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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Falkenhof II“ Gemarkung Wagensteig; Aufstellungsbeschliss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBuchenbach
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Falkenhof II" für das Gelände der Dold Holzwerke GmbH im Wagensteigtal. Anlass sind notwendige Betriebserweiterungen nach Nordosten und Südwesten, die Anforderungen der Industrie-Emissions-Richtlinie sowie die Nachvollziehung des verlegten Wagensteigbachs. Der Vorentwurf wird gebilligt und zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie Behördenbeteiligung freigegeben. Das zweistufige Regelverfahren mit Umweltprüfung wird eingeleitet.

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Beschlussvorlage Vorlage: BV/278/2026 Fachbereich: Hauptamt Verfasser: Aktenzeichen: Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 27.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Falkenhof II „Gemarkung Wagensteig, hier: 1.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 (7) LBO BW im Regelverfahren BauGB 2.) Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Falkenhof II“ sowie der dazugehörigen Begründung, 3.) Beschluss zur Veröffentlichung gemäß § 3 (1) BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB (Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung) Sachverhalt DiealteingesesseneFirmaDoldbetreibtimWagensteigtalseitlangemeinSäge-undHolzwerk.Der Betrieb wurde entsprechend den betrieblichen Erfordernissen nach und nach vergrößert und nimmt heutedenTalbereichdesWagensteigbachs vonderStraßenabzweigungzumThurnerbisaufHöhe des Misch- und Wohngebiets "Falkenhof" ein. Im Vergleich zu anderen Sägewerken sind die Platzverhältnisse extrem beengt. Ursprünglich im Außenbereich entstanden, wurde bereits Anfang der 1990er Jahre ein BebauungsplanverfahrenaufdenWeggebracht.ImLaufederlangenFirmengeschichtekamesauf dem Gelände immer wieder zu gravierenden Umstrukturierungen und aufgrund erhöhter Platzbedarfe wurde die Erweiterung der Lagerflächen und der Neubau einer Lagerhalle notwendig. Da der damalige Bebauungsplan die tatsächlichen Bedürfnisse der Firma Dold in keiner Weise abdeckte, wurde 2012 der Bebauungsplan „Sondergebiet Falkenhof II“ aufgestellt, um alle Änderungen planungsrechtlich nachzuziehen und zukünftige Befreiungen zu vermeiden. ZwischenzeitlichentstandendurchdiestetigeWeiterentwicklungdesWerksneuePlanungsanlässe, die eine Änderung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplans erforderlich machen. Diese sind insbesondere die Möglichkeit zur untergeordneten Erweiterung des Betriebsgeländes nach NordostenundSüdwesten,dieErfordernissederIndustrieemissions-Richtlinie(IE-Richtlinie)unddie Nachvollziehung des zwischenzeitlich verlegten Wagensteigbachs. Dafür soll der Bebauungsplan „Sondergebiet Falkenhof II“ in einem zweistufigen Regelverfahren neu aufgestellt werden. Lage und Prägung des Änderungsbereichs Das Plangebiet liegt im Wagensteigtal oberhalb von Buchenbach im Bereich „Falkenhof“. Es deckt dasFirmengeländederDoldHolzwerkeGmbHinklusivedersüdlichangrenzendenlandwirtschaftlich genutzten Fläche ab und wird durch den Wagensteigbach im Norden und Westen sowie die Talstraße im Osten und Süden eingefasst. Durch die Tallage schließen unmittelbar die bewaldeten Hänge des Schwarzwalds an und im Südosten das Siedlungsgebiet „Falkenhof“. Der ca. 17 ha große Geltungsbereich zeichnet sich heute maßgeblich in seiner Nutzung durch das ProduktionsgeländederHolzwerkeaus.DarüberhinausbefindensichdieBüro-undWohngebäude im Norden, die Trafostation und großräumige Grünflächen im Süden, der Flussverlauf des Wagensteigbachs sowie die Erschließungsstraßen innerhalb des Geltungsbereichs. AbgrenzungsplageplandesBebauungsplans„SondergebietFalkenhofII“(genordet-ohneMaßstab) Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeindeveraltungsverband (GVV) Dreisamtal aus dem Jahr 2011 stellt die damalige planungsrechtliche Situation dar, darunter die Sonderbaufläche „Sägewerk“, den alten Verlauf der Wagensteigbachs und der Landesstraße L128 dar. Entscheidend sind die Änderungen, die sich durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans ergeben. Diese Änderungen (Sondergebiet SO 2c und SO 4) können als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Daher ist keine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Planungsverfahren Der Bebauungsplan „Sondergebiet Falkenhof II“ wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt. Zu Beginn des VerfahrenswirdzeitgleichmitderfrühzeitigenBürger-undBehördenbeteiligungzurFestlegungvon Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung ein sogenanntes Scoping durchgeführt. Die bei der Frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen werden in den Abwägungsvorgang eingestellt. Der dann vorliegende Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit dem Umweltbericht dem Gemeinderat vorgelegt. Im Rahmen einer zweiten Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) wird während der Dauer eines Monats die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Eingehende Stellungnahmen werden abgewogen und in die Planung eingearbeitet, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird. Finanzielle Auswirkungen Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenbach beschließt den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Falkenhof II“ gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 (7) LBO BW im Regelverfahren aufzustellen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenbach billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und beschließt deren Veröffentlichung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§ 4 (1)BauGB(BeschlusszurFrühzeitigen Beteiligung). Anlagen 1_26-07-20 Cover und Satzungen (26-07-09) 2_26-07-20 Planzeichnung (26-07-07) 3_26-07-20 Bebauungsvorschriften (26-07-07) 4_26-07-20 Begründung (26-07-07) 5_26-07-20 Umweltbericht (26-07-09)

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