Startseite › Lügde › Antrag

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLügde
Datum2026-06-08
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

S T A D T L Ü G D E D E R B Ü R G E R M E I S T E R Beschlussvorlage 0072/2025-2030 öffentlich Federführendes Amt: Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste Verantwortlich: Frau Sandra Lödige Aktenzeichen: Datum: 27.04.2026 Beratungsfolge Rat der Stadt Lügde 08.06.2026 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung Sachverhalt Zum Schuljahr 2026/2027 tritt der bundesrechtlich geregelte Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft (§ 24 Abs. 4 SGB VIII i. d. F. des Ganztagsförderungsgesetzes – GaFöG). Der Anspruch umfasst eine tägliche Förderung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen und gilt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe, bevor er bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet wird. In Nordrhein- Westfalen wird der Anspruch in der Praxis vorrangig über Angebote an Ganztagsgrundschulen bzw. Offenen Ganztagsschulen (OGS) erfüllt. Damit entsteht für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Gewährleistungsverantwortung, ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Anspruchs zur Verfügung zu stellen. Die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch maßgeblich durch die kommunalen Schulträger, insbesondere durch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, die Organisation der Angebote und die operative Durchführung vor Ort. Die Zuständigkeiten von Jugendhilfe (örtlicher Träger: Kreis Lippe) und Schulträgern (kreisangehörige Gemeinden) fallen somit auseinander. Für eine rechtssichere, abgestimmte Planung und Umsetzung sind daher verbindliche Absprachen, ein gemeinsames Vorgehen in der Bedarfs- und Infrastrukturplanung sowie eine abgestimmte Qualitätsentwicklung erforderlich. Der Kreis Lippe (Kreisjugendamt) ist für die Jugendhilfe in zwölf kreisangehörigen Kommunen zuständig. Zur Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurde 2023 eine Arbeitsgemeinschaft „AG Ganztag“ eingerichtet. In ihr arbeiten die verantwortlichen Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen als Schulträger, das Kreisjugendamt sowie der Fachdienst Bildung zusammen. Die AG Ganztag tagt seit 2023 quartalsweise und dient als gemeinsames Steuerungs- und Kommunikationsformat. Schwerpunktthemen der AG sind:  Quantitativer Ausbau (Bedarfserhebung / Fortschreibung der Bedarfszahlen) Qualitativer Ausbau (Fachkräftebedarf, Qualifizierung, Qualitätsstandards, pädagogische Konzepte) •Multifunktionale Raumnutzung (räumliche und bauliche Anforderungen, Lösungen für Bestandsbauten, Weiterentwicklung – insbesondere rhythmisiert – in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht) Zur Bearbeitung dieser Themen wurde vereinbart, die AG Ganztag fortzuführen und den Teilnehmerkreis themen- und bedarfsbezogen zu erweitern. Perspektivisch sollen weitere relevante Akteure einbezogen werden, insbesondere die Schulaufsicht, Schulleitungen, die Jugendförderung sowie die Träger der Offenen Ganztagsschulen. Um die Zusammenarbeit zwischen Kreis und Gemeinden verbindlich zu regeln und Planungs-sowie Handlungssicherheit zu schaffen, wurde gemeinsam eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) erarbeitet. Die Vereinbarung konkretisiert insbesondere  die Aufgabenwahrnehmung und Mandatierung der Gemeinden bei fortbestehender Gesamtverantwortung des Kreises,  die Abstimmungen zu inhaltlicher Ausgestaltung, Qualitätssicherung und Kinderschutz,  das Verfahren der abgestimmten Bedarfs- und Infrastrukturplanung (u. a. jährliche Planungsgespräche auf Grundlage der Schulanmeldungen),  die Grundsätze der Finanzierung sowie der Weiterleitung von Fördermitteln, soweit rechtlich zulässig, und  Absprachen zum Umgang mit Rechtsstreitigkeiten sowie zur Haftung im Innenverhältnis. Mit dem Beschluss wird der Abschluss der Vereinbarung mit den beteiligten Kommunen sowie dem Kreis ermöglicht. Nach Genehmigung und Bekanntmachung tritt die Vereinbarung frühestens zum 01.08.2026 in Kraft. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Lippe als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den kreisangehörigen Kommunen als Schulträgern bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung im Primarbereich. Finanzielle Auswirkungen keine Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Lügde beschließt der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung zuzustimmen. Der Bürgermeister wird beauftragt diese mit dem Kreis Lippe abzuschließen. Anlagen Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Rechtsanspruch OGS H i s t o r i e

Text aus PDF extrahiert