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Stärkung des Gemeindehaushalts- Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Brigachtal |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde beschließt zwei Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltslage: einen einmaligen Sonderhieb von 500 Festmetern im Gemeindewald, der etwa 17.000 € Ertrag bringen soll, sowie ab 1. September 2026 einen Verwaltungskostenzuschlag für Mittagessen in Schulen und Kitas (0,50–0,80 € je Mahlzeit). Beide Maßnahmen sollen zur Haushaltskonsolidierung beitragen: der Wald-Sonderhieb durch zusätzliche Erlöse, der Kostenzuschlag durch verursachungsgerechte Deckung von Verwaltungsaufwendungen.
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Dokument
Extrahierter Text
SSiittzzuunnggssvvoorrllaaggee
SSVV//112222//22002266 -- ööffffeennttlliicchh
Sitzungsdatum: 21.07.2026
BBrriiggaacchhttaall,, 0099..0077..22002266
Stärkung des Gemeindehaushalts- Maßnahmen zur Verbesserung der
Einnahmesituation
a) Sonderhieb im Gemeindewald
b) Kostenanpassung im Bereich Mittagessen Schule/Kita
Anlagen: -
Erstellt von: Rechnungsamt - Martina Enderlein
Gäste: -
Erläuterungen:
Die angespannte Haushaltslage der Gemeinde macht es erforderlich, sämtliche
Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation zu prüfen. Ziel ist es, den
Gemeindehaushalt nachhaltig zu stabilisieren und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der
Gemeinde zu erhalten. Die Verwaltung schlägt daher zwei weitere Maßnahmen vor, die
kurzfristig zu einer Verbesserung der Haushaltslage beitragen können.
a) Sonderhieb im Gemeindewald
Eine Möglichkeit besteht in der Durchführung eines zusätzlichen Sonderhiebs im laufenden
Forstwirtschaftsjahr. Der jährliche Hiebsatz beträgt derzeit 2.800 Festmeter. Auf dieser
Grundlage ist auch die langfristige Planung des Gemeindewalds aufgebaut. Zur
Verbesserung der finanziellen Situation schlägt die Verwaltung vor, einen Sonderhieb
einmalig um weitere 500 Festmeter durchzuführen. Pro Festmeter macht dies ca. 35 € aus
(Erträge abzüglich Aufwendungen). Bei 500 Festmetern ergibt dies eine Verbesserung von
ca. 17.000 €.
b) Anpassung der Kostenbeteiligung für das Mittagessen
Neben den Bezugskosten der Mittagsverpflegung im Bereich der Grundschule und der
Kindertagesstätten (derzeit 4,00 Euro/Mahlzeit) entstehen der Gemeinde zusätzliche
Aufwendungen für Organisation, Abrechnung und Verwaltung. Diese Kosten werden derzeit
nicht über die Essensentgelte gedeckt. Zur teilweisen Deckung dieser Aufwendungen wird
vorgeschlagen, zusätzlich zu den Bezugskosten einen Verwaltungskostenzuschlag zu
erheben. Dieser Zuschlag sollte aus Sicht der Verwaltung zwischen 0,50 € und 0,80 € je
Mittagessen festgelegt werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
Während der einmalige Sonderhieb zusätzliche Erlöse aus dem Gemeindewald generiert,
trägt die Anpassung der Kostenbeteiligung für die Mittagsverpflegung zu einer
verursachungsgerechteren Finanzierung der entsprechenden Aufwendungen bei. Die
Verwaltung empfiehlt, beiden Maßnahmen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines einmaligen Sonderhiebs im
Gemeindewald im Umfang von 500 Festmetern. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Maßnahme in Abstimmung mit dem zuständigen Revierförster umzusetzen und die
Holzerlöse dem Gemeindehaushalt zuzuführen.
b) Der Gemeinderat beschließt, ab dem 01.09.2026 zu den jeweiligen Bezugskosten für das
Mittagessen in der Grundschule und den Kindertagesstätten zusätzlich einen
Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von ………. Euro/Mittagessen zu erheben.
Text aus PDF extrahiert