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Lärmaktionsplan Balingen - Beratung des Endberichts und Verabschiedung des Plans nach erneuter Abwägung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Balingen |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Balingen beschließt ihren Lärmaktionsplan nach erneuter Abwägung von Bürgerkritik. Der Plan sieht kurzfristig Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 und 40 km/h auf mehreren Straßen vor, mittelfristig Fahrbahnsanierungen mit lärmoptimierten Belägen. Die Maßnahmen sollen Lärmbelastungen oberhalb kritischer Schwellenwerte senken und die Lärmsituation deutlich verbessern. Budgetiert sind einmalig 45.000 Euro für Beschilderung, Markierungen und Ingenieurkosten.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. 2026/160 TIEFBAUAMT
AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND
BÜRGERSERVICE
Balingen, 23.06.2026
Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien:
Technischer Ausschuss öffentlich am 08.07.2026 Vorberatung
Ortschaftsrat Endingen öffentlich am 13.07.2026 Anhörung
Ortschaftsrat Zillhausen öffentlich am 13.07.2026 Anhörung
Ortschaftsrat Ostdorf öffentlich am 14.07.2026 Anhörung
Ortschaftsrat Weilstetten öffentlich am 14.07.2026 Anhörung
Ortschaftsrat Erzingen öffentlich am 15.07.2026 Anhörung
Ortschaftsrat Engstlatt öffentlich am 16.07.2026 Anhörung
Ortschaftsrat Frommern öffentlich am 16.07.2026 Anhörung
Ortschaftsrat Heselwangen öffentlich am 16.07.2026 Anhörung
Ortschaftsrat Streichen öffentlich am 17.07.2026 Anhörung
Gemeinderat öffentlich am 21.07.2026 Entscheidung
Tagesordnungspunkt
Lärmaktionsplan Balingen - Beratung des Endberichts und
Verabschiedung des Plans nach erneuter Abwägung
Anlagen
Balingen_LAP 4_Endbericht neA
Balingen_Synopse
Sammelmappe_Balingen_11
Sammelmappe_Balingen_12
Sammelmappe_Balingen_13
Sammelmappe_Balingen_14
Sammelmappe_Balingen_21
Sammelmappe_Balingen_22
Sammelmappe_Balingen_31
Beschlussantrag:
1. Der Lärmaktionsplan wird nach erneuter Abwägung in der vorliegenden Form, beschlossen.
2. Die in der Vorlage unter Nr. 4 des Sachverhaltes formulierten Ziele sollen jeweils zeitnah
umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Aufwendungen/Erträge des Ergebnishaushaltes
einmalig 15.000, -€
Auszahlungen/Einzahlung des Finanzhaushaltes
einmalig 30.000, -€
Veranschlagung der Mittel
Laufendes Haushaltsjahr 2026:
Planmäßig
(Beschilderung/ Markierungen) 30.000,- €- Kostenstelle 754100000103/ 78720000
(Ingenieur/Gutachterkosten) 15.000,- €- Kostenstelle 54100100/ 44310001
Besonderer Hinweis:
In der Gemeinderatsitzung vom 28.04.2026 wurde der Beschlussantrag der Vorlage 2026/080/1
vom Gemeinderat zunächst mehrheitlich abgelehnt (10 ja/ 12 nein/ 10 enth). Die vorgebrachten
Kritikpunkte wurden einer erneuten Abwägung unterzogen. Die Ergebnisse wurden in den
vorliegenden Lärmaktionsplan eingearbeitet.
Folgende Abwägungen wurden getroffen:
Die betreffenden Straßen sind als Landes- bzw. Kreisstraßen klassifiziert und übernehmen
zentrale Netzfunktionen im überörtlichen Verkehr. Sie dienen als wichtige Achsen für den
öffentlichen Personennahverkehr, dessen Leistungsfähigkeit und Pünktlichkeit durch eine
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h deutlich beeinträchtigt worden
wäre.
Die Einführung von Tempo 40 ermöglicht auf allen betroffenen, klassifizierten Straßen eine
spürbare Lärmminderung, ohne die verkehrliche Funktion oder die Qualität des ÖPNV zu
beeinträchtigen. Aufgrund der Bedeutung dieser Straßen für den regionalen Verkehr wird Tempo
40 als verhältnismäßige und geeignete Maßnahme im Rahmen des Lärmaktionsplans bewertet.
Diese Abwägung wurde für folgende klassifizierte Straße getroffen:
Balingen
L365Paulinenstraße: ab KVP bis Einmündung Hirschbergstraße;
L365Hirschbergstraße: ab Einmündung Paulinenstraße bis Einmündung Charlottenstraße;
L365Charlottenstraße: ab Einmündung Hirschbergstraße bis Einmündung Eckenfeldstraße;
L365Eckenfeldstraße: ab Einmündung Charlottenstraße bis KVP Spitalstraße;
L365Wilhelm-Kraut-Straße: zwischen KVP Spitalstraße und Einmündung Steinachstraße;
K7126HeselwangerStraße: zwischen Einmündung Zollernstraße und Ortseingang;
Frommern
L446BalingerStraße:zwischenBalingerStraßeHausnummer11undBalingerStraße
Hausnummer131;
Weilstetten
L440TieringerStraße: zwischen Tieringer Straße Hausnummer 2 und Einmündung
Ziegelwasen;
Dürrwangen
L446BalingerStraße:zwischenBalingerStraßeHausnummer11undEinmündungEbinger
Straße;
L446EbingerStraße:zwischenBalingerStraßeundEbingerStraßeHausnummer58;
L442StockenhauserStraße: zwischen Kreuzung Ebinger Straße und Ortsschild
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h der Ortsdurchgangsstraßen in Engstlatt,
Schmiden, Stockenhausen und Zillhausen wurden dem Gemeinderat bereits am 25.11.2025 im
Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes Balingen in der Beratungsvorlage 2025/255 zur
Entscheidung vorgelegt.
Der Planfall 1 (kurzfristige Maßnahmen vor erneuter Abwägung) ist in Plan 14 dargestellt der
Planfall1(kurzfristigeMaßnahmennacherneuterAbwägung)istinPlan14aund14bdargestellt.
Sachverhalt:
1.AnlassderLärmaktionsplanung
Anlass für die Erstellung des Lärmaktionsplans ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der
Lärmkartierung 2022 (4. Runde) für Hauptverkehrsstraßen durch die Landesanstalt für Umwelt
Baden-Württemberg (LUBW).
Die rechtliche Grundlage dieser Kartierung bildet die EU-Richtlinie 2002/49/EG
(Umgebungslärmrichtlinie), die in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§
47a–47f BImSchG) sowie die 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (34. BImSchV – Verordnung über die Lärmkartierung) umgesetzt
wurde.
Auf Basis dieser europäischen Vorgaben sind Städte und Gemeinden verpflichtet, einen
Lärmaktionsplan zu erstellen (§ 47d BImSchG).
Die Lärmaktionsplanung ist für Städte und Gemeinden eine weisungsfreie Pflichtaufgabe. Dies
bedeutet,dassdieKommunendieseAufgabeeigenverantwortlichimRahmenihrerkommunalen
Selbstverwaltung wahrzunehmen haben, jedoch unter Beachtung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen.
DasBüroMODUSCONSULTGerickeGmbH&Co.KGausKarlsruhehatdieseAufgabeunddie
Erstellung des Lärmaktionsplanes im Auftrag der Stadt Balingen übernommen und auch den
Endbericht erstellt.
2.BisherigerVerfahrensablauf
Der Gemeinderat hat am 25.11.2025, anhand der Beratungsvorlage 2025/255, den
Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes Balingen – Stufe 4 – beraten und zur Kenntnis
genommen. Die öffentliche Auslegung des Planes und die Beteiligung der Behörden und der
Öffentlichkeit erfolgte vom 12.01.2026 bis zum 09.02.2026. Parallel hierzu wurde der
Zwischenbericht in den Ortschaftsräten beraten.
