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Kommunale Wärmeplanung
Angenommen15 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lügde |
| Datum | 2026-05-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
S T A D T L Ü G D E
D E R B Ü R G E R M E I S T E R
Beschlussvorlage
0071/2025-2030
öffentlich
Federführendes Amt: Fachbereich Planen und Bauen
Verantwortlich: Frau Ute Seidemann
Aktenzeichen:
Datum: 23.04.2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen, Klima und Bauen 04.05.2026
Kommunale Wärmeplanung;
hier: Grundsatzbeschluss gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Sachverhalt
Mit den am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Grundlage für die
Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen worden. Mit dem
Landeswärmeplanungsgesetz hat das Land NRW die Gemeinden zur Erstellung der Wärmeplanung
verpflichtet. Größere Städte (>100.000 Einwohner) müssen die Pläne bis zum 30. Juni 2026, die
anderen Städte und Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 erstellen. Für die Stadt Lügde ergibt sich somit
die Verpflichtung bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine strategische Planung zur langfristigen Gestaltung der
Wärmeversorgung. Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung sollte sein, unter Berücksichtigung
aktueller Technologien und wirtschaftlichen Aspekten einen Pfad aufzuzeigen, der jeder Kommune
eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung realistisch ermöglicht.
Das Land NRW hat im Rahmen einer sog. Öffnungsklausel den Kommunen mit weniger als 10.0000
Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit eröffnet, auch ein vereinfachtes Verfahren zur
Erstellung der Wärmplanung durchzuführen. Bestandteile der Wärmeplanung bilden eine
Bestandsanalyse (IST-Zustand), eine Potenzialanalyse, ein Zielszenario und eine
Umsetzungsstrategie. Unterschiede zwischen der qualifizierten und der vereinfachten Wärmeplanung
bestehen insbesondere:
1. Reduzierung der Beteiligungsformate: Im vereinfachten Verfahren werden keine
Wärmeplanungsworkshops und Bürgerveranstaltungen durchgeführt. Den Akteuren muss
lediglich die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Ergebnisse der
Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse müssen nicht im laufenden Verfahren
veröffentlicht werden.
2. Vereinfachte Datenbeschaffung: Es werden nur öffentlich zugängliche Daten erhoben. (Die
Daten von Schornsteinfegern und Netzbetreibern haben eine deutlich bessere Güte. Dies ist
insbesondere mit Blick auf weiterführende Planungen kritisch.)
In der Sitzung werden nähere Erläuterungen, insbesondere zu den differenzierten
Verfahrensmöglichkeiten gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Entsprechende Mittelbedarfe für die Erstellung der KWP sind unter dem Produkt „Maßnahmen rund
um den Klimaschutz“ im Haushalt eingestellt. Das Land NRW leistet entsprechende
Konnexitätszahlungen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt die erstmalige Erstellung der Wärmeplanung im qualifizierten Verfahren
durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorbereitungen für die Erstellung der
Wärmeplanung zu treffen.
H i s t o r i e
Text aus PDF extrahiert