Startseite › Böblingen › Antrag

20. Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart, Stadt Böblingen im Bereich "Neuer Friedhof" und Teilaufhebung des Bebauungsplans "Neuer Friedhof" im Bereich auf den Wasen, Wasenberg, Brand und Nebelloch

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBöblingen
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Böblingen leitet die 20. Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart und die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Neuer Friedhof" ein. Ziel ist es, Waldflächen im Bereich des Waldfriedhofs zu sichern und zu erweitern, indem nicht mehr benötigte Friedhofsflächen in Forstwirtschaftsflächen umgewandelt werden. Eine Ersatzaufforstungsfläche wird für künftige Waldumwandlungen bereitgestellt. Der Antrag wurde angenommen; die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ist vorgesehen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

BearbeitendesAmt AmtfürStadtentwicklungundStädtebau Aktenzeichen: AZ621.41-27.04.06 09.07.2026 DRUCKSACHEN NR. 26/142 Beratungsfolge Gemeinderat 27.07.2026 Beschlussfassungöffentlich Betreff 20.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingen imBereich"NeuerFriedhof"undTeilaufhebungdesBebauungsplans"NeuerFriedhof"imBereich aufdenWasen,Wasenberg,BrandundNebelloch -EinleitungsbeschlussfürdieÄnderungdesFlächennutzungsplans -EinleitungsbeschlusszurTeilaufhebungdesBebauungsplans -ZustimmungzudenVorentwürfen Anlage/n Anlage1-Verfahrensübersicht Anlage2-VorentwurfFNP-Änderung-Planvom08.07.2026 Anlage3-VorentwurfBP-Teilaufhebungvom08.07.2026 Anlage4-FlächefürErsatzaufforstung Dokumentegesammelt_DS26/142 Beschlussvorschlag 1. DieErforderlichkeitzurÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandes Stuttgart,StadtBöblingenwirdfestgestellt.HierzuwirddasVerfahrenzur20.Änderungdes FlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingenfürdenBereich „NeuerFriedhof“entsprechenddemVorentwurfvom08.07.2026gemäß§8Abs.3Baugesetzbuch (BauGB)imParallelverfahreneingeleitet. -2- 2. DieErforderlichkeitzurTeilaufhebungdesBebauungsplans„NeuerFriedhof“imBereichaufden Wasen,Wasenberg,BrandundNebellochwirdfestgestelltunddasVerfahrenzurTeilaufhebung fürdenimamtlichenLageplanvom08.07.2026abgegrenztenTeilbereicheingeleitet. 3. DemVorentwurfder20.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandes Stuttgart,StadtBöblingenvom08.07.2026wirdzugestimmt. 4. DemVorentwurfzurTeilaufhebungderTeilflächedesBebauungsplans„NeuerFriedhof“nach MaßgabedesamtlichenLageplansvom08.07.2026wirdzugestimmt 5. DiefrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeitgem.§3Abs.1BauGBundderBeteiligungderTräger öffentlicherBelangegem.§4Abs.1BauGBwirdentsprechendderinderSachdarstellung aufgeführtenFormdurchgeführt. 6. DieStadtstelltdieinAnlage4dargestellteFlächezurErsatzaufforstungfüreine Waldumwandlungbereit.DieAufforstungdarfimVorgriffaufdiedieDurchführungder Bauleitplanverfahrenvorgenommenwerden. ZielderVorlage SicherungundErweiterungvonWaldflächenimBereichdesWaldfriedhofs.. -3- Ressourcensteuerung IÜbergeordneteZielsetzungen StadtleitbildBB2035 Welt/Leitsatz UrbaneWelt-DievorhandeneStadtstrukturmitihren verschiedenenStadtteilensowieGrün-undFreizeitflächengiltesin ihrerjeweiligenEigenartzuerhaltenundqualitativzustärken. StrategischeRessourcenplanung Schwerpunkt Zielrichtung ☒keinstrategischerSchwerpunkt Klimarelevanz ☒DieseDrucksachehatAuswirkungenaufdasKlima SachdarstellungundBegründung 1. AnlassundNotwendigkeitderBauleitpläne Esistbeabsichtigt,südöstlichandenbestehendenWaldfriedhofangrenzendeine ErsatzaufforstungsflächenalsAusgleichfürdieInanspruchnahmevonWaldflächenanandererStelle zuzulassen.DieindenBauleitplänenfestgesetztebzw.dargestellteFriedhofsflächewirdnichtmehr benötigt,dahersollandieserStellederWaldentwickeltwerden.Auchdieweiterenbestehenden WaldflächenöstlichwerdenfüreineFriedhofserweiterungnichtmehrbenötigtundsollenalsWald erhaltenbleiben. DiederzeitgeltendeDarstellungdesFlächennutzungsplanssowiedieFestsetzungendes BebauungsplansbildendiebeabsichtigteEntwicklungbislangnichtabundsollendaherangepasst werden.DeshalbwerdendieVerfahrenzur20.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdes NachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingenimBereich„NeuerFriedhof“sowiedie TeilaufhebungdesBebauungsplans„NeuerFriedhof“eingeleitet.DieFlächennutzungsplanänderung sollimParallelverfahrendurchgeführtwerden. 