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Baugebiet Hochstätt IV

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBodnegg
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat hat die Zulassung einer erweiterten Gehölzliste für das Baugebiet Hochstätt IV beschlossen. Der ursprüngliche Bebauungsplan enthielt restriktive, abschließende Pflanzlisten, die Naturschutzbeauftragte und Planungsbüro jedoch als zu begrenzt für Artenvielfalt bewerteten. Die Verwaltung empfahl, die Gehölzliste des Landkreises Ravensburg anzuerkennen, um bereits gepflanzte heimische Arten zu erhalten und zukünftig mehr Artenvielfalt zu ermöglichen, ohne Bebauungsplanziele zu gefährden.

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Beschlussvorlage Vorlagennummer: 2026/130 Erstellt von: Wiedmann Aktenzeichen:621.41 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 23.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Baugebiet Hochstätt IV - Zulassung einer Gehölzliste Sachverhalt: Der Bebauungsplan Hochstätt IV enthält Festsetzungen zur Bepflanzung innerhalb des Plangebiets und weist jeweils eine eigene Pflanzliste für die öffentlichen und die privaten Flächen aus. Diese Pflanzlisten umfassen ausschließlich heimische Arten und sind abschließend. Auf privaten Grundstücken dürfen andere Arten auf 5 % der Grundstücksfläche gepflanzt werden. Zudem ist je angefangene 600 m² Grundstücksfläche ein heimischer Baum entsprechend der Pflanzliste zu pflanzen. Die im Bebauungsplan enthaltenen Pflanzlisten sind sehr restriktiv und umfassen nur eine geringe Anzahl heimischer Arten. Im Rahmen einer Überprüfung dieser Pflanzgebote wurden sowohl die untere Naturschutzbehörde als auch das mit der Aufstellung des Bebauungsplans beauftragte Planungsbüro um eine Erläuterung gebeten, weshalb die Pflanzliste auf diese Arten beschränkt wurde. Eine fachliche Begründung für diese Kürzung erhielten wir nicht. Das Planungsbüro teilte mit: „Uns ist nicht klar, weshalb die Pflanzliste derart gekürzt wurde. Dies widerspricht eigentlich dem Gedanken der Artenvielfalt, möglichst viele verschiedene heimische Arten anzusiedeln.“ Auch seitens der Naturschutzbehörde wurde bestätigt, dass eine Vielfalt an heimischen Arten wünschenswert ist. Pflanzlisten in Bebauungsplänen seien in der Regel als beispielhafte Nennungen zu verstehen. Die zuständige Ökologin verwies in diesem Zusammenhang auf die vom Landratsamt Ravensburg erarbeitete Gehölzliste für den Landkreis, die eine deutlich größere Artenvielfalt umfasst. Der Bebauungsplan Hochstätt IV formuliert die Pflanzlisten allerdings nicht beispielhaft, sondern abschließend. Er lässt auf öffentlichen Flächen ausschließlich Arten der Pflanzliste zu. Gleiches gilt für die privaten Grundstücke, mit Ausnahme von 5 % der Grundstücksfläche. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise häufig verwendete heimische Gehölze wie die Eibe sowie Kletterpflanzen wie Wilder Wein oder Efeu nur in sehr begrenztem Umfang verwendet werden dürfen. Gemeinsam mit dem Naturschutzbeauftragten des Landkreises wurde im Baugebiet Hochstätt IV eine Begehung durchgeführt und die vorhandenen Pflanzungen überprüft. FortsetzungzuBeschlussvorlage Seite2von2 Vorlagennummer:2026/130 Dabei wurde festgestellt, dass die privaten Gärten überwiegend mit heimischen Arten bepflanzt wurden. Es wurden jedoch auch nichtheimische Arten, wie Thuja, verwendet. Hier ist im Einzelfall noch zu prüfen, ob der zulässige Anteil von 5 % eingehalten wird. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auf mehreren Grundstücken heimische und ökologisch wertvolle Arten gepflanzt wurden, die nicht der Pflanzliste des Bebauungsplans entsprechen. Bei einer strikten Umsetzung des Bebauungsplans müssten diese heimischen Pflanzen gegebenenfalls entfernt werden, obwohl sie naturschutzfachlich unbedenklich und förderlich für die Artenvielfalt sind. Dies würde dem naturschutzrechtlichen Gedanken widersprechen. Sowohl die zuständige Ökologin der Naturschutzbehörde als auch der Naturschutzbeauftragte empfehlen daher, die Pflanzliste des Bebauungsplans anzupassen, beziehungsweise die Arten der Gehölzliste des Landkreises zuzulassen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Festsetzungen des Bebauungsplans an die aktuellen naturschutzfachlichen Empfehlungen anzupassen und die „Liste einheimischer und standortgerechter Pflanzen – Landkreis Ravensburg“ des Landratsamtes für den Bereich des Wohngebietes Hochstätt IV als zulässig anzuerkennen. So können die bestehenden heimischen Pflanzungen erhalten und künftig auch weitere heimische und standortgerechte Arten angepflanzt werden, ohne die Zielsetzungen des Bebauungsplans zu beeinträchtigen. Beschlussvorschlag: Die Liste einheimischer und standortgerechter Pflanzen – Landkreis Ravensburg wird für den Bereich des Bebauungsplangebiets Hochstätt IV als zulässig erklärt. Anlagen: Auszug Bebauungsplan Hochstätt IV Pflanzungen Gehölzliste Landkreis RV - 2025

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