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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lügde |
| Datum | 2026-06-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S T A D T L Ü G D E
D E R B Ü R G E R M E I S T E R
Beschlussvorlage
0072/2025-2030
öffentlich
Federführendes Amt: Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste
Verantwortlich: Frau Sandra Lödige
Aktenzeichen:
Datum: 27.04.2026
Beratungsfolge
Rat der Stadt Lügde 08.06.2026
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsförderung
Sachverhalt
Zum Schuljahr 2026/2027 tritt der bundesrechtlich geregelte Rechtsanspruch auf ganztägige
Förderung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft (§ 24 Abs. 4 SGB VIII i. d. F. des
Ganztagsförderungsgesetzes – GaFöG). Der Anspruch umfasst eine tägliche Förderung von bis zu
acht Stunden an fünf Werktagen und gilt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe, bevor er bis
zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet wird. In Nordrhein- Westfalen
wird der Anspruch in der Praxis vorrangig über Angebote an Ganztagsgrundschulen bzw. Offenen
Ganztagsschulen (OGS) erfüllt. Damit entsteht für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
eine Gewährleistungsverantwortung, ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Anspruchs zur
Verfügung zu stellen. Die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch maßgeblich durch die kommunalen
Schulträger, insbesondere durch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, die Organisation der
Angebote und die operative Durchführung vor Ort. Die Zuständigkeiten von Jugendhilfe (örtlicher
Träger: Kreis Lippe) und Schulträgern (kreisangehörige Gemeinden) fallen somit auseinander. Für
eine rechtssichere, abgestimmte Planung und Umsetzung sind daher verbindliche Absprachen, ein
gemeinsames Vorgehen in der Bedarfs- und Infrastrukturplanung sowie eine abgestimmte
Qualitätsentwicklung erforderlich.
Der Kreis Lippe (Kreisjugendamt) ist für die Jugendhilfe in zwölf kreisangehörigen Kommunen
zuständig. Zur Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurde 2023 eine
Arbeitsgemeinschaft „AG Ganztag“ eingerichtet. In ihr arbeiten die verantwortlichen Vertreterinnen
und Vertreter der Kommunen als Schulträger, das Kreisjugendamt sowie der Fachdienst Bildung
zusammen. Die AG Ganztag tagt seit 2023 quartalsweise und dient als gemeinsames Steuerungs-
und Kommunikationsformat.
Schwerpunktthemen der AG sind:
Quantitativer Ausbau (Bedarfserhebung / Fortschreibung der Bedarfszahlen)
Qualitativer Ausbau (Fachkräftebedarf, Qualifizierung, Qualitätsstandards, pädagogische Konzepte)
•Multifunktionale Raumnutzung (räumliche und bauliche Anforderungen, Lösungen für
Bestandsbauten, Weiterentwicklung – insbesondere rhythmisiert – in enger Abstimmung mit der
Schulaufsicht)
Zur Bearbeitung dieser Themen wurde vereinbart, die AG Ganztag fortzuführen und den
Teilnehmerkreis themen- und bedarfsbezogen zu erweitern. Perspektivisch sollen weitere relevante
Akteure einbezogen werden, insbesondere die Schulaufsicht, Schulleitungen, die Jugendförderung
sowie die Träger der Offenen Ganztagsschulen.
Um die Zusammenarbeit zwischen Kreis und Gemeinden verbindlich zu regeln und Planungs-sowie
Handlungssicherheit zu schaffen, wurde gemeinsam eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) erarbeitet.
Die Vereinbarung konkretisiert insbesondere
die Aufgabenwahrnehmung und Mandatierung der Gemeinden bei fortbestehender
Gesamtverantwortung des Kreises,
die Abstimmungen zu inhaltlicher Ausgestaltung, Qualitätssicherung und Kinderschutz,
das Verfahren der abgestimmten Bedarfs- und Infrastrukturplanung (u. a. jährliche
Planungsgespräche auf Grundlage der Schulanmeldungen),
die Grundsätze der Finanzierung sowie der Weiterleitung von Fördermitteln, soweit rechtlich
zulässig, und
Absprachen zum Umgang mit Rechtsstreitigkeiten sowie zur Haftung im Innenverhältnis.
Mit dem Beschluss wird der Abschluss der Vereinbarung mit den beteiligten Kommunen sowie dem
Kreis ermöglicht. Nach Genehmigung und Bekanntmachung tritt die Vereinbarung frühestens zum
01.08.2026 in Kraft.
Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis
Lippe als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den kreisangehörigen Kommunen als
Schulträgern bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung im Primarbereich.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Lügde beschließt der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung zuzustimmen. Der Bürgermeister wird beauftragt diese mit
dem Kreis Lippe abzuschließen.
Anlagen
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Rechtsanspruch OGS
H i s t o r i e
Text aus PDF extrahiert