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Änderung in der Zusammensetzung des Gemeinderats
Angenommen10 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amtzell |
| Datum | 2026-07-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Gemeinderat Arno Leisen beantragte seine Entlassung aus dem Ehrenamt, da er mehr als zehn Jahre im Gemeinderat tätig ist und das 67. Lebensjahr vollendet hat. Der Gemeinderat bestätigte am 20.07.2026 diese wichtigen Gründe. Da der vorgesehene Nachfolger Andreas Tobschirbel wegen beruflicher Gründe ablehnte, rückt Philipp Will als nächste Ersatzperson der SPD in den Gemeinderat nach.
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Dokument
Extrahierter Text
GemeindeAmtzell
LandkreisRavensburg
Drucksache öffentlich Nr.041/2026
LucaReisner
Gremium Datum Zuständigkeit
Gemeinderat 20.07.2026 Beschlussfassung
ÄnderunginderZusammensetzungdesGemeinderats
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Arno Leisen aufgrund eines wichtigen Grundes
gemäß § 16 Abs. 1 Nrn. 3 und 6 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) aus
demGemeinderatderGemeindeAmtzellausscheidet.
2. Der Gemeinderat stellt ferner fest, dass bei Herrn Andreas Tobschirbel die
Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 4 GemO für die Ablehnung der ehrenamtlichen
TätigkeitalsGemeinderatvorliegenunderdeshalbnichtindenGemeinderatnachrückt.
3. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Philipp Will keine Hinderungsgründe gemäß
§ 29GemOvorliegen.
4. Herr Philipp Will rückt als nächste festgestellte Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD
indenGemeinderatderGemeindeAmtzellnach.
FinanzielleAuswirkungen
Keine
AuswirkungenaufKlimaundUmwelt
Keine
Anlagen
Bekanntmachung-WahlergebnisWahldesGemeinderats
Sachverhalt
Gemeinderat Arno Leisen hat die Entlassung aus seinem Ehrenamt als Gemeinderat
beantragt. Gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
kann ein Bürger die Beendigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Bürger
dem Gemeinderat mehr als zehn Jahre angehört (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO) oder das
67. Lebensjahrvollendethat(§16Abs.1Nr.6GemO).
Arno Leisen ist seit dem 20. April 2015 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Amtzell
und gehört diesem somit seit mehr als zehn Jahren an. Darüber hinaus hat er das 67.
Lebensjahr vollendet. Die Voraussetzungen für eine Beendigung der ehrenamtlichen
Tätigkeit liegen damit vor. Gemäß § 16 Abs. 2 GemO entscheidet der Gemeinderat darüber,
obeinwichtigerGrundfürdieBeendigungderehrenamtlichenTätigkeitvorliegt.
Scheidet ein Mitglied des Gemeinderats aus, rückt gemäß § 31 Abs. 2 GemO die nächste
festgestellte Ersatzperson des jeweiligen Wahlvorschlags in den Gemeinderat nach. Auf
Grundlage des amtlichen Endergebnisses der Kommunalwahl vom 9. Juni 2024 wäre Herr
Andreas Tobschirbel als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD in den
GemeinderatderGemeindeAmtzellnachgerückt.
Herr Tobschirbel hat der Gemeindeverwaltung mit Nachricht vom 2. Juli 2026 mitgeteilt,
dass sich seine beruflichen Rahmenbedingungen seit der Kandidatur erheblich verändert
haben. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit sei er regelmäßig und teilweise über längere
Zeit dienstlich unterwegs und daher nicht dauerhaft vor Ort in Amtzell. Nach Rücksprache
mit dem Kommunalamt stellt dieser Sachverhalt einen wichtigen Grund gemäß § 16 Abs. 1
Nr. 4 GemO für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit dar. Auch über das Vorliegen
dieseswichtigenGrundesentscheidetgemäß§16Abs.2GemOderGemeinderat.
Sofern der Gemeinderat die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Herrn
Tobschirbel bestätigt, rückt Herr Philipp Will als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags
der SPD nach. Herr Will erhielt bei der Kommunalwahl 290 Stimmen und hat gegenüber
der Gemeindeverwaltung bereits erklärt, dass er das Amt als Gemeinderat übernehmen
wird. Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO, die dem Eintritt von Herrn Will in den
Gemeinderatentgegenstehen,sindderVerwaltungnichtbekannt.
Text aus PDF extrahiert