Startseite › Biederbach › Antrag

Beschluss über die Beiträge für die Kinderbetreuung

Angenommen9 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBiederbach
Datum2026-07-30
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung der Elternbeiträge für den Kindergarten St. Martin um 4,5 % (2026/2027) und 4,0 % (2027/2028) sowie für die Kleinkindbetreuung Zwergenhaus schrittweise bis 2029/2030. Die Beiträge werden je nach Familienanzahl und Betreuungsform angepasst. Beim Zwergenhaus entfällt zudem das 5,5-Stunden-Modell; künftig werden nur noch 6-Stunden-Betreuungen mit drei oder fünf Tagen pro Woche angeboten.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Nr.: 2026/483 Federführung: Hauptamt Verfasser: Weis, Nadine Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 30.07.2026 öffentlich Anpassung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 a) Kindergarten St. Martin b) Kleinkindbetreuung Zwergenhaus Sachverhalt: a) Kindergarten St. Martin Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2026/2027 von 4,5 Prozent und für das Kindergartenjahr 2027/2028 von 4,0 Prozent verständigt. Nach Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2023 (Vorlage Nr.: 2023/284) wurde die Verwaltung damit beauftragt, die empfohlene Erhöhung der Beiträge umzusetzen. Damit ergeben sich folgende Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028: Elternbeiträge Halbtagesgruppe 2025/2026 2026/2027 2027/2028 für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 145 EUR 158 EUR 166 EUR für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 112 EUR 123 EUR 128 EUR Jahren für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 77 EUR 84 EUR 87 EUR Jahren Elternbeiträge Verlängerte Öffnungszeiten 2025/2026 2026/2027 2027/2028 für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 236 EUR 245 EUR 256 EUR für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 182 EUR 191 EUR 198 EUR Jahren für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 123 EUR 130 EUR 135 EUR Jahren Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der grundlegenden Betreuungsform 2026/483 Seite 1 von 3 (Halbtagsgruppe/ Verlängerte Öffnungszeiten) ein Betreuungsplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund wird von den o. g. Vertretern ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag der ausgewählten Betreuungsform empfohlen. Somit ergeben sich für die unter 3- jährigen Kinder in der Altersgemischte Gruppe folgende Elternbeiträge: Elternbeiträge AM Halbtagesgruppe 2025/2026 2026/2027 2027/2028 für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 290 EUR 316 EUR 332 EUR für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 224 EUR 246 EUR 256 EUR Jahren für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 154 EUR 168 EUR 174 EUR Jahren Elternbeiträge AM Verlängerte Öffnungszeiten 2025/2026 2026/2027 2027/2028 für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 472 EUR 490 EUR 512 EUR für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 364 EUR 382 EUR 396 EUR Jahren für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 246 EUR 260 EUR 270 EUR Jahren Die Anpassung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2026 vorberaten. Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat nimmt die Erhöhung der Elternbeiträge für das Betreuungsangebot der Halbtagesbetreuung und der Verlängerten Öffnungszeiten im Kindergarten St. Martin zur Kenntnis. b) Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Beitragsanpassung ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 für die altersgemischte Gruppe zu. c) Die Verwaltung wird beauftragt, auch zukünftig die empfohlene Erhöhung der Beiträge der altersgemischten Gruppe umzusetzen. Soll der Beitrag darüber hinaus erhöht werden, entscheidet der Gemeinderat. b) Kleinkindbetreuung Zwergenhaus Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch das Kommunalamt wurde die Gemeinde zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts verpflichtet. Im Zuge der hierauf erfolgten Klausurtagung des Gemeinderats wurde die Verwaltung beauftragt, die Elternbeiträge schrittweise an die empfohlenen Beitragssätze heranzuführen. Ziel soll es sein, die empfohlenen Elternbeiträge innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren, somit spätestens bis einschließlich des Kindergartenjahres 2029/2030, zu erreichen. Künftig soll das bisherige Betreuungsmodell mit einer täglichen Betreuungszeit von 5,5 2026/483 Seite 2 von 3 Stunden entfallen. Das Betreuungsangebot soll künftig ausschließlich mit einer täglichen Betreuungszeit von sechs Stunden sowie in den Modellen mit drei bzw. fünf Betreuungstagen pro Woche angeboten werden. Auch im Prüfungsbericht des Kommunalamts des Landratsamtes Emmendingen vom Mai 2026 wird der Gemeinde eine Verbesserung der Einnahmesituation sowie eine Anpassung der Gebühren angeordnet. Somit ergeben sich folgende Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028: Elternbeiträge 2026/2027 Elternbeiträge 2027/2028 5 Tage 6 Stunden 453 € 5 Tage 6 Stunden 499 € 3 Tage 6 Stunden 363 € 3 Tage 6 Stunden 399 € Unter der Voraussetzung, dass die zukünftigen Empfehlungen der o. g. Vertreter bis einschließlich des Kindergartenjahres 2029/2030 weiterhin einer jährlichen Steigerung von 4 % entsprechen, würde sich voraussichtlich für das Kindergartenjahr 2028/2029 ein Elternbeitrag in Höhe von 549 EUR sowie für das Kindergartenjahr 2029/2030 ein Elternbeitrag in Höhe von 605 EUR ergeben (jeweils bezogen auf eine Betreuungszeit von 30 Wochenstunden). Auch die Anpassung der Elternbeiträge der kommunalen Kleinkindbetreuung Zwergenhaus wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2026 vorberaten. Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Anpassung der Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung im Zwergenhaus für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 zu. b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung in den folgenden Kindergartenjahren schrittweise anzupassen, sodass spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres 2029/2030 die von den kommunalen Spitzenverbänden und kirchlichen Trägerverbänden empfohlenen Beitragssätze erreicht werden. c) Die Verwaltung wird beauftragt, die künftig von den kommunalen Spitzenverbänden und kirchlichen Trägerverbänden empfohlenen jährlichen Beitragsanpassungen umzusetzen. Über darüber hinausgehende Erhöhungen der Elternbeiträge entscheidet der Gemeinderat. d) Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Betreuungszeiten und somit dem Wegfall der Betreuungszeit von 5,5 Stunden an 3 bzw. 5 Betreuungstagen ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 zu. 2026/483 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert