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Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen durch die Stadt Bretten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bretten |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dezernat I – Oberbürgermeister Morast
Vorlage zur Sitzung
des Gemeinderates
am 28.07.2026
Verantwortlich: 20-Kämmereiamt Vorlagennummer: 132/2026
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen durch
die Stadt Bretten
- Beschlussfassung über Einzelfälle
Beschlussantrag
Im Wege der Offenlegung wird
1.derAnnahmederinderAnlage1unterNr.1–5aufgeführtenSpenden,Schenkungenoder
ähnlichen Zuwendungen zugestimmt;
2. der Annahme der in der Anlage 2 unter Nr. 1 – 8 in zusammengefasster Form aufgeführten
Spenden von bis zu 100,00 EUR zugestimmt.
B E S C H L U S S F O L G E
Ergebnis
Gremium Behandlung Datum Status
J N E
Gemeinderat Entscheidung 28.07.2026 Ö
Sachdarstellung
Nach der gesetzlichen Bestimmung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung dürfen Gemeinden
zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben
undannehmenoderanDrittevermitteln,diesichanderErfüllungvonAufgabennach§1Abs.
2 Gemeindeordnung beteiligen.
Die Einwerbung und die Entgegennahme von Zuwendungen obliegen ausschließlich dem
Oberbürgermeister oder Beigeordneten. Über die endgültige Annahme oder Vermittlung
entscheidet der Gemeinderat.
Bei Einzelspenden bis zu 100,00 EUR soll in zusammengefasster Form entschieden werden.
Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, der Annahme der aufgeführten Spenden,
Schenkungen und sonstigen Zuwendungen zuzustimmen.
gez.
Morast
Oberbürgermeister
Anlagen
Text aus PDF extrahiert