Startseite › Bretten › Antrag
Finkenstraße, Dürrenbüchig - Sanierung Straße und Kanal
Angenommen22 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bretten |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt die grundhafte Sanierung der Finkenstraße in Dürrenbüchig, einschließlich Straßenbelag und Mischwasserkanal. Die Fahrbahn wird auf 4,10 m verringert, die Gehwege auf 1,30–1,50 m verbreitert, der Kanal von DN300 auf DN355 vergrößert. Kosten: 260.000 € für die Straße (Stadt Bretten) und 270.000 € für den Kanal (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung). Die Verwaltung wird ermächtigt, Bauleistungen zu vergeben, sofern Angebote den Baubeschluss einhalten oder maximal 10 % übersteigen. Bauausführung ist für Frühjahr 2027 geplant.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Dezernat III – Dezernent Maag
Vorlage zur Sitzung
des Gemeinderates
am 28.07.2026
60-Bauen, Gebäudemanagement
Verantwortlich: Vorlagennummer: 127/2026
und Umwelt
Finkenstraße, Dürrenbüchig - Sanierung Straße und Kanal
- Fassung Baubeschluss
- Vergabeermächtigung
Beschlussantrag
1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Straßen- und Kanalsanierung,
entsprechend der Sachdarstellung und Verwaltungsempfehlung.
2. Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, die Bauleistungen gemäß
den geltenden Vergabevorschriften zu vergeben, sofern das Angebot den Baubeschluss
einhält bzw. um nicht mehr als 10 % übersteigt.
B E S C H L U S S F O L G E
Ergebnis
Gremium Behandlung Datum Status
J N E
Gemeinderat Entscheidung 28.07.2026 Ö
FinanzielleAuswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsauftrag/THH: I54104000373
Auszahlung: verfügbareHaushaltsmittel: 260.000€
Sachdarstellung
Der vorgesehenen Maßnahme liegt eine Gesamtbetrachtung des Straßenbelages und der
vorhandenenInfrastrukturzugrunde.DieFinkenstraßeimStadtteilDürrenbüchigbefindetsich
in einem insgesamt schlechten baulichen Zustand.
DerFahrbahnbelagistaltersbedingtsehroffenporigundweißtanvielenStellenLängsrisseauf.
Das Höhenniveau der Gehwege ist stark uneinheitlich, uneben und weißt ebenfalls einen
schadhaften Belag auf. Der Unterbau ist nach dem ausgeführten Baugrundgutachten nicht
ausreichend frostsicher, wodurch sich die vorliegenden Schadensbilder erklären lassen. Die
bestehenden Asphaltschichten sind teilweise schadstoffbelastet, was in den zu erstellenden
Ausschreibungsunterlagenentsprechendzuberücksichtigenist.InderKostenberechnung,die
Grundlage für den zu fassenden Baubeschluss ist, wurde dies bereits beachtet.
Aktuell besteht ein beidseitiger Gehweg mit je 1,15 m Breite und eine Fahrbahn mit 4,60 m.
Aufgrund der insgesamt zu geringen Fahrbahnbreite war Parken im gesamten Bereich bisher
bereitsunzulässig.DiePlanungsiehtnunvordieFahrbahnbreiteauf4,10mzuverringern,so
dass der Begegnungsfalls PKW/PKW gewährleistet werden kann.
- 2 -
DieGehwegeverbreiternsichentsprechendauf1,30mund1,50m.Parkenistindergesamten
Straße auch weiterhin nicht zulässig.
Der vorhandene Mischwasserkanal ist hydraulisch überlastet und weist ebenso wie die
Fahrbahn einen sanierungsbedürftigen baulichen Zustand auf. Deshalb ist vorgesehen, die
EntwässerungsleitungaufdergesamtenAusbaulängezuerneuernunddenKanalvonDN300
auf DN 355 zu vergrößern.
Gleichzeitig erneuern die Stadtwerke Bretten die Trinkwasserleitung einschließlich der
Hausanschlüsse.
Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen soll die rund 140 m lange Finkenstraße zwischen der
Lugenbergstraße und der Straße „Am Bahndamm“ einschließlich der beidseitigen Gehwege
grundhaft ausgebaut werden. Der östliche Gehweg wurde bereits im Zuge des
Glasfaserausbaus aufgrund der vorgesehenen Ausbaumaßnahme lediglich provisorisch
wiederhergestellt.
Im Rahmen der bisherigen Planung fanden verwaltungsintern, wie auch mit den Anliegern
Abstimmungsgespräche statt. Die städtebaulichen, wie auch verkehrsrechtlichen
Anmerkungen wurden entsprechend in der hier vorgelegten Entwurfsplanung berücksichtigt.
DiesesiehteineFahrbahnbreitevon4,10mvor,diedenBegegnungsfallPkw/Pkwermöglicht.
DieGehwegewerdeninPflasterbauweisemitBreitenzwischen1,30mund1,50mhergestellt
und die vorhandenen Höhenversätze im Bereich der privaten Grundstückszufahrten
angepasst. Der frostsichere Oberbau wird entsprechend den geltenden technischen
Regelwerken vollständig neu aufgebaut. Die Straßenentwässerung erfolgt künftig über neue
Straßenabläufe mit Anschluss an den neuen Mischwasserkanal. Die Fahrbahn erhält eine
Asphaltbefestigung, die Gehwege werden mit Betonpflaster hergestellt.
Die Arbeiten sollen unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Erreichbarkeit der
Grundstücke wird entsprechend dem Baufortschritt soweit wie möglich gewährleistet.
Die Entwurfsplanung ist dieser Vorlage beigefügt.
Kosten
Die Baukosten für die Straßensanierung belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf
260.000,00€brutto.ZusammenmitdenNebenkosten,diesichauf38.000,00€bruttobelaufen,
sowie einem Sicherheitszuschlag in Höhe von 20% der Baukosten, ergeben sich
Gesamtkosten in Höhe von 350.000 €. Im Haushalt der Stadt Bretten sind bislang 260.000 €,
verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 bereitgestellt. Entsprechend sind die zusätzlich
benötigten Mittel im Rahmen der Haushaltserstellung 2027 zu berücksichtigen.
Die Baukosten für die Erneuerung der Entwässerungsanlage durch den Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung Bretten (EAB) betragen 270.000,00€ brutto. Zusammen mit den
Nebenkosten, die sich auf 31.000,00€ brutto belaufen, sowie einem Sicherheitszuschlag in
Höhe von 20% der Baukosten, ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 355.000 €. Im
Wirtschaftsplan EAB sind bislang 437.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027
bereitgestellt. Entsprechend ist der Ansatz in der Wirtschaftsplanerstellung zu korrigieren.
- 3 -
Stadt Bretten EAB
2026 160.000,00 € 300.000,00 €
2027 100.000,00€ (VE) 137.000,00€ (VE)
Gesamt: 260.000,00 € 437.000,00 €
Empfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Baubeschluss für Sanierung Straße und
Kanal zu fassen. Im Anschluss wird die Verwaltung die Ausführungsplanung und
Ausschreibungsunterlagen erarbeiten.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Bauleistungen gemäß den geltenden
Vergabevorschriftenzuvergeben,soferndasAngebotdenBaubeschlusseinhältbzw.umnicht
mehr als 10 % übersteigt.
DieVerwaltungberücksichtigtinderErstellungdesHaushaltssowiedesWirtschaftsplansEAB
für das Jahr 2027 die entsprechenden Anpassungen.
Die Bauausführung ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf rund sechs
Monate geschätzt.
gez. gez.
Morast Maag
Oberbürgermeister Dezernent
Text aus PDF extrahiert