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Rückbau des Infrastrukturgleisanschlusses im Gewerbegebiet Gehrn in Endingen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBalingen
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Das Tiefbauamt beantragt die betriebliche Stilllegung und den Rückbau der Anschlussweiche des seit über 20 Jahren brachliegenden Infrastrukturgleisanschlusses im Gewerbegebiet Gehrn in Endingen. Die Gleisanlage selbst bleibt zur möglichen Wiederinbetriebnahme rechtlich gesichert. Die Stadt Balingen übernimmt maximal 50 Prozent der Netto-Rückbaukosten (ca. 125.000 Euro). Der Gemeinderat beschloss die Maßnahme am 21.07.2026.

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Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Nr. 2026/162 TIEFBAUAMT Balingen, 23.06.2026 Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Technischer Ausschuss öffentlich am 08.07.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Endingen öffentlich am 13.07.2026 Anhörung Gemeinderat öffentlich am 21.07.2026 Entscheidung Tagesordnungspunkt Rückbau des Infrastrukturgleisanschlusses im Gewerbegebiet Gehrn in Endingen Anlagen Lageplan 1_2500 Beschlussantrag: 1. Das städtische Industriegleis Balingen Gehrn (Betriebsstelle TBGG, km 43,7) wird betrieblich stillgelegen und die für den Anschluss an das Netz der DB InfraGO AG erforderliche Anschlussweiche zurückgebaut. Der physische Rückbau beschränkt sich ausschließlich auf die Weichenanlage im Bereich des Hauptgleises. 2. Die Trasse selbst bleibt rechtlich und planerisch weiterhin per Bebauungsplan abgesichert, so dass eine spätere Wiederinbetriebnahme des Industrieanschlusses (einschließlichdeserneutenEinbauseinerAnschlussweiche)beientsprechendemBedarf möglich bleibt. 3. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Vereinbarungen mit der DB InfraGOAGaufBasisdes§13Abs.2AEGabzuschließen.DieStadtBalingenübernimmt hierbei den gesetzlichen vorgegebenen Kostenanteil am Weichenrückbau und dem Lückenschluss in Höhe von maximal 50 % der Netto-Gesamtkosten (prognostizierter städtischer Anteil: 125.000 Euro netto). Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Aufwendungen/Erträge des Ergebnishaushaltes einmalig ca. 148.750, - € Auszahlungen/Einzahlung des Finanzhaushaltes keine Veranschlagung der Mittel Mittelfristige Finanzplanung: Investitionsauftrag: 2027: ca. 150.000,- € Kostenstelle: 54800000/ 42120000 Deckungsvorschlag Besonderer Hinweis: Entsprechende Haushaltsmittel müssen für das Haushaltsjahr 2027 im Haushalt der Stadt Balingen eingestellt werden. Sachverhalt: Ausgangslage und historische Einordnung DasstädtischeIndustriegleisimGewerbegebietGehrn(eisenbahninterneBetriebsstelle„TBGG“, Kilometer 43,7 der Bahnstrecke Tübingen–Sigmaringen) wurde im Zuge der Erschließung des gleichnamigen Gewerbegebiets in den 1970er-Jahren errichtet. Die Schieneninfrastruktur sowie die dazugehörige Anschlussweiche weisen mittlerweile ein Alter von rund 50 Jahren auf. Aufgrund des strukturellen Wandels im Gewerbegebiet, liegt das Gleis seit deutlich mehr als 20 Jahre brach. Der vom Industriegleis abzweigende Anschluss in das Areal der EDEKA wurde inzwischen eisenbahnrechtlich entwidmet, der Bebauungsplan in diesem Bereich von früher Bahnanlage in Gewerbefläche geändert und das Gleis von der EDEKA rückgebaut. Vor dem Hintergrund des anstehenden Großprojekts „Regional-Stadtbahn Neckar-Alb“ und der damit verbundenen Modernisierung der Schieneninfrastruktur (u. a. Neubau des Haltepunkts „Frommern West“) besteht nunmehr akuter Handlungsbedarf hinsichtlich des weiteren Umgangs mit der Anschlussstelle (Gleisweiche). Handlungsalternativen: Erneuerung oder Rückbau Da die technische Nutzungsdauer der Weichenanlage nach rund fünf Jahrzehnten vollständig erschöpft ist, erfordert eine Reaktivierung des Industrieanschlusses eine grundlegende technische Erneuerung. Alternativ kommt eine dauerhafte Stilllegung mit anschließendem Rückbau der Weiche in Betracht, um das Hauptgleis der DB InfraGO AG zu schließen. FürbeideSzenarien,ErneuerungoderRückbau,greiftdiegesetzlicheRegelungdes§13Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Die historische Rechtslage, nach der Anschlussnehmer oft die gesamten Kosten für Ersatzinvestitionen oder Rückbaumaßnahmen alleine tragen mussten, wurde durch den Gesetzgeber novelliert. Vertragliche Altregelungen, die hiervon abweichen, sind unwirksam. Daraus ergibt sich für die Stadt Balingen als Anschlussnehmer folgende verbindliche Kostenaufteilung: Szenario A – Vollständige Erneuerung (Ersatz): Die einmaligen Investitionskosten für den Komplettersatz der Anschlussweiche werden kraft Gesetzes zu gleichen Teilen (50 % Stadt Balingen / 50 % DB InfraGO AG) aufgeteilt. Laufende Instandhaltungs- und Wartungskosten bis zum Umbau trägt der Netzbetreiber allein. Für den städtischen Kostenanteil besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Fördermittel über die Gleisanschlussförderrichtlinie des Bundes zu beantragen. Szenario B – Dauerhafter Rückbau: Beschließt der Gemeinderat die dauerhafte Aufgabe des Industrieanschlusses, werden die Kosten für den physischen Ausbau der Weiche und den notwendigen Lückenschluss im Hauptgleis ebenfalls halbiert (50 % Stadt Balingen / 50 % DB InfraGO AG). Die Kosten für den Rückbau der restlichen Gleisanlagen hinter der Weiche (auf städtischem Grund bzw. Werksgelände) sind hingegen zu 100 % von der Stadt Balingen zu tragen. Finanzielle Auswirkungen Gemäß § 13 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) werden die einmaligen Kosten für Maßnahmen an der Anschlusseinrichtung zu gleichen Teilen (50/50) zwischen der Stadt Balingen und der DB InfraGO AG aufgeteilt. Kostenrisiko bei Erneuerung (Szenario A): Gesamtkosten (netto): 475.000 € Anteil Stadt Balingen (50 %): 237.500 € Kosten bei Rückbau der Weiche (Szenario B): Gesamtkosten (netto): 250.000 € Anteil Stadt Balingen (50 %): 125.000 € Durch die Wahl des Rückbaus der Weiche bei gleichzeitigem Erhalt des restlichen Gleiskörpers erzielt die Stadt Balingen eine unmittelbare Haushaltsentlastung von 112.500 Euro. Da das restliche Gleis hinter der Weiche nicht zurückgebaut wird, entfallen hierfür die sonst üblichen Abbruchkosten mit 100 % städtischen Anteils. Volker Mutscheller

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