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Ermächtigung zur Entscheidung über Baugesuche in der sitzungsfreien Zeit

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBeimerstetten
Datum2026-07-16
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Beratungsunterlage Nr. 2026/043 AZ: 632.21 Gemeinderat öffentlich am 16.07.2026 Ermächtigung zur Entscheidung über Baugesuche in der sitzungsfreien Zeit A Sachverhalt Nach den Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Beimerstetten ist der Gemeinderat zuständig für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bzw. die VersagungimBaugenehmigungsverfahrensowieggf.fürdieZustimmungzuBefreiungen von den Vorgaben eines Bebauungsplans. Die Stellungnahme der Gemeinde ist an gesetzliche Fristen gebunden. Zumindest teilweise tritt eine Genehmigungsfiktion ein, wennkeineRückäußerungerfolgt. WährendderSitzungspauseindenSommerferienkönnendieseFristennichteingehalten werden.DeshalbsolltederGemeinderatdenBürgermeister/dieVerwaltungermächtigen, in dieser Zeit über eingehende Bauanträge zu entscheiden. Für Bauanträge, die ggf. richtungsweisende Entscheidungen erfordern, würde die Verwaltung Fristverlängerung beantragen. B Finanzielle Auswirkungen keine C Beschlussvorschlag DerGemeinderatüberträgtdieEntscheidungsbefugnisübereingehendeBauanträgebis zum24.09.2026(ersteSitzungnachderSommerpause)aufdenBürgermeisterbzw.die Verwaltung. Sollten richtungsweisende Entscheidungen notwendig werden, so soll eine FristverlängerungbiszurBeratungdurchdenGemeinderatbeantragtwerden. Beimerstetten,den06.07.2026 gez.JosefBuck gez.AndreasHaas Bürgermeister

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