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Erschließung: Bildung einer Abrechnungseinheit/Abschnitte in Buchen und Hettingen
Angenommen29 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Buchen |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschloss die Bildung von Abrechnungseinheiten für Erschließungsanlagen in Buchen und Hettingen. In Buchen werden acht Straßen im Bauabschnitt „Zur Marienhöhe" zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst, um eine faire Kostenverteilung zu gewährleisten. In Hettingen werden die Straßen „Am Gucksgau" und „Ober der Kirche" zu einer Abrechnungsanlage zusammengefasst sowie für „Am Höhweg" und „Ober der Kirche" separate Abschnitte gebildet, korrigierend zu einem früheren Beschluss vom März 2025.
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Dokument
Extrahierter Text
BITTE BEACHTEN: SPERRFRIST 27. Juli 2026
SITZUNGSVORLAGE
Bearbeitung: 2.3 Planung und Beschaffung
Heike Matousek
Tagesordnungspunkt: öffentlich
Vorlagen-Nummer: GR/063/2026
Gremium: Gemeinderat
Sitzung am: 27.07.2026
Erschließung:
a) Bildung einer Abrechnungseinheit "Zur Marienhöhe" in Buchen
b) Bildung eines Abschnitts „Am Höhweg„ und einer Abrechnungseinheit/Abschnitt „Am
Gucksgau/Ober der Kirche“ in Hettingen
I. Erläuterungen:
a) Bildung einer Abrechnungseinheit „Zur Marienhöhe“ in Buchen
Die Gpa hat in ihrem Prüfungsbericht der Allgemeinen Finanzprüfung 2018-2023 die für die
Ermittlung der Ablösebeträge in der Marienhöhe erforderliche Abschnittsbildung beanstandet
(Prüfungsbemerkung A 25). Für eine wirksame Bildung des Ermittlungsraumes bedarf es noch
eines Gemeinderatsbeschlusses, da ansonsten jede Straße für sich als eine eigenständige
Erschließungsanlage gilt und gesondert abgerechnet werden muss.
DieVerwaltunghatsichintensivmitderThematikbefasst.DiefestgelegtenBauabschnitteBA1/2,
BA 2 u.1 sowie BA 5/1 (siehe beiliegenden Plan Anlage 1), die bisher für die Berechnung der
Ablösezugrundegelegt wurden,sindrechtlich zulässig,sinnvoll und solltenbeibehalten werden.
Die Bauplätze sind überwiegend verkauft (12 freie Bauplätze im städtischen Besitz) und
entsprechende Ablösevereinbarungen getroffen worden.
Die Bauabschnitte BA 1/2 (im Plan grün markiert) und BA 5/1 (blau) umfassen jeweils lediglich
eineStraße.DieStichstraße,dieimBA1/2vomChristoph-Corner-Wegabzweigt,istunter100m
lang und damit als unselbständig zu qualifizieren, d. h. sie bildet zusammen mit dem Christoph-
Corner-Weg eine Erschließungsanlage. Bei der getrennten Ermittlung und Abrechnung der
einzelnen Erschließungsanlage handelt es sich um den Regelfall, so dass für die Bauabschnitte
BA 1/2 und BA 5/1 kein Handlungsbedarf besteht.
DerBauabschnittBA2u.1(rosa)istdabeianderszubewerten,daersichausFolgendenStraßen
zusammensetzt:
- Zur Marienhöhe
- Karl-Lehrer-Straße
- Helmut-Brosch-Straße
- Rainer-Trunk-Weg
- Gertrude-Reum-Straße
- Juliana-von Stockhausen-Straße
- Alexandra-Röhl-Weg
- Marianne-Kraus-Weg
UmnichtjedeStraßeseparatabzurechnen,bedarfeseinesBeschlussesdesGemeinderats,eine
Abrechnungseinheit für den BA 2 u.1 zu bilden.
Gem. § 37 Abs. 3 KAG können die beitragsfähigen Erschließungskosten für mehrere erstmals
herzustellendeAnbaustraßen,dieeinestädtebaulichzweckmäßigeErschließungdesBaugebiets
ermöglichen und miteinander verbunden sind, zusammengefasst ermittelt werden. Dies gilt
insbesondere für eine Anbaustraße oder den Abschnitt einer Anbaustraße und davon
abzweigende selbständige Stich- oder Ringstraßen.
Diese Voraussetzungen sind beim entsprechenden BA 2 u.1 erfüllt. Die Straße zur Marienhöhe
wird als Zufahrtsstraße für alle genannten Straßen benötigt. Vor ihr gehen die zwei großen
Ringstraßen ab, die sich wiederum in weitere Stichstraßen und einer Ringstraße verzweigen.
