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Beschluss über die Beiträge für die Kinderbetreuung
Angenommen9 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Biederbach |
| Datum | 2026-07-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung der Elternbeiträge für den Kindergarten St. Martin um 4,5 % (2026/2027) und 4,0 % (2027/2028) sowie für die Kleinkindbetreuung Zwergenhaus schrittweise bis 2029/2030. Die Beiträge werden je nach Familienanzahl und Betreuungsform angepasst. Beim Zwergenhaus entfällt zudem das 5,5-Stunden-Modell; künftig werden nur noch 6-Stunden-Betreuungen mit drei oder fünf Tagen pro Woche angeboten.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 2026/483
Federführung: Hauptamt Verfasser: Weis, Nadine
Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 30.07.2026 öffentlich
Anpassung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2026/2027
a) Kindergarten St. Martin
b) Kleinkindbetreuung Zwergenhaus
Sachverhalt:
a) Kindergarten St. Martin
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der
kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung
der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2026/2027 von 4,5 Prozent und für das
Kindergartenjahr 2027/2028 von 4,0 Prozent verständigt.
Nach Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2023 (Vorlage Nr.: 2023/284) wurde die
Verwaltung damit beauftragt, die empfohlene Erhöhung der Beiträge umzusetzen. Damit
ergeben sich folgende Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028:
Elternbeiträge Halbtagesgruppe 2025/2026 2026/2027 2027/2028
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 145 EUR 158 EUR 166 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 112 EUR 123 EUR 128 EUR
Jahren
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 77 EUR 84 EUR 87 EUR
Jahren
Elternbeiträge Verlängerte Öffnungszeiten 2025/2026 2026/2027 2027/2028
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 236 EUR 245 EUR 256 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 182 EUR 191 EUR 198 EUR
Jahren
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 123 EUR 130 EUR 135 EUR
Jahren
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der
Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der grundlegenden Betreuungsform
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(Halbtagsgruppe/ Verlängerte Öffnungszeiten) ein Betreuungsplatz unbesetzt bleiben. Vor
diesem Hintergrund wird von den o. g. Vertretern ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem
Beitrag der ausgewählten Betreuungsform empfohlen. Somit ergeben sich für die unter 3-
jährigen Kinder in der Altersgemischte Gruppe folgende Elternbeiträge:
Elternbeiträge AM Halbtagesgruppe 2025/2026 2026/2027 2027/2028
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 290 EUR 316 EUR 332 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 224 EUR 246 EUR 256 EUR
Jahren
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 154 EUR 168 EUR 174 EUR
Jahren
Elternbeiträge AM Verlängerte Öffnungszeiten 2025/2026 2026/2027 2027/2028
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 472 EUR 490 EUR 512 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 364 EUR 382 EUR 396 EUR
Jahren
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 246 EUR 260 EUR 270 EUR
Jahren
Die Anpassung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 wurde bereits in der
Gemeinderatssitzung vom 18.06.2026 vorberaten.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat nimmt die Erhöhung der Elternbeiträge für das Betreuungsangebot
der Halbtagesbetreuung und der Verlängerten Öffnungszeiten im Kindergarten St.
Martin zur Kenntnis.
b) Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Beitragsanpassung ab dem
Kindergartenjahr 2026/2027 für die altersgemischte Gruppe zu.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, auch zukünftig die empfohlene Erhöhung der
Beiträge der altersgemischten Gruppe umzusetzen. Soll der Beitrag darüber hinaus
erhöht werden, entscheidet der Gemeinderat.
b) Kleinkindbetreuung Zwergenhaus
Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch das Kommunalamt wurde die Gemeinde zur
Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts verpflichtet. Im Zuge der hierauf
erfolgten Klausurtagung des Gemeinderats wurde die Verwaltung beauftragt, die
Elternbeiträge schrittweise an die empfohlenen Beitragssätze heranzuführen. Ziel soll es
sein, die empfohlenen Elternbeiträge innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren, somit
spätestens bis einschließlich des Kindergartenjahres 2029/2030, zu erreichen.
Künftig soll das bisherige Betreuungsmodell mit einer täglichen Betreuungszeit von 5,5
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Stunden entfallen. Das Betreuungsangebot soll künftig ausschließlich mit einer täglichen
Betreuungszeit von sechs Stunden sowie in den Modellen mit drei bzw. fünf
Betreuungstagen pro Woche angeboten werden.
Auch im Prüfungsbericht des Kommunalamts des Landratsamtes Emmendingen vom Mai
2026 wird der Gemeinde eine Verbesserung der Einnahmesituation sowie eine Anpassung
der Gebühren angeordnet.
Somit ergeben sich folgende Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und
2027/2028:
Elternbeiträge 2026/2027 Elternbeiträge 2027/2028
5 Tage 6 Stunden 453 € 5 Tage 6 Stunden 499 €
3 Tage 6 Stunden 363 € 3 Tage 6 Stunden 399 €
Unter der Voraussetzung, dass die zukünftigen Empfehlungen der o. g. Vertreter bis
einschließlich des Kindergartenjahres 2029/2030 weiterhin einer jährlichen Steigerung von 4
% entsprechen, würde sich voraussichtlich für das Kindergartenjahr 2028/2029 ein
Elternbeitrag in Höhe von 549 EUR sowie für das Kindergartenjahr 2029/2030 ein
Elternbeitrag in Höhe von 605 EUR ergeben (jeweils bezogen auf eine Betreuungszeit von
30 Wochenstunden).
Auch die Anpassung der Elternbeiträge der kommunalen Kleinkindbetreuung Zwergenhaus
wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2026 vorberaten.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Anpassung der Elternbeiträge für die
Kleinkindbetreuung im Zwergenhaus für die Kindergartenjahre 2026/2027 und
2027/2028 zu.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung in den
folgenden Kindergartenjahren schrittweise anzupassen, sodass spätestens mit
Beginn des Kindergartenjahres 2029/2030 die von den kommunalen
Spitzenverbänden und kirchlichen Trägerverbänden empfohlenen Beitragssätze
erreicht werden.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die künftig von den kommunalen Spitzenverbänden
und kirchlichen Trägerverbänden empfohlenen jährlichen Beitragsanpassungen
umzusetzen. Über darüber hinausgehende Erhöhungen der Elternbeiträge
entscheidet der Gemeinderat.
d) Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Betreuungszeiten und somit dem
Wegfall der Betreuungszeit von 5,5 Stunden an 3 bzw. 5 Betreuungstagen ab dem
Kindergartenjahr 2026/2027 zu.
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