Im Anhörungsverfahren gingen zahlreiche Anregungen ein (Anlage -Balingen_Synopse-). Das
Büro Modus Consult hat daraufhin den Zwischenbericht aktualisiert und fortgeschrieben. Der
Zwischenbericht wurde anhand der Anhörungsergebnisse überarbeitet sowie die
Maßnahmenvorschläge konkretisiert und im Schlussbericht dargestellt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.04.2026 die Beschlussvorlage 2026/080/1 zum
Lärmaktionsplan mehrheitlich abgelehnt.
Nach Ablehnung wurde der Lärmaktionsplan in Teilen der vom Gemeinderat kritisierten punkten
einer erneuten Abwägung unterzogen.
3.Anhörungsergebnisse
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll (Anlage -
Balingen_Synopse-)demWortlautnachaufgeführtundkommentiertworden.Alleeingegangenen
Stellungnahmen wurden im vorliegenden Lärmaktionsplan berücksichtigt. Es sind bei der
Auslegung 24 Stellungnahmen (sowie eine Unterschriftensammlung mit 104 Beteiligungen) von
Seiten der Bürgerinnen und Bürger sowie 17 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
eingegangen. Entsprechende Erläuterungen zu verschiedenen Stellungnahmen finden sich im
Erläuterungsbericht als auch in der Synopse (siehe Anlagen) wieder.
4.MaßnahmenvorschlägenacherneuterAbwägung
Auf der Grundlage der aktualisierten Berechnungen zur Lärmkartierung im Straßenbereich
konnten die maßgeblichen Lärmschwerpunkte des Verkehrs identifiziert werden. Die
Auswertungen zeigen, dass die geplanten Maßnahmen – insbesondere die ganztägigen
Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bzw. 40 km/h sowie
Fahrbahnsanierungen mit geeigneten lärmmindernden Belägen weitestgehend dazu beitragen,
Lärmbelastungen oberhalb der gesundheitlich kritischen Schwellenwerte zu vermeiden.
Insgesamt ist damit eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation zu erwarten.
4.1AlszeitnahumsetzbareMaßnahmenwerdenimLärmaktionsplanvorgeschlagen:
(vgl. hierzu auch die in den Anlagen enthaltenen Maßnahmenpläne)
a)Geschwindigkeitsreduzierungen30km/hganztags
Balingen
Albrechtstraße: ab Kreuzung Hopfstraße bis Einmündung Behrstraße;
Behrstraße: ab Einmündung Albrechtstraße bis Behrstraße 22;
Behrstraße: ab Behrstraße 40 bis Einmündung Sichelstraße;
TübingerStraße: ab Tübinger Straße Hausnummer 66 bis Einmündung Jetterstraße;
TübingerStraße: ab Kreuzung Paulinenstraße bis Einmündung Rollerstraße;
Robert-Wahl-Straße: ab Kreuzung Hirschbergstraße bis Einmündung Klausenweg;
Wilhelmstraße: ab KVP Paulinenstraße bis Einmündung Freihofstraße;
Wilhelmstraße: ab Einmündung Schwanenstraße bis KVP Badstraße;
Sichelstraße: ab Einmündung Behrstraße bis Einmündung Widerholdstraße;
Widerholdstraße: ab Einmündung Sichelstraße bis KVP;
Badstraße: ab KVP bis Einmündung Inselstraße;
Inselstraße: ab Einmündung Badstraße bis Einmündung Spitalstraße;
Spitalstraße: ab Einmündung Inselstraße bis KVP;
Frommern
K7171WaldstetterStraße: ab Kreuzung Balinger Straße bis Einmündung Rohracker Straße.
Weilstetten
UntereDorfstraße: zwischen Kreuzung Tieringer Straße und Einmündung Rohackerstraße;
Rohackerstraße: zwischen Einmündung Untere Dorfstraße und Höhe B 463.
b)Geschwindigkeitsreduzierungen40km/hganztags
Balingen
L365Paulinenstraße: ab KVP bis Einmündung Hirschbergstraße;
L365Hirschbergstraße: ab Einmündung Paulinenstraße bis Einmündung Charlottenstraße;
L365Charlottenstraße: ab Einmündung Hirschbergstraße bis Einmündung Eckenfeldstraße;
L365Eckenfeldstraße: ab Einmündung Charlottenstraße bis KVP Spitalstraße;
L365Wilhelm-Kraut-Straße: zwischen KVP Spitalstraße und Einmündung Steinachstraße;
K7126HeselwangerStraße: zwischen Einmündung Zollernstraße und Ortseingang;
Frommern
L446BalingerStraße:zwischenBalingerStraßeHausnummer11undBalingerStraße
Hausnummer131;
Weilstetten
L440TieringerStraße: zwischen Tieringer Straße Hausnummer 2 und Einmündung
Ziegelwasen;
Dürrwangen
L446BalingerStraße:zwischenBalingerStraßeHausnummer11undEinmündungEbinger
Straße;
L446EbingerStraße:zwischenBalingerStraßeundEbingerStraßeHausnummer58;
L442StockenhauserStraße: zwischen Kreuzung Ebinger Straße und Ortsschild
Engstlatt
HechingerStraße: zwischen Ortseingang und Einmündung Schweizer Straße;
SchweizerStraße: zwischen Einmündung Hechinger Straße und Ortseingang.
Schmiden
L365OstdorferStraße: zwischen nördlichem Ortseingang und südlichem Ortseingang.
Dürrwangen
Stockenhausen
L442DürrwangerStraße: zwischen Ortseingang und Einmündung Zillhauser Straße;
ZillhauserStraße: zwischen Einmündung Dürrwanger Straße und Ortseingang.
Zillhausen
442Hochholzstraße: zwischen Ortseingang und Hochholzstraße Hausnummer 25.
UffhoferStraße: zwischen Einmündung Hochholzstraße und Ortseingang.
L442PfeffingerStraße: zwischen Pfeffinger Straße Hausnummer 10 und Ortseingang.
GeschwindigkeitsreduzierungaufBundesstraßen(außerorts)
Hierfür ist ein Antrag der Verkehrsbehörde auf Zustimmung zu einer verkehrsrechtlichen
Anordnung beim Regierungspräsidium Tübingen erforderlich (vgl. VwV-StVO zu § 45 StVO).
a)Geschwindigkeitsreduzierungauf60km/hganztags
Erzingen
B27Erzingen: ab Höhe Auf der Breite 22 bis Höhe Pappelweg 6;
Im Vorfeld der Umsetzung dieser Maßnahme soll in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium
Tübingen und dem Amt für öffentliche Ordnung die Notwendigkeit der Maßnahme nochmals
erörtert werden. Die Maßnahme ist auch in Anbetracht der vom RP Tübingen vorgebrachten
Bedenken sowohl in ihrer Wirksamkeit als auch in der Betroffenheit zu prüfen und erneut
abzuwägen. Insbesondere ist eine Abwägung zu den verkehrlichen Belangen der B 27 und den
AuswirkungenzurstärkerenLärmverursachungimWohngebietbeidenGebäudenAufderBreite
herbeizuführen. Bei der Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h sind stärkere
Beschleunigungsvorgänge in Fahrtrichtung Dotternhausen zu erwarten.
b)Geschwindigkeitsreduzierungauf80km/hganztags
Weilstetten
B463Weilstetten: ab Höhe Lochenbach bis Höhe Obere Breite 33.
Hier soll ebenfalls im Vorfeld der Umsetzung dieser Maßnahme in Abstimmung mit dem
Regierungspräsidium Tübingen und dem Amt für öffentliche Ordnung die Notwendigkeit der
Maßnahme nochmals erörtert werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf der B
463beiWeilstettenaußerortsvonderLochenbachbrückebisGebäudeObereBreite33erscheint
nach den vorliegenden Unterlagen nicht zweifelsfrei vertretbar.
Nach den Daten der LUBW sind deutlich weniger Gebäude und Bewohner betroffen.
Betroffenheiten gibt es lediglich im Bereich der Lochenbachbrücke selbst. Da die Gebäude
unterhalb der Fahrbahn liegen, muss hier die Lärmminderungswirkung weitergehend dargestellt
werden.
4.2AlsmittelfristigumsetzbareMaßnahmenwerdenvorgeschlagen:
(vgl. hierzu auch die in den Anlagen enthaltenen Maßnahmenpläne)
Fahrbahnsanierungmitgeeignetem,lärmoptimiertemBelag
Bei den genannten Fahrbahnabschnitten erfolgt erst im Rahmen von ohnehin anstehenden
Fahrbahnsanierungen die Umsetzung mit einem für diesen Abschnitt geeigneten
lärmoptimierten Asphalt.
Balingen
GeislingerStraße: ab Hausnummer 14 bis Hausnummer 6;
Bahnhofstraße: ab Einmündung Karlstraße bis KVP Paulinenstraße;
Wilhelmstraße: ab KVP Bahnhofstraße bis Einmündung Kalkofen;
Wilhelmstraße: ab Einmündung Herrmann-Berg-Straße bis Einmündung Am Rappenturm;
Hirschbergstraße: ab Einmündung Robert-Wahl-Straße bis Einmündung Charlottenstraße;
EckenfelderStraße: ab Eckenfelder Straße Hausnummer 7 bis Kreisverkehr;
Spitalstraße: ab Einmündung Ebertstraße bis Kreisverkehr;
Wilhelm-Kraut-Straße: ab Kreisverkehr bis Höhe Hausnummer 50.
Heselwangen
Bürgermeister-Jetter-Straße: zwischen Hausnummer 38 und Bushaltestelle.
Endingen
SchömbergerStraße: ab Höhe Schömberger Straße Hausnummer 10 bis Einmündung
Erzinger Weg.
Frommern
BalingerStraße: ab Balinger Straße Hausnummer 131 bis Balinger Straße Hausnummer 113.
Weilstetten
L440TieringerStraße: ab Einmündung Stocken bis Einmündung Roßwanger Straße.
Dürrwangen
L446EbingerStraße: ab Hausnummer 19 bis Einmündung Schwaderloch.
5.SonstigeLärmschutzmaßnahmenanBundesstraßen
Die Umsetzung der nachfolgend genannten Maßnahmen obliegt dem Regierungspräsidium
Tübingen.
B27TeilabschnittEngstlatt
Ertüchtigung/Neubau bestehender Lärmschutzwände. Hier finden derzeit entsprechende
Planungen durch das RP Tübingen statt.
B27TeilabschnittBalingen-Mitte
Fahrbahndeckenerneuerung als lärmtechnisch optimierter Asphalt SMA LA 8. Ausführung im
Rahmen der Fahrbahnunterhaltung durch das RP Tübingen bereits in 2026 vorgesehen.
Sanierung, Ertüchtigung und Ergänzung der bestehenden Lärmschutzwände.
Hier finden augenblicklich entsprechende Planungen durch das RP Tübingen statt.
6.WeitereUmsetzung
DieUmsetzungderbeschlossenenMaßnahmenerfolgtschrittweiseinengerAbstimmungmitder
Verkehrsbehörde sowie unter Beteiligung externer Stellen (z. B. Polizei, Regierungspräsidium
u.a.). Die Reihenfolge der Umsetzung richtet sich nach einer fachlich begründeten Priorisierung,
die insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner
- Betroffenheit sensibler Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen)
- Verkehrssicherheit und bestehende Unfallhäufungen
- Umsetzbarkeit der Maßnahme (technisch, rechtlich, organisatorisch)
- Synergien mit laufenden oder geplanten Verkehrs- und Infrastrukturprojekten
- Kosten und Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
Volker Mutscheller Timo Luppold
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