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Beschluss einer Inventurrichtlinie
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Biederbach |
| Datum | 2026-07-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 2026/481
Federführung: Kämmerei Verfasser: Schneider, Petra
Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 30.07.2026 öffentlich
Beschluss einer Inventurrichtlinie
Sachverhalt:
Im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
(NKHR) war in der Eröffnungsbilanz der Erlass einer Inventurrichtlinie erforderlich. Die
Inventurrichtlinie dient als verbindliche Grundlage für die Durchführung, Dokumentation und
Bewertung der Inventur und gewährleistet eine einheitliche und ordnungsgemäße Erfassung
des kommunalen Vermögens und der Schulden.
Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Kommunalamt wurde festgestellt,
dass eine förmlich beschlossene Inventurrichtlinie bislang nicht vorlag. Dieser Umstand
wurde als Prüfungsfeststellung aufgenommen.
Zwischenzeitlich wurde eine Inventurrichtlinie erstellt. Sie regelt die organisatorischen und
verfahrensmäßigen Anforderungen an die Durchführung von Inventuren sowie die
Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten innerhalb der Verwaltung.
Mit dem vorliegenden Beschluss soll die Inventurrichtlinie rückwirkend auf den aktuellen
Stand der Verwaltungspraxis gebracht und mit Wirkung zum 01.08.2026 in Kraft gesetzt
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Inventurrichtlinie der Gemeinde. Die
Inventurrichtlinie tritt zum 01.08.2026 in Kraft.
Anlage:
Inventurrichtlinie Biederbach
2026/481 Seite 1 von 1
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