2. GeltungsbereicheundbestehendesPlanrecht DerGeltungsbereichder20.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandes Stuttgart,StadtBöblingenimBereich„NeuerFriedhof“liegtsüdlichdesWohngebietsDiezenhalde. DerFlächennutzungsplandesNachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingenstelltfürden BereichFriedhofimSüdostenFlächenfürForstwirtschaft,imWestenundNordenGrünflächemitder ZweckbestimmungFriedhofundnordöstlicheineFlächefürWasserbehälterdar.Nördlichdes BereichesFriedhofstelltderFNPeineHauptleitungfürWasserdar.DerGeltungsbereichverzeichnet eineFlächevonca.6,96haundumfasstTeilbereichederFlurstücke5728/15und5728/17. DerFlächennutzungsplandesNachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingenimBereich FriedhofstellteineÖffentlicheGrünflächemitderZweckbestimmungFriedhofdar. -4- DerBebauungsplan„NeuerFriedhof“setztfürdenPlanbereicheineGrünflächemitder ZweckbestimmungFriedhofundentsprechendenBauflächenfürzweckgebundeneBautenfest.Der räumlicheGeltungsbereichverzeichneteineFlächevonca.23,68haundumfasstTeilbereicheder Flurstücke5728/15,4050/1,5726,4101,3992,4100,4050. DerBebauungsplan„NeuerFriedhof“befindetsichimSüdwestendesWohngebietDiezenhalde.Das PlangebietwirdvonNordendurchdenMaurenerWegundvonOstenkommenddurchdie Keltenburgstraßeerschlossen.ImSüdenundWestenwirddasPlangebietdurchbestehende Waldflächenbegrenzt,nördlichgrenzenWohngebietean. 3. InhaltederBauleitplan-Vorentwürfe DieBauleitplan-VorentwürfeverfolgendasZieldieWaldflächenimBereichdesWaldfriedhofszu sichernundzuerweitern. DurchdieFlächennutzungsplan-ÄnderungsollderöstlicheBereichderGrünflächemitder Zweckbestimmung„Friedhof“inFlächenfürdieForstwirtschaftgeändertwerden. DergeplanteGeltungsbereichdesVorentwurfszurTeilaufhebungdesBebauungsplans„Neuer Friedhof“umfasstdensüdöstlichenBereichdesbestehendenGeltungsbereichsdesBebauungsplans „NeuerFriedhof“undbeinhaltetTeilbereichederFlurstücke5728/15und5728/17. DiezurAufhebungvorgesehenenTeilflächenbetreffenGrün-undWaldflächen,welchebislangfür Friedhofszweckeplanungsrechtlichvorgesehenwaren. DieaufzuhebendenTeilflächenbefindensichimSüdostendesBebauungsplans„NeuerFriedhof“und umfassenTeilflächenderFlurstücke5728/15und5728/17,welchederAnlage3entnommenwerden können. VordemHintergrunddeskünftiggeringerenBedarfsanFriedhofsflächeisteineReduzierungder hierfürvorgesehenenFlächenmöglich.KünftigeFriedhofskonzeptionensollensichaufden verbleibendenFriedhofsbereichbeziehen. 4. WeiteresVerfahren FürdiefrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeitnach§3(1)BaugesetzbuchwirdderVorentwurfder 20.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingen sowiederVorentwurfzurTeilaufhebungdesBebauungsplansmiteinerBeschreibungderallgemeinen ZieleundZweckederPlanungöffentlichzugänglichausgehängt.AußerdemwirdimRahmeneiner allgemeinenInformationsveranstaltungderÖffentlichkeitdiePlanungausführlicherläutertundihr GelegenheitzurÄußerungundErörterunggegeben. ZeitgleichwerdendiebetroffenenBehördennach§4(1)BaugesetzbuchüberdieZieleundZweckeder Planungunterrichtet. DieErgebnissederfrühzeitigenÖffentlichkeits-undderBehördenbeteiligungundihre BerücksichtigungimEntwurfderTeilaufhebungdesBebauungsplansunddemEntwurfder20. ÄnderungdesFlächennutzungsplanswerdenimRahmenderBeratungderBauleitplan-Entwürfedem Gemeinderatvorgelegt. 5. Ersatzaufforstungsfläche DieimPlangebietenthalteneErsatzaufforstungsfläche(Anlage4)sollkünftigenBedarfenfür WaldumwandlungenzurVerfügungstehen.DerzeitwerdenBauleitplanverfahrenimBereich„Rauher -5- KapfWest“durchgeführt.DadortbestehenderWaldumgewandeltwerdenmuss,isteine Ersatzaufforstungerforderlich.DieimBereichdesWaldfriedhofszurVerfügungstehendeFlächesoll hierfürgenutztwerdenkönnen.UmimBereichdesGebietsRauherKapfWesteineEntwicklungnicht zuverhindern,solldieAufforstungderFlächeauchunabhängigvondenBauleitplan-Verfahrenim BereichdesWaldfriedhofszulässigsein.DieAufforstungkanndaherauchbereitsimVorgriffaufdie DurchführungderBauleitplanverfahrenvorgenommenwerden. Klimarelevanz DiegeplanteMaßnahmehatdirekteAuswirkungenaufdasKlima.BeiUmsetzungderNeuaufforstung entstehteinpositiverEffektaufdenKlimaschutz,insbesonderedurchdieCO2-Bindung,sowieaufdas Mikroklima,dieBiodiversitätunddenBoden-undWasserschutz. DieseDrucksacheistmitderBauverwaltung,demKämmereiamt,demTiefbau-undGrünflächenamt undderStabstelleKlimaschutzmanagementabgestimmt.

Text aus PDF extrahiert