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Satzung für die Musikschule der Stadt Buchen (Odenwald): Ergänzung der Unterrichtsgebühren um eine 10er Karte und Anpassung der Unterrichtsdauer der Musikalischen Früherziehung an der Joseph-Martin-Kraus-Musischule - 12. Satzungsänderung
Angenommen29 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Buchen |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Buchen beschließt die 12. Änderung der Musikschulsatzung der Joseph-Martin-Kraus-Musikschule. Die 10er-Karte wird erstmals in die Gebührenordnung aufgenommen, mit erhöhten Preisen (345 € für ortsansässige, 385 € für auswärtige Erwachsene) zur Förderung von Festanmeldungen. Die wöchentliche Unterrichtsdauer der Musikalischen Früherziehung wird von 60 auf 45 Minuten reduziert, um Personalengpässe zu bewältigen und mehr Kurse anbieten zu können, während die Gebühren denen der Eltern-Kind-Kurse angeglichen werden.
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Dokument
Extrahierter Text
BITTE BEACHTEN: SPERRFRIST 27. Juli 2026
SITZUNGSVORLAGE
Bearbeitung: 4.4 Joseph-Martin-Kraus-Musikschule
Lisa Helmle
Tagesordnungspunkt: öffentlich
Vorlagen-Nummer: GR/064/2026
Gremium: Gemeinderat
Sitzung am: 27.07.2026
Satzung für die Musikschule der Stadt Buchen (Odenwald): Ergänzung der
Unterrichtsgebühren um eine 10erKarte und Anpassung der Unterrichtsdauer der
Musikalischen Früherziehung an der Joseph-Martin-Kraus-Musikschule -
12. Satzungsänderung
I. Erläuterungen:
InderGemeinderatssitzungam4.Juni2018wurdedieletzteÄnderungderSatzungderJoseph-
Martin-Kraus-Musikschule beschlossen. Dabei wurden die Unterrichtsgebühren festgelegt, die
sich im zweijährigen Turnus um rund 6 % erhöhen. Die nächste generelle Anpassung der
Gebühren steht zum 1. September 2027 an.
InderderzeitgültigenGebührenordnungderJoseph-Martin-Kraus-Musikschuleistdie10er-Karte
bislangnichtenthalten.DasieinsbesonderefürerwachseneSchülerinnenundSchüleraufgrund
ihrer hohen Flexibilität ein beliebtes Unterrichtsmodell darstellt, soll diese als Bestandteil des
Unterrichtsangebots festgeschrieben werden.
DadiemeistenLehrkräftederMusikschuleinzwischennachdemTVöDbeschäftigtsindundsomit
ein festes wöchentliches Unterrichtsdeputat haben, führt die Nutzung der 10er-Karte jedoch
zunehmendzuorganisatorischenHerausforderungen.AusdiesemGrundsollendieBedingungen
für die 10er-Karte zum kommenden Schuljahr aufgenommen werden. Ziel ist es, Schülerinnen
undSchüler,diedasAngebotregelmäßignutzen,verstärktzueinerFestanmeldungzubewegen.
Eine Maßnahme ist die Anpassung des Preises für die 10er-Karte. Bislang entsprechen die
Kosten einer 10er-Karte – auf ein Schuljahr hochgerechnet – den Gebühren einer regulären
Festanmeldung. Da ein höheres Maß an Flexibilität in der Regel auch mit höheren Kosten
verbunden ist, wird vorgeschlagen, die Gebühren für die 10er-Karte auf 345 € (bisherige
Handhabe 309 €) für ortsansässige Erwachsene und 385 € (bisherige Handhabe 343 €) für
auswärtige Erwachsene festzusetzen und diese in die Gebührenordnung der Musikschule
aufzunehmen.
DarüberhinaussolldieUnterrichtsdauerderMusikalischenFrüherziehungvonbisher60Minuten
auf künftig 45 Minuten pro Woche angepasst werden. Dadurch würde im gesamten
Elementarbereich eine einheitliche Unterrichtsdauer geschaffen, da die Eltern-Kind-Kurse sowie
das Rhythmikon bereits jetzt jeweils 45 Minuten umfassen.
Hintergrund dieser Änderung sind die Elternzeit einer Lehrkraft sowie der anhaltende
Fachkräftemangel im Elementarbereich, der dazu geführt hat, dass bislang keine geeignete
Nachbesetzung gefunden werden konnte. Durch die Verkürzung der Unterrichtszeit kann pro
Nachmittag ein zusätzlicher Kurs angeboten werden. Dadurch erhalten mehr Kinder die
Möglichkeit, an einem der Elementarkurse teilzunehmen.
Die Unterrichtsgebühren für die Musikalische Früherziehung sollen künftig entsprechend den
Gebühren der Eltern-Kind-Kurse festgesetzt werden.
II. Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ergänzung der Unterrichtsgebühren um die 10er-Karte und die
Änderung der Unterrichtsdauer der Musikalischen Früherziehung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt die 12. Satzung zur Änderung der Satzung für die Joseph-Martin-Kraus-Musikschule
der Stadt Buchen in der vorgelegten Form.
III. Vorberatung
DerTagesordnungspunktwurdevorberaten Nein Ja
Anlagenverzeichnis:
12. Änderung der Musikschulsatzung
Aufgestellt: Gesehen:
Buchen,20.Juli2026
LisaHelmle Burger,Bürgermeister
Kenntnisgenommen:
4.1Touristik,StadtmarketingundDigitalisierung Wörz,Sarah
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