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20. Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart, Stadt Böblingen im Bereich "Neuer Friedhof" und Teilaufhebung des Bebauungsplans "Neuer Friedhof" im Bereich auf den Wasen, Wasenberg, Brand und Nebelloch
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Böblingen |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Böblingen leitet die 20. Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart und die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Neuer Friedhof" ein. Ziel ist es, Waldflächen im Bereich des Waldfriedhofs zu sichern und zu erweitern, indem nicht mehr benötigte Friedhofsflächen in Forstwirtschaftsflächen umgewandelt werden. Eine Ersatzaufforstungsfläche wird für künftige Waldumwandlungen bereitgestellt. Der Antrag wurde angenommen; die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ist vorgesehen.
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Dokument
Extrahierter Text
BearbeitendesAmt
AmtfürStadtentwicklungundStädtebau
Aktenzeichen:
AZ621.41-27.04.06
09.07.2026
DRUCKSACHEN NR. 26/142
Beratungsfolge
Gemeinderat 27.07.2026 Beschlussfassungöffentlich
Betreff
20.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingen
imBereich"NeuerFriedhof"undTeilaufhebungdesBebauungsplans"NeuerFriedhof"imBereich
aufdenWasen,Wasenberg,BrandundNebelloch
-EinleitungsbeschlussfürdieÄnderungdesFlächennutzungsplans
-EinleitungsbeschlusszurTeilaufhebungdesBebauungsplans
-ZustimmungzudenVorentwürfen
Anlage/n
Anlage1-Verfahrensübersicht
Anlage2-VorentwurfFNP-Änderung-Planvom08.07.2026
Anlage3-VorentwurfBP-Teilaufhebungvom08.07.2026
Anlage4-FlächefürErsatzaufforstung
Dokumentegesammelt_DS26/142
Beschlussvorschlag
1. DieErforderlichkeitzurÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandes
Stuttgart,StadtBöblingenwirdfestgestellt.HierzuwirddasVerfahrenzur20.Änderungdes
FlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingenfürdenBereich
„NeuerFriedhof“entsprechenddemVorentwurfvom08.07.2026gemäß§8Abs.3Baugesetzbuch
(BauGB)imParallelverfahreneingeleitet.
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2. DieErforderlichkeitzurTeilaufhebungdesBebauungsplans„NeuerFriedhof“imBereichaufden
Wasen,Wasenberg,BrandundNebellochwirdfestgestelltunddasVerfahrenzurTeilaufhebung
fürdenimamtlichenLageplanvom08.07.2026abgegrenztenTeilbereicheingeleitet.
3. DemVorentwurfder20.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandes
Stuttgart,StadtBöblingenvom08.07.2026wirdzugestimmt.
4. DemVorentwurfzurTeilaufhebungderTeilflächedesBebauungsplans„NeuerFriedhof“nach
MaßgabedesamtlichenLageplansvom08.07.2026wirdzugestimmt
5. DiefrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeitgem.§3Abs.1BauGBundderBeteiligungderTräger
öffentlicherBelangegem.§4Abs.1BauGBwirdentsprechendderinderSachdarstellung
aufgeführtenFormdurchgeführt.
6. DieStadtstelltdieinAnlage4dargestellteFlächezurErsatzaufforstungfüreine
Waldumwandlungbereit.DieAufforstungdarfimVorgriffaufdiedieDurchführungder
Bauleitplanverfahrenvorgenommenwerden.
ZielderVorlage
SicherungundErweiterungvonWaldflächenimBereichdesWaldfriedhofs..
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Ressourcensteuerung
IÜbergeordneteZielsetzungen
StadtleitbildBB2035
Welt/Leitsatz UrbaneWelt-DievorhandeneStadtstrukturmitihren
verschiedenenStadtteilensowieGrün-undFreizeitflächengiltesin
ihrerjeweiligenEigenartzuerhaltenundqualitativzustärken.
StrategischeRessourcenplanung
Schwerpunkt
Zielrichtung
☒keinstrategischerSchwerpunkt
Klimarelevanz
☒DieseDrucksachehatAuswirkungenaufdasKlima
SachdarstellungundBegründung
1. AnlassundNotwendigkeitderBauleitpläne
Esistbeabsichtigt,südöstlichandenbestehendenWaldfriedhofangrenzendeine
ErsatzaufforstungsflächenalsAusgleichfürdieInanspruchnahmevonWaldflächenanandererStelle
zuzulassen.DieindenBauleitplänenfestgesetztebzw.dargestellteFriedhofsflächewirdnichtmehr
benötigt,dahersollandieserStellederWaldentwickeltwerden.Auchdieweiterenbestehenden
WaldflächenöstlichwerdenfüreineFriedhofserweiterungnichtmehrbenötigtundsollenalsWald
erhaltenbleiben.
DiederzeitgeltendeDarstellungdesFlächennutzungsplanssowiedieFestsetzungendes
BebauungsplansbildendiebeabsichtigteEntwicklungbislangnichtabundsollendaherangepasst
werden.DeshalbwerdendieVerfahrenzur20.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdes
NachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingenimBereich„NeuerFriedhof“sowiedie
TeilaufhebungdesBebauungsplans„NeuerFriedhof“eingeleitet.DieFlächennutzungsplanänderung
sollimParallelverfahrendurchgeführtwerden.
2. GeltungsbereicheundbestehendesPlanrecht
DerGeltungsbereichder20.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandes
Stuttgart,StadtBöblingenimBereich„NeuerFriedhof“liegtsüdlichdesWohngebietsDiezenhalde.
DerFlächennutzungsplandesNachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingenstelltfürden
BereichFriedhofimSüdostenFlächenfürForstwirtschaft,imWestenundNordenGrünflächemitder
ZweckbestimmungFriedhofundnordöstlicheineFlächefürWasserbehälterdar.Nördlichdes
BereichesFriedhofstelltderFNPeineHauptleitungfürWasserdar.DerGeltungsbereichverzeichnet
eineFlächevonca.6,96haundumfasstTeilbereichederFlurstücke5728/15und5728/17.
DerFlächennutzungsplandesNachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingenimBereich
FriedhofstellteineÖffentlicheGrünflächemitderZweckbestimmungFriedhofdar.
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DerBebauungsplan„NeuerFriedhof“setztfürdenPlanbereicheineGrünflächemitder
ZweckbestimmungFriedhofundentsprechendenBauflächenfürzweckgebundeneBautenfest.Der
räumlicheGeltungsbereichverzeichneteineFlächevonca.23,68haundumfasstTeilbereicheder
Flurstücke5728/15,4050/1,5726,4101,3992,4100,4050.
DerBebauungsplan„NeuerFriedhof“befindetsichimSüdwestendesWohngebietDiezenhalde.Das
PlangebietwirdvonNordendurchdenMaurenerWegundvonOstenkommenddurchdie
Keltenburgstraßeerschlossen.ImSüdenundWestenwirddasPlangebietdurchbestehende
Waldflächenbegrenzt,nördlichgrenzenWohngebietean.
3. InhaltederBauleitplan-Vorentwürfe
DieBauleitplan-VorentwürfeverfolgendasZieldieWaldflächenimBereichdesWaldfriedhofszu
sichernundzuerweitern.
DurchdieFlächennutzungsplan-ÄnderungsollderöstlicheBereichderGrünflächemitder
Zweckbestimmung„Friedhof“inFlächenfürdieForstwirtschaftgeändertwerden.
DergeplanteGeltungsbereichdesVorentwurfszurTeilaufhebungdesBebauungsplans„Neuer
Friedhof“umfasstdensüdöstlichenBereichdesbestehendenGeltungsbereichsdesBebauungsplans
„NeuerFriedhof“undbeinhaltetTeilbereichederFlurstücke5728/15und5728/17.
DiezurAufhebungvorgesehenenTeilflächenbetreffenGrün-undWaldflächen,welchebislangfür
Friedhofszweckeplanungsrechtlichvorgesehenwaren.
DieaufzuhebendenTeilflächenbefindensichimSüdostendesBebauungsplans„NeuerFriedhof“und
umfassenTeilflächenderFlurstücke5728/15und5728/17,welchederAnlage3entnommenwerden
können.
VordemHintergrunddeskünftiggeringerenBedarfsanFriedhofsflächeisteineReduzierungder
hierfürvorgesehenenFlächenmöglich.KünftigeFriedhofskonzeptionensollensichaufden
verbleibendenFriedhofsbereichbeziehen.
4. WeiteresVerfahren
FürdiefrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeitnach§3(1)BaugesetzbuchwirdderVorentwurfder
20.ÄnderungdesFlächennutzungsplansdesNachbarschaftsverbandesStuttgart,StadtBöblingen
sowiederVorentwurfzurTeilaufhebungdesBebauungsplansmiteinerBeschreibungderallgemeinen
ZieleundZweckederPlanungöffentlichzugänglichausgehängt.AußerdemwirdimRahmeneiner
allgemeinenInformationsveranstaltungderÖffentlichkeitdiePlanungausführlicherläutertundihr
GelegenheitzurÄußerungundErörterunggegeben.
ZeitgleichwerdendiebetroffenenBehördennach§4(1)BaugesetzbuchüberdieZieleundZweckeder
Planungunterrichtet.
DieErgebnissederfrühzeitigenÖffentlichkeits-undderBehördenbeteiligungundihre
BerücksichtigungimEntwurfderTeilaufhebungdesBebauungsplansunddemEntwurfder20.
ÄnderungdesFlächennutzungsplanswerdenimRahmenderBeratungderBauleitplan-Entwürfedem
Gemeinderatvorgelegt.
5. Ersatzaufforstungsfläche
DieimPlangebietenthalteneErsatzaufforstungsfläche(Anlage4)sollkünftigenBedarfenfür
WaldumwandlungenzurVerfügungstehen.DerzeitwerdenBauleitplanverfahrenimBereich„Rauher
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KapfWest“durchgeführt.DadortbestehenderWaldumgewandeltwerdenmuss,isteine
Ersatzaufforstungerforderlich.DieimBereichdesWaldfriedhofszurVerfügungstehendeFlächesoll
hierfürgenutztwerdenkönnen.UmimBereichdesGebietsRauherKapfWesteineEntwicklungnicht
zuverhindern,solldieAufforstungderFlächeauchunabhängigvondenBauleitplan-Verfahrenim
BereichdesWaldfriedhofszulässigsein.DieAufforstungkanndaherauchbereitsimVorgriffaufdie
DurchführungderBauleitplanverfahrenvorgenommenwerden.
Klimarelevanz
DiegeplanteMaßnahmehatdirekteAuswirkungenaufdasKlima.BeiUmsetzungderNeuaufforstung
entstehteinpositiverEffektaufdenKlimaschutz,insbesonderedurchdieCO2-Bindung,sowieaufdas
Mikroklima,dieBiodiversitätunddenBoden-undWasserschutz.
DieseDrucksacheistmitderBauverwaltung,demKämmereiamt,demTiefbau-undGrünflächenamt
undderStabstelleKlimaschutzmanagementabgestimmt.
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