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Erschließung: Bildung einer Abrechnungseinheit/Abschnitte in Buchen und Hettingen

Angenommen29 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBuchen
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschloss die Bildung von Abrechnungseinheiten für Erschließungsanlagen in Buchen und Hettingen. In Buchen werden acht Straßen im Bauabschnitt „Zur Marienhöhe" zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst, um eine faire Kostenverteilung zu gewährleisten. In Hettingen werden die Straßen „Am Gucksgau" und „Ober der Kirche" zu einer Abrechnungsanlage zusammengefasst sowie für „Am Höhweg" und „Ober der Kirche" separate Abschnitte gebildet, korrigierend zu einem früheren Beschluss vom März 2025.

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Extrahierter Text

BITTE BEACHTEN: SPERRFRIST 27. Juli 2026 SITZUNGSVORLAGE Bearbeitung: 2.3 Planung und Beschaffung Heike Matousek Tagesordnungspunkt: öffentlich Vorlagen-Nummer: GR/063/2026 Gremium: Gemeinderat Sitzung am: 27.07.2026 Erschließung: a) Bildung einer Abrechnungseinheit "Zur Marienhöhe" in Buchen b) Bildung eines Abschnitts „Am Höhweg„ und einer Abrechnungseinheit/Abschnitt „Am Gucksgau/Ober der Kirche“ in Hettingen I. Erläuterungen: a) Bildung einer Abrechnungseinheit „Zur Marienhöhe“ in Buchen Die Gpa hat in ihrem Prüfungsbericht der Allgemeinen Finanzprüfung 2018-2023 die für die Ermittlung der Ablösebeträge in der Marienhöhe erforderliche Abschnittsbildung beanstandet (Prüfungsbemerkung A 25). Für eine wirksame Bildung des Ermittlungsraumes bedarf es noch eines Gemeinderatsbeschlusses, da ansonsten jede Straße für sich als eine eigenständige Erschließungsanlage gilt und gesondert abgerechnet werden muss. DieVerwaltunghatsichintensivmitderThematikbefasst.DiefestgelegtenBauabschnitteBA1/2, BA 2 u.1 sowie BA 5/1 (siehe beiliegenden Plan Anlage 1), die bisher für die Berechnung der Ablösezugrundegelegt wurden,sindrechtlich zulässig,sinnvoll und solltenbeibehalten werden. Die Bauplätze sind überwiegend verkauft (12 freie Bauplätze im städtischen Besitz) und entsprechende Ablösevereinbarungen getroffen worden. Die Bauabschnitte BA 1/2 (im Plan grün markiert) und BA 5/1 (blau) umfassen jeweils lediglich eineStraße.DieStichstraße,dieimBA1/2vomChristoph-Corner-Wegabzweigt,istunter100m lang und damit als unselbständig zu qualifizieren, d. h. sie bildet zusammen mit dem Christoph- Corner-Weg eine Erschließungsanlage. Bei der getrennten Ermittlung und Abrechnung der einzelnen Erschließungsanlage handelt es sich um den Regelfall, so dass für die Bauabschnitte BA 1/2 und BA 5/1 kein Handlungsbedarf besteht. DerBauabschnittBA2u.1(rosa)istdabeianderszubewerten,daersichausFolgendenStraßen zusammensetzt: - Zur Marienhöhe - Karl-Lehrer-Straße - Helmut-Brosch-Straße - Rainer-Trunk-Weg - Gertrude-Reum-Straße - Juliana-von Stockhausen-Straße - Alexandra-Röhl-Weg - Marianne-Kraus-Weg UmnichtjedeStraßeseparatabzurechnen,bedarfeseinesBeschlussesdesGemeinderats,eine Abrechnungseinheit für den BA 2 u.1 zu bilden. Gem. § 37 Abs. 3 KAG können die beitragsfähigen Erschließungskosten für mehrere erstmals herzustellendeAnbaustraßen,dieeinestädtebaulichzweckmäßigeErschließungdesBaugebiets ermöglichen und miteinander verbunden sind, zusammengefasst ermittelt werden. Dies gilt insbesondere für eine Anbaustraße oder den Abschnitt einer Anbaustraße und davon abzweigende selbständige Stich- oder Ringstraßen. Diese Voraussetzungen sind beim entsprechenden BA 2 u.1 erfüllt. Die Straße zur Marienhöhe wird als Zufahrtsstraße für alle genannten Straßen benötigt. Vor ihr gehen die zwei großen Ringstraßen ab, die sich wiederum in weitere Stichstraßen und einer Ringstraße verzweigen. Dieses gesamte Straßennetz bildet daher einen funktionellen Zusammenhang und sollten auch im Hinblick auf eine faire Verteilung der Kosten zusammen abgerechnet werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Anwohner der Straße Zur Marienhöhe über Gebühr an den Erschließungskosten belastet würden, obwohl der Vorteil der Straße dem gesamten BA 2 u.1 zugutekommt. b) Bildung eines Abschnitts „Am Höhweg“ und einer Abrechnungseinheit/Abschnitt „Am Gucksgau/Ober der Kirche“ in Hettingen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 unter Top 6 beschlossen, die Straßen Bürgermeister-Knühl-Straße, Am Gucksgau, Am Höhweg und Ober der Kirche zu einer Abrechnungseinheit zusammen zu fassen. EinedetailliertePrüfungergab,dassdieVoraussetzungen,wiebereitszu§37Abs.3KAGunterA ausgeführt, hierfür nicht gegeben waren. Die Straßen Am Höhweg und Ober der Kirche mit der Sackgasse Am Gucksgau bilden jede für sich eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung, haben jeweils noch andere Zufahrtsmöglichkeiten und sind daher nicht auf die Bürgermeister- Knühl-Straßeangewiesen.Daherschlagenwirvor,andereErmittlungsräumezubilden,wiediese im beiliegenden Plan in der Anlage 2 dargestellt sind. Der Beschluss über die Bildung einer Abrechnungseinheit bzw. eines Abschnitts kann noch problemlos bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht geändert werden. Die Ermittlungsräume sind im Plan farblich dargestellt und werden wie folgt erläutert. Grün: Bei der Bürgermeister-Knühl Straße mit den zwei Stichwegen handelt es sich um eine einzige lange Straße, die als eine einheitliche Erschließungsanlage zu betrachten ist. Hierfür braucht es keinen gesonderten Beschluss. Orange: DieStraßeAmGucksgaukannnurüberdieStraßeOberderKircheerreichtwerden,sodassdie Zusammenfassung zu einer Abrechnungseinheit städtebaulich zweckmäßig ist. Da die Straße Ober der Kirche bereits bis zu der markierten Stelle abgerechnet wurde, kann aufgrund des GrundsatzesderEinmaligkeitimBeitragsrechtnurnochderfehlendeTeilabgerechnetwerden,so dass es der Bildung eines Abschnitts gem. § 37 Abs. 2 KAG bedarf. Eigentlich hätte die Abschnittsbildung bereits vor der damaligen Abrechnung erfolgen müssen. Rosa: Am Höhweg ist als eine gesonderte Straße zu betrachten. Auch hier bedarf es der Bildung eines Abschnitts aufgrund bereits früher erfolgter Erschließungsbeitragsabrechnungen. Eine Abschnittsbildung ist nur an örtlich erkennbaren Merkmalen, wie z. B. einer Einmündung, einer Kreuzung, einer Brücke, Kreisverkehr etc. möglich. Daher wird der abzurechnende Abschnitt bis zur Querstraße Am Hackmesser verlängert. Falls Anwohner bereits zu Erschließungskosten herangezogen wurden, werden diese selbstverständlich nicht ein zweites Mal belastet. II. a) Kosten in Euro: 000.000,00 € Es fallen keine Kosten an. b) Finanzierung (in Euro): III. Beschlussempfehlung: zu a): Bildung einer Abrechnungseinheit "Zur Marienhöhe" in Buchen Die Straßen Zur Marienhöhe, Karl-Lehrer-Straße, Helmut-Brosch-Straße, Rainer-Trunk-Weg, Gertrude-Reum-Straße, Juliana-von Stockhausen-Straße, Alexandra-Röhl-Weg, Marianne- Kraus-Weg bilden eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung und werden daher zu einer Abrechnungseinheit gem. § 37 Abs.3 KAG zusammengefasst (siehe Anlage 1). zu b): Bildung eines Abschnitts „Am Höhweg“ und einer Abrechnungseinheit/Abschnitt „Am Gucksgau/Ober der Kirche“ in Hettingen Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 2 dargestellten Ermittlungsräume. Die Straßen Ober der Kirche und Gucksgau werden zu einer Abrechnungsanlage zusammengefasst. Für die Straßen Am Höhweg und Ober der Kirche werden jeweils Abschnitte gebildet. IV. Vorberatung DerTagesordnungspunktwurdevorberaten Nein Ja Anlagenverzeichnis: Anlage 1 Plan Abrechnungseinheit Zur Marienhöhe in Buchen Anlage 2 Plan Abrechnungseinheit u. Abschnittsbildung in Hettingen Aufgestellt: Gesehen: Buchen,20.Juli2026 HeikeMatousek Burger,Bürgermeister Kenntnisgenommen: 2.3 PlanungundBeschaffung Link,Ronny

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