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Antrag der FWG-Fraktion: Resolution zur stationären Grundversorgung in der VG Gerolstein
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Gerolstein |
| Datum | 2023-03-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hillesheim
SITZUNGSVORLAGE
Fachbereich: Ortsgemeinde/Stadt Datum: 16.03.2023
Aktenzeichen: FWG Fraktion Vorlage Nr. G-0007/23/15-019
Beratungsfolge Termin Status Behandlung
Stadtrat 15.03.2023 öffentlich Entscheidung
Antrag der FWG-Fraktion: Resolution zur stationären Grundversorgung in der VG Gerolstein
Sachverhalt:
Aufgrund der Schließung der Fachbereiche Chirurgie und Somatik (Innere Medizin) des St. Elisabeth Kran-
kenhaus in Gerolstein zum 31.03.2023 wurde eine gemeinsame fraktionsübergreifen „Resolution zur stati-
onären Grundversorgung in der Verbandsgemeinde Gerolstein“ erarbeitet.
Aus dem Rat wird zudem angeregt, dass ein gemeinschaftliches Auftreten mit den Verbandsgemeinden
Kelberg und Daun sowie des Kreises Vulkaneifel zum Erhalt des Krankenhaus Gerolstein angestrebt werden
muss. Die Mitglieder des Kreistages werden dies auch in den Kreisgremien kundtun.
Der Verbandsgemeinderat fordert von der Landesregierung den Erhalt des Krankenhauses Gerolstein als
Grundversorgungseinrichtung und hat in seiner heutigen Sitzung dazu einstimmig nachfolgende Resolution
verabschiedet.
Beschluss:
Auch nach den Resolutionen des Verbandsgemeinderates Gerolstein vom 12. März 2020 und vom 15. Feb-
ruar 2021 beobachten die Verbandsgemeinde Gerolstein, die beiden Städte Gerolstein und Hillesheim und
die Menschen in unseren 36 Ortsgemeinden weiterhin mit großer Sorge die aktuelle Entwicklung des Kran-
kenhauses in Gerolstein.
2013 wurde die Geburtsstation, 2020 die stationäre Chirurgie und zum 31.03.2023 soll das internistische
Versorgungsangebot der Inneren Abteilung am Standort des Krankenhauses Gerolstein geschlossen wer-
den.
Der Standort in Gerolstein wurde von der Marienhaus Gruppe in den vergangenen Jahren zugunsten des
Standortes in Bitburg immer weiter geschwächt, indem Ärzte und medizinischen Fachpersonal vorrangig in
Bitburg eingesetzt und Leistungen in Gerolstein reduziert worden sind. Darüber hinaus hat die wirkliche
Bereitschaft der Marienhaus Gruppe zur Kooperation mit dem Krankenhaus eines anderen Trägers in Daun
gefehlt. Damit ist die aktuelle Situation nicht nur dem Wettbewerbsdruck von außen geschuldet, sondern in
wesentlichen Teilen auch hausgemacht.
Die Kürzungen im versorgenden und behandelnden Angebot durch den Wegfall weiterer Fachdisziplinen im
Krankenhaus Gerolstein stellt für unsere ländliche Region Gerolstein eine nicht hinnehmbare Gefahr der
gesundheitlichen Versorgung der Menschen dar. Auch Menschen im ländlichen Raum haben einen An-
spruch auf eine gute Gesundheitsversorgung – selbst wenn sich das »nicht rentiert«.
Der Verweis auf die Einrichtungen und medizinischen Angebote von anderen Krankenhäusern in Daun,
Wittlich, Mechernich, Prüm und Bitburg ersetzt nicht das Leistungsangebot vor Ort und die Versorgung der
Menschen im Gerolsteiner Land. Hinzu kommt, dass die Marienhaus GmbH zum 31.03.2023 auch das Kran-
kenhaus in Adenau schließen wird, das bisher die Grundversorgung für viele Bürger*innen aus dem nördli-
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chen Teil unserer Verbandsgemeinde gewährleistet hat.
Schon heute beklagen Patienten lange Fahrstrecken, überfüllte Ambulanzen, verschobene Operationen,
fehlendes Personal, lange Wartezeiten und sehr beengte Raumverhältnisse in den genannten Krankenhäu-
sern. Diese Situation wird sich durch die Schließung in Gerolstein weiter verschärfen, während in Gerolstein
gut ausgestattete und eingerichtete Behandlungsräume und Zimmer leer stehen und Fachpersonal gehen
muss.
Mit dem Wegfall der Grundversorgung in Gerolstein müssen über 30.000 Menschen aus der Verbandsge-
meinde Gerolstein längere Fahrzeiten in Kauf nehmen. Für rd. 5.000 Menschen im Einzugsbereich des
Krankenhauses Gerolstein ist die gesetzliche Garantie, dass in max. 30 Min. Pkw-Fahrstrecke das nächste
Krankenhaus der Grundversorgung erreicht wird, gefährdet.
Eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in dem für die Menschen besonders sensiblen Bereich der
medizinischen Gesundheitsversorgung ist nicht mehr gegeben. Die Menschen im Gerolsteiner Land werden
damit zu Patienten "zweiter Klasse".
Die Verbandsgemeinde Gerolstein sieht neben dem Krankenhausträger auch die Landes- und Bundesregie-
rung in der Pflicht, da die Krankenhausinvestitionsförderung und vor allem die Krankenhausplanung in de-
ren Zuständigkeit fallen.
Die Entwicklung am Krankenhausstandort Gerolstein ist exemplarisch für die Situation zahlreicher Kranken-
häuser ländlicher Regionen und verdeutlicht, dass die Bemühungen von Landes- und Bundesregierung zum
Erhalt „kleinerer“ Krankenhausstandorte nicht ausreichend sind und dringend verstärkt werden müssen.
Neben den im Vergleich zu städtischen Regionen geringeren Fallzahlen, die die Aufrechterhaltung einer
qualitativ guten Versorgung erschweren, kommt derzeit die hohe Inflation und die daraus resultierende
Kostenexplosion. Um eine wohnortnahe stationäre Versorgung zu sichern, ist kurzfristig ein Soforthilfepro-
gramm für Krankenhäuser erforderlich.
Die Situation am Krankenhausstandort Gerolstein zeigt zudem, dass langfristig eine umfassende Kranken-
hausreform notwendig ist. Mit Blick auf die derzeitige Krankenhausstruktur ist festzustellen, dass es einer-
seits in den Städten zu viele Krankenhäuser mit dem gleichen Angebot und hierdurch Doppelstrukturen
gibt. Auf der anderen Seite müssen in ländlichen Regionen, wie das Beispiel Gerolstein zeigt, Abteilungen
oder ganze Krankenhäuser schließen, weil die Patientenzahlen niedrig sind.
Ziel einer zukunftsfähigen Krankenhausreform muss es sein, Doppelstrukturen in Ballungsräumen zu besei-
tigen und zugleich eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung aufrecht zu erhalten. Hierfür muss das
System der Fallpauschalen neu justiert werden. Die Einführung einer Vorhaltepauschale würde es ermögli-
chen, Krankenhäuser, die für die wohnortnahe Versorgung wichtig sind, wirtschaftlich zu stärken. Davon
würden insbesondere Krankenhäuser in ländlichen Regionen profitieren.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Gerolstein fordert daher von der Landesregierung den
Erhalt des Krankenhauses Gerolstein als Grundversorgungseinrichtung in seinem jetzigen Bestand zu si-
chern. Darunter verstehen wir den Erhalt der Inneren Abteilung, Intensivbetten, chirurgischen Ambulanz
und Psychiatrischen Fachabteilung. Die Finanzierung kann langfristig mit der vom Bundesgesundheitsminis-
terium angekündigten Krankenhausreform und der damit einhergehenden neuen Vergütungs- und Pla-
nungsstruktur sichergestellt werden.
Darüber hinaus ist die dauerhafte Sicherung des Notarztstandortes in Gerolstein und der Rettungswachen
in Jünkerath und Walsdorf für das Gerolsteiner Land unverzichtbar. Nach den Schließungen in Gerolstein
und Adenau fehlen auch Ärzte, die als Notarzt*in im Rettungsdienst tätig waren. Zudem gehen Schockräu-
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me für den Rettungsdienst verloren, in denen Patienten zumindest für den Weitertransport in Fachkliniken
stabilisiert werden konnten. Rechnerisch fehlt künftig auch die Kapazität von über 100 Patientenbetten, die
kurzfristig in den umliegenden Krankenhäusern nicht aufgebaut werden kann. Dies führt zu noch längeren
Transportwegen und Transportzeiten für Patienten, Rettungsdienst und Notärzte. Zur medizinischen
Grundversorgung gehört auch ein Rettungs- und Notarztdienst entsprechend der gesetzlichen Hilfeleis-
tungsfristen.
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel wird aufgefordert, das Gesundheitskonzept des Landkreises weiterzuent-
wickeln, um eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung und den Aufbau eines regionalen Gesundheits-
netzwerks voranzutreiben.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein erwartet von allen Beteiligten Unterstützung bei den Bemühungen, eine
qualitativ hochwertige, wohnortnahe stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung gemeinsam voran-
zutreiben.
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