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Bauangelegenheiten – Beschluss über das Einvernehmen der Gemeinde

Angenommen13 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeBrigachtal
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Antragsteller beantragt das kommunale Einvernehmen für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 2933 in Brigachtal-Klengen zur Schaffung von Wohnraum. Das Vorhaben erfordert mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan, unter anderem für die Platzierung der Garage außerhalb des Baufensters und die Überschreitung der zulässigen Höhe. Die Gemeinde erteilte das Einvernehmen mit der Auflage, dass das Flachdach der Garage dauerhaft begrünt werden muss.

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Dokument

Extrahierter Text

SSiittzzuunnggssvvoorrllaaggee SSVV//111166//22002266 -- ööffffeennttlliicchh Sitzungsdatum: 21.07.2026 BBrriiggaacchhttaall,, 0077..0077..22002266 Bauangelegenheiten – Beschluss über das Einvernehmen der Gemeinde Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 2933, Mittelbergstraße in Brigachtal-Klengen Anlagen: 1 Erstellt von: Bauamt - Daniela Haupt Gäste: Erläuterungen: Der Antragsteller plant zur Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück, Flst. Nr. 2933, Mittelbergstraße in Brigachtal-Klengen den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage. Das Wohnhaus soll die Maße 9,68 m x 8,68 m erhalten und als Satteldach mit einer Neigung von 25° ausgeführt werden. Das Gebäude ist als Holzständerbauweise geplant, mit einer Firsthöhe von ca. 7,07 m. Im Norden und im Süden sind Terrassen vorgesehen. Die Doppelgarage soll die Maße 8,98 m x 5,96 m erhalten und als Flachdach ausgeführt wer- den. Die Garage liegt an der nördlichen Grundstücksgrenze, die Garagenwand hat zur Ge- länderhöhe des Nachbarn 2m Höhe. Laut Bebauungsplan heißt es: an den Grundstücksgrenzen zwischen den Baufeldern WA-4 und WA-5 sind Stützmauern bis zu einer Höhe von 1,0 m über gewachsenem Gelände zulässig. Die Gesamthöhe der Garage beträgt ca. 2,62m. Die Zufahrt erfolgt über die Mittelbergstraße. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Arenberg“. Mehrere Befreiungen wurden eingereicht: 1. Die Doppelgarage soll mit einer Fläche von ca. 26 qm außerhalb des Baufensters errichtet werden. 2. Die Bezugshöhe soll mit der Garage um 45 cm überschritten werden. 3. Das Dach der Garage soll als Flachdach ausgeführt werden. Beschlussvorschlag: Das kommunale Einvernehmen für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 2933, Mittelbergstraße in Brigachtal-Klengen, wird erteilt. Wird die Garage mit einem Flachdach ausgeführt, ist dieses dauerhaft zu begrünen.

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