Startseite › Biederbach › Antrag

Beschluss einer Inventurrichtlinie

Angenommen9 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBiederbach
Datum2026-07-30
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Nr.: 2026/481 Federführung: Kämmerei Verfasser: Schneider, Petra Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 30.07.2026 öffentlich Beschluss einer Inventurrichtlinie Sachverhalt: Im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) war in der Eröffnungsbilanz der Erlass einer Inventurrichtlinie erforderlich. Die Inventurrichtlinie dient als verbindliche Grundlage für die Durchführung, Dokumentation und Bewertung der Inventur und gewährleistet eine einheitliche und ordnungsgemäße Erfassung des kommunalen Vermögens und der Schulden. Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Kommunalamt wurde festgestellt, dass eine förmlich beschlossene Inventurrichtlinie bislang nicht vorlag. Dieser Umstand wurde als Prüfungsfeststellung aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde eine Inventurrichtlinie erstellt. Sie regelt die organisatorischen und verfahrensmäßigen Anforderungen an die Durchführung von Inventuren sowie die Zuständigkeiten und Dokumentationspflichten innerhalb der Verwaltung. Mit dem vorliegenden Beschluss soll die Inventurrichtlinie rückwirkend auf den aktuellen Stand der Verwaltungspraxis gebracht und mit Wirkung zum 01.08.2026 in Kraft gesetzt werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Inventurrichtlinie der Gemeinde. Die Inventurrichtlinie tritt zum 01.08.2026 in Kraft. Anlage: Inventurrichtlinie Biederbach 2026/481 Seite 1 von 1

Text aus PDF extrahiert