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Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim für die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr" im Bereich des zukünftigen Bebauungsplans „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBretten
Datum2026-07-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans 2005. Ziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr" im Industriegebiet Gölshausen V. Abschnitt auf ca. 2,5 ha Fläche. Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht wird gebilligt. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und vorgezogene Beteiligung der Behörden durchzuführen.

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Dezernat III – Dezernent Maag Vorlage zur Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim am 30.07.2026 Verantwortlich: 61-Stadtentwicklung und Baurecht Vorlagennummer: 131/2026 Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim für die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr" im Bereich des zukünftigen Bebauungsplans „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB - Billigung des Vorentwurfs der Änderung des FNPs mit Begründung - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange u.a. gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussantrag 1. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim für die Darstellung/Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ im Bereich des zukünftigen Bebauungsplans „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung“, Gemarkung Gölshausen, nach Maßgabe der beigefügten Unterlagen. 2. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim billigt den Vorentwurf der o.a. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung in der vorliegenden Fassung. 3. Die Geschäftsstelle der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, die frühzeitigeBeteiligung der Öffentlichkeit sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange u.a. durchzuführen. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitglieder des Gremiums, die im Sinne von § 18 GemO befangen sind, weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitwirken dürfen. Sie haben während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes die Sitzung zu verlassen. - 2 - B E S C H L U S S F O L G E Ergebnis Gremium Behandlung Datum Status J N E GemeinsamerAusschuss der Entscheidung 30.07.2026 Ö Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim Gemeinderat Entscheidung 19.05.2026 Ö OrtschaftsratGölshausen Anhörung 12.05.2026 Ö Gemeinderat Entscheidung 18.04.2023 Ö OrtschaftsratGölshausen Anhörung 17.04.2023 Ö Sachdarstellung Ziele und Zwecke der Planung Die Stadt Bretten plant im Bereich Steinäcker auf der Gemarkung Gölshausen westlich angrenzend an das bestehende Bebauungsplangebiet „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt - 1. Änderung und Erweiterung“ den Bau eines Feuerwehrhauses. Dafür sollen der genannte Bebauungsplan geändert und erweitert sowie auch der Flächennutzungsplan 2005 (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim geändert werden. Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.04.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Die Aufstellung desBebauungsplanserfolgtimRegelverfahrengemäß§2Abs.1Baugesetzbuch(BauGB)in Verbindung mit § 74 Landesbauordnung (LBO). Der Vorentwurf des o.g. Bebauungsplans wurde im Ortschaftsrat Gölshausen am 12.05.2026 und im Gemeinderat der Stadt Bretten am 19.05.2026 beraten und beschlossen (siehe Sitzungsvorlage 067/2026). Im Zuge der weiteren Entwicklung dieses Plangebietes soll auch der Flächennutzungsplan 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim (FNP) in diesem Bereich geändert werden. Im gültigen FNP ist südlich der von Bretten herführenden B 293 neben der gewerblichen Baufläche mit Regenrückhaltebecken ein geplantes Sondergebiet „Vereine“ (S) dargestellt. Der vorgesehene Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans ist aus dem beigefügten Auszug aus dem FNP 2005 ersichtlich und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Der künftige Bebauungsplan weicht hinsichtlich der Nutzungsart von den Darstellungen des FNPsteilweiseab,daeineFlächefürdenGemeinbedarfmitderZweckbestimmungFeuerwehr festgesetzt werden soll. Daher wird eine Änderung des FNPs erforderlich. Die künftige Darstellung ist aus dem beigefügten Planauszug FNP, geplante Neuausweisung, Stand Juni 2026, ersichtlich. Das Plangebiet grenzt südlich unmittelbar an den Bahndamm der S-Bahnlinie Heilbronn- Bretten-Karlsruhe, im Norden an die freie Landschaft, an die B 293 sowie eine bestehende gewerbliche Nutzung an. Der Standort wird derzeit landwirtschaftlich (Acker, Grünland, einzelne Baumstandorte), als Regenrückhaltebecken RRB II West und im Osten, bereits gewerbliche genutzt. - 3 - Im Zuge der FNP-Änderung werden die westlich des vorgesehenen Geltungsbereichs des künftigen Bebauungsplans liegenden Flächen in ihrer Darstellung an den Bestand angepasst (Neudarstellung Fläche für Landwirtschaft, bislang schmaler Streifen für ein geplantes Sondergebiet „Vereine“). Verfahrenskontext und Verfahrensart: Bei der Planung handelt es sich um eine teilweise Ausdehnung in den Außenbereich in westlicher Richtung. Der FNP soll im Parallelverfahren geändert werden. ZurEinleitungundWeiterführungdesFNP-ÄnderungsverfahrenssollheutederVorentwurfder o.g.FNP-ÄnderungmitUmweltberichtvomGemeinsamenAusschussgebilligtwerden.Weiter soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen werden. Weiteres Vorgehen Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Ausschuss sollen parallel sowohl das Bebauungsplanverfahren wie auch dieses FNP-Änderungsverfahren zügig weiter betrieben werden. Soweit der Vorlage der Verwaltung gefolgt wird, wird zu den vorgelegten Unterlagen des VorentwurfsdieDurchführungdervorgezogenenBeteiligungderÖffentlichkeitundderTräger öffentlicher Belange erfolgen. Dem Gemeinsamen Ausschuss wird seitens der Verwaltung empfohlen, dem formulierten Beschlussantrag zu folgen und somit den Beschluss zur Einleitung des punktuellen FNP- Änderungsverfahrenszufassen,denVorentwurfderbeabsichtigtenFNP-Änderungzubilligen und die Geschäftsstelle mit der weiteren Durchführung des Verfahrens zu beauftragen. gez. gez. Morast Maag Oberbürgermeister Dezernent Anlagen:  Kartendarstellung: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim im Bereich des (zukünftigen) Bebauungsplans„IndustriegebietGölshausen,V.Abschnitt,2.ÄnderungundErweiterung“, Gemarkung Gölshausen, derzeitige Darstellung (Anlage 1)  Kartendarstellung: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim im Bereich des (zukünftigen) Bebauungsplans„IndustriegebietGölshausen,V.Abschnitt,2.ÄnderungundErweiterung“, Gemarkung Gölshausen, geplante Neuausweisung (Anlage 2)  Begründung Vorentwurf zur FNP Änderung „Industriegebiet Gölshausen, V. Abschnitt, 2. Änderung und Erweiterung“, Gemarkung Gölshausen (Anlage 3)  UmweltberichtVorentwurfzurFNPÄnderung„IndustriegebietGölshausen,V.Abschnitt,2. Änderung und Erweiterung“, Gemarkung Gölshausen (Anlage 4)

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