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Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim für die Darstellung/Ausweisung einer Sonderbaufläche "Einzelhandel" im Bereich Geilsheimer Wiese, Gemarkung Bretten-Büchig

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBretten
Datum2026-07-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Bretten plant einen Einzelhandelsbetrieb im Bereich Geilsheimer Wiese in Büchig zur Sicherung der Nahversorgung in den nördlichen Stadtteilen. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim billigte den Vorentwurf der FNP-Änderung und beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Das Bebauungsplanverfahren wird parallel im Regelverfahren durchgeführt.

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Dokument

Extrahierter Text

Dezernat III – Dezernent Maag Vorlage zur Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim am 30.07.2026 Verantwortlich: 61-Stadtentwicklung und Baurecht Vorlagennummer: 113/2026 Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim für die Darstellung/Ausweisung einer Sonderbaufläche "Einzelhandel" im Bereich Geilsheimer Wiese, Gemarkung Bretten-Büchig - Billigung des Vorentwurfes der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung - Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange u.a. gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussantrag 1. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim billigt den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim für die Darstellung / Ausweisung einer Sonderbaufläche „Einzelhandel“ im Bereich Geilsheimer Wiese, Gemarkung Büchig, mit Begründung in der vorliegenden Fassung. 2. Die Geschäftsstelle der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, die frühzeitigeBeteiligung der Öffentlichkeit sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange u.a. durchzuführen. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitglieder des Gremiums, die im Sinne von § 18 GemO befangen sind, weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitwirken dürfen. Sie haben während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes die Sitzung zu verlassen. B E S C H L U S S F O L G E Ergebnis Gremium Behandlung Datum Status J N E GemeinsamerAusschuss der Entscheidung 30.07.2026 Ö Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim GemeinsamerAusschuss der Verwaltungsgemeinschaft Entscheidung 26.09.2024 Ö Bretten/ Gondelsheim Gemeinderat Entscheidung 24.09.2024 Ö - 2 - OrtschaftsratBüchig Anhörung 19.09.2024 Ö Sachdarstellung Ziele und Zwecke der Planung Die Stadt Bretten plant im südlichen Randbereich der Gemarkung Büchig im Gewann „Geilsheimer Wiese“ die Entwicklung eines Einzelhandelstandortes. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Geilsheimer Wiese“ soll an einer verkehrlich sehr gut erschlossenen Stelle eine Sonderbaufläche Einzelhandel zur Ausweisung kommen. Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2024 die Ein- leitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriftenbeschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren gemäß§2Abs.1Baugesetzbuch(BauGB)inVerbindungmit§74Landesbauordnung(LBO). Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans 2005 (FNP) beschlossen. ZielundZweckderFNP-ÄnderungistdieSchaffungderplanungsrechtlichenVoraussetzungen fürdieAnsiedlungeinesEinzelhandelsbetriebesdurcheinenprivatenVorhabenträger.Mitdem Vorhaben soll die Nahversorgung in den nördlichen Stadtteilen Büchig, Neibsheim und Bauerbach gesichert werden. Das Plangebiet befindet sich am Südrand von Büchig im Anschluss an einen Bereich mit Sportanlagen und einer örtlichen Veranstaltungshalle. Der vorgesehene Geltungsbereich der angestrebten FNP-Änderung ergibt sich aus dem beigefügten Abgrenzungsplan. Auf Teilflächen am östlichen Rand befinden sich teilweise befestigte, geschotterte Stellplatzflächen. Im rechtskräftigen FNP 2005 ist der Bereich des Plangebiets als Verkehrsfläche Parken, Fläche für Abfallentsorgung, Altlastenverdachtsfläche und als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der künftige Bebauungsplan weicht hinsichtlich der Nutzungsart von den Darstellungen des rechtskräftigen FNPs ab. Darum ist ein Änderungsverfahren (Ausweisung SonderbauflächeS)mitUmweltprüfungvorgesehen.DervorgeseheneGeltungsbereichistaus dem beigefügten Auszug aus dem FNP 2005 ersichtlich und umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha. Im Zuge der FNP-Änderung werden die südlich des Sondergebiets liegenden Flächen in ihrer Darstellung an den Bestand angepasst (Neudarstellung Grünfläche und Wald). 2024 wurde im Vorfeld des Verfahrens eine arten-schutzrechtliche Prüfung erstellt. Mit dem Verband Region Karlsruhe gab es 2025 positive Abstimmungen zu dieser geplanten Flächenentwicklung. Unter Anwendung der sog. „Flexi-Klausel“ ist eine abschließende Ausformung des Regionalen Grünzugs durch die Bauleitplanung möglich. Verfahrenskontext und Verfahrensart: Bei der Planung handelt es sich um eine Ausdehnung in den Außenbereich. Das BebauungsplanverfahrenwirdimRegelverfahrendurchgeführtundderFNPindiesemBereich im Parallelverfahren auf Grundlage von § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Zur Weiterführung des Änderungsverfahrens soll der Vorentwurf vom Gemeinsamen - 3 - AusschussgebilligtwerdenundderBeschlussfürdiefrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeit sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgen. Weiteres Vorgehen Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Ausschuss sollen parallel sowohl das Bebauungsplanverfahren wie auch das Änderungsverfahren für den FNP zügig weiter betrieben werden. Soweit der Vorlage der Verwaltung durch den Gemeinsamen Ausschuss gefolgt wird, wird zu den vorgelegten Unterlagen des Vorentwurfs die Durchführung der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Dem Gemeinsamen Ausschuss wird seitens der Verwaltung empfohlen, dem formulierten Beschlussantrag zu folgen und die Geschäftsstelle mit der weiteren Durchführung des Verfahrens zu beauftragen. gez. gez. Morast Maag Oberbürgermeister Dezernent Anlagen:  Kartendarstellung: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim im Bereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Geilsheimer Wiese“, Gemarkung Büchig, derzeitige Darstellung und geplante Neuausweisung (Anlage 1)  Begründung Vorentwurf zur FNP Änderung „Sondergebiet Geilsheimer Wiese“, Gemarkung Büchig (Anlage 2)  Umweltbericht Vorentwurf zur FNP Änderung „Sondergebiet Geilsheimer Wiese“, Gemarkung Büchig (Anlage 3)

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