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Ermächtigung zur Entscheidung über Baugesuche in der sitzungsfreien Zeit
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Beimerstetten |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsunterlage
Nr. 2026/043
AZ: 632.21
Gemeinderat öffentlich am 16.07.2026
Ermächtigung zur Entscheidung über Baugesuche in der
sitzungsfreien Zeit
A Sachverhalt
Nach den Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Beimerstetten ist der
Gemeinderat zuständig für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bzw. die
VersagungimBaugenehmigungsverfahrensowieggf.fürdieZustimmungzuBefreiungen
von den Vorgaben eines Bebauungsplans. Die Stellungnahme der Gemeinde ist an
gesetzliche Fristen gebunden. Zumindest teilweise tritt eine Genehmigungsfiktion ein,
wennkeineRückäußerungerfolgt.
WährendderSitzungspauseindenSommerferienkönnendieseFristennichteingehalten
werden.DeshalbsolltederGemeinderatdenBürgermeister/dieVerwaltungermächtigen,
in dieser Zeit über eingehende Bauanträge zu entscheiden. Für Bauanträge, die ggf.
richtungsweisende Entscheidungen erfordern, würde die Verwaltung Fristverlängerung
beantragen.
B Finanzielle Auswirkungen
keine
C Beschlussvorschlag
DerGemeinderatüberträgtdieEntscheidungsbefugnisübereingehendeBauanträgebis
zum24.09.2026(ersteSitzungnachderSommerpause)aufdenBürgermeisterbzw.die
Verwaltung. Sollten richtungsweisende Entscheidungen notwendig werden, so soll eine
FristverlängerungbiszurBeratungdurchdenGemeinderatbeantragtwerden.
Beimerstetten,den06.07.2026
gez.JosefBuck gez.AndreasHaas
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert