Startseite › Albstadt › Antrag

Antrag der Citymanagement Albstadt GmbH und des HGV Albstadt-Ebingen auf Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im gesamten Stadtgebiet Albstadts am 25. Oktober 2026, 24. Oktober 2027 und 22. Oktober 2028

Angenommen27 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeAlbstadt
Datum2026-07-30
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Citymanagement Albstadt GmbH und der HGV Albstadt-Ebingen beantragen die Zulassung verkaufsoffener Sonntage am 25. Oktober 2026, 24. Oktober 2027 und 22. Oktober 2028 im gesamten Stadtgebiet. Anlass ist ein Käse- und kulinarischer Markt in Ebingen, ergänzt durch kostenlose Museumszugänge. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Zulassung und erließ eine entsprechende Satzung mit Öffnungszeiten von 13:00 bis 18:00 Uhr.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

DRUCKSACHE Nr. 107/2026 AmtfüröffentlicheOrdnung Schwarzmann,Andreas 15.06.2026 Betrifft:AntragderCitymanagementAlbstadtGmbHunddesHGVAlbstadt-EbingenaufDurchführungeines verkaufsoffenenSonntagsimgesamtenStadtgebietAlbstadtsam25.Oktober2026,24.Oktober2027und 22.Oktober2028 Beratungsfolge Sitzungstermin Ö/NÖ Zuständigkeit Ergebnis Verwaltungs-und 09.07.2026 N Vorberatung einstimmigempfohlen Finanzausschuss Gemeinderat 30.07.2026 Ö Entscheidung Beschlussvorschlag 1. DerGemeinderatbeschließtdieZulassungderverkaufsoffenenSonntagefürdasgesamteStadtgebiet Albstadtsam25.Oktober2026,24.Oktober2027und22.Oktober2028anlässlicheinesKäse-und kulinarischenMarktesinEbingen. 2. DerGemeinderaterlässtdieSatzungüberdasOffenhaltenvonVerkaufsstellenimgesamten StadtgebietAlbstadtsentsprechenddemalsAnlagebeigefügtenEntwurf. FinanzielleAuswirkungen SieheTabelle: 107/2026 Seite1von3 Sachverhalt I. AntragderCitymanagementAlbstadtGmbHunddesHGVAlbstadt-EbingenaufDurchführung verkaufsoffenerSonntageam25.Oktober2026,24.Oktober2027und22. Oktober 2028 Mit E-Mail vom 15. Juni 2026 beantragt die Citymanagement Albstadt GmbH in Zusammenarbeit mitdemHandels-undGewerbevereinAlbstadt-Ebingene.V.dieDurchführungvonverkaufsoffenen Sonntagen am 25. Oktober 2026, 24. Oktober 2027 und 22. Oktober 2028 im gesamten Stadtgebiet Albstadts. Die Ladengeschäfte im Stadtgebiet Albstadts sollen im Rahmen der gesetzlichenRegelungvon13.00Uhrbis18.00Uhrgeöffnetsein. AlsAnlassfürdieverkaufsoffenenSonntageimHerbstindenJahren2026,2027und2028sollein Käse- und kulinarischer Markt in Ebingen dienen. Der Markt soll am Samstag und Sonntag stattfinden. Angeboten werden hierbei regionale und internationale Käse- und Delikatessspezialitäten. Außerdem ist vorgesehen, Angebote nationaler und internationaler GastronomiezumThemazupräsentieren. Als weitere Attraktionen werden das Kunstmuseum Albstadt sowie die weiteren städtischen MuseenandenverkaufsoffenenSonntagenkostenloszugänglichsein. Mit Beschluss vom 05.02.2026 hat der Gemeinderat verkaufsoffene Sonntage im gesamten StadtgebietAlbstadtsam26.April2026,18.April2027und02.April2028zugelassen. MitBeschlussfassungüberdieverkaufsoffenenSonntageimHerbstderJahre2026,2027und2028 findenindiesenJahrenkünftigwiebisher2verkaufsoffeneSonntageproJahrinAlbstadtstatt. II. StellungnahmenderKirchen Mit Schreiben vom 15. Juni 2026 wurde den Kirchen gem. § 8 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes von Baden-Württemberg die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den geplanten verkaufsoffenen Sonntagenzuäußern. Von den evangelischen Kirchengemeinden teilte Herr Pfarrer Soffner mit, dass grundsätzliche Bedenken gegen verkaufsoffene Sonntage bestehen. Aus seiner Sicht ist am Sonntag eine Unterbrechung des Alltages, des Arbeitens, des Handelns und Konsumierens nicht nur um der Erholung willen wichtig. Außer diesen grundsätzlichen Aussagen zu verkaufsoffenen Sonntagen gibt es im Blick auf die konkreten Termine keine Bedenken. Unabhängig davon teilte Herr Pfarrer Gneiting mit, dassim Vordergrund der Schutz der Sonntagsruhe steht und dasssich ein Tag in der Woche von den anderen unterscheiden und zum Nachdenken über Gott und die Welt einladen sollte. Solange es diesen Schutz von gesetzlicher Seite gebe, möchte man sich auf diesen berufen unddaranerinnern.GegendiebeantragtenTermineerhebterkeinenEinwand. Von Seiten der katholischen Kirchengemeinden wurde bis zur Erstellung dieser Drucksache keine Stellungnahme abgegeben. Sollte noch eine Stellungnahme eingehen, wird die Verwaltung in der Sitzungentsprechendinformieren. III. Rechtslage Nach§8Abs.1desLadenöffnungsgesetzesdürfenVerkaufsstellenausAnlassvonörtlichenFesten, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, an höchstens 3 Sonn- und Feiertagen geöffnet 107/2026 Seite2von3 sein. Ziel dieser Vorschrift ist es, den Verkauf aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen, an höchstens 3 Sonn- und Feiertagen jährlich zu begünstigen. Dem Albstädter Einzelhandel könnte durch den Erlass einer entsprechenden Satzung die Möglichkeit eröffnetwerden,denjeweilsdurchdieseVeranstaltungenausgelöstenBesucherstromgeschäftlich zunutzen. Die geplanten Öffnungszeiten der Verkaufsstellen liegen außerhalb der jeweiligen Hauptgottesdienstzeiten der einzelnen Stadtteile und übersteigen die nach § 8 Abs. 2 zulässige Öffnungszeit von maximal fünf zusammenhängenden Stunden nicht. Weiterhin dürfen nach § 8 Abs.2dieVerkaufsstellennichtlängeralsbis18.00Uhroffengehaltenwerden. IV. Entscheidung DerGemeinderatkann,sofernerdieVoraussetzungenimvorliegendenFallalserfülltansieht,nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob er eine Satzung zur Offenhaltung der Verkaufsstellen andenbeantragtenTerminenerlassenwill. Sofern sich der Gemeinderat mehrheitlich für den Erlass der Satzung entscheidet, ist über die SatzungebenfallsBeschlusszufassen. DerEntwurfderSatzungüberdasOffenhaltenderVerkaufsstelleninallenStadtteilenvonAlbstadt an den Sonntagen 25. Oktober 2026, 24. Oktober 2027 und 22. Oktober 2028 ist als Anlage 1 beigefügt. 107/2026 Seite3von3

Text aus PDF extrahiert