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Kommunale Wärmeplanung

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLügde
Datum2026-05-04
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S T A D T L Ü G D E D E R B Ü R G E R M E I S T E R Beschlussvorlage 0071/2025-2030 öffentlich Federführendes Amt: Fachbereich Planen und Bauen Verantwortlich: Frau Ute Seidemann Aktenzeichen: Datum: 23.04.2026 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen, Klima und Bauen 04.05.2026 Kommunale Wärmeplanung; hier: Grundsatzbeschluss gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Wärmeplanungsgesetz (WPG) Sachverhalt Mit den am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen worden. Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz hat das Land NRW die Gemeinden zur Erstellung der Wärmeplanung verpflichtet. Größere Städte (>100.000 Einwohner) müssen die Pläne bis zum 30. Juni 2026, die anderen Städte und Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 erstellen. Für die Stadt Lügde ergibt sich somit die Verpflichtung bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine strategische Planung zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung sollte sein, unter Berücksichtigung aktueller Technologien und wirtschaftlichen Aspekten einen Pfad aufzuzeigen, der jeder Kommune eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung realistisch ermöglicht. Das Land NRW hat im Rahmen einer sog. Öffnungsklausel den Kommunen mit weniger als 10.0000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit eröffnet, auch ein vereinfachtes Verfahren zur Erstellung der Wärmplanung durchzuführen. Bestandteile der Wärmeplanung bilden eine Bestandsanalyse (IST-Zustand), eine Potenzialanalyse, ein Zielszenario und eine Umsetzungsstrategie. Unterschiede zwischen der qualifizierten und der vereinfachten Wärmeplanung bestehen insbesondere: 1. Reduzierung der Beteiligungsformate: Im vereinfachten Verfahren werden keine Wärmeplanungsworkshops und Bürgerveranstaltungen durchgeführt. Den Akteuren muss lediglich die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse müssen nicht im laufenden Verfahren veröffentlicht werden. 2. Vereinfachte Datenbeschaffung: Es werden nur öffentlich zugängliche Daten erhoben. (Die Daten von Schornsteinfegern und Netzbetreibern haben eine deutlich bessere Güte. Dies ist insbesondere mit Blick auf weiterführende Planungen kritisch.) In der Sitzung werden nähere Erläuterungen, insbesondere zu den differenzierten Verfahrensmöglichkeiten gegeben. Finanzielle Auswirkungen Entsprechende Mittelbedarfe für die Erstellung der KWP sind unter dem Produkt „Maßnahmen rund um den Klimaschutz“ im Haushalt eingestellt. Das Land NRW leistet entsprechende Konnexitätszahlungen. Beschlussvorschlag Der Ausschuss beschließt die erstmalige Erstellung der Wärmeplanung im qualifizierten Verfahren durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorbereitungen für die Erstellung der Wärmeplanung zu treffen. H i s t o r i e

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