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Antrag der AfD-Fraktion vom 24.03.2026 - Kindersicherheit an Grundschulen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadtverwaltung Ettlingen |
| Datum | 2026-04-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
2026/079
Aktenzeichen: 211.000.000
Federführung: Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren
Antrag der AfD-Fraktion vom 24.03.2026 zur Kindersicherheit an Grundschulen
Beratungsfolge:
Gemeinderat Entscheidung öffentlich 06.05.2026
Beschlussvorschlag:
Dem beigefügten Antrag der AfD-Fraktion zur dauerhaften Sicherung der Thiebauthschule
und aller Ettlinger Grundschulen vom 24.03.2026 wird nicht gefolgt.
Sachverhalt:
Am Montag, den 09.03.2026 kam es an der Thiebauthschule (THI) Ettlingen zu einem Vorfall, bei
demeinKindvoneinemihmfremdenMannangesprochenunddazuaufgefordertwurde,mitdiesem
mitzukommen.BereitsimvergangenenJahrhatteesschoneinmalVorfallgegeben,beidereinMann
versuchte, ein Kind aus der Schulkindbetreuung am Nachmittag abzuholen, obwohl er dazu nicht
befugtwar.InbeidenSituationenverhieltensichdieKinderunddasPersonalvorbildlich,sodassdie
Kontaktversuche erfolglos blieben.
Die AfD-Fraktion beantragte am 24.03.2026 als Reaktion auf diese Ereignisse „Sofortmaßnahmen
zur dauerhaften Sicherung der Thiebauthschule und aller Ettlinger Grundschulen und eine
Einführung eines umfassenden Kinderschutzkonzeptes nach wiederholten Fremdpersonen-Fällen“
(siehe Anlage). Konkret benennt die AfD-Fraktion in diesem Antrag fünf Maßnahmen, die von der
Stadtverwaltung unverzüglich umgesetzt werden sollen. Die Stadtverwaltung hat sich mit den
vorgeschlagenen Maßnahmen eingehend auseinandergesetzt und beurteilt diese wie folgt:
1. Vollständige Einfriedung des gesamten Schulgeländes der Thiebauthschule mit einem
mindestens 2 m hohen, nicht überkletterbarem Zaun sowie abschließbaren Toren, die
mit einer Kamera-Klingelanlage (Video-Gegensprechanlage) ausgestattet sind.
DieStadtverwaltunghatumgehendnachBekanntwerdendesAnsprechversuchs am09.03.2026im
Auftrag von Oberbürgermeister Arnold ein Scherengitter am Zugang des Pausenhofes von der
Stadthallekommendinstallierenlassen.DiesessollunbefugtenPersonendenZugangzumdadurch
überwiegend eingezäunten Schulgelände erschweren. Ein Vorteil des Scherengitters ist es, dass
dieses außerhalb der Schulzeiten beiseitegeschoben werden und der Pausenhof somit der
Bevölkerung als Aufenthaltsfläche zur Freizeitgestaltung dienen kann. Ein mindestens 2 Meter
hoher,nichtübersteigbarerZaunwidersprichtdiesenAnforderungenaneinenPausenhofimEttlinger
Stadtgebiet, nicht nur als Pausenhof, sondern auch als Begegnungsfläche für die Bevölkerung zu
dienen.
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Beschlussvorlage 2026/079
Aus sicherheitstechnischen Gründen wäre ein solcher Zaun darüber hinaus nicht zulässig. Ein
Überwindungsschutz würde erhebliche Verletzungsrisiken für spielende Kinder bergen.
AuchdaspädagogischgelebteKonzeptanderTHIsiehteinesolcheEinzäunungnichtvor,sondern
setztvielmehraufPräventionundSelbstständigkeitderSchülerinnenundSchüler,sichgarnichterst
in solche Situationen zu begeben bzw. sich gegebenenfalls richtig zu verhalten.
Die von der AfD-Fraktion geforderte Einzäunung würde die Kinder vor möglichen
Ansprechversuchenauf demSchulgelände schützen, nichtjedoch vorAnsprechversuchen auf dem
Schulweg, beim Verweilen auf Spielplätzen oder an anderen Orten. Aus diesem Grund hält die
Verwaltung den pädagogischen Ansatz, die Prävention und Selbstständigkeit der Schülerinnen und
Schüler zu fördern, für deutlich nachhaltiger.
Auch bei einzelnen Elterngesprächen, der kürzlich stattfand, sprach sich die große Mehrheit der
Eltern gegen eine Einzäunung des Geländes als mögliche Maßnahme aus, da diese weder
gewünscht noch zielführend sei.
DieTHIhatzudeminderVergangenheitbereitseigeneMaßnahmenergriffen,umdenZugangindas
Schulgebäude für Unbefugte zu erschweren. So sind die Türen der THI grundsätzlich verschlossen
undwerdennurzubestimmtenZeiten(vorundnachSchulbeginnundindenPausenzeiten)geöffnet.
Zu diesen Zeiten sind die Lehrkräfte dann vermehrt im Schulhaus unterwegs und können dadurch
das Geschehen überblicken.
Eine vollständige Einfriedung des gesamten Schulgeländes der Thiebauthschule mit einem
mindestens 2 Meter hohen, nicht überkletterbaren Zaun, sowie abschließbaren Toren, die mit einer
Kamera-Klingelanlage ausgestattet sind, würde es Unbefugten zwar schwerer machen, das
Schulgelände zu betreten, gleichzeitig würde man dabei aber auch die Grundschüler „einsperren“
und könnte dennoch keine hundertprozentige Sicherheit bieten.
Ein effektiverer Schutz der Kinder auf dem Weg zur Schule, auf dem Schulgeländer und auf dem
RückwegnachHause,kannausSichtderVerwaltungnurdurcheinesicherheitsbewussteErziehung
gelingen. In einer Welt voller Risiken ist es entscheidend, dass Kinder ein kindliches Verständnis
entwickeln, das sie dazu befähigt, die Gefahren von Fremden zu erkennen und entsprechend
handeln zu können.
DiegeforderteEinzäunungderTHImitVideo-Gegensprechanlagewärenichtzuletzteinmaliginder
Ettlinger Schullandschaft und auch im Umland. Sie würde dem gängigen Alltag an Grundschulen in
der Region widersprechen.
Ebenfalls müsste im Falle einer Einzäunung des Schulgeländes die Flucht- und
Rettungswegekonzeption neu betrachtet werden.
2. Einrichtung einer dauerhaften Zugangskontrolle während der gesamten Schulzeit
(einschließlich Pausen und Hortzeiten), entweder durch fest angestelltes Personal oder
durch einen langfristig beauftragten Sicherheitsdienst.
AuchdiedauerhafteVerortungvonSicherheitspersonalwürdedieSchülerinnenundSchülernurauf
dem Schulgelände vor möglichen Ansprechversuchen schützen und hätte keine nachhaltige
Wirkung zum Schutz der Kinder. Ebenso könnte Sicherheitspersonal auf dem Schulgelände den
Kindern ein Gefühl der Unsicherheit vermitteln, anstelle des wichtigen Vertrauens in das
Schulgelände als sicherer Lernort.
Sollte sich der Gemeinderat dennoch für den Einsatz von Sicherheitskräften zur Kontrolle der
Zugänge entschließen, so würde der dauerhafte Einsatz einer externen Sicherheitsfirma als die
wirtschaftlichste und organisatorisch geeignetste Maßnahme erscheinen. Legt man aktuelle Kosten
aus der Beauftragung einer Sicherheitsfirma zugrunde, entstehen bei Beauftragung für die THI
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wöchentlich Kosten i.H.v. 2.480 Euro. Auf ein Schuljahr gerechnet entspricht dies Kosten von über
100.000 Euro.
3. Vorlage eines verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplans, der über die Osterferien 2026
hinausgeht und konkrete Fristen für die dauerhafte Umsetzung der baulichen und
organisatorischen Maßnahmen enthält.
Als wichtige Maßnahme zur optischen Einfriedung des Schulgeländes wurde bereits vor den
Osterferien ein Scherengitter zur Begrenzung des Schulgeländes angebracht. Auch bestreift der
Kommunale Ordnungsdienst derzeit die THI in engen Abständen im Rahmen einer
Schwerpunktkontrolle.
WeitereMaßnahmen,wiez.B.dasAngeboteinerElterninformationdurchdieJugendsozialarbeitan
Schulen, sind derzeit in Planung (siehe hierzu Ziffer 4).
4. Entwicklung und Einführung eines umfassenden Kinderschutzkonzepts für alle Ettlinger
Grundschulen, das unter anderem folgende Elemente enthält:
- Regelmäßige Schulungen für Schülerinnen und Schüler
(„Nein heißt Nein“, Verhalten bei Ansprache durch Fremde)
- Verpflichtende Fortbildung für alle Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte zum
Thema Kindeswohlgefährdung und Fürsorgepflicht
- Erstellung und jährliche Aktualisierung klarer Besucherreglungen
(Anmeldung, Ausweiskontrolle, Begleitung).
Die geforderten Maßnahmen sind bereits überwiegend Bestandteil des herrschenden Schulalltags
an jeder Grundschule. Seit 2025 sollen laut Kultusministerium BW zudem alle Schulen in Baden-
Württemberg Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt etablieren. Auch die THI verfügt über ein
solches Kinderschutzkonzept.
Die Fähigkeit, Gefahren und Risiken rechtzeitig zu erkennen, ist ein wesentlicher Aspekt der
kindlichen Entwicklung und ein ganz zentraler Punkt der Sicherheitserziehung. Um Kindern ein
gesundes Gefahrenbewusstsein zu vermitteln, müssen altersgerechte Erklärungen und die
SchärfungderIntuitionimVordergrundstehen.VonKlasse1bisKlasse4werdendieKinderdeshalb
durch Programme wie „Lubo aus dem All – Kinder stark machen“ oder auch „Starke Kinder-
Glückliche Kinder: Was mache ich, wenn …“ gezielt auf Situationen wie Ansprechversuche durch
Fremde vorbereitet. Auch werden solche Aufklärungsgespräche als fester Bestandteil in den
Schulalltag eingebunden.
Regelmäßige Fortbildungen der Lehrkräfte und des pädagogischen Fachpersonals finden ebenfalls
statt. Lehrkräfte sowie pädagogisches Fachpersonal achten zudem darauf, wer sich auf dem
Schulgelände befindet und sprechen fremde Personen gezielt an. Durch die unter Ziffer 1
beschrieben Schließregelung der Eingangstüren wird der Zugang für Dritte zudem geregelt.
LehrkräfteundErziehungsberechtigteübernehmengemeinsameinezentraleRollezumSchutzund
bei der Sicherheit unserer Kinder. Eine effektive Kooperation in der Erziehung und eine starke
Lehrer-Eltern-Partnerschaft sind grundlegend, um ein sicheres Umfeld zu schaffen. Deshalb steht
die städtische Jugendsozialarbeit an Schulen seit Bekanntwerden des Vorfalls mit der Rektorin der
THI im Austausch, um ergänzende Informationsangebote für die Elternschaft zu organisieren. Ziel
dieser Angebote soll es sein, aufzuklären, konkrete Verhaltenstipps für Eltern und Kinder zu
vermitteln,das BewusstseinfüreinesicherheitsorientierteErziehungzuschärfensowieFragenund
Ängste der Eltern aufzugreifen.
Am 21.04.2026 fand zudem ein Austauschgespräch mit den Elternbeiratsvorsitzenden der Ettlinger
Schulen, den Schulleitungen, den Leitungen der Schulkindbetreuung und der Verwaltung statt, um
die Situation sowie weitere Möglichkeiten mit diesem Personenkreis auszutauschen. Dabei
herrschteEinigkeitzwischenallenTeilnehmenden,dassMaßnahmenwieZäuneumSchulhöfeoder
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der Einsatz von Securitypersonal weder gewünscht noch zielführend sind. Vielmehr herrschte
Einigkeitdarüber,dassdieKinderdurchpädagogischeArbeitpräventivaufdasrichtigeVerhaltenin
solchen Situationen vorbereitet werden und deren Selbstbewusstsein dadurch gestärkt wird.
5. Sicherstellung und Fürsorgepflicht durch ausreichend personelle Präsenz und
Beaufsichtigung auf dem gesamten Schulgelände, insbesondere in den Pausen, durch
die Lehrkräfte und/oder zusätzliches Personal.
DieAufsichtspflichtwährenddesSchulbetriebsobliegtderSchulleitungundderLehrerschaft.Diese
gewährleistet in den erforderlichen Zeiten (u.a. Pausenzeiten) eine Beaufsichtigung der
SchülerinnenundSchüler.ErgänzendwirdaufdieunterZiffer1genannteSchließregelugverwiesen.
6. Empfehlung der Verwaltung
Weder bauliche Maßnahmen in Form 2 Meter hoher Zäune noch Sicherheitspersonal können die
SchülerinnenundSchülerdauerhaftvorÜbergriffendurchDritteschützen.AusSichtderVerwaltung
sind diese Vorschläge der AfD-Fraktion zur dauerhaften Sicherung der Thiebauthschule und aller
Ettlinger Grundschulen daher nicht zielführend.
Vielmehr gilt es, die pädagogische Arbeit fortzusetzen um die Schülerinnen und Schüler zu
sensibilisieren und durch Selbstständigkeit bestmöglich auf solche Situationen vorzubereiten. Der
Antrag der AfD-Fraktion beinhaltet diesbezüglich mehrere Punkte, wie u.a. die Erstellung eines
Gewaltschutzkonzepts oder Fortbildungen, welche bereits zur gängigen Praxis an Grundschulen
gehören.
Damit Schule ein sicherer Ort für Kinder ist, darf es nicht nur darum gehen, Kinder vor akuten
Gefahren, wie z.B. einer Entführung, durch Maßnahmen wie Zäune zu schützen, sondern es sollte
weiterhineinbesondererSchwerpunktdaraufgelegtwerden,dasSicherheitsbewusstseinderKinder
zu schärfen und sie auf verschiedene risikobehaftete Lebenssituationen vorzubereiten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag nicht zu folgen.
Anlagen:
Antrag AfD Fraktion Ettlingen
Text aus PDF extrahiert