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Antrag der AfD-Fraktion vom 24.03.2026 - Kindersicherheit an Grundschulen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadtverwaltung Ettlingen
Datum2026-04-09
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Beschlussvorlage 2026/079 Aktenzeichen: 211.000.000 Federführung: Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren Antrag der AfD-Fraktion vom 24.03.2026 zur Kindersicherheit an Grundschulen Beratungsfolge: Gemeinderat Entscheidung öffentlich 06.05.2026 Beschlussvorschlag: Dem beigefügten Antrag der AfD-Fraktion zur dauerhaften Sicherung der Thiebauthschule und aller Ettlinger Grundschulen vom 24.03.2026 wird nicht gefolgt. Sachverhalt: Am Montag, den 09.03.2026 kam es an der Thiebauthschule (THI) Ettlingen zu einem Vorfall, bei demeinKindvoneinemihmfremdenMannangesprochenunddazuaufgefordertwurde,mitdiesem mitzukommen.BereitsimvergangenenJahrhatteesschoneinmalVorfallgegeben,beidereinMann versuchte, ein Kind aus der Schulkindbetreuung am Nachmittag abzuholen, obwohl er dazu nicht befugtwar.InbeidenSituationenverhieltensichdieKinderunddasPersonalvorbildlich,sodassdie Kontaktversuche erfolglos blieben. Die AfD-Fraktion beantragte am 24.03.2026 als Reaktion auf diese Ereignisse „Sofortmaßnahmen zur dauerhaften Sicherung der Thiebauthschule und aller Ettlinger Grundschulen und eine Einführung eines umfassenden Kinderschutzkonzeptes nach wiederholten Fremdpersonen-Fällen“ (siehe Anlage). Konkret benennt die AfD-Fraktion in diesem Antrag fünf Maßnahmen, die von der Stadtverwaltung unverzüglich umgesetzt werden sollen. Die Stadtverwaltung hat sich mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eingehend auseinandergesetzt und beurteilt diese wie folgt: 1. Vollständige Einfriedung des gesamten Schulgeländes der Thiebauthschule mit einem mindestens 2 m hohen, nicht überkletterbarem Zaun sowie abschließbaren Toren, die mit einer Kamera-Klingelanlage (Video-Gegensprechanlage) ausgestattet sind. DieStadtverwaltunghatumgehendnachBekanntwerdendesAnsprechversuchs am09.03.2026im Auftrag von Oberbürgermeister Arnold ein Scherengitter am Zugang des Pausenhofes von der Stadthallekommendinstallierenlassen.DiesessollunbefugtenPersonendenZugangzumdadurch überwiegend eingezäunten Schulgelände erschweren. Ein Vorteil des Scherengitters ist es, dass dieses außerhalb der Schulzeiten beiseitegeschoben werden und der Pausenhof somit der Bevölkerung als Aufenthaltsfläche zur Freizeitgestaltung dienen kann. Ein mindestens 2 Meter hoher,nichtübersteigbarerZaunwidersprichtdiesenAnforderungenaneinenPausenhofimEttlinger Stadtgebiet, nicht nur als Pausenhof, sondern auch als Begegnungsfläche für die Bevölkerung zu dienen. Seite 2 von 4 Beschlussvorlage 2026/079 Aus sicherheitstechnischen Gründen wäre ein solcher Zaun darüber hinaus nicht zulässig. Ein Überwindungsschutz würde erhebliche Verletzungsrisiken für spielende Kinder bergen. AuchdaspädagogischgelebteKonzeptanderTHIsiehteinesolcheEinzäunungnichtvor,sondern setztvielmehraufPräventionundSelbstständigkeitderSchülerinnenundSchüler,sichgarnichterst in solche Situationen zu begeben bzw. sich gegebenenfalls richtig zu verhalten. Die von der AfD-Fraktion geforderte Einzäunung würde die Kinder vor möglichen Ansprechversuchenauf demSchulgelände schützen, nichtjedoch vorAnsprechversuchen auf dem Schulweg, beim Verweilen auf Spielplätzen oder an anderen Orten. Aus diesem Grund hält die Verwaltung den pädagogischen Ansatz, die Prävention und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, für deutlich nachhaltiger. Auch bei einzelnen Elterngesprächen, der kürzlich stattfand, sprach sich die große Mehrheit der Eltern gegen eine Einzäunung des Geländes als mögliche Maßnahme aus, da diese weder gewünscht noch zielführend sei. DieTHIhatzudeminderVergangenheitbereitseigeneMaßnahmenergriffen,umdenZugangindas Schulgebäude für Unbefugte zu erschweren. So sind die Türen der THI grundsätzlich verschlossen undwerdennurzubestimmtenZeiten(vorundnachSchulbeginnundindenPausenzeiten)geöffnet. Zu diesen Zeiten sind die Lehrkräfte dann vermehrt im Schulhaus unterwegs und können dadurch das Geschehen überblicken. Eine vollständige Einfriedung des gesamten Schulgeländes der Thiebauthschule mit einem mindestens 2 Meter hohen, nicht überkletterbaren Zaun, sowie abschließbaren Toren, die mit einer Kamera-Klingelanlage ausgestattet sind, würde es Unbefugten zwar schwerer machen, das Schulgelände zu betreten, gleichzeitig würde man dabei aber auch die Grundschüler „einsperren“ und könnte dennoch keine hundertprozentige Sicherheit bieten. Ein effektiverer Schutz der Kinder auf dem Weg zur Schule, auf dem Schulgeländer und auf dem RückwegnachHause,kannausSichtderVerwaltungnurdurcheinesicherheitsbewussteErziehung gelingen. In einer Welt voller Risiken ist es entscheidend, dass Kinder ein kindliches Verständnis entwickeln, das sie dazu befähigt, die Gefahren von Fremden zu erkennen und entsprechend handeln zu können. DiegeforderteEinzäunungderTHImitVideo-Gegensprechanlagewärenichtzuletzteinmaliginder Ettlinger Schullandschaft und auch im Umland. Sie würde dem gängigen Alltag an Grundschulen in der Region widersprechen. Ebenfalls müsste im Falle einer Einzäunung des Schulgeländes die Flucht- und Rettungswegekonzeption neu betrachtet werden. 2. Einrichtung einer dauerhaften Zugangskontrolle während der gesamten Schulzeit (einschließlich Pausen und Hortzeiten), entweder durch fest angestelltes Personal oder durch einen langfristig beauftragten Sicherheitsdienst. AuchdiedauerhafteVerortungvonSicherheitspersonalwürdedieSchülerinnenundSchülernurauf dem Schulgelände vor möglichen Ansprechversuchen schützen und hätte keine nachhaltige Wirkung zum Schutz der Kinder. Ebenso könnte Sicherheitspersonal auf dem Schulgelände den Kindern ein Gefühl der Unsicherheit vermitteln, anstelle des wichtigen Vertrauens in das Schulgelände als sicherer Lernort. Sollte sich der Gemeinderat dennoch für den Einsatz von Sicherheitskräften zur Kontrolle der Zugänge entschließen, so würde der dauerhafte Einsatz einer externen Sicherheitsfirma als die wirtschaftlichste und organisatorisch geeignetste Maßnahme erscheinen. Legt man aktuelle Kosten aus der Beauftragung einer Sicherheitsfirma zugrunde, entstehen bei Beauftragung für die THI Seite 3 von 4 Beschlussvorlage 2026/079 wöchentlich Kosten i.H.v. 2.480 Euro. Auf ein Schuljahr gerechnet entspricht dies Kosten von über 100.000 Euro. 3. Vorlage eines verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplans, der über die Osterferien 2026 hinausgeht und konkrete Fristen für die dauerhafte Umsetzung der baulichen und organisatorischen Maßnahmen enthält. Als wichtige Maßnahme zur optischen Einfriedung des Schulgeländes wurde bereits vor den Osterferien ein Scherengitter zur Begrenzung des Schulgeländes angebracht. Auch bestreift der Kommunale Ordnungsdienst derzeit die THI in engen Abständen im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle. WeitereMaßnahmen,wiez.B.dasAngeboteinerElterninformationdurchdieJugendsozialarbeitan Schulen, sind derzeit in Planung (siehe hierzu Ziffer 4). 4. Entwicklung und Einführung eines umfassenden Kinderschutzkonzepts für alle Ettlinger Grundschulen, das unter anderem folgende Elemente enthält: - Regelmäßige Schulungen für Schülerinnen und Schüler („Nein heißt Nein“, Verhalten bei Ansprache durch Fremde) - Verpflichtende Fortbildung für alle Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte zum Thema Kindeswohlgefährdung und Fürsorgepflicht - Erstellung und jährliche Aktualisierung klarer Besucherreglungen (Anmeldung, Ausweiskontrolle, Begleitung). Die geforderten Maßnahmen sind bereits überwiegend Bestandteil des herrschenden Schulalltags an jeder Grundschule. Seit 2025 sollen laut Kultusministerium BW zudem alle Schulen in Baden- Württemberg Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt etablieren. Auch die THI verfügt über ein solches Kinderschutzkonzept. Die Fähigkeit, Gefahren und Risiken rechtzeitig zu erkennen, ist ein wesentlicher Aspekt der kindlichen Entwicklung und ein ganz zentraler Punkt der Sicherheitserziehung. Um Kindern ein gesundes Gefahrenbewusstsein zu vermitteln, müssen altersgerechte Erklärungen und die SchärfungderIntuitionimVordergrundstehen.VonKlasse1bisKlasse4werdendieKinderdeshalb durch Programme wie „Lubo aus dem All – Kinder stark machen“ oder auch „Starke Kinder- Glückliche Kinder: Was mache ich, wenn …“ gezielt auf Situationen wie Ansprechversuche durch Fremde vorbereitet. Auch werden solche Aufklärungsgespräche als fester Bestandteil in den Schulalltag eingebunden. Regelmäßige Fortbildungen der Lehrkräfte und des pädagogischen Fachpersonals finden ebenfalls statt. Lehrkräfte sowie pädagogisches Fachpersonal achten zudem darauf, wer sich auf dem Schulgelände befindet und sprechen fremde Personen gezielt an. Durch die unter Ziffer 1 beschrieben Schließregelung der Eingangstüren wird der Zugang für Dritte zudem geregelt. LehrkräfteundErziehungsberechtigteübernehmengemeinsameinezentraleRollezumSchutzund bei der Sicherheit unserer Kinder. Eine effektive Kooperation in der Erziehung und eine starke Lehrer-Eltern-Partnerschaft sind grundlegend, um ein sicheres Umfeld zu schaffen. Deshalb steht die städtische Jugendsozialarbeit an Schulen seit Bekanntwerden des Vorfalls mit der Rektorin der THI im Austausch, um ergänzende Informationsangebote für die Elternschaft zu organisieren. Ziel dieser Angebote soll es sein, aufzuklären, konkrete Verhaltenstipps für Eltern und Kinder zu vermitteln,das BewusstseinfüreinesicherheitsorientierteErziehungzuschärfensowieFragenund Ängste der Eltern aufzugreifen. Am 21.04.2026 fand zudem ein Austauschgespräch mit den Elternbeiratsvorsitzenden der Ettlinger Schulen, den Schulleitungen, den Leitungen der Schulkindbetreuung und der Verwaltung statt, um die Situation sowie weitere Möglichkeiten mit diesem Personenkreis auszutauschen. Dabei herrschteEinigkeitzwischenallenTeilnehmenden,dassMaßnahmenwieZäuneumSchulhöfeoder Seite 4 von 4 Beschlussvorlage 2026/079 der Einsatz von Securitypersonal weder gewünscht noch zielführend sind. Vielmehr herrschte Einigkeitdarüber,dassdieKinderdurchpädagogischeArbeitpräventivaufdasrichtigeVerhaltenin solchen Situationen vorbereitet werden und deren Selbstbewusstsein dadurch gestärkt wird. 5. Sicherstellung und Fürsorgepflicht durch ausreichend personelle Präsenz und Beaufsichtigung auf dem gesamten Schulgelände, insbesondere in den Pausen, durch die Lehrkräfte und/oder zusätzliches Personal. DieAufsichtspflichtwährenddesSchulbetriebsobliegtderSchulleitungundderLehrerschaft.Diese gewährleistet in den erforderlichen Zeiten (u.a. Pausenzeiten) eine Beaufsichtigung der SchülerinnenundSchüler.ErgänzendwirdaufdieunterZiffer1genannteSchließregelugverwiesen. 6. Empfehlung der Verwaltung Weder bauliche Maßnahmen in Form 2 Meter hoher Zäune noch Sicherheitspersonal können die SchülerinnenundSchülerdauerhaftvorÜbergriffendurchDritteschützen.AusSichtderVerwaltung sind diese Vorschläge der AfD-Fraktion zur dauerhaften Sicherung der Thiebauthschule und aller Ettlinger Grundschulen daher nicht zielführend. Vielmehr gilt es, die pädagogische Arbeit fortzusetzen um die Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren und durch Selbstständigkeit bestmöglich auf solche Situationen vorzubereiten. Der Antrag der AfD-Fraktion beinhaltet diesbezüglich mehrere Punkte, wie u.a. die Erstellung eines Gewaltschutzkonzepts oder Fortbildungen, welche bereits zur gängigen Praxis an Grundschulen gehören. Damit Schule ein sicherer Ort für Kinder ist, darf es nicht nur darum gehen, Kinder vor akuten Gefahren, wie z.B. einer Entführung, durch Maßnahmen wie Zäune zu schützen, sondern es sollte weiterhineinbesondererSchwerpunktdaraufgelegtwerden,dasSicherheitsbewusstseinderKinder zu schärfen und sie auf verschiedene risikobehaftete Lebenssituationen vorzubereiten. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag nicht zu folgen. Anlagen: Antrag AfD Fraktion Ettlingen

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