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Überplanmäßige Ausgabe: Erbrachten Leistungen im Rahmen der Übernahme des forstlichen Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBuchenbach
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Buchenbach erhielt am 01.07.2026 eine Rechnung des Kreisforstbetriebs über 28.186,22 EUR für erbrachte Leistungen im forstlichen Revierdienstdienst und der Wirtschaftsverwaltung im Jahr 2026. Der Haushaltsplan sah nur 19.000 EUR vor, woraus sich eine Planabweichung von rund 10.000 EUR ergibt. Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 9.186,22 EUR zu, da sie wegen vertraglicher Verpflichtung unabweisbar ist.

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Beschlussvorlage Vorlage: BV/275/2026 Fachbereich: Rechnungsamt Verfasser: Reichmann, Daniela Aktenzeichen: Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 27.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Überplanmäßige Ausgabe: Erbrachte Leistungen im Rahmen der Übernahme des forstlichen Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung Sachverhalt Mit Schreiben vom 01.07.2026 ging bei der Gemeinde Buchenbach die Rechnung, für die erbrachten Leistungen im Rahmen der Übernahme des forstlichen Revierdienstes und der Wirtschaftsverwaltung, ein. Diese beläuft sich auf 28.186,22 EUR und betrifft das Kalenderjahr 2026. Im Haushaltsplan 2026 ist für die Dienstleistung ein Betrag in Höhe von 19.000 EUR eingeplant. Dieser Haushaltsansatz orientiert sich an den Kosten der Vorjahre (2025: 16.209,20 EUR / 2024: 16.209,20 EUR). Rechtsgrundlagen zur Entscheidung: 1) Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Buchenbach fällt es in die Zuständigkeit des Gemeinderates, über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben über 3.000 EUR zu entscheiden. 2) Laut § 84 Abs. 1 Satz 2 GemO sind Überplanmäßige und Außerplanmäßige Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. 3) Entgeltordnung des Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für forstliche Dienstleistungen in Verbindung mit der Beratungsvorlage des Kreistages. Hier gehen die Gründe zur Anpassung der Entgeltordnung hervor. Finanzielle Auswirkungen Planabweichung in Höhe von rund 10.000 EUR auf der Kostenstelle 55505080 (Verwaltungskosten Forstbetrieb). Beschlussvorschlag Wegen der Unabweisbarkeit (vertragliche Verpflichtung) stimmt der Gemeinderat der Überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 9.186,22 EUR zu. Anlagen Rechnung Kreisforstbetrieb 01.07.2026 Beschlussvorlage Kreistag Entgeltordnung des LRA

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