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Gemeinsamer Antrag – Gewährung einer Zuwendung gem. den Fördergrundsätzen zur IKZ-Pilotförderung in Rheinland-Pfalz zum Betreiben der Orts.App
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau |
| Datum | 2026-06-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS-NASSAU 18.06.2026
für die Ortsgemeinde Obernhof
AZ:
19 DS 17/ 0042
Sachbearbeiter: Herr Gutfrucht
VORLAGE
Gremium Status Datum
Ortsgemeinderat Obernhof öffentlich 30.06.2026
Gemeinsamer Antrag – Gewährung einer Zuwendung gem. den
Fördergrundsätzen zur IKZ-Pilotförderung in Rheinland-Pfalz zum Betreiben der
Orts.App
Sachverhalt:
Im Rahmen der Ortsbürgermeisterdienstversammlung am 17. März 2026 wurde die
Orts.App, eine Plattform zur digitalen Bürgerkommunikation für Gemeinden, vorgestellt.
Über die Pilotförderung Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) vom Land Rheinland-
Pfalz ist eine kostenneutrale Einführung möglich. Bei Gemeinden, in denen die App
bereits in Betrieb ist, soll durch die Förderung eine kostenneutrale Fortführung erreicht
werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau und die Firma apicodo kümmern
sich gemeinsam um den bei der ADD zu stellenden Förderantrag (Antragsfrist 15.
Oktober 2026).
Hierfür ist eine entsprechende Beschlussfassung der Ortsgemeinde Obernhof über die
Beteiligung am Antragsverfahren notwendig.
Beschlussvorschlag:
Die Ortsgemeinde Obernhof beteiligt sich am gemeinsamen Antragsverfahren
zur Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der IKZ-Pilotförderung des
Landes Rheinland-Pfalz zum Betreiben der Orts.App.
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert