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Satzung für die Musikschule der Stadt Buchen (Odenwald): Ergänzung der Unterrichtsgebühren um eine 10er Karte und Anpassung der Unterrichtsdauer der Musikalischen Früherziehung an der Joseph-Martin-Kraus-Musischule - 12. Satzungsänderung

Angenommen29 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBuchen
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Buchen beschließt die 12. Änderung der Musikschulsatzung der Joseph-Martin-Kraus-Musikschule. Die 10er-Karte wird erstmals in die Gebührenordnung aufgenommen, mit erhöhten Preisen (345 € für ortsansässige, 385 € für auswärtige Erwachsene) zur Förderung von Festanmeldungen. Die wöchentliche Unterrichtsdauer der Musikalischen Früherziehung wird von 60 auf 45 Minuten reduziert, um Personalengpässe zu bewältigen und mehr Kurse anbieten zu können, während die Gebühren denen der Eltern-Kind-Kurse angeglichen werden.

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Dokument

Extrahierter Text

BITTE BEACHTEN: SPERRFRIST 27. Juli 2026 SITZUNGSVORLAGE Bearbeitung: 4.4 Joseph-Martin-Kraus-Musikschule Lisa Helmle Tagesordnungspunkt: öffentlich Vorlagen-Nummer: GR/064/2026 Gremium: Gemeinderat Sitzung am: 27.07.2026 Satzung für die Musikschule der Stadt Buchen (Odenwald): Ergänzung der Unterrichtsgebühren um eine 10erKarte und Anpassung der Unterrichtsdauer der Musikalischen Früherziehung an der Joseph-Martin-Kraus-Musikschule - 12. Satzungsänderung I. Erläuterungen: InderGemeinderatssitzungam4.Juni2018wurdedieletzteÄnderungderSatzungderJoseph- Martin-Kraus-Musikschule beschlossen. Dabei wurden die Unterrichtsgebühren festgelegt, die sich im zweijährigen Turnus um rund 6 % erhöhen. Die nächste generelle Anpassung der Gebühren steht zum 1. September 2027 an. InderderzeitgültigenGebührenordnungderJoseph-Martin-Kraus-Musikschuleistdie10er-Karte bislangnichtenthalten.DasieinsbesonderefürerwachseneSchülerinnenundSchüleraufgrund ihrer hohen Flexibilität ein beliebtes Unterrichtsmodell darstellt, soll diese als Bestandteil des Unterrichtsangebots festgeschrieben werden. DadiemeistenLehrkräftederMusikschuleinzwischennachdemTVöDbeschäftigtsindundsomit ein festes wöchentliches Unterrichtsdeputat haben, führt die Nutzung der 10er-Karte jedoch zunehmendzuorganisatorischenHerausforderungen.AusdiesemGrundsollendieBedingungen für die 10er-Karte zum kommenden Schuljahr aufgenommen werden. Ziel ist es, Schülerinnen undSchüler,diedasAngebotregelmäßignutzen,verstärktzueinerFestanmeldungzubewegen. Eine Maßnahme ist die Anpassung des Preises für die 10er-Karte. Bislang entsprechen die Kosten einer 10er-Karte – auf ein Schuljahr hochgerechnet – den Gebühren einer regulären Festanmeldung. Da ein höheres Maß an Flexibilität in der Regel auch mit höheren Kosten verbunden ist, wird vorgeschlagen, die Gebühren für die 10er-Karte auf 345 € (bisherige Handhabe 309 €) für ortsansässige Erwachsene und 385 € (bisherige Handhabe 343 €) für auswärtige Erwachsene festzusetzen und diese in die Gebührenordnung der Musikschule aufzunehmen. DarüberhinaussolldieUnterrichtsdauerderMusikalischenFrüherziehungvonbisher60Minuten auf künftig 45 Minuten pro Woche angepasst werden. Dadurch würde im gesamten Elementarbereich eine einheitliche Unterrichtsdauer geschaffen, da die Eltern-Kind-Kurse sowie das Rhythmikon bereits jetzt jeweils 45 Minuten umfassen. Hintergrund dieser Änderung sind die Elternzeit einer Lehrkraft sowie der anhaltende Fachkräftemangel im Elementarbereich, der dazu geführt hat, dass bislang keine geeignete Nachbesetzung gefunden werden konnte. Durch die Verkürzung der Unterrichtszeit kann pro Nachmittag ein zusätzlicher Kurs angeboten werden. Dadurch erhalten mehr Kinder die Möglichkeit, an einem der Elementarkurse teilzunehmen. Die Unterrichtsgebühren für die Musikalische Früherziehung sollen künftig entsprechend den Gebühren der Eltern-Kind-Kurse festgesetzt werden. II. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt die Ergänzung der Unterrichtsgebühren um die 10er-Karte und die Änderung der Unterrichtsdauer der Musikalischen Früherziehung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die 12. Satzung zur Änderung der Satzung für die Joseph-Martin-Kraus-Musikschule der Stadt Buchen in der vorgelegten Form. III. Vorberatung DerTagesordnungspunktwurdevorberaten Nein Ja Anlagenverzeichnis: 12. Änderung der Musikschulsatzung Aufgestellt: Gesehen: Buchen,20.Juli2026 LisaHelmle Burger,Bürgermeister Kenntnisgenommen: 4.1Touristik,StadtmarketingundDigitalisierung Wörz,Sarah

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