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Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen durch die Stadt Bretten

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBretten
Datum2026-07-28
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Dezernat I – Oberbürgermeister Morast Vorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2026 Verantwortlich: 20-Kämmereiamt Vorlagennummer: 132/2026 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen durch die Stadt Bretten - Beschlussfassung über Einzelfälle Beschlussantrag Im Wege der Offenlegung wird 1.derAnnahmederinderAnlage1unterNr.1–5aufgeführtenSpenden,Schenkungenoder ähnlichen Zuwendungen zugestimmt; 2. der Annahme der in der Anlage 2 unter Nr. 1 – 8 in zusammengefasster Form aufgeführten Spenden von bis zu 100,00 EUR zugestimmt. B E S C H L U S S F O L G E Ergebnis Gremium Behandlung Datum Status J N E Gemeinderat Entscheidung 28.07.2026 Ö Sachdarstellung Nach der gesetzlichen Bestimmung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung dürfen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben undannehmenoderanDrittevermitteln,diesichanderErfüllungvonAufgabennach§1Abs. 2 Gemeindeordnung beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme von Zuwendungen obliegen ausschließlich dem Oberbürgermeister oder Beigeordneten. Über die endgültige Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Bei Einzelspenden bis zu 100,00 EUR soll in zusammengefasster Form entschieden werden. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, der Annahme der aufgeführten Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen zuzustimmen. gez. Morast Oberbürgermeister Anlagen

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