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Stärkung des Gemeindehaushalts- Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBrigachtal
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde beschließt zwei Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltslage: einen einmaligen Sonderhieb von 500 Festmetern im Gemeindewald, der etwa 17.000 € Ertrag bringen soll, sowie ab 1. September 2026 einen Verwaltungskostenzuschlag für Mittagessen in Schulen und Kitas (0,50–0,80 € je Mahlzeit). Beide Maßnahmen sollen zur Haushaltskonsolidierung beitragen: der Wald-Sonderhieb durch zusätzliche Erlöse, der Kostenzuschlag durch verursachungsgerechte Deckung von Verwaltungsaufwendungen.

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Dokument

Extrahierter Text

SSiittzzuunnggssvvoorrllaaggee SSVV//112222//22002266 -- ööffffeennttlliicchh Sitzungsdatum: 21.07.2026 BBrriiggaacchhttaall,, 0099..0077..22002266 Stärkung des Gemeindehaushalts- Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation a) Sonderhieb im Gemeindewald b) Kostenanpassung im Bereich Mittagessen Schule/Kita Anlagen: - Erstellt von: Rechnungsamt - Martina Enderlein Gäste: - Erläuterungen: Die angespannte Haushaltslage der Gemeinde macht es erforderlich, sämtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation zu prüfen. Ziel ist es, den Gemeindehaushalt nachhaltig zu stabilisieren und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten. Die Verwaltung schlägt daher zwei weitere Maßnahmen vor, die kurzfristig zu einer Verbesserung der Haushaltslage beitragen können. a) Sonderhieb im Gemeindewald Eine Möglichkeit besteht in der Durchführung eines zusätzlichen Sonderhiebs im laufenden Forstwirtschaftsjahr. Der jährliche Hiebsatz beträgt derzeit 2.800 Festmeter. Auf dieser Grundlage ist auch die langfristige Planung des Gemeindewalds aufgebaut. Zur Verbesserung der finanziellen Situation schlägt die Verwaltung vor, einen Sonderhieb einmalig um weitere 500 Festmeter durchzuführen. Pro Festmeter macht dies ca. 35 € aus (Erträge abzüglich Aufwendungen). Bei 500 Festmetern ergibt dies eine Verbesserung von ca. 17.000 €. b) Anpassung der Kostenbeteiligung für das Mittagessen Neben den Bezugskosten der Mittagsverpflegung im Bereich der Grundschule und der Kindertagesstätten (derzeit 4,00 Euro/Mahlzeit) entstehen der Gemeinde zusätzliche Aufwendungen für Organisation, Abrechnung und Verwaltung. Diese Kosten werden derzeit nicht über die Essensentgelte gedeckt. Zur teilweisen Deckung dieser Aufwendungen wird vorgeschlagen, zusätzlich zu den Bezugskosten einen Verwaltungskostenzuschlag zu erheben. Dieser Zuschlag sollte aus Sicht der Verwaltung zwischen 0,50 € und 0,80 € je Mittagessen festgelegt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Während der einmalige Sonderhieb zusätzliche Erlöse aus dem Gemeindewald generiert, trägt die Anpassung der Kostenbeteiligung für die Mittagsverpflegung zu einer verursachungsgerechteren Finanzierung der entsprechenden Aufwendungen bei. Die Verwaltung empfiehlt, beiden Maßnahmen zuzustimmen. Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines einmaligen Sonderhiebs im Gemeindewald im Umfang von 500 Festmetern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in Abstimmung mit dem zuständigen Revierförster umzusetzen und die Holzerlöse dem Gemeindehaushalt zuzuführen. b) Der Gemeinderat beschließt, ab dem 01.09.2026 zu den jeweiligen Bezugskosten für das Mittagessen in der Grundschule und den Kindertagesstätten zusätzlich einen Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von ………. Euro/Mittagessen zu erheben.

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