Abs.3BaugesetzbuchwirddasVerfahrenzur17.Änderungdes FlächennutzungsplansparallelzurAufstellungdesBebauungsplans„RauherKapfWest“ durchgeführt. 4. DerGemeinderatfasstdenGrundsatzbeschluss,imZugederEntwicklungdesBaugebiets „RauherKapf“zurSicherstellungderschulischenNahversorgungeinenzweizügigen Grundschulstandortzuschaffen.DieErrichtungderGrundschuleerfolgtdurchdie VorhabenträgerinderQuartiersentwicklung.NachFertigstellunggehendasSchulgebäude sowiediefürdenSchulbetrieberforderlichenGrundstücksflächenindasEigentumderStadt Böblingenüber. DerGemeinderatbeauftragtdieVerwaltung,dasVerfahrennach§30(1)SchulgesetzBaden- WürttembergeinzuleitenundbeimRegierungspräsidiumStuttgarteinen schulorganisatorischenAntragaufErrichtungeinerzweizügigenGrundschuleamStandort RauherKapfeinzureichen. ZielderVorlage FortführungderBauleitplanverfahrenzurEntwicklungderFlächedesehemaligenIBM- EntwicklungslaborszueinemQuartiermitüberwiegendWohnnutzung. BeschlusszurAufnahmeeinerGrundschuleindieSchulentwicklungsplanung. -3- Ressourcensteuerung IÜbergeordneteZielsetzungen StadtleitbildBB2035 Welt/Leitsatz UrbaneWeltsowieLeitsätzeausverschiedenenWelten,v.a.Die Stadtsollsichräumlichweiterentwickeln,umverschiedenste BedarfeerfüllenundneueErfordernisseberücksichtigenzukönnen. HierzuwerdenvorrangigfreiwerdendeFlächenwiedergenutztoder bestehendeGebieteverträglichnachverdichtet. StrategischeRessourcenplanung Schwerpunkt Zielrichtung ☒keinstrategischerSchwerpunkt Klimarelevanz ☒DieseDrucksachehatAuswirkungenaufdasKlima IIFinanzielleAuswirkungen Jahr(einmaligeKosten) Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Bemerkung BetraginEuro BetraginEuro Einmaliger Ressourcenbedarf Laufender Ressourcenbedarf PSP/Auftrag/KSt Sachkonto ImlaufendenJahrDeckungdurch: ☐vorhandenesBudget(Plan) ☐Überplanmäßige/AußerplanmäßigeAufwendungen/Auszahlungen: Betrag Deckungdurch: FürdieFolgejahrewerdendieMittelentsprechendimnächstenHaushaltsplanbereitgestellt. Anmerkungen IIIPersonelleAuswirkungen Sperr- befristet(Zeitraum) Umfang Stellenplan vermerk unbefristet Stellenanteilevorhanden: StellenanteilezurGenehmigung: -4- SachdarstellungundBegründung 1.ZielsetzungderBauleitpläne DasIBM-EntwicklungslaboramStandortRauherKapfwurdeEnde2025aufgegeben,wodurcheineca. 13hagroßeFlächefreiwird.DasArealinklusiveeinerca.4hagroßenbewaldetenFlächeimWesten wurdeveräußert.DieneueEigentümerinmöchtedenBereichzeitnahentwickeln.IhreZielrichtungfür eineEntwicklungbeinhaltetüberwiegendWohnungsbau:essollein–u.a.imHinblickaufden KlimaschutzundNachhaltigkeit–beispielhaftesStadtquartierentstehen. DieEntwicklungdesArealssollderSchaffungvon–vorallempreiswertemundbezahlbarem– Wohnraumdienen.DieimRahmenderKonzeptionzuschaffendenInfrastrukturangebotesollen nebenderVersorgungdesneuenWohngebietesauchdieGrundversorgungderbestehenden Waldsiedlung„RauherKapfOst“sichernundderenAusstattunganzusätzlichenAngeboten verbessern. ZielsetzungistdeshalbdieWeiterentwicklungdesRauhenKapfzueinemeigenständigenStadtteil. DurchdieAnsiedlungvonWohnenundwohnverträglichemGewerbesowiedieVerknüpfungmitder bestehendenWaldsiedlungsolleinfunktionsfähigerStadtteilgeschaffenwerden,deru.a.dietägliche NahversorgungundVersorgungmitKitaundGrundschulefußläufiggewährleistet. DamiteineEntwicklunginGanggesetztwerdenkann,dieWohnnutzungenimBereichderIBM- Entwicklungslaborflächebeinhaltet,istdieAufstellungeinesBebauungsplansunddieÄnderungdes Flächennutzungsplanserforderlich. 2.StandderBauleitplanverfahren Am22.12.2021hatderGemeinderatdie17.ÄnderungdesFlächennutzungsplansderStadtBöblingen eingeleitetunddieAufstellungdesBebauungsplans„RauherKapfWest“beschlossen(DSNr.21/044). NachDurchführungeinesstädtebaulichenPlanungswettbewerbshatderGemeinderatam20.12.2022 denVorentwürfender17.ÄnderungdesFlächennutzungsplansfürdasGebiet„RauherKapfWest“ sowiedemBebauungsplanundderörtlichenBauvorschriften„RauherKapfWest“zugestimmt(DSNr. 22/275).DieVorentwürfe,jeweilsvom22.11.2022,wurdenderfrühzeitigenBeteiligungder Öffentlichkeitgem.§3Abs.1Baugesetzbuch(BauGB)undderBehördenbeteiligunggem.§4Abs.1 BauGBzugrundegelegt. DerGemeinderatderStadtBöblingenhatweiterhinmitBeschlussvom17.12.2024den BauleitplanentwürfenunddemEntwurfderörtlichenBauvorschriftenzugestimmtunddie öffentlicheAuslegungundBeteiligungderTrägeröffentlicherBelangebeschlossen(DSNr.24/303). DieseBeteiligungennach§3Abs.2BauGBund§4Abs.2BauGBwurdenimZeitraumvonDezember 2024bisFebruar2025durchgeführt.DabeigingenStellungnahmenein,diezuÄnderungender PlanunggeführthabenundeineerneuteOffenlageerforderlichmachen. 3.GeänderteInhaltederBauleitplanentwürfe Entwurfder17.ÄnderungdesFlächennutzungsplans -5- UmdieZukunftsfähigkeitdesGebietslangfristigzusichernundflexibelaufderzeitnochnicht absehbareEntwicklungenreagierenzukönnen,werdenimUmfelddesGebietspotenzielle Flächenreservenbenötigt.DiegeplanteQuartiersentwicklungbietetinnerhalbdes BebauungsplangebietsjedochkeineentsprechendenErweiterungs-oderEntwicklungsflächen. DahersollderUmfangderFlächennutzungsplanänderungreduziertwerden.EinTeilderwestlichan dasBebauungsplangebietangrenzenden,bislangalsgewerblicheBauflächedargestelltenFlächesoll weiterhinimFlächennutzungsplanerhaltenbleiben.Dieetwa1hagroßeFlächeistderzeitbewaldet. GrundsätzlichesZielistes,denvorhandenenWalddauerhaftzuerhalten. DieHerausnahmedieserFlächeausdemGeltungsbereichderFlächennutzungsplanänderungerfolgt ausschließlichvorsorglich,umineinemkünftigeintretendenzwingendenBedarfsfallüber entsprechendeEntwicklungsmöglichkeitenzuverfügen. DerEntwurfderFlächennutzungsplanänderungsowieweitereAusführungenundErläuterungensind inderBegründungindenAnlagen1und2enthalten.ÄnderungenimUmweltberichtwerdeninder Gemeinderatssitzungerläutert. EntwurfBebauungsplanundörtlicheBauvorschriften„RauherKapfWest“ AufGrundvonAnregungenbzw.StellungnahmenausderBeteiligungsowiederweiteren KonkretisierungderPlanung,unteranderemhinsichtlichErschließungundkünftigenBebauung, wurdenÄnderungenandenFestsetzungenvorgenommen.InhaltlicheÄnderungensindimFolgenden aufgelistet. ImPlanteilwurdenfolgendeÄnderungenvorgenommen: • DerKreuzungsbereichderHaupteinfahrtwurdegemäßderkonkreterenStraßenplanung angepasst.DieStraßenflächewurdeerweitert,dieVerkehrsflächebesondererZweckbestimmung RingparkNord/VerkehrsgrünausgedehntunddieöffentlicheGrünflächereduziert.Auchder Geltungsbereichwurdegeringfügigangepasst. • DieZufahrtzumKlub-Geländewurdeaufdurchgehendauf6,50merweitertunddie EckausrundungzurNotzufahrtwurdevergrößert.Auchhierdurchändertsichgeringfügigder Geltungsbereich. • ImSüdostenisteinezusätzlicheFlächefürVersorgungsanlagenMobilfunkmastzurSicherungder Telekommunikationsversorgungaufgenommen • ImSüdenwurdedieAbgrenzungdesGeltungsbereichsandieStellungnahmeForstangepasst. • ImOstenwurdederStichweg2umca.42m²vergrößert,umeineWendemöglichkeitzuschaffen. • DieBaumstandorteinderSüdschlaufeunddenStichwegenwurdenandieStraßenplanung angepasst.Hierwurdedaraufgeachtet,dassdieals„Hausbäume“herausgearbeitetenStandorte, weiterhindenHauseingängenzugeordnetbleiben.ZweiBestandsbäumemusstenwegen Feuerwehrumfahrtenentfallen.ImNordenamÜbergangderNordschlaufezurNordrandstraße wurdendieBestandsbäumeinderStraßenflächeentferntunddafürentlangderNordrandstraße neuePflanzbindungenaufgenommen. • DerBereichfürRingpark/VersorgungsanlagenwurdeimzeichnerischenTeilvergrößert. • ImBereichRingparkwurdeimNordostenzwischenBaufeldN1undGeltungsbereichdie ZweckbestimmungKitaergänzt,sodassdieFlächealsöffentlicheParkanlage,alternativaberauch zurSchaffungerforderlicheAußenbereichefürdiesozialeNutzungvonKindertagesstätten genutztwerdenkann. • DiemaximalzulässigeHöhedesQuartiershausamQuartiersplatz(BaufeldM5)wurdeum30cm höherzugelassen,umAnpassungenimBereichderStraßenhöhenauszugleichen. • FahrundLeitungsrechtewurdenangepasst -6- ImTextteilwurdenfolgendeÄnderungenvorgenommen: • A1.4:KlarstellungzumRandsortimentEinzelhandel • A1.5:FürTeilbereichedesBaufeldsN6kanneineBeeinflussungdesnordöstlich,inTallage liegendenStörfallbetriebesSchillundSeilachernichtsicherausgeschlossenwerden.Eswerden dahervorsorglichFestsetzungenzumSchutzvoreinemStörfallaufgenommen. • A2.1:VergrößerungderGRZfürdieBaufelderN5(SonstigesSondergebiet)undN6auf0,95,da dieseBaufelderohneeigeneFreiflächenvonöffentlichenRäumenumgebensind. • A6.3:ImBereichdesWillkommensplatzeswurdenzusätzlichAnlagenzurVersickerungmitden erforderlichenEntwässerungsleitungenaufgenommen.DieVersickerungsanlagensindhier möglich,daderBereichnachNordenentwässertundsomitnichtimrutschgefährdetenBereich liegt.DesWeiterenwurdeindieFestsetzungintegriert,dassalsAusnahme(§31(1)BauGB) Parkierungsflächenzulässigsind.FürdenFall,dasszurSicherungderNahversorgungdesGebietes zusätzlicheoberirdischeParkierungsflächenerforderlichwerden,kanndieStadtsomitdiese ausnahmsweiseaufdemWillkommensplatzermöglichen. • UnterA7.1wurdedie-imRahmenderOffenlagebereitsimzeichnerischenTeilenthaltene- ZulässigkeitaufderEntsorgungsflächeRecyclinghoftextlichausformuliert. • UnterA7.2wurdedietextlicheFestsetzungfürdenimzeichnerischenTeileingetragenen MobilfunkmastfürdieTelekommunikationsversorgungaufgenommen. • A8.2:InderöffentlichenGrünfläche„Ringpark“wurdeimBereich„Versorgungsanlagen“(bisher „Tiefbehälter“)dieZulässigkeiteinerFernwärmeübergabestationergänzt.DesWeiterenwurdedie geplanteErdüberdeckungdesTiefbehältersindieFestsetzungenübernommen.DesWeiteren wurdeimNordwestendieZulässigkeitvonAußenanlagenfürKindertageseinrichtungenfürden BereichmitdemEintrag„Kita“ergänzt. • A8.3:Klarstellung,dassMaschinenwegfürForstwirtschaftimLandschaftsparkzulässigist.Des WeiterenwurdedieBefahrbarkeitderÖffentlichenGrünflächenzuBewirtschaftungszwecken konkretisiert. • A9.2:ÄnderungderFestsetzungzurBewirtschaftungvonRegenwasser,entsprechendder AusarbeitungdesEntwässerungskonzeptes. • A10:VerschiebbarkeitZufahrtzuParkhausundSondergebiet,zurSchaffungdererforderlichen FlexibilitätinderAusführungsplanung.ZusätzlichwurdeeinLeitungsrechtfürdieVerlegungvon Versorgungs-undEntsorgungsleitungenfürdasGebäudeS0(Ringpark/sozialeNutzung) aufgenommen. • A14:DieAnzahlderBäumewurdeentsprechendderaktuellenErschließungsplanunggeringfügig reduziertundangepasst. ÖrtlicheBauvorschriften: • UnterB1.2undB1.3wurdengestalterischeRegelungenzuDachaufbauten(wegenWärmepumpen) undtechnischenBautenimÖffentlichenRaumaufgenommen,umdieseAnlagengestalterischin dasGestaltungskonzeptzuintegrieren. Hinweise: • D15:IndenHinweisenwurdedieFortschreibungdesgeologischenGutachtensvomIngenieurbüro fürUmwelt-undGeotechnikDr.TillmannsConsultingGmbH,Hildenergänzt. • D19:ZumnordöstlichdesPlangebietesbefindendenStörfallbetriebswurdeeinHinweisneu aufgenommen. • DasSchallgutachtenwurdeaufgrunddereingegangenenStellungnahmenklarstellendkorrigiert. AußerdemwurdeindenUmweltberichtdasWaldausgleichskonzeptaufgenommen.Auchdie Eingriffs-/AusgleichsbilanzierungwurdeentsprechendderÄnderungendesBebauungsplans (ÄnderungdesGeltungsbereichs,AnzahlderBäumeimStraßenraum,AnrechnungTiefbehältermit Böschungsbereich)angepasst.DashierdurchentstehendegeringfügigeDefizitwirdimStadtgebiet überdieWaldaufwertungsmaßnahmenbeglichen. -7- DerEntwurfdesBebauungsplansundderörtlichenBauvorschriftenistindenAnlagen3(Planteil)und 4(Textteil)dargestellt.WeitereAusführungenundErläuterungenzurPlanungunddenFestsetzungen sindinderBegründung(Anlage5)enthalten.DasichdieerneuteMöglichkeitzurStellungnahmeauf diegeändertenoderergänztenTeilebeschränkensoll(gem.§4aAbs.3Satz2BauGB,a.F.)sinddie Änderungenblaukenntlichgemacht.ÄnderungenimUmweltberichtwerdeninder Gemeinderatssitzungerläutert. 4.Grundschule ImRahmendervorgesehenenEntwicklungdesWohnbaugebiets„RauherKapf“sollein funktionsfähigerStadtteilentstehen,dernebeneinerbedarfsgerechtenNahversorgungauchdie notwendigesozialeInfrastrukturfürdiezukünftigenBewohnerinnenundBewohnerbereitstellt. HierzugehörtinsbesonderedieSicherstellungeinerwohnortnahenGrundschulversorgungsowohlfür dasneueBaugebietalsauchfürdiebestehendeWohnsiedlung„RauherKapfOst“. DieimStadtgebietvorhandenenGrundschulenweisenbereitsheuteeinehoheAuslastungaufund verfügenüberkeineausreichendenräumlichenKapazitäten,umdenzusätzlichenBedarfausdem geplantenWohngebietaufzunehmen.ZurGewährleistungeinesausreichendenAngebotsanfußläufig erreichbarenGrundschulplätzenistdaherdieSchaffungeineseigenenSchulstandortsinnerhalbdes Baugebietserforderlich. NachdenBerechnungendesRegierungspräsidiumsStuttgartergibtsichausderprognostizierten Einwohner-undSchülerentwicklungeinendurchschnittlichenBedarffüreine zweizügigeGrundschule. UmeinebedarfsgerechteVersorgungvonBeginnansicherzustellen,istvorgesehen,dieSchule zeitgleichmitderEntwicklungdesWohngebietszuerrichtenundinBetriebzunehmen. DieErrichtungdesSchulgebäudeserfolgtdurchdieVorhabenträgerinderQuartiersentwicklungim RahmenderErschließungs-undEntwicklungsmaßnahmen.NachFertigstellungwirddasGebäudean dieStadtBöblingenübergehen.DieSchulträgerschaftübernimmtdieStadtBöblingen. VorrangigesZieldesneuenSchulstandortsistdiewohnortnaheVersorgungderKinderausden Bereichen„RauherKapfOst“und„RauherKapfWest“.DiepädagogischeAusrichtungderSchulesoll deshalbsogestaltetwerden,dasssiefüralleKinderdesInselstadtteilsgleichermaßengeeignetund attraktivist.MitderSchaffungeineseigenständigenSchulstandortswirdeinenachhaltigeund leistungsfähigeBildungsinfrastrukturgeschaffen,diedieEntwicklungdesneuenStadtteilslangfristig unterstütztundstärkt. DerGemeinderatbeauftragtdeshalbdieVerwaltung,dasVerfahrennach§30(1)SchulgesetzBaden- WürttembergeinzuleitenundbeimRegierungspräsidiumStuttgarteinenschulorganisatorischen AntragaufErrichtungeinerzweizügigenGrundschuleamStandortRauherKapfeinzureichen. 5.WeiteresVerfahren Realisierungsverträge EswirdeinzweiterRealisierungsvertragmitderVorhabenträgerinderQuartiersentwicklung,der GreenParkBöblingenGmbH,abgeschlossen,derinsbesonderedieKostenübernahmeundHerstellung vonInfrastruktur(technisch,grün,sozial)durchdieVorhabenträgerinregelt.Indiesem ZusammenhanghatdieVorhabenträgerinauchineinemProjektentwicklungskonzeptdarzulegen,wie dieQuartiersentwicklungwirtschaftlichtragfähigumgesetztwerdenkann.DerOberbürgermeister -8- oderseinStellvertreterinformierendieFraktionsvorsitzendenvorEinleitungderOffenlageüberden EintrittderVoraussetzungenunddasErgebnis.ImAnschlussisteineweitereVereinbarungzu städtischenGebäudenerforderlich,dieDetailszurErstellungdersozialenInfrastrukturregelt,diein FolgeandieStadtübergeht. DieVerträgebasierenaufeinembereitsabgeschlossenenstädtebaulichenGrundvertragundeinem bereitsabgeschlossenenerstenRealisierungsvertrag,indenenunteranderemfestgehaltenist,dass dieVorhabenträgerindieKostenzurAufsiedlungdesGebietsundderursächlichenVernetzungmitder UmgebungträgtunderforderlicheInfrastrukturherstellt. Bauleitplanung DerEntwurfderFlächennutzungsplanänderung,desBebauungsplansundderEntwurfderörtlichen BauvorschriftenfürdenselbenGeltungsbereichmitBegründungwirdöffentlichausgelegt,sobaldein Projektentwicklungskonzeptvorliegtundein2.Realisierungsvertragnotariellbeurkundetist.Dabei wirdbestimmt,dassStellungnahmennurzudengeändertenoderergänztenTeilenabgegeben werdenkönnen.AufGrunddessen,dasseineerneuteOffenlagestattfindetundsichdieÄnderungen nichtaufwesentlichePlanungszielebeziehen,wirddieFristzurAbgabevonStellungnahmenaufzwei Wochenverkürzt. DieinAnlage6beigefügteListeumweltbezogenerStellungnahmenundInformationenwirdin diesemZugeebenfallsveröffentlichtunddiedaringenanntenStellungnahmenbzw.Informationen ausgelegt.AußerdemwerdendieUnterlagenaufderHomepagederStadtBöblingenbereitgestellt. ZeitgleichwerdenvondenbetroffenenBehördenundsonstigenTrägernöffentlicherBelange StellungnahmenzudenBauleitplanentwürfeneingeholt. ÜberdieeingegangenenAnregungenausderÖffentlichkeits-undBehördenbeteiligungwirdder GemeinderatbeimFeststellungs-bzw.Satzungsbeschlussberatenundbeschließen. Finanzierung AufGrundlagedieserDrucksachebzw.dieserBeschlüssefallenkeineKostenan.DieBauleitplanung undweiterePlanungenzurQuartiersentwicklungwerdendurchdieVorhabenträgerin,derGreenPark BöblingenGmbH,übernommen.AuchdieKostenzurAufsiedlungdesGebietswerdengrundsätzlich durchdieVorhabenträgerinübernommen. BeiUmsetzungderPlanungentstehendennochFolgekostenbzw.-lastenzurEntwicklungundder UnterhaltungdesGebiets.Darunterfalleninsbesondere:  AnteilanInvestitionskostenfürAnlagen,dienichtnurderErschließungbzw.erforderlichen InfrastrukturdesNeubauquartiersdienen(AnteilanSchulbaufürdieSchülerausder Waldsiedlung,AnteilamBrückenbauwerküberdieSchönaicherStraße).Außerdemwerden KostenfürdieErstausstattungderSchuleundKitasübernommen.  LangfristigeUnterhaltungskostenfüröffentlicheVerkehrs-undGrünflächenundstädtische Gebäude.  StädtischesPersonalzurBegleitungderPlanungundErstellungderInfrastruktursowieder anschließendenUnterhaltung,desBetriebsderEinrichtungenundsonstigen Dienstleistungen,diemitderAufsiedlungdesGebietsentstehen. -9- IneinemRealisierungsvertragmitderVorhabenträgerinderQuartiersentwicklungwerdenvor BaurechtschaffungkonkreteAufteilungenundKostenübernahmengeregelt.Ineinemweiteren VertragwerdenRegelungenzukünftigenstädtischenGebäudengetroffen. DieSchaffungneuenWohnraumsunddieAnsiedlungneuerBewohnerwirktsichpositivaufden kommunalenFinanzausgleichaus. Klimarelevanz DasVorhabenweisteinehoheKlimarelevanzauf.PositivzubewertensindbezüglichKlimaschutz insbesonderedieGesamtausrichtungdesQuartiershinsichtlichKlimaneutralität,dieEntwicklung einerinnerstädtischenKonversionsfläche,dieflächensparendeundkompakteSiedlungsstruktur,die vorgeseheneklimaneutraleEnergieversorgung,hoheenergetischeGebäudestandards,dasautoarme Mobilitätskonzept,dieIntegrationsozialerInfrastrukturmitkurzenWegensowieKonzeptezur Kreislaufwirtschaft(Gebäudenachnutzung)undWiederverwendungvonBaustoffen.Fürdie KlimaanpassungleistendieumfangreichenGrün-undFreiraumstrukturenmitRingpark, QuartiersparkundLandschaftspark,derweitgehendeErhaltdesvorhandenenBaumbestands,Dach- undRetentionsbegrünungensowieeinumfassendesRegenwassermanagementeinenwesentlichen Beitrag. NegativeAuswirkungenergebensichinsbesonderedurchbaubedingteTreibhausgasemissionen,hohe VersiegelungsgradeeinzelnerBauflächensowieerforderlicheWaldumwandlungen.DurchAusgleichs-, Begrünungs-undWaldaufwertungsmaßnahmenwerdendiesekompensiert.

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