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Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2026 betr. Aus Leerstand wird Wohnraum
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kreisstadt Homberg (Efze) |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache: VL-112/2026
Fachbereich: Wirtschaftsförderung / Stadtentwicklung / Tourismus
Beratungsfolge Termin
Stadtverordnetenversammlung 25.06.2026
Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2026 betr. Aus Leerstand wird Wohnraum
a) Erläuterung:
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 09.06.2026 beantragt zu prüfen, ob und in welcher Form
die Stadt Homberg (Efze) sich am künftigen Bundesförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)
beteiligen kann (s. Anlage).
b) Gesetzliche Bestimmungen oder Richtlinien zur Beachtung:
c) Finanzielle Auswirkung bei Beschlussfassung:
d) Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form die Stadt Homberg (Efze) sich am
künftigen Bundesförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“, welches am 01. Juli 2026 startet,
beteiligen kann.
Diesbezüglich wird gebeten, frühzeitig die notwendigen organisatorischen und planerischen
Voraussetzungen vorzubereiten, um eine zügige Nutzung des Förderprogramms im Stadtgebiet zu
ermöglichen.
Weiterhin wird der Magistrat gebeten, das bestehende Leerstandsregister der Stadt gezielt
auszuwerten, um geeignete leerstehende oder ungenutzte Gewerbe- und Nichtwohnimmobilien zu
identifizieren, die grundsätzlich für eine Umnutzung zu Wohnraum in Betracht kommen.
Darüber hinaus sollen private Eigentümer sowie potenzielle Investoren aktiv über das
Förderprogramm informiert und auf die Fördermöglichkeiten (bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit)
hingewiesen werden.
Abschließend wird der Magistrat gebeten, den entsprechenden Ausschüssen regelmäßig über den
Stand der Umsetzung sowie über identifizierte Potenziale zu berichten.
Anlage(n):
1. Antrag CDU-Fraktion_Aus Leerstand wird Wohnraum
Text aus PDF extrahiert