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Lärmaktionsplan Balingen - Beratung des Endberichts und Verabschiedung des Plans nach erneuter Abwägung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBalingen
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Balingen beschließt ihren Lärmaktionsplan nach erneuter Abwägung von Bürgerkritik. Der Plan sieht kurzfristig Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 und 40 km/h auf mehreren Straßen vor, mittelfristig Fahrbahnsanierungen mit lärmoptimierten Belägen. Die Maßnahmen sollen Lärmbelastungen oberhalb kritischer Schwellenwerte senken und die Lärmsituation deutlich verbessern. Budgetiert sind einmalig 45.000 Euro für Beschilderung, Markierungen und Ingenieurkosten.

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Extrahierter Text

Vorlage Nr. 2026/160 TIEFBAUAMT AMT FÜR ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND BÜRGERSERVICE Balingen, 23.06.2026 Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Technischer Ausschuss öffentlich am 08.07.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Endingen öffentlich am 13.07.2026 Anhörung Ortschaftsrat Zillhausen öffentlich am 13.07.2026 Anhörung Ortschaftsrat Ostdorf öffentlich am 14.07.2026 Anhörung Ortschaftsrat Weilstetten öffentlich am 14.07.2026 Anhörung Ortschaftsrat Erzingen öffentlich am 15.07.2026 Anhörung Ortschaftsrat Engstlatt öffentlich am 16.07.2026 Anhörung Ortschaftsrat Frommern öffentlich am 16.07.2026 Anhörung Ortschaftsrat Heselwangen öffentlich am 16.07.2026 Anhörung Ortschaftsrat Streichen öffentlich am 17.07.2026 Anhörung Gemeinderat öffentlich am 21.07.2026 Entscheidung Tagesordnungspunkt Lärmaktionsplan Balingen - Beratung des Endberichts und Verabschiedung des Plans nach erneuter Abwägung Anlagen Balingen_LAP 4_Endbericht neA Balingen_Synopse Sammelmappe_Balingen_11 Sammelmappe_Balingen_12 Sammelmappe_Balingen_13 Sammelmappe_Balingen_14 Sammelmappe_Balingen_21 Sammelmappe_Balingen_22 Sammelmappe_Balingen_31 Beschlussantrag: 1. Der Lärmaktionsplan wird nach erneuter Abwägung in der vorliegenden Form, beschlossen. 2. Die in der Vorlage unter Nr. 4 des Sachverhaltes formulierten Ziele sollen jeweils zeitnah umgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Aufwendungen/Erträge des Ergebnishaushaltes einmalig 15.000, -€ Auszahlungen/Einzahlung des Finanzhaushaltes einmalig 30.000, -€ Veranschlagung der Mittel Laufendes Haushaltsjahr 2026: Planmäßig (Beschilderung/ Markierungen) 30.000,- €- Kostenstelle 754100000103/ 78720000 (Ingenieur/Gutachterkosten) 15.000,- €- Kostenstelle 54100100/ 44310001 Besonderer Hinweis: In der Gemeinderatsitzung vom 28.04.2026 wurde der Beschlussantrag der Vorlage 2026/080/1 vom Gemeinderat zunächst mehrheitlich abgelehnt (10 ja/ 12 nein/ 10 enth). Die vorgebrachten Kritikpunkte wurden einer erneuten Abwägung unterzogen. Die Ergebnisse wurden in den vorliegenden Lärmaktionsplan eingearbeitet. Folgende Abwägungen wurden getroffen: Die betreffenden Straßen sind als Landes- bzw. Kreisstraßen klassifiziert und übernehmen zentrale Netzfunktionen im überörtlichen Verkehr. Sie dienen als wichtige Achsen für den öffentlichen Personennahverkehr, dessen Leistungsfähigkeit und Pünktlichkeit durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h deutlich beeinträchtigt worden wäre. Die Einführung von Tempo 40 ermöglicht auf allen betroffenen, klassifizierten Straßen eine spürbare Lärmminderung, ohne die verkehrliche Funktion oder die Qualität des ÖPNV zu beeinträchtigen. Aufgrund der Bedeutung dieser Straßen für den regionalen Verkehr wird Tempo 40 als verhältnismäßige und geeignete Maßnahme im Rahmen des Lärmaktionsplans bewertet. Diese Abwägung wurde für folgende klassifizierte Straße getroffen: Balingen L365Paulinenstraße: ab KVP bis Einmündung Hirschbergstraße; L365Hirschbergstraße: ab Einmündung Paulinenstraße bis Einmündung Charlottenstraße; L365Charlottenstraße: ab Einmündung Hirschbergstraße bis Einmündung Eckenfeldstraße; L365Eckenfeldstraße: ab Einmündung Charlottenstraße bis KVP Spitalstraße; L365Wilhelm-Kraut-Straße: zwischen KVP Spitalstraße und Einmündung Steinachstraße; K7126HeselwangerStraße: zwischen Einmündung Zollernstraße und Ortseingang; Frommern L446BalingerStraße:zwischenBalingerStraßeHausnummer11undBalingerStraße Hausnummer131; Weilstetten L440TieringerStraße: zwischen Tieringer Straße Hausnummer 2 und Einmündung Ziegelwasen; Dürrwangen L446BalingerStraße:zwischenBalingerStraßeHausnummer11undEinmündungEbinger Straße; L446EbingerStraße:zwischenBalingerStraßeundEbingerStraßeHausnummer58; L442StockenhauserStraße: zwischen Kreuzung Ebinger Straße und Ortsschild Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h der Ortsdurchgangsstraßen in Engstlatt, Schmiden, Stockenhausen und Zillhausen wurden dem Gemeinderat bereits am 25.11.2025 im Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes Balingen in der Beratungsvorlage 2025/255 zur Entscheidung vorgelegt. Der Planfall 1 (kurzfristige Maßnahmen vor erneuter Abwägung) ist in Plan 14 dargestellt der Planfall1(kurzfristigeMaßnahmennacherneuterAbwägung)istinPlan14aund14bdargestellt. Sachverhalt: 1.AnlassderLärmaktionsplanung Anlass für die Erstellung des Lärmaktionsplans ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 (4. Runde) für Hauptverkehrsstraßen durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Die rechtliche Grundlage dieser Kartierung bildet die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), die in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 47a–47f BImSchG) sowie die 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (34. BImSchV – Verordnung über die Lärmkartierung) umgesetzt wurde. Auf Basis dieser europäischen Vorgaben sind Städte und Gemeinden verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen (§ 47d BImSchG). Die Lärmaktionsplanung ist für Städte und Gemeinden eine weisungsfreie Pflichtaufgabe. Dies bedeutet,dassdieKommunendieseAufgabeeigenverantwortlichimRahmenihrerkommunalen Selbstverwaltung wahrzunehmen haben, jedoch unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. DasBüroMODUSCONSULTGerickeGmbH&Co.KGausKarlsruhehatdieseAufgabeunddie Erstellung des Lärmaktionsplanes im Auftrag der Stadt Balingen übernommen und auch den Endbericht erstellt. 2.BisherigerVerfahrensablauf Der Gemeinderat hat am 25.11.2025, anhand der Beratungsvorlage 2025/255, den Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes Balingen – Stufe 4 – beraten und zur Kenntnis genommen. Die öffentliche Auslegung des Planes und die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgte vom 12.01.2026 bis zum 09.02.2026. Parallel hierzu wurde der Zwischenbericht in den Ortschaftsräten beraten. Im Anhörungsverfahren gingen zahlreiche Anregungen ein (Anlage -Balingen_Synopse-). Das Büro Modus Consult hat daraufhin den Zwischenbericht aktualisiert und fortgeschrieben. Der Zwischenbericht wurde anhand der Anhörungsergebnisse überarbeitet sowie die Maßnahmenvorschläge konkretisiert und im Schlussbericht dargestellt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.04.2026 die Beschlussvorlage 2026/080/1 zum Lärmaktionsplan mehrheitlich abgelehnt. Nach Ablehnung wurde der Lärmaktionsplan in Teilen der vom Gemeinderat kritisierten punkten einer erneuten Abwägung unterzogen. 3.Anhörungsergebnisse Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll (Anlage - Balingen_Synopse-)demWortlautnachaufgeführtundkommentiertworden.Alleeingegangenen Stellungnahmen wurden im vorliegenden Lärmaktionsplan berücksichtigt. Es sind bei der Auslegung 24 Stellungnahmen (sowie eine Unterschriftensammlung mit 104 Beteiligungen) von Seiten der Bürgerinnen und Bürger sowie 17 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Entsprechende Erläuterungen zu verschiedenen Stellungnahmen finden sich im Erläuterungsbericht als auch in der Synopse (siehe Anlagen) wieder. 4.MaßnahmenvorschlägenacherneuterAbwägung Auf der Grundlage der aktualisierten Berechnungen zur Lärmkartierung im Straßenbereich konnten die maßgeblichen Lärmschwerpunkte des Verkehrs identifiziert werden. Die Auswertungen zeigen, dass die geplanten Maßnahmen – insbesondere die ganztägigen Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bzw. 40 km/h sowie Fahrbahnsanierungen mit geeigneten lärmmindernden Belägen weitestgehend dazu beitragen, Lärmbelastungen oberhalb der gesundheitlich kritischen Schwellenwerte zu vermeiden. Insgesamt ist damit eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation zu erwarten. 4.1AlszeitnahumsetzbareMaßnahmenwerdenimLärmaktionsplanvorgeschlagen: (vgl. hierzu auch die in den Anlagen enthaltenen Maßnahmenpläne) a)Geschwindigkeitsreduzierungen30km/hganztags Balingen Albrechtstraße: ab Kreuzung Hopfstraße bis Einmündung Behrstraße; Behrstraße: ab Einmündung Albrechtstraße bis Behrstraße 22; Behrstraße: ab Behrstraße 40 bis Einmündung Sichelstraße; TübingerStraße: ab Tübinger Straße Hausnummer 66 bis Einmündung Jetterstraße; TübingerStraße: ab Kreuzung Paulinenstraße bis Einmündung Rollerstraße; Robert-Wahl-Straße: ab Kreuzung Hirschbergstraße bis Einmündung Klausenweg; Wilhelmstraße: ab KVP Paulinenstraße bis Einmündung Freihofstraße; Wilhelmstraße: ab Einmündung Schwanenstraße bis KVP Badstraße; Sichelstraße: ab Einmündung Behrstraße bis Einmündung Widerholdstraße; Widerholdstraße: ab Einmündung Sichelstraße bis KVP; Badstraße: ab KVP bis Einmündung Inselstraße; Inselstraße: ab Einmündung Badstraße bis Einmündung Spitalstraße; Spitalstraße: ab Einmündung Inselstraße bis KVP; Frommern K7171WaldstetterStraße: ab Kreuzung Balinger Straße bis Einmündung Rohracker Straße. Weilstetten UntereDorfstraße: zwischen Kreuzung Tieringer Straße und Einmündung Rohackerstraße; Rohackerstraße: zwischen Einmündung Untere Dorfstraße und Höhe B 463. b)Geschwindigkeitsreduzierungen40km/hganztags Balingen L365Paulinenstraße: ab KVP bis Einmündung Hirschbergstraße; L365Hirschbergstraße: ab Einmündung Paulinenstraße bis Einmündung Charlottenstraße; L365Charlottenstraße: ab Einmündung Hirschbergstraße bis Einmündung Eckenfeldstraße; L365Eckenfeldstraße: ab Einmündung Charlottenstraße bis KVP Spitalstraße; L365Wilhelm-Kraut-Straße: zwischen KVP Spitalstraße und Einmündung Steinachstraße; K7126HeselwangerStraße: zwischen Einmündung Zollernstraße und Ortseingang; Frommern L446BalingerStraße:zwischenBalingerStraßeHausnummer11undBalingerStraße Hausnummer131; Weilstetten L440TieringerStraße: zwischen Tieringer Straße Hausnummer 2 und Einmündung Ziegelwasen; Dürrwangen L446BalingerStraße:zwischenBalingerStraßeHausnummer11undEinmündungEbinger Straße; L446EbingerStraße:zwischenBalingerStraßeundEbingerStraßeHausnummer58; L442StockenhauserStraße: zwischen Kreuzung Ebinger Straße und Ortsschild Engstlatt HechingerStraße: zwischen Ortseingang und Einmündung Schweizer Straße; SchweizerStraße: zwischen Einmündung Hechinger Straße und Ortseingang. Schmiden L365OstdorferStraße: zwischen nördlichem Ortseingang und südlichem Ortseingang. Dürrwangen Stockenhausen L442DürrwangerStraße: zwischen Ortseingang und Einmündung Zillhauser Straße; ZillhauserStraße: zwischen Einmündung Dürrwanger Straße und Ortseingang. Zillhausen 442Hochholzstraße: zwischen Ortseingang und Hochholzstraße Hausnummer 25. UffhoferStraße: zwischen Einmündung Hochholzstraße und Ortseingang. L442PfeffingerStraße: zwischen Pfeffinger Straße Hausnummer 10 und Ortseingang. GeschwindigkeitsreduzierungaufBundesstraßen(außerorts) Hierfür ist ein Antrag der Verkehrsbehörde auf Zustimmung zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung beim Regierungspräsidium Tübingen erforderlich (vgl. VwV-StVO zu § 45 StVO). a)Geschwindigkeitsreduzierungauf60km/hganztags Erzingen B27Erzingen: ab Höhe Auf der Breite 22 bis Höhe Pappelweg 6; Im Vorfeld der Umsetzung dieser Maßnahme soll in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Amt für öffentliche Ordnung die Notwendigkeit der Maßnahme nochmals erörtert werden. Die Maßnahme ist auch in Anbetracht der vom RP Tübingen vorgebrachten Bedenken sowohl in ihrer Wirksamkeit als auch in der Betroffenheit zu prüfen und erneut abzuwägen. Insbesondere ist eine Abwägung zu den verkehrlichen Belangen der B 27 und den AuswirkungenzurstärkerenLärmverursachungimWohngebietbeidenGebäudenAufderBreite herbeizuführen. Bei der Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h sind stärkere Beschleunigungsvorgänge in Fahrtrichtung Dotternhausen zu erwarten. b)Geschwindigkeitsreduzierungauf80km/hganztags Weilstetten B463Weilstetten: ab Höhe Lochenbach bis Höhe Obere Breite 33. Hier soll ebenfalls im Vorfeld der Umsetzung dieser Maßnahme in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Amt für öffentliche Ordnung die Notwendigkeit der Maßnahme nochmals erörtert werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf der B 463beiWeilstettenaußerortsvonderLochenbachbrückebisGebäudeObereBreite33erscheint nach den vorliegenden Unterlagen nicht zweifelsfrei vertretbar. Nach den Daten der LUBW sind deutlich weniger Gebäude und Bewohner betroffen. Betroffenheiten gibt es lediglich im Bereich der Lochenbachbrücke selbst. Da die Gebäude unterhalb der Fahrbahn liegen, muss hier die Lärmminderungswirkung weitergehend dargestellt werden. 4.2AlsmittelfristigumsetzbareMaßnahmenwerdenvorgeschlagen: (vgl. hierzu auch die in den Anlagen enthaltenen Maßnahmenpläne) Fahrbahnsanierungmitgeeignetem,lärmoptimiertemBelag Bei den genannten Fahrbahnabschnitten erfolgt erst im Rahmen von ohnehin anstehenden Fahrbahnsanierungen die Umsetzung mit einem für diesen Abschnitt geeigneten lärmoptimierten Asphalt. Balingen GeislingerStraße: ab Hausnummer 14 bis Hausnummer 6; Bahnhofstraße: ab Einmündung Karlstraße bis KVP Paulinenstraße; Wilhelmstraße: ab KVP Bahnhofstraße bis Einmündung Kalkofen; Wilhelmstraße: ab Einmündung Herrmann-Berg-Straße bis Einmündung Am Rappenturm; Hirschbergstraße: ab Einmündung Robert-Wahl-Straße bis Einmündung Charlottenstraße; EckenfelderStraße: ab Eckenfelder Straße Hausnummer 7 bis Kreisverkehr; Spitalstraße: ab Einmündung Ebertstraße bis Kreisverkehr; Wilhelm-Kraut-Straße: ab Kreisverkehr bis Höhe Hausnummer 50. Heselwangen Bürgermeister-Jetter-Straße: zwischen Hausnummer 38 und Bushaltestelle. Endingen SchömbergerStraße: ab Höhe Schömberger Straße Hausnummer 10 bis Einmündung Erzinger Weg. Frommern BalingerStraße: ab Balinger Straße Hausnummer 131 bis Balinger Straße Hausnummer 113. Weilstetten L440TieringerStraße: ab Einmündung Stocken bis Einmündung Roßwanger Straße. Dürrwangen L446EbingerStraße: ab Hausnummer 19 bis Einmündung Schwaderloch. 5.SonstigeLärmschutzmaßnahmenanBundesstraßen Die Umsetzung der nachfolgend genannten Maßnahmen obliegt dem Regierungspräsidium Tübingen. B27TeilabschnittEngstlatt Ertüchtigung/Neubau bestehender Lärmschutzwände. Hier finden derzeit entsprechende Planungen durch das RP Tübingen statt. B27TeilabschnittBalingen-Mitte Fahrbahndeckenerneuerung als lärmtechnisch optimierter Asphalt SMA LA 8. Ausführung im Rahmen der Fahrbahnunterhaltung durch das RP Tübingen bereits in 2026 vorgesehen. Sanierung, Ertüchtigung und Ergänzung der bestehenden Lärmschutzwände. Hier finden augenblicklich entsprechende Planungen durch das RP Tübingen statt. 6.WeitereUmsetzung DieUmsetzungderbeschlossenenMaßnahmenerfolgtschrittweiseinengerAbstimmungmitder Verkehrsbehörde sowie unter Beteiligung externer Stellen (z. B. Polizei, Regierungspräsidium u.a.). Die Reihenfolge der Umsetzung richtet sich nach einer fachlich begründeten Priorisierung, die insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt: - Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner - Betroffenheit sensibler Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen) - Verkehrssicherheit und bestehende Unfallhäufungen - Umsetzbarkeit der Maßnahme (technisch, rechtlich, organisatorisch) - Synergien mit laufenden oder geplanten Verkehrs- und Infrastrukturprojekten - Kosten und Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln Volker Mutscheller Timo Luppold

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