Dieses gesamte Straßennetz bildet daher einen funktionellen Zusammenhang und sollten auch
im Hinblick auf eine faire Verteilung der Kosten zusammen abgerechnet werden. Ansonsten
bestünde die Gefahr, dass die Anwohner der Straße Zur Marienhöhe über Gebühr an den
Erschließungskosten belastet würden, obwohl der Vorteil der Straße dem gesamten BA 2 u.1
zugutekommt.
b) Bildung eines Abschnitts „Am Höhweg“ und einer Abrechnungseinheit/Abschnitt
„Am Gucksgau/Ober der Kirche“ in Hettingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 unter Top 6 beschlossen, die Straßen
Bürgermeister-Knühl-Straße, Am Gucksgau, Am Höhweg und Ober der Kirche zu einer
Abrechnungseinheit zusammen zu fassen.
EinedetailliertePrüfungergab,dassdieVoraussetzungen,wiebereitszu§37Abs.3KAGunterA
ausgeführt, hierfür nicht gegeben waren. Die Straßen Am Höhweg und Ober der Kirche mit der
Sackgasse Am Gucksgau bilden jede für sich eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung,
haben jeweils noch andere Zufahrtsmöglichkeiten und sind daher nicht auf die Bürgermeister-
Knühl-Straßeangewiesen.Daherschlagenwirvor,andereErmittlungsräumezubilden,wiediese
im beiliegenden Plan in der Anlage 2 dargestellt sind. Der Beschluss über die Bildung einer
Abrechnungseinheit bzw. eines Abschnitts kann noch problemlos bis zum Entstehen der
sachlichen Beitragspflicht geändert werden.
Die Ermittlungsräume sind im Plan farblich dargestellt und werden wie folgt erläutert.
Grün:
Bei der Bürgermeister-Knühl Straße mit den zwei Stichwegen handelt es sich um eine einzige
lange Straße, die als eine einheitliche Erschließungsanlage zu betrachten ist. Hierfür braucht es
keinen gesonderten Beschluss.
Orange:
DieStraßeAmGucksgaukannnurüberdieStraßeOberderKircheerreichtwerden,sodassdie
Zusammenfassung zu einer Abrechnungseinheit städtebaulich zweckmäßig ist. Da die Straße
Ober der Kirche bereits bis zu der markierten Stelle abgerechnet wurde, kann aufgrund des
GrundsatzesderEinmaligkeitimBeitragsrechtnurnochderfehlendeTeilabgerechnetwerden,so
dass es der Bildung eines Abschnitts gem. § 37 Abs. 2 KAG bedarf. Eigentlich hätte die
Abschnittsbildung bereits vor der damaligen Abrechnung erfolgen müssen.
Rosa:
Am Höhweg ist als eine gesonderte Straße zu betrachten. Auch hier bedarf es der Bildung eines
Abschnitts aufgrund bereits früher erfolgter Erschließungsbeitragsabrechnungen. Eine
Abschnittsbildung ist nur an örtlich erkennbaren Merkmalen, wie z. B. einer Einmündung, einer
Kreuzung, einer Brücke, Kreisverkehr etc. möglich. Daher wird der abzurechnende Abschnitt bis
zur Querstraße Am Hackmesser verlängert. Falls Anwohner bereits zu Erschließungskosten
herangezogen wurden, werden diese selbstverständlich nicht ein zweites Mal belastet.
II. a) Kosten in Euro: 000.000,00 € Es fallen keine Kosten an.
b) Finanzierung (in Euro):
III. Beschlussempfehlung:
zu a): Bildung einer Abrechnungseinheit "Zur Marienhöhe" in Buchen
Die Straßen Zur Marienhöhe, Karl-Lehrer-Straße, Helmut-Brosch-Straße, Rainer-Trunk-Weg,
Gertrude-Reum-Straße, Juliana-von Stockhausen-Straße, Alexandra-Röhl-Weg, Marianne-
Kraus-Weg bilden eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung und werden daher zu einer
Abrechnungseinheit gem. § 37 Abs.3 KAG zusammengefasst (siehe Anlage 1).
zu b): Bildung eines Abschnitts „Am Höhweg“ und einer Abrechnungseinheit/Abschnitt
„Am Gucksgau/Ober der Kirche“ in Hettingen
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 2 dargestellten Ermittlungsräume. Die Straßen
Ober der Kirche und Gucksgau werden zu einer Abrechnungsanlage zusammengefasst. Für die
Straßen Am Höhweg und Ober der Kirche werden jeweils Abschnitte gebildet.
IV. Vorberatung
DerTagesordnungspunktwurdevorberaten Nein Ja
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Plan Abrechnungseinheit Zur Marienhöhe in Buchen
Anlage 2 Plan Abrechnungseinheit u. Abschnittsbildung in Hettingen
Aufgestellt: Gesehen:
Buchen,20.Juli2026
HeikeMatousek Burger,Bürgermeister
Kenntnisgenommen:
2.3 PlanungundBeschaffung Link,Ronny
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