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Resilienz gegen Vegetationsbrände stärken - Interkommunale Zusammenarbeit und präventiver Schutz von Flora und Fauna hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 23.01.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKreis Viersen
Datum2026-05-20
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Sitzungsvorlage - öffentlich - Organisationseinheit: Datum Vorlage Nr. Amt für Bevölkerungsschutz 29.04.2026 91/2026  Beratungsweg  voraussichtlicher Sitzungstermin Ausschuss für Verbraucherschutz, Ordnung und 20.05.2026 Rettungswesen Tagesordnungspunkt: Resilienz gegen Vegetationsbrände stärken - Interkommunale Zusammenarbeit und präven- tiver Schutz von Flora und Fauna hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 23.01.2026 Anlage: 1. Antrag der SPD Kreistagsfraktion Resilienz gegen Vegetationsbrände stärken Berichterstattung: Landrat Gielen Beschluss- bzw. Protokollvorschlag: Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ordnung und Rettungswesen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Erläuterungen: Mit Schreiben vom 23.01.2026 beantragt die SPD-Kreistagsfraktion das Thema „Bekämpfung von Vegetationsbränden und Schutz der lokalen Biodiversität“ auf die Tagesordnung der nächsten Sit- zung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ordnung und Rettungswesen zu setzen und zu fol- genden Punkten Stellung zu nehmen: 1. Löschwasserversorgung: Sicherstellung der Wasserentnahme in exponierten Lagen und Ge- bieten ohne ausreichende stationäre Hydranten Infrastruktur: Die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung ist ge- mäß § 3 (2) BHKG Aufgabe der Gemeinde. Auf Grund der klimatischen Veränderungen sind vor- handene Löschwasserteiche nach längeren niederschlagsarmen Tagen, nicht mehr nutzbar. Dies war auch eine Erkenntnis aus dem Brand am „De Meinweg“ im Jahr 2020. Als Ergänzung zur kom- munalen Ausstattung hält der Kreis Viersen seit 2021 u.a. zwei mobile Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von jeweils 36 m³ vor, die im Schadensfall zur Bevorratung von Lösch- wasser eingesetzt werden können. Darüber hinaus wurden bereits im Jahr 2022 zwei spezielle Waldbrand-Löschfahrzeuge in Dienst gestellt, welche in den Gemeinden Brüggen und Niederkrüch- ten stationiert sind. Diese geländegängige Einsatzfahrzeuge führen u.a. jeweils 3.000 l Löschwasser mit. Damit ist die Bereitstellung von Löschwasser auch abseits befestigter Wege möglich. Drucksache 91/2026 Seite - 2 - 2. Interkommunale & Grenzüberschreitende Synergien Seit Jahren finden regelmäßige gemeinsame Übungen der betroffenen Gemeinden im Grenzgebiet statt. In diese sind auch die auf niederländischer Seite angrenzenden Sicherheitsregionen einge- bunden. Es findet eine stetige Abstimmung zwischen den deutschen und niederländischen Feuer- wehren statt. Dies wird durch die Beteiligung des Kreises und der Kommunen an EU-geförderten grenzüberschreitenden Projekten wie Interreg „Naturbrandmanagement” und „ERMWIC” gestärkt. Das Interreg-Projekt mit den Kommunen als Projektpartner, befasst sich in erster Linie mit dem Thema „Naturbrand“. Hierzu zählt die Erstellung von Naturbrandmanagementplänen, Verbesserung der Infrastruktur und die Durchführung von grenzüberschreitenden Übungen. Im aktuellen Projekt „ERMWIC“ ist der Kreis Viersen direkter Projektpartner. Auch hier ist das Ziel, die grenzüberschrei- tende Zusammenarbeit zu intensivieren. Dabei steht neben dem Brandschutz, auch die grenzüber- schreitende Zusammenarbeit von Rettungsdienst und Leitstellen im Fokus. Eine Herausforderung ist dabei die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland, die den Sicherheitsregionen auf nieder- ländischer Seite gegenübersteht. 3. Prävention & Qualifikation Die gemeinsame Aus- und Fortbildung auf Kreisebene findet seit vielen Jahren statt. An ihr nehmen die Feuerwehren aller neun Kommunen sowie niederländische Kollegen teil. Auch die Kompetenzen anderer Behörden, beispielsweise von „Wald und Holz“, sind in diesem Lehrgang berücksichtigt. Im Bereich der Früherkennung wurde am 06.03.2024 durch Wald & Holz das Projekt „FireWatch“ am Niederrhein in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um ein High-Tech-Überwachungssys- tem, welches mit modernster Kameratechnik, nachgeschalteter KI und speziell geschultem Perso- nal, eine Fläche von 62.000 ha überwacht. Ergänzt wird dies ggf. noch durch das Ministerium des Inneren angeordnete Waldbrandüberwachungsflüge. Dabei stellt die Landesfliegerstaffel der Polizei Fluggerät und Piloten und der Kreis Viersen speziell ausgebildetes Feuerwehr-Personal zur Aufklä- rung und Koordination aus der Luft. 4. Strategische Einbindung Die Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen bilden die Grundlage für die Aus- und Fortbildung im Bereich der Vegetationsbrandbekämpfung. Darüber hinaus fließen umfassende Erkenntnisse des Instituts der Feuerwehr sowie weiterer Fachberater ein (z. B. Integration der Luftbeobachter NRW). Das Wald- bzw. Vegetationsbrandkonzept des Kreises wird unter Berücksichtigung der zuvor be- nannten Informationen und Erkenntnisse erarbeitet. Hierbei werden auch die Erkenntnisse aus der groß angelegten Waldbrandübung „Heideblüte“ (09/2025) berücksichtigt. Die zunehmende Komple- xität und Vielfalt der Aufgaben, die das Amt 38 zu bewältigen hat, stellen uns vor besondere Her- ausforderungen. Vor dem Hintergrund der begrenzten personellen Ressourcen, konnte die Fertig- stellung des Konzepts bisher leider noch nicht abschließend erfolgen. 5. Monitoring: Einführung eines regelmäßigen Berichtsformats im AVOR über Fortschritte bei Schutzmaßnahmen und die aktuelle Gefahrenlage Die allgemeine Gefahrenlage bezüglich Wald- und Vegetationsbränden unterliegt stetigen, teilweise tagesaktuellen Veränderungen. Aus diesem Grund ist es nicht zielführend, in den großen Abständen der AVOR-Sitzungen darüber zu berichten. Der Deutsche Wetterdienst stellt unter anderem aktuelle, offizielle und frei zugängliche Gefahrenkarten zur Verfügung. Diese bieten jedem die Möglichkeit, sich tagesaktuell zu informieren. Drucksache 91/2026 Seite - 3 - https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html Über die Umsetzung des Wald- bzw. Vegetationsbrandkonzeptes und der daraus resultierenden Maßnahmen sowie der relevanten Teilprojekte aus INTEREC wird im AVOR regelmäßig berichtet. Finanzielle Auswirkungen Produkt(e) / Kostenstelle(n) X Keine. Ja, bereits berücksichtigt. Ja, folgende Abweichung: lfd. HHJ lfd. HHJ + 1 lfd. HHJ + 2 lfd. HHJ + 3 Aufwendungen / Auszahlungen Erträge / Einzahlungen Erläuterung zur finanziellen Abweichung (einschl. Rechtsgrundlage für die Aufgabe, Deckung etc.): G i e l e n Landrat

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