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Rückbau des Infrastrukturgleisanschlusses im Gewerbegebiet Gehrn in Endingen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Balingen |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Das Tiefbauamt beantragt die betriebliche Stilllegung und den Rückbau der Anschlussweiche des seit über 20 Jahren brachliegenden Infrastrukturgleisanschlusses im Gewerbegebiet Gehrn in Endingen. Die Gleisanlage selbst bleibt zur möglichen Wiederinbetriebnahme rechtlich gesichert. Die Stadt Balingen übernimmt maximal 50 Prozent der Netto-Rückbaukosten (ca. 125.000 Euro). Der Gemeinderat beschloss die Maßnahme am 21.07.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. 2026/162 TIEFBAUAMT
Balingen, 23.06.2026
Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien:
Technischer Ausschuss öffentlich am 08.07.2026 Vorberatung
Ortschaftsrat Endingen öffentlich am 13.07.2026 Anhörung
Gemeinderat öffentlich am 21.07.2026 Entscheidung
Tagesordnungspunkt
Rückbau des Infrastrukturgleisanschlusses im Gewerbegebiet Gehrn
in Endingen
Anlagen
Lageplan 1_2500
Beschlussantrag:
1. Das städtische Industriegleis Balingen Gehrn (Betriebsstelle TBGG, km 43,7) wird
betrieblich stillgelegen und die für den Anschluss an das Netz der DB InfraGO AG
erforderliche Anschlussweiche zurückgebaut. Der physische Rückbau beschränkt sich
ausschließlich auf die Weichenanlage im Bereich des Hauptgleises.
2. Die Trasse selbst bleibt rechtlich und planerisch weiterhin per Bebauungsplan
abgesichert, so dass eine spätere Wiederinbetriebnahme des Industrieanschlusses
(einschließlichdeserneutenEinbauseinerAnschlussweiche)beientsprechendemBedarf
möglich bleibt.
3. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Vereinbarungen mit der DB
InfraGOAGaufBasisdes§13Abs.2AEGabzuschließen.DieStadtBalingenübernimmt
hierbei den gesetzlichen vorgegebenen Kostenanteil am Weichenrückbau und dem
Lückenschluss in Höhe von maximal 50 % der Netto-Gesamtkosten (prognostizierter
städtischer Anteil: 125.000 Euro netto). Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt
bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Aufwendungen/Erträge des Ergebnishaushaltes
einmalig ca. 148.750, - €
Auszahlungen/Einzahlung des Finanzhaushaltes
keine
Veranschlagung der Mittel
Mittelfristige Finanzplanung:
Investitionsauftrag:
2027: ca. 150.000,- € Kostenstelle: 54800000/ 42120000
Deckungsvorschlag
Besonderer Hinweis:
Entsprechende Haushaltsmittel müssen für das Haushaltsjahr 2027 im Haushalt der Stadt
Balingen eingestellt werden.
Sachverhalt:
Ausgangslage und historische Einordnung
DasstädtischeIndustriegleisimGewerbegebietGehrn(eisenbahninterneBetriebsstelle„TBGG“,
Kilometer 43,7 der Bahnstrecke Tübingen–Sigmaringen) wurde im Zuge der Erschließung des
gleichnamigen Gewerbegebiets in den 1970er-Jahren errichtet. Die Schieneninfrastruktur sowie
die dazugehörige Anschlussweiche weisen mittlerweile ein Alter von rund 50 Jahren auf.
Aufgrund des strukturellen Wandels im Gewerbegebiet, liegt das Gleis seit deutlich mehr als 20
Jahre brach. Der vom Industriegleis abzweigende Anschluss in das Areal der EDEKA wurde
inzwischen eisenbahnrechtlich entwidmet, der Bebauungsplan in diesem Bereich von früher
Bahnanlage in Gewerbefläche geändert und das Gleis von der EDEKA rückgebaut. Vor dem
Hintergrund des anstehenden Großprojekts „Regional-Stadtbahn Neckar-Alb“ und der damit
verbundenen Modernisierung der Schieneninfrastruktur (u. a. Neubau des Haltepunkts
„Frommern West“) besteht nunmehr akuter Handlungsbedarf hinsichtlich des weiteren Umgangs
mit der Anschlussstelle (Gleisweiche).
Handlungsalternativen: Erneuerung oder Rückbau
Da die technische Nutzungsdauer der Weichenanlage nach rund fünf Jahrzehnten vollständig
erschöpft ist, erfordert eine Reaktivierung des Industrieanschlusses eine grundlegende
technische Erneuerung. Alternativ kommt eine dauerhafte Stilllegung mit anschließendem
Rückbau der Weiche in Betracht, um das Hauptgleis der DB InfraGO AG zu schließen.
FürbeideSzenarien,ErneuerungoderRückbau,greiftdiegesetzlicheRegelungdes§13Abs. 2
des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Die historische Rechtslage, nach der
Anschlussnehmer oft die gesamten Kosten für Ersatzinvestitionen oder Rückbaumaßnahmen
alleine tragen mussten, wurde durch den Gesetzgeber novelliert. Vertragliche Altregelungen, die
hiervon abweichen, sind unwirksam.
Daraus ergibt sich für die Stadt Balingen als Anschlussnehmer folgende verbindliche
Kostenaufteilung:
Szenario A – Vollständige Erneuerung (Ersatz):
Die einmaligen Investitionskosten für den Komplettersatz der Anschlussweiche werden kraft
Gesetzes zu gleichen Teilen (50 % Stadt Balingen / 50 % DB InfraGO AG) aufgeteilt. Laufende
Instandhaltungs- und Wartungskosten bis zum Umbau trägt der Netzbetreiber allein. Für den
städtischen Kostenanteil besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Fördermittel über die
Gleisanschlussförderrichtlinie des Bundes zu beantragen.
Szenario B – Dauerhafter Rückbau:
Beschließt der Gemeinderat die dauerhafte Aufgabe des Industrieanschlusses, werden die
Kosten für den physischen Ausbau der Weiche und den notwendigen Lückenschluss im
Hauptgleis ebenfalls halbiert (50 % Stadt Balingen / 50 % DB InfraGO AG). Die Kosten für den
Rückbau der restlichen Gleisanlagen hinter der Weiche (auf städtischem Grund bzw.
Werksgelände) sind hingegen zu 100 % von der Stadt Balingen zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß § 13 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) werden die einmaligen Kosten
für Maßnahmen an der Anschlusseinrichtung zu gleichen Teilen (50/50) zwischen der Stadt
Balingen und der DB InfraGO AG aufgeteilt.
Kostenrisiko bei Erneuerung (Szenario A):
Gesamtkosten (netto): 475.000 €
Anteil Stadt Balingen (50 %): 237.500 €
Kosten bei Rückbau der Weiche (Szenario B):
Gesamtkosten (netto): 250.000 €
Anteil Stadt Balingen (50 %): 125.000 €
Durch die Wahl des Rückbaus der Weiche bei gleichzeitigem Erhalt des restlichen Gleiskörpers
erzielt die Stadt Balingen eine unmittelbare Haushaltsentlastung von 112.500 Euro. Da das
restliche Gleis hinter der Weiche nicht zurückgebaut wird, entfallen hierfür die sonst üblichen
Abbruchkosten mit 100 % städtischen Anteils.
Volker Mutscheller
Text aus PDF extrahiert