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Baugebiet Hochstätt IV
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bodnegg |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat hat die Zulassung einer erweiterten Gehölzliste für das Baugebiet Hochstätt IV beschlossen. Der ursprüngliche Bebauungsplan enthielt restriktive, abschließende Pflanzlisten, die Naturschutzbeauftragte und Planungsbüro jedoch als zu begrenzt für Artenvielfalt bewerteten. Die Verwaltung empfahl, die Gehölzliste des Landkreises Ravensburg anzuerkennen, um bereits gepflanzte heimische Arten zu erhalten und zukünftig mehr Artenvielfalt zu ermöglichen, ohne Bebauungsplanziele zu gefährden.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: 2026/130
Erstellt von: Wiedmann
Aktenzeichen:621.41
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
23.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Baugebiet Hochstätt IV
- Zulassung einer Gehölzliste
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Hochstätt IV enthält Festsetzungen zur Bepflanzung innerhalb des
Plangebiets und weist jeweils eine eigene Pflanzliste für die öffentlichen und die privaten
Flächen aus. Diese Pflanzlisten umfassen ausschließlich heimische Arten und sind
abschließend. Auf privaten Grundstücken dürfen andere Arten auf 5 % der
Grundstücksfläche gepflanzt werden. Zudem ist je angefangene 600 m²
Grundstücksfläche ein heimischer Baum entsprechend der Pflanzliste zu pflanzen.
Die im Bebauungsplan enthaltenen Pflanzlisten sind sehr restriktiv und umfassen nur eine
geringe Anzahl heimischer Arten. Im Rahmen einer Überprüfung dieser Pflanzgebote
wurden sowohl die untere Naturschutzbehörde als auch das mit der Aufstellung des
Bebauungsplans beauftragte Planungsbüro um eine Erläuterung gebeten, weshalb die
Pflanzliste auf diese Arten beschränkt wurde. Eine fachliche Begründung für diese
Kürzung erhielten wir nicht. Das Planungsbüro teilte mit: „Uns ist nicht klar, weshalb die
Pflanzliste derart gekürzt wurde. Dies widerspricht eigentlich dem Gedanken der
Artenvielfalt, möglichst viele verschiedene heimische Arten anzusiedeln.“ Auch seitens der
Naturschutzbehörde wurde bestätigt, dass eine Vielfalt an heimischen Arten
wünschenswert ist. Pflanzlisten in Bebauungsplänen seien in der Regel als beispielhafte
Nennungen zu verstehen. Die zuständige Ökologin verwies in diesem Zusammenhang auf
die vom Landratsamt Ravensburg erarbeitete Gehölzliste für den Landkreis, die eine
deutlich größere Artenvielfalt umfasst.
Der Bebauungsplan Hochstätt IV formuliert die Pflanzlisten allerdings nicht beispielhaft,
sondern abschließend. Er lässt auf öffentlichen Flächen ausschließlich Arten der
Pflanzliste zu. Gleiches gilt für die privaten Grundstücke, mit Ausnahme von 5 % der
Grundstücksfläche. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise häufig verwendete heimische
Gehölze wie die Eibe sowie Kletterpflanzen wie Wilder Wein oder Efeu nur in sehr
begrenztem Umfang verwendet werden dürfen.
Gemeinsam mit dem Naturschutzbeauftragten des Landkreises wurde im Baugebiet
Hochstätt IV eine Begehung durchgeführt und die vorhandenen Pflanzungen überprüft.
FortsetzungzuBeschlussvorlage
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Vorlagennummer:2026/130
Dabei wurde festgestellt, dass die privaten Gärten überwiegend mit heimischen Arten
bepflanzt wurden. Es wurden jedoch auch nichtheimische Arten, wie Thuja, verwendet.
Hier ist im Einzelfall noch zu prüfen, ob der zulässige Anteil von 5 % eingehalten wird.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auf mehreren Grundstücken heimische und
ökologisch wertvolle Arten gepflanzt wurden, die nicht der Pflanzliste des Bebauungsplans
entsprechen.
Bei einer strikten Umsetzung des Bebauungsplans müssten diese heimischen Pflanzen
gegebenenfalls entfernt werden, obwohl sie naturschutzfachlich unbedenklich und
förderlich für die Artenvielfalt sind. Dies würde dem naturschutzrechtlichen Gedanken
widersprechen. Sowohl die zuständige Ökologin der Naturschutzbehörde als auch der
Naturschutzbeauftragte empfehlen daher, die Pflanzliste des Bebauungsplans
anzupassen, beziehungsweise die Arten der Gehölzliste des Landkreises zuzulassen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Festsetzungen des Bebauungsplans an die
aktuellen naturschutzfachlichen Empfehlungen anzupassen und die „Liste einheimischer
und standortgerechter Pflanzen – Landkreis Ravensburg“ des Landratsamtes für den
Bereich des Wohngebietes Hochstätt IV als zulässig anzuerkennen. So können die
bestehenden heimischen Pflanzungen erhalten und künftig auch weitere heimische und
standortgerechte Arten angepflanzt werden, ohne die Zielsetzungen des Bebauungsplans
zu beeinträchtigen.
Beschlussvorschlag:
Die Liste einheimischer und standortgerechter Pflanzen – Landkreis Ravensburg wird für
den Bereich des Bebauungsplangebiets Hochstätt IV als zulässig erklärt.
Anlagen:
Auszug Bebauungsplan Hochstätt IV Pflanzungen
Gehölzliste Landkreis RV - 2025
Text aus PDF extrahiert