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Änderung in der Zusammensetzung des Gemeinderats

Angenommen10 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeAmtzell
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Gemeinderat Arno Leisen beantragte seine Entlassung aus dem Ehrenamt, da er mehr als zehn Jahre im Gemeinderat tätig ist und das 67. Lebensjahr vollendet hat. Der Gemeinderat bestätigte am 20.07.2026 diese wichtigen Gründe. Da der vorgesehene Nachfolger Andreas Tobschirbel wegen beruflicher Gründe ablehnte, rückt Philipp Will als nächste Ersatzperson der SPD in den Gemeinderat nach.

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GemeindeAmtzell LandkreisRavensburg Drucksache öffentlich Nr.041/2026 LucaReisner Gremium Datum Zuständigkeit Gemeinderat 20.07.2026 Beschlussfassung ÄnderunginderZusammensetzungdesGemeinderats Beschlussvorschlag 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Arno Leisen aufgrund eines wichtigen Grundes gemäß § 16 Abs. 1 Nrn. 3 und 6 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) aus demGemeinderatderGemeindeAmtzellausscheidet. 2. Der Gemeinderat stellt ferner fest, dass bei Herrn Andreas Tobschirbel die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 4 GemO für die Ablehnung der ehrenamtlichen TätigkeitalsGemeinderatvorliegenunderdeshalbnichtindenGemeinderatnachrückt. 3. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Philipp Will keine Hinderungsgründe gemäß § 29GemOvorliegen. 4. Herr Philipp Will rückt als nächste festgestellte Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD indenGemeinderatderGemeindeAmtzellnach. FinanzielleAuswirkungen Keine AuswirkungenaufKlimaundUmwelt Keine Anlagen Bekanntmachung-WahlergebnisWahldesGemeinderats Sachverhalt Gemeinderat Arno Leisen hat die Entlassung aus seinem Ehrenamt als Gemeinderat beantragt. Gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann ein Bürger die Beendigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Bürger dem Gemeinderat mehr als zehn Jahre angehört (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO) oder das 67. Lebensjahrvollendethat(§16Abs.1Nr.6GemO). Arno Leisen ist seit dem 20. April 2015 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Amtzell und gehört diesem somit seit mehr als zehn Jahren an. Darüber hinaus hat er das 67. Lebensjahr vollendet. Die Voraussetzungen für eine Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit liegen damit vor. Gemäß § 16 Abs. 2 GemO entscheidet der Gemeinderat darüber, obeinwichtigerGrundfürdieBeendigungderehrenamtlichenTätigkeitvorliegt. Scheidet ein Mitglied des Gemeinderats aus, rückt gemäß § 31 Abs. 2 GemO die nächste festgestellte Ersatzperson des jeweiligen Wahlvorschlags in den Gemeinderat nach. Auf Grundlage des amtlichen Endergebnisses der Kommunalwahl vom 9. Juni 2024 wäre Herr Andreas Tobschirbel als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD in den GemeinderatderGemeindeAmtzellnachgerückt. Herr Tobschirbel hat der Gemeindeverwaltung mit Nachricht vom 2. Juli 2026 mitgeteilt, dass sich seine beruflichen Rahmenbedingungen seit der Kandidatur erheblich verändert haben. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit sei er regelmäßig und teilweise über längere Zeit dienstlich unterwegs und daher nicht dauerhaft vor Ort in Amtzell. Nach Rücksprache mit dem Kommunalamt stellt dieser Sachverhalt einen wichtigen Grund gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 GemO für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit dar. Auch über das Vorliegen dieseswichtigenGrundesentscheidetgemäß§16Abs.2GemOderGemeinderat. Sofern der Gemeinderat die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Herrn Tobschirbel bestätigt, rückt Herr Philipp Will als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD nach. Herr Will erhielt bei der Kommunalwahl 290 Stimmen und hat gegenüber der Gemeindeverwaltung bereits erklärt, dass er das Amt als Gemeinderat übernehmen wird. Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO, die dem Eintritt von Herrn Will in den Gemeinderatentgegenstehen,sindderVerwaltungnichtbekannt.

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