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Beratung und Beschlussfassung über den Antrag zur Änderung des Protokolls der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026 von Gemeinderat Wolfgang Müller

Angenommen9 Ja · 2 Nein · 5 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeBad Bellingen
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Gemeinderat Wolfgang Müller beantragte per E-Mail vom 03.06.2026 die Änderung des Protokolls der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026 in zwei Punkten: Er wünschte sich eine präzisere Darstellung seiner Aussagen zum fehlerhaften Gutachten (TOP 4) und eine Anpassung des beschlossenen Wortlauts von „stimmt zu" zu „nimmt zur Kenntnis" (TOP 9). Die Verwaltung lehnte beide Änderungen ab, da das Protokoll die wesentlichen Verhandlungen zusammenfasst und der Beschluss wie vorgeschlagen gefasst wurde. Der Gemeinderat beschloss die Ablehnung des Antrags.

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Sachbearbeiter: Bürgermeisteramt HerrGrießhammer Hauptamt Bad Bellingen Tel.07635/8119-30 Gemeinderat öffentlich am 20.07.2026 öffentliche Gemeinderatsvorlage Beratung und Beschlussfassung über den Antrag zur Änderung des Protokolls der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026 von Gemeinderat Wolfgang Müller Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, mit E-Mail vom 03.06.2026 stellte Gemeinderat Wolfgang Müller in seinem Namen den Antrag zur Änderung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2026 in zwei Punkten. Nach § 38 Abs. 2, S. 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die vorgebrachten Einwendungen. Den Antrag finden Sie nichtöffentlich anbei. Form und Inhalt der von Gemeinderatssitzungen zu fertigender Niederschrift sind in § 38 GemO und den §§ 31 ff. der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bad Bellingen (GO) geregelt. Es handelt sich hierbei um reine Ordnungsvorschriften. Hieraus ergeben sich folgende Grundsätze der Protokollführung: - Über den wesentlichen Inhalt wird Protokoll geführt. Im Rahmen von § 38 GemO und der GO entscheiden der Schriftführer und der Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, was in die Niederschrift als wesentlicher Inhalt der Sitzung aufzunehmen ist. - Es können, müssen aber nicht alle Wortbeiträge vollumfänglich niedergeschrieben werden. - Auf Antrag nach § 31 III GO während der Sitzung werden Erklärungen niedergeschrieben. - Für die Niederschrift wird die Papierform vorgeschrieben. - Zur Verweigerung einer Unterschrift: Der zur Unterschrift bestimmte GR muss auch dann unterschreiben, wenn er der Niederschrift in einzelnen Punkten widerspricht. Wenn er sich weigert, wird dies in der Niederschrift vermerkt und dem GR zur Kenntnis gebracht. Die Verwaltung schlägt zu dem Antrag von Gemeinderat Wolfgang Müller vor: Zu TOP 4 Ö- 18.05.2026: Bisherige Formulierung in der Niederschrift: „Gemeinderat Wolfgang Müller stellt die Frage in den Raum, ob diese Angelegenheit bereits in der Vergangenheit behandelt wurde. Des Weiteren erläutert er die Gründe für seine damalige Ablehnung. Außerdem möchte Herr Müller wissen, ob sich die Fläche in Liel befindet. Dies bestätigt Herr Braun. Er befürwortet dieses Projekt nicht, da auch die Aussagen des Regierungspräsidiums in dieser Angelegenheit sehr deutlich seien. Außerdem teilt er mit, dass in den Gutachten seiner Ansicht nach erhebliche Fehler vorhanden seien.“ Gemeinderat Wolfgang Müller möchte folgende Formulierung in der Niederschrift: Dass nicht nur er der Ansicht sei, dass das Gutachten fehlerhaft sei, sondern dies auch das Regierungspräsidium festgestellt habe und er aus diesem Gutachten zitiert habe. Einschätzung der Verwaltung: Das Protokoll soll die wesentlichen Verhandlungen in der Sitzung wiedergeben. Die Niederschrift jedes Wortbeitrags ist nicht vorgesehen und nicht zielführend. Dem Vorsitzenden obliegt die Moderation der Sitzung. Ausschweifende Redebeiträge darf er unterbrechen, um einen ordentlichen Sitzungsverlauf zu gewährleisten. Dem Gemeinderat wird dadurch nicht das Wort verboten. Es erfolgt keine wörtliche Protokollierung, sondern die Zusammenfassung der Verhandlungen. Wortbeiträge und Meinungen werden, wo sinnvoll, deshalb gebündelt niedergeschrieben. Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zu ändern. Zu TOP 9 Ö- 18.05.2026: Bisherige Formulierung in der Niederschrift: „Gemeinderat Wolfgang Müller kritisiert, dass im Titel der Beschlussvorlage der Begriff ‚Baubeschluss‘ verwendet wird. Im eigentlichen Beschlussvorschlag sei von einem Baubeschluss jedoch keine Rede.“ Sowie als Beschluss: „Der Gemeinderat stimmt der Sanierungsmaßnahme zu. Der Aufsichtsrat soll die Beauftragung in seiner nächsten Sitzung beschließen.“ Gemeinderat Wolfgang Müller möchte folgende Formulierung in der Niederschrift: Dass der gefasste Beschluss wie folgt angepasst wird: „Der Gemeinderat nimmt die Sanierungsmaßnahme zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat soll die Beauftragung in seiner nächsten Sitzung beschließen.“ Einschätzung der Verwaltung: Der Beschlussvorschlag wurde in der Sitzung nicht abgeändert, wie in der Vorlage (2026/344) vorgeschlagen, sondern mehrheitlich so beschlossen wie vorgeschlagen. Herr Spiegelhalter teilte lediglich mit, dass der Titel der Vorlage nicht korrekt sei und nicht der Beschlussvorschlag. Daher schlägt die Verwaltung auch zu diesem Punkt keine Änderung des Protokolls vor. Beschlussvorschlag: Der Antrag von Gemeinderat Wolfgang Müller auf Änderung des Protokolls der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026 wird abgelehnt. Dr. Carsten Vogelpohl Bürgermeister Antrag auf Änderung Gemeinderat Wolfgang Müller

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