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Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim für die Darstellung/Ausweisung einer Sonderbaufläche "Einzelhandel" im Bereich Geilsheimer Wiese, Gemarkung Bretten-Büchig
Angenommen15 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bretten |
| Datum | 2026-07-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Bretten plant einen Einzelhandelsbetrieb im Bereich Geilsheimer Wiese in Büchig zur Sicherung der Nahversorgung in den nördlichen Stadtteilen. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim billigte den Vorentwurf der FNP-Änderung und beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Das Bebauungsplanverfahren wird parallel im Regelverfahren durchgeführt.
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Dokument
Extrahierter Text
Dezernat III – Dezernent Maag
Vorlage zur Sitzung
des Gemeinsamen Ausschusses der
Verwaltungsgemeinschaft
Bretten / Gondelsheim
am 30.07.2026
Verantwortlich: 61-Stadtentwicklung und Baurecht Vorlagennummer: 113/2026
Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2005 der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim für die
Darstellung/Ausweisung einer Sonderbaufläche "Einzelhandel" im Bereich
Geilsheimer Wiese, Gemarkung Bretten-Büchig
- Billigung des Vorentwurfes der Änderung des Flächennutzungsplans mit
Begründung
- Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange u.a. gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussantrag
1. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten /
Gondelsheim billigt den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2005
der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim für die Darstellung /
Ausweisung einer Sonderbaufläche „Einzelhandel“ im Bereich Geilsheimer Wiese,
Gemarkung Büchig, mit Begründung in der vorliegenden Fassung.
2. Die Geschäftsstelle der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, die
frühzeitigeBeteiligung der Öffentlichkeit sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange u.a. durchzuführen.
Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitglieder des Gremiums, die im Sinne von §
18 GemO befangen sind, weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitwirken
dürfen. Sie haben während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes die Sitzung zu
verlassen.
B E S C H L U S S F O L G E
Ergebnis
Gremium Behandlung Datum Status
J N E
GemeinsamerAusschuss
der
Entscheidung 30.07.2026 Ö
Verwaltungsgemeinschaft
Bretten/Gondelsheim
GemeinsamerAusschuss
der
Verwaltungsgemeinschaft Entscheidung 26.09.2024 Ö
Bretten/
Gondelsheim
Gemeinderat Entscheidung 24.09.2024 Ö
- 2 -
OrtschaftsratBüchig Anhörung 19.09.2024 Ö
Sachdarstellung
Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Bretten plant im südlichen Randbereich der Gemarkung Büchig im Gewann
„Geilsheimer Wiese“ die Entwicklung eines Einzelhandelstandortes. Mit der Aufstellung des
Bebauungsplans „Sondergebiet Geilsheimer Wiese“ soll an einer verkehrlich sehr gut
erschlossenen Stelle eine Sonderbaufläche Einzelhandel zur Ausweisung kommen.
Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2024 die Ein-
leitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen
Bauvorschriftenbeschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren
gemäß§2Abs.1Baugesetzbuch(BauGB)inVerbindungmit§74Landesbauordnung(LBO).
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten /
Gondelsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2024 die Einleitung des Verfahrens
zur Änderung des Flächennutzungsplans 2005 (FNP) beschlossen.
ZielundZweckderFNP-ÄnderungistdieSchaffungderplanungsrechtlichenVoraussetzungen
fürdieAnsiedlungeinesEinzelhandelsbetriebesdurcheinenprivatenVorhabenträger.Mitdem
Vorhaben soll die Nahversorgung in den nördlichen Stadtteilen Büchig, Neibsheim und
Bauerbach gesichert werden.
Das Plangebiet befindet sich am Südrand von Büchig im Anschluss an einen Bereich mit
Sportanlagen und einer örtlichen Veranstaltungshalle. Der vorgesehene Geltungsbereich der
angestrebten FNP-Änderung ergibt sich aus dem beigefügten Abgrenzungsplan. Auf
Teilflächen am östlichen Rand befinden sich teilweise befestigte, geschotterte
Stellplatzflächen.
Im rechtskräftigen FNP 2005 ist der Bereich des Plangebiets als Verkehrsfläche Parken,
Fläche für Abfallentsorgung, Altlastenverdachtsfläche und als landwirtschaftliche Fläche
dargestellt. Der künftige Bebauungsplan weicht hinsichtlich der Nutzungsart von den
Darstellungen des rechtskräftigen FNPs ab. Darum ist ein Änderungsverfahren (Ausweisung
SonderbauflächeS)mitUmweltprüfungvorgesehen.DervorgeseheneGeltungsbereichistaus
dem beigefügten Auszug aus dem FNP 2005 ersichtlich und umfasst eine Fläche von ca. 0,7
ha.
Im Zuge der FNP-Änderung werden die südlich des Sondergebiets liegenden Flächen in ihrer
Darstellung an den Bestand angepasst (Neudarstellung Grünfläche und Wald).
2024 wurde im Vorfeld des Verfahrens eine arten-schutzrechtliche Prüfung erstellt. Mit dem
Verband Region Karlsruhe gab es 2025 positive Abstimmungen zu dieser geplanten
Flächenentwicklung. Unter Anwendung der sog. „Flexi-Klausel“ ist eine abschließende
Ausformung des Regionalen Grünzugs durch die Bauleitplanung möglich.
Verfahrenskontext und Verfahrensart:
Bei der Planung handelt es sich um eine Ausdehnung in den Außenbereich. Das
BebauungsplanverfahrenwirdimRegelverfahrendurchgeführtundderFNPindiesemBereich
im Parallelverfahren auf Grundlage von § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.
Zur Weiterführung des Änderungsverfahrens soll der Vorentwurf vom Gemeinsamen
- 3 -
AusschussgebilligtwerdenundderBeschlussfürdiefrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeit
sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
erfolgen.
Weiteres Vorgehen
Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Ausschuss sollen parallel sowohl
das Bebauungsplanverfahren wie auch das Änderungsverfahren für den FNP zügig weiter
betrieben werden.
Soweit der Vorlage der Verwaltung durch den Gemeinsamen Ausschuss gefolgt wird, wird zu
den vorgelegten Unterlagen des Vorentwurfs die Durchführung der vorgezogenen Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Dem Gemeinsamen Ausschuss wird seitens der Verwaltung empfohlen, dem formulierten
Beschlussantrag zu folgen und die Geschäftsstelle mit der weiteren Durchführung des
Verfahrens zu beauftragen.
gez. gez.
Morast Maag
Oberbürgermeister Dezernent
Anlagen:
Kartendarstellung: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2005 der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim im Bereich des Bebauungsplans
„Sondergebiet Geilsheimer Wiese“, Gemarkung Büchig, derzeitige Darstellung und
geplante Neuausweisung (Anlage 1)
Begründung Vorentwurf zur FNP Änderung „Sondergebiet Geilsheimer Wiese“,
Gemarkung Büchig (Anlage 2)
Umweltbericht Vorentwurf zur FNP Änderung „Sondergebiet Geilsheimer Wiese“,
Gemarkung Büchig (Anlage 3)
Text aus PDF extrahiert