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Finkenstraße, Dürrenbüchig - Sanierung Straße und Kanal

Angenommen22 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBretten
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt die grundhafte Sanierung der Finkenstraße in Dürrenbüchig, einschließlich Straßenbelag und Mischwasserkanal. Die Fahrbahn wird auf 4,10 m verringert, die Gehwege auf 1,30–1,50 m verbreitert, der Kanal von DN300 auf DN355 vergrößert. Kosten: 260.000 € für die Straße (Stadt Bretten) und 270.000 € für den Kanal (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung). Die Verwaltung wird ermächtigt, Bauleistungen zu vergeben, sofern Angebote den Baubeschluss einhalten oder maximal 10 % übersteigen. Bauausführung ist für Frühjahr 2027 geplant.

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Dokument

Extrahierter Text

Dezernat III – Dezernent Maag Vorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 28.07.2026 60-Bauen, Gebäudemanagement Verantwortlich: Vorlagennummer: 127/2026 und Umwelt Finkenstraße, Dürrenbüchig - Sanierung Straße und Kanal - Fassung Baubeschluss - Vergabeermächtigung Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die Straßen- und Kanalsanierung, entsprechend der Sachdarstellung und Verwaltungsempfehlung. 2. Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, die Bauleistungen gemäß den geltenden Vergabevorschriften zu vergeben, sofern das Angebot den Baubeschluss einhält bzw. um nicht mehr als 10 % übersteigt. B E S C H L U S S F O L G E Ergebnis Gremium Behandlung Datum Status J N E Gemeinderat Entscheidung 28.07.2026 Ö FinanzielleAuswirkungen Finanzhaushalt Investitionsauftrag/THH: I54104000373 Auszahlung: verfügbareHaushaltsmittel: 260.000€ Sachdarstellung Der vorgesehenen Maßnahme liegt eine Gesamtbetrachtung des Straßenbelages und der vorhandenenInfrastrukturzugrunde.DieFinkenstraßeimStadtteilDürrenbüchigbefindetsich in einem insgesamt schlechten baulichen Zustand. DerFahrbahnbelagistaltersbedingtsehroffenporigundweißtanvielenStellenLängsrisseauf. Das Höhenniveau der Gehwege ist stark uneinheitlich, uneben und weißt ebenfalls einen schadhaften Belag auf. Der Unterbau ist nach dem ausgeführten Baugrundgutachten nicht ausreichend frostsicher, wodurch sich die vorliegenden Schadensbilder erklären lassen. Die bestehenden Asphaltschichten sind teilweise schadstoffbelastet, was in den zu erstellenden Ausschreibungsunterlagenentsprechendzuberücksichtigenist.InderKostenberechnung,die Grundlage für den zu fassenden Baubeschluss ist, wurde dies bereits beachtet. Aktuell besteht ein beidseitiger Gehweg mit je 1,15 m Breite und eine Fahrbahn mit 4,60 m. Aufgrund der insgesamt zu geringen Fahrbahnbreite war Parken im gesamten Bereich bisher bereitsunzulässig.DiePlanungsiehtnunvordieFahrbahnbreiteauf4,10mzuverringern,so dass der Begegnungsfalls PKW/PKW gewährleistet werden kann. - 2 - DieGehwegeverbreiternsichentsprechendauf1,30mund1,50m.Parkenistindergesamten Straße auch weiterhin nicht zulässig. Der vorhandene Mischwasserkanal ist hydraulisch überlastet und weist ebenso wie die Fahrbahn einen sanierungsbedürftigen baulichen Zustand auf. Deshalb ist vorgesehen, die EntwässerungsleitungaufdergesamtenAusbaulängezuerneuernunddenKanalvonDN300 auf DN 355 zu vergrößern. Gleichzeitig erneuern die Stadtwerke Bretten die Trinkwasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen soll die rund 140 m lange Finkenstraße zwischen der Lugenbergstraße und der Straße „Am Bahndamm“ einschließlich der beidseitigen Gehwege grundhaft ausgebaut werden. Der östliche Gehweg wurde bereits im Zuge des Glasfaserausbaus aufgrund der vorgesehenen Ausbaumaßnahme lediglich provisorisch wiederhergestellt. Im Rahmen der bisherigen Planung fanden verwaltungsintern, wie auch mit den Anliegern Abstimmungsgespräche statt. Die städtebaulichen, wie auch verkehrsrechtlichen Anmerkungen wurden entsprechend in der hier vorgelegten Entwurfsplanung berücksichtigt. DiesesiehteineFahrbahnbreitevon4,10mvor,diedenBegegnungsfallPkw/Pkwermöglicht. DieGehwegewerdeninPflasterbauweisemitBreitenzwischen1,30mund1,50mhergestellt und die vorhandenen Höhenversätze im Bereich der privaten Grundstückszufahrten angepasst. Der frostsichere Oberbau wird entsprechend den geltenden technischen Regelwerken vollständig neu aufgebaut. Die Straßenentwässerung erfolgt künftig über neue Straßenabläufe mit Anschluss an den neuen Mischwasserkanal. Die Fahrbahn erhält eine Asphaltbefestigung, die Gehwege werden mit Betonpflaster hergestellt. Die Arbeiten sollen unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Erreichbarkeit der Grundstücke wird entsprechend dem Baufortschritt soweit wie möglich gewährleistet. Die Entwurfsplanung ist dieser Vorlage beigefügt. Kosten Die Baukosten für die Straßensanierung belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf 260.000,00€brutto.ZusammenmitdenNebenkosten,diesichauf38.000,00€bruttobelaufen, sowie einem Sicherheitszuschlag in Höhe von 20% der Baukosten, ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 350.000 €. Im Haushalt der Stadt Bretten sind bislang 260.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 bereitgestellt. Entsprechend sind die zusätzlich benötigten Mittel im Rahmen der Haushaltserstellung 2027 zu berücksichtigen. Die Baukosten für die Erneuerung der Entwässerungsanlage durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bretten (EAB) betragen 270.000,00€ brutto. Zusammen mit den Nebenkosten, die sich auf 31.000,00€ brutto belaufen, sowie einem Sicherheitszuschlag in Höhe von 20% der Baukosten, ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 355.000 €. Im Wirtschaftsplan EAB sind bislang 437.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 bereitgestellt. Entsprechend ist der Ansatz in der Wirtschaftsplanerstellung zu korrigieren. - 3 - Stadt Bretten EAB 2026 160.000,00 € 300.000,00 € 2027 100.000,00€ (VE) 137.000,00€ (VE) Gesamt: 260.000,00 € 437.000,00 € Empfehlung und weiteres Vorgehen Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Baubeschluss für Sanierung Straße und Kanal zu fassen. Im Anschluss wird die Verwaltung die Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen erarbeiten. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Bauleistungen gemäß den geltenden Vergabevorschriftenzuvergeben,soferndasAngebotdenBaubeschlusseinhältbzw.umnicht mehr als 10 % übersteigt. DieVerwaltungberücksichtigtinderErstellungdesHaushaltssowiedesWirtschaftsplansEAB für das Jahr 2027 die entsprechenden Anpassungen. Die Bauausführung ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf rund sechs Monate geschätzt. gez. gez. Morast Maag Oberbürgermeister Dezernent

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