Startseite › Buchenbach › Antrag
Überplanmäßige Ausgabe: Erbrachten Leistungen im Rahmen der Übernahme des forstlichen Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Buchenbach |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Buchenbach erhielt am 01.07.2026 eine Rechnung des Kreisforstbetriebs über 28.186,22 EUR für erbrachte Leistungen im forstlichen Revierdienstdienst und der Wirtschaftsverwaltung im Jahr 2026. Der Haushaltsplan sah nur 19.000 EUR vor, woraus sich eine Planabweichung von rund 10.000 EUR ergibt. Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 9.186,22 EUR zu, da sie wegen vertraglicher Verpflichtung unabweisbar ist.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: BV/275/2026
Fachbereich: Rechnungsamt
Verfasser: Reichmann, Daniela
Aktenzeichen:
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
27.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Überplanmäßige Ausgabe: Erbrachte Leistungen im Rahmen der Übernahme des
forstlichen Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 01.07.2026 ging bei der Gemeinde Buchenbach die Rechnung, für die
erbrachten Leistungen im Rahmen der Übernahme des forstlichen Revierdienstes und der
Wirtschaftsverwaltung, ein.
Diese beläuft sich auf 28.186,22 EUR und betrifft das Kalenderjahr 2026.
Im Haushaltsplan 2026 ist für die Dienstleistung ein Betrag in Höhe von 19.000 EUR eingeplant.
Dieser Haushaltsansatz orientiert sich an den Kosten der Vorjahre (2025: 16.209,20 EUR / 2024:
16.209,20 EUR).
Rechtsgrundlagen zur Entscheidung:
1) Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Buchenbach fällt es in die Zuständigkeit des
Gemeinderates, über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben über 3.000 EUR zu
entscheiden.
2) Laut § 84 Abs. 1 Satz 2 GemO sind Überplanmäßige und Außerplanmäßige Auszahlungen nur
zulässig, wenn sie unabweisbar sind.
3) Entgeltordnung des Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für forstliche Dienstleistungen in
Verbindung mit der Beratungsvorlage des Kreistages. Hier gehen die Gründe zur Anpassung der
Entgeltordnung hervor.
Finanzielle Auswirkungen
Planabweichung in Höhe von rund 10.000 EUR auf der Kostenstelle 55505080 (Verwaltungskosten
Forstbetrieb).
Beschlussvorschlag
Wegen der Unabweisbarkeit (vertragliche Verpflichtung) stimmt der Gemeinderat der
Überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 9.186,22 EUR zu.
Anlagen
Rechnung Kreisforstbetrieb 01.07.2026
Beschlussvorlage Kreistag
Entgeltordnung des LRA
Text aus PDF extrahiert