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Antrag der AfD-Fraktion vom 04.06.2026 auf Entfernung der Bojen im Hurstsee und Freigabe des Nordufers als Badestelle
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadtverwaltung Ettlingen |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
2026/161
Aktenzeichen: 592.910.000
Federführung: Stadtkämmerei
Antrag der AfD-Fraktion vom 04.06.2026 auf Entfernung der Bojen im Hurstsee
und Freigabe des Nordufers als Badestelle
Beratungsfolge:
Gemeinderat Entscheidung öffentlich 22.07.2026
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der AfD-Fraktion vom 04.06.2026 auf
„1. Entfernung der im Hurstsee verankerten Bojen mit der Aufschrift „Weiterschwimmen
verboten“ und
2. Freigabe des flach abfallenden Nordufers als Badestelle“
wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Am Hurstsee besteht seit Jahrzehnten ein allgemeines privatrechtliches Badeverbot für den
gesamten See. Mit der Einrichtung der Badezone wurde dieses Badeverbot gelockert.
DieEinrichtungundAbgrenzungderBadezonedurchBojenistmitderUnterenNaturschutzbehörde
des Landratsamts Karlsruhe und dem Kommunalversicherer abgestimmt. Die eingebrachten Bojen
wurden nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. beschafft. Die
Freigabe der übrigen Bereiche als Badezone ist nicht zulässig, da naturschutzrechtliche Belange
entgegenstehen, u.a. weil das Nordufer eine renaturierte geschützte Flachwasserzone ist.
Bei Umsetzung der beantragten Änderungen zu Beschlussziffer 2 würde die Stadt Ettlingen gegen
die Ziele der Rekultivierung verstoßen, die nach Beendigung der Auskiesung durch die Firma
Sämann die Folgenutzung des Nordufers ausdrücklich auf Naturschutz und Landschaftspflege
ausrichtet. Das Fortbestehen des Badeverbots der am nördlichen Ufer wurde von der Unteren
Naturschutzbehörde im Rahmen der Diskussion zum Erlass einer Rechtsverordnung ausdrücklich
als erforderlich bezeichnet.
Die Entfernung der Bojen würde den mit dem Haftpflichtversicherer und der Umweltbehörde des
Landratsamtes erarbeiteten Weg zur Freigabe eines Teilbereichs zum Baden rückgängig machen
und den Haftpflichtversicherungsschutz für den gesamten See beseitigen.
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Beschlussvorlage 2026/161
In der Folge wäre der Erlass einer bußgeldbewährten Rechtsverordnung für den gesamten See
erforderlich.
DieÖffnungderBadestelleamöstlichenUferbereichmitderzeitigemVerzichtaufNutzungsregelung
der anderen Bereiche durch Rechtsverordnung ist als Testphase zu sehen. Zeichnet sich ab, dass
sich die aktuell dokumentierten Zustände am Hurstsee nicht auf ein verträgliches Maß reduzieren,
wird die Verwaltung den Erlass einer Rechtsverordnung nachholen.
Die Verwaltung empfiehlt daher obenstehenden Beschluss.
Anlagen:
Antrag Entfernung der Bojen im Hurstsee
Text aus PDF extrahiert