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Kostenpflichtige Verlängerung der Parkzeiten auf den Parkplätzen innerhalb der Wälle; Antrag der Fraktion SPD/Die Linke vom 21.04.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeStadt Straelen
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD/Die Linke-Fraktion beantragte am 21.04.2026 die Prüfung einer kostenpflichtigen Verlängerung der Parkzeiten auf Innenstadtparkplätzen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss, die Verwaltung zu beauftragen: die Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen, bis zu den Haushaltsberatungen 2027 ein Finanzkonzept vorzulegen und Möglichkeiten zu untersuchen, Arbeitnehmern ganztägiges kostenloses Parken (erste 90 Minuten) bereitzustellen. Aktuell gelten 90-minütige Parkzeiten (teilweise 30 Minuten), gebührenfrei mit zeitlicher Beschränkung.

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Stadt Straelen Der Bürgermeister Fachdienst Tiefbaumanagement Fraktionsantrag Vorlagennummer: XVII/2026-105V Datum: 02.06.2026 öffentlich Kostenpflichtige Verlängerung der Parkzeiten auf den Parkplätzen innerhalb der Wälle; Antrag der Fraktion SPD/Die Linke vom 21.04.2026 Beratungsweg: Gremium: Sitzungstermin Ausschuss für Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit und 25.06.2026 Mobilität Rat 14.07.2026 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Straelen, die Verwaltung zu beauftragen: 1. bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses zu prüfen, wie eine kostenpflichtige Verlängerung der Parkzeiten auf den Parkplätzen innerhalb der Wälle umgesetzt werden kann, 2. bis spätestens zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 ein Finanzkonzept zur kosten- pflichtigen Verlängerung der Parkzeiten vorzulegen, und 3. zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer mit geringem bürokratischen Aufwand eine ganztägige Parkmöglichkeit innerhalb der Wälle zur Verfügung zu stellen, bei der die ersten 90 Minuten des Parkvorgangs kostenfrei sind. Inhalt/Begründung: Der Antrag der Fraktion SPD / Die Linke wurde mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 unter Verweis auf § 7 (1) und (3) lit. a) der geltenden Ordnung über die Entschei- dungszuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters der Stadt Straelen vom 4. Novem- ber 2025 zur Vorberatung an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit und Mobilität verwiesen. Der Antrag der Fraktion SPD / Die Linke vom 21.04.2026 beinhaltet insgesamt 3 Prüfaufträge an die Verwaltung. Im Wesentlichen soll die heutige Parkraumbewirtschaftung innerhalb der Wälle überprüft werden. Auf den Antrag der Fraktion SPD / Die Linke vom 21.04.2026 wird verwiesen. Insgesamt hält die Innenstadt folgende öffentlich nutzbaren Parkplätze vor: 1 Auszug Lageplan zum Parkleitsystem - P 3 De-Cabanes-Str. - P 5 Sparkasse - P 8 Klosterstr. II - P 9 Klosterstr. I - P 10 Klosterplatz - P 11 Südwall - P 12 Volksbank - entlang Klosterstr. / Kuhstr. Im Bereich des bewirtschafteten Parkraums ist derzeit eine Parkdauer von 90 Minuten (Parkschei- benregelung) festgelegt. Auf der Klosterstr. und Kuhstr. beträgt die Parkdauer sogar nur 30 Minu- ten. Die Parkregulierung gilt von montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Darüber hinaus kann frei geparkt werden. Im Zuge einer Überprüfung wären u.a. Kontaktaufnahmen zu Nachbarkommunen sowie zu Anbie- tern von klassischen sowie digitalen Parkraumbewirtschaftungssystemen (z. B. Parkscheinautoma- ten und App-Lösungen) angedacht. Hierbei sollen vor allem die Erfahrungen zur Implementierung, Anwendung sowie Wirtschaftlichkeit abgefragt werden. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit würden z.B. die Herstellungs-/Implementierungskosten, laufenden Unterhaltungskosten und Perso- nalkosten betrachtet werden. Des Weiteren würde auch die IHK beteiligt werden, um die dortige Expertise in Bezug auf Parkangebote und Auswirkungen auf den Einzelhandeln berücksichtigen zu können. Für fundierte Aussagen wäre zudem eine Untersuchung des Parkverhaltens durch eine Erhebung innerhalb eines gewissen Zeitraumes sinnvoll. Dazu müssten die o.g. Parkplätze beobachtet wer- den, die Parkdauer und ggf. das Verhalten der einzelnen Nutzer beobachtet werden. Abhängig vom Gesamtprüfergebnis und eines evtl. politischen Beschlusses könnte auch eine Anpassung des bestehenden Parkleitsystems erforderlich werden. Im Jahre 2012 wurde im Rahmen eines politischen Prüfauftrages das Thema „Erhebung von Park- gebühren zur Ertragsverbesserung“ in den Sitzungen des Bauausschusses am 12.06.2012 und 04.09.2012 behandelt. Letztlich wurde beschlossen, dass die Prüfung der Einführung von Parkge- bühren in der Innenstadt zu beenden ist und Parkgebühren nicht eingeführt werden. Es wird auf die Vorlagen mit der Nr. XIV/2012-79V (https://ris.straelen.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdF- cExjZZoF2GHDcA8gkJm5MWtuN6Y) und XIV/2012-146V (https://ris.straelen.de/vor- gang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXhSwlrygGQPml-MCvhZgVo) verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: ( X ) Die Maßnahme ist im Rahmen der Festsetzungen des Haushaltