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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Falkenhof II“ Gemarkung Wagensteig; Aufstellungsbeschliss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Buchenbach |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Falkenhof II" für das Gelände der Dold Holzwerke GmbH im Wagensteigtal. Anlass sind notwendige Betriebserweiterungen nach Nordosten und Südwesten, die Anforderungen der Industrie-Emissions-Richtlinie sowie die Nachvollziehung des verlegten Wagensteigbachs. Der Vorentwurf wird gebilligt und zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie Behördenbeteiligung freigegeben. Das zweistufige Regelverfahren mit Umweltprüfung wird eingeleitet.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: BV/278/2026
Fachbereich: Hauptamt
Verfasser:
Aktenzeichen:
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
27.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Falkenhof II „Gemarkung
Wagensteig, hier:
1.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74 (7) LBO BW im Regelverfahren
BauGB
2.) Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
„Sondergebiet Falkenhof II“ sowie der dazugehörigen Begründung,
3.) Beschluss zur Veröffentlichung gemäß § 3 (1) BauGB sowie zur Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB (Beschluss zur
Frühzeitigen Beteiligung)
Sachverhalt
DiealteingesesseneFirmaDoldbetreibtimWagensteigtalseitlangemeinSäge-undHolzwerk.Der
Betrieb wurde entsprechend den betrieblichen Erfordernissen nach und nach vergrößert und nimmt
heutedenTalbereichdesWagensteigbachs vonderStraßenabzweigungzumThurnerbisaufHöhe
des Misch- und Wohngebiets "Falkenhof" ein. Im Vergleich zu anderen Sägewerken sind die
Platzverhältnisse extrem beengt.
Ursprünglich im Außenbereich entstanden, wurde bereits Anfang der 1990er Jahre ein
BebauungsplanverfahrenaufdenWeggebracht.ImLaufederlangenFirmengeschichtekamesauf
dem Gelände immer wieder zu gravierenden Umstrukturierungen und aufgrund erhöhter
Platzbedarfe wurde die Erweiterung der Lagerflächen und der Neubau einer Lagerhalle notwendig.
Da der damalige Bebauungsplan die tatsächlichen Bedürfnisse der Firma Dold in keiner Weise
abdeckte, wurde 2012 der Bebauungsplan „Sondergebiet Falkenhof II“ aufgestellt, um alle
Änderungen planungsrechtlich nachzuziehen und zukünftige Befreiungen zu vermeiden.
ZwischenzeitlichentstandendurchdiestetigeWeiterentwicklungdesWerksneuePlanungsanlässe,
die eine Änderung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplans erforderlich machen. Diese sind
insbesondere die Möglichkeit zur untergeordneten Erweiterung des Betriebsgeländes nach
NordostenundSüdwesten,dieErfordernissederIndustrieemissions-Richtlinie(IE-Richtlinie)unddie
Nachvollziehung des zwischenzeitlich verlegten Wagensteigbachs. Dafür soll der Bebauungsplan
„Sondergebiet Falkenhof II“ in einem zweistufigen Regelverfahren neu aufgestellt werden.
Lage und Prägung des Änderungsbereichs
Das Plangebiet liegt im Wagensteigtal oberhalb von Buchenbach im Bereich „Falkenhof“. Es deckt
dasFirmengeländederDoldHolzwerkeGmbHinklusivedersüdlichangrenzendenlandwirtschaftlich
genutzten Fläche ab und wird durch den Wagensteigbach im Norden und Westen sowie die
Talstraße im Osten und Süden eingefasst. Durch die Tallage schließen unmittelbar die bewaldeten
Hänge des Schwarzwalds an und im Südosten das Siedlungsgebiet „Falkenhof“.
Der ca. 17 ha große Geltungsbereich zeichnet sich heute maßgeblich in seiner Nutzung durch das
ProduktionsgeländederHolzwerkeaus.DarüberhinausbefindensichdieBüro-undWohngebäude
im Norden, die Trafostation und großräumige Grünflächen im Süden, der Flussverlauf des
Wagensteigbachs sowie die Erschließungsstraßen innerhalb des Geltungsbereichs.
AbgrenzungsplageplandesBebauungsplans„SondergebietFalkenhofII“(genordet-ohneMaßstab)
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeindeveraltungsverband (GVV) Dreisamtal aus dem
Jahr 2011 stellt die damalige planungsrechtliche Situation dar, darunter die Sonderbaufläche
„Sägewerk“, den alten Verlauf der Wagensteigbachs und der Landesstraße L128 dar.
Entscheidend sind die Änderungen, die sich durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans
ergeben. Diese Änderungen (Sondergebiet SO 2c und SO 4) können als aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Daher ist keine Änderung des
Flächennutzungsplans notwendig.
Planungsverfahren
Der Bebauungsplan „Sondergebiet Falkenhof II“ wird im zweistufigen Regelverfahren mit
Umweltprüfung als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB aufgestellt. Zu Beginn des
VerfahrenswirdzeitgleichmitderfrühzeitigenBürger-undBehördenbeteiligungzurFestlegungvon
Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung ein sogenanntes Scoping durchgeführt. Die bei
der Frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen werden in den Abwägungsvorgang
eingestellt. Der dann vorliegende Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit dem
Umweltbericht dem Gemeinderat vorgelegt. Im Rahmen einer zweiten Bürger- und
Behördenbeteiligung (Offenlage) wird während der Dauer eines Monats die Möglichkeit zur
Stellungnahme gegeben. Eingehende Stellungnahmen werden abgewogen und in die Planung
eingearbeitet, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird.
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenbach beschließt den Bebauungsplan und die
örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Falkenhof II“ gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 74
(7) LBO BW im Regelverfahren aufzustellen.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenbach billigt den Vorentwurf des
Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften und beschließt deren
Veröffentlichung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigenTrägeröffentlicherBelangegemäß§ 4 (1)BauGB(BeschlusszurFrühzeitigen
Beteiligung).
Anlagen
1_26-07-20 Cover und Satzungen (26-07-09)
2_26-07-20 Planzeichnung (26-07-07)
3_26-07-20 Bebauungsvorschriften (26-07-07)
4_26-07-20 Begründung (26-07-07)
5_26-07-20 Umweltbericht (26-07-09)
Text aus PDF extrahiert