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Antrag der Citymanagement Albstadt GmbH und des HGV Albstadt-Ebingen auf Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im gesamten Stadtgebiet Albstadts am 25. Oktober 2026, 24. Oktober 2027 und 22. Oktober 2028
Angenommen27 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Albstadt |
| Datum | 2026-07-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Citymanagement Albstadt GmbH und der HGV Albstadt-Ebingen beantragen die Zulassung verkaufsoffener Sonntage am 25. Oktober 2026, 24. Oktober 2027 und 22. Oktober 2028 im gesamten Stadtgebiet. Anlass ist ein Käse- und kulinarischer Markt in Ebingen, ergänzt durch kostenlose Museumszugänge. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Zulassung und erließ eine entsprechende Satzung mit Öffnungszeiten von 13:00 bis 18:00 Uhr.
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Dokument
Extrahierter Text
DRUCKSACHE
Nr. 107/2026
AmtfüröffentlicheOrdnung
Schwarzmann,Andreas
15.06.2026
Betrifft:AntragderCitymanagementAlbstadtGmbHunddesHGVAlbstadt-EbingenaufDurchführungeines
verkaufsoffenenSonntagsimgesamtenStadtgebietAlbstadtsam25.Oktober2026,24.Oktober2027und
22.Oktober2028
Beratungsfolge Sitzungstermin Ö/NÖ Zuständigkeit Ergebnis
Verwaltungs-und 09.07.2026 N Vorberatung einstimmigempfohlen
Finanzausschuss
Gemeinderat 30.07.2026 Ö Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. DerGemeinderatbeschließtdieZulassungderverkaufsoffenenSonntagefürdasgesamteStadtgebiet
Albstadtsam25.Oktober2026,24.Oktober2027und22.Oktober2028anlässlicheinesKäse-und
kulinarischenMarktesinEbingen.
2. DerGemeinderaterlässtdieSatzungüberdasOffenhaltenvonVerkaufsstellenimgesamten
StadtgebietAlbstadtsentsprechenddemalsAnlagebeigefügtenEntwurf.
FinanzielleAuswirkungen
SieheTabelle:
107/2026 Seite1von3
Sachverhalt
I. AntragderCitymanagementAlbstadtGmbHunddesHGVAlbstadt-EbingenaufDurchführung
verkaufsoffenerSonntageam25.Oktober2026,24.Oktober2027und22. Oktober 2028
Mit E-Mail vom 15. Juni 2026 beantragt die Citymanagement Albstadt GmbH in Zusammenarbeit
mitdemHandels-undGewerbevereinAlbstadt-Ebingene.V.dieDurchführungvonverkaufsoffenen
Sonntagen am 25. Oktober 2026, 24. Oktober 2027 und 22. Oktober 2028 im gesamten
Stadtgebiet Albstadts. Die Ladengeschäfte im Stadtgebiet Albstadts sollen im Rahmen der
gesetzlichenRegelungvon13.00Uhrbis18.00Uhrgeöffnetsein.
AlsAnlassfürdieverkaufsoffenenSonntageimHerbstindenJahren2026,2027und2028sollein
Käse- und kulinarischer Markt in Ebingen dienen. Der Markt soll am Samstag und Sonntag
stattfinden. Angeboten werden hierbei regionale und internationale Käse- und
Delikatessspezialitäten. Außerdem ist vorgesehen, Angebote nationaler und internationaler
GastronomiezumThemazupräsentieren.
Als weitere Attraktionen werden das Kunstmuseum Albstadt sowie die weiteren städtischen
MuseenandenverkaufsoffenenSonntagenkostenloszugänglichsein.
Mit Beschluss vom 05.02.2026 hat der Gemeinderat verkaufsoffene Sonntage im gesamten
StadtgebietAlbstadtsam26.April2026,18.April2027und02.April2028zugelassen.
MitBeschlussfassungüberdieverkaufsoffenenSonntageimHerbstderJahre2026,2027und2028
findenindiesenJahrenkünftigwiebisher2verkaufsoffeneSonntageproJahrinAlbstadtstatt.
II. StellungnahmenderKirchen
Mit Schreiben vom 15. Juni 2026 wurde den Kirchen gem. § 8 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes
von Baden-Württemberg die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den geplanten verkaufsoffenen
Sonntagenzuäußern.
Von den evangelischen Kirchengemeinden teilte Herr Pfarrer Soffner mit, dass grundsätzliche
Bedenken gegen verkaufsoffene Sonntage bestehen. Aus seiner Sicht ist am Sonntag eine
Unterbrechung des Alltages, des Arbeitens, des Handelns und Konsumierens nicht nur um der
Erholung willen wichtig. Außer diesen grundsätzlichen Aussagen zu verkaufsoffenen Sonntagen
gibt es im Blick auf die konkreten Termine keine Bedenken. Unabhängig davon teilte Herr Pfarrer
Gneiting mit, dassim Vordergrund der Schutz der Sonntagsruhe steht und dasssich ein Tag in der
Woche von den anderen unterscheiden und zum Nachdenken über Gott und die Welt einladen
sollte. Solange es diesen Schutz von gesetzlicher Seite gebe, möchte man sich auf diesen berufen
unddaranerinnern.GegendiebeantragtenTermineerhebterkeinenEinwand.
Von Seiten der katholischen Kirchengemeinden wurde bis zur Erstellung dieser Drucksache keine
Stellungnahme abgegeben. Sollte noch eine Stellungnahme eingehen, wird die Verwaltung in der
Sitzungentsprechendinformieren.
III. Rechtslage
Nach§8Abs.1desLadenöffnungsgesetzesdürfenVerkaufsstellenausAnlassvonörtlichenFesten,
Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, an höchstens 3 Sonn- und Feiertagen geöffnet
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sein.
Ziel dieser Vorschrift ist es, den Verkauf aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen und
ähnlichen Veranstaltungen, an höchstens 3 Sonn- und Feiertagen jährlich zu begünstigen. Dem
Albstädter Einzelhandel könnte durch den Erlass einer entsprechenden Satzung die Möglichkeit
eröffnetwerden,denjeweilsdurchdieseVeranstaltungenausgelöstenBesucherstromgeschäftlich
zunutzen.
Die geplanten Öffnungszeiten der Verkaufsstellen liegen außerhalb der jeweiligen
Hauptgottesdienstzeiten der einzelnen Stadtteile und übersteigen die nach § 8 Abs. 2 zulässige
Öffnungszeit von maximal fünf zusammenhängenden Stunden nicht. Weiterhin dürfen nach § 8
Abs.2dieVerkaufsstellennichtlängeralsbis18.00Uhroffengehaltenwerden.
IV. Entscheidung
DerGemeinderatkann,sofernerdieVoraussetzungenimvorliegendenFallalserfülltansieht,nach
pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob er eine Satzung zur Offenhaltung der Verkaufsstellen
andenbeantragtenTerminenerlassenwill.
Sofern sich der Gemeinderat mehrheitlich für den Erlass der Satzung entscheidet, ist über die
SatzungebenfallsBeschlusszufassen.
DerEntwurfderSatzungüberdasOffenhaltenderVerkaufsstelleninallenStadtteilenvonAlbstadt
an den Sonntagen 25. Oktober 2026, 24. Oktober 2027 und 22. Oktober 2028 ist als Anlage 1
beigefügt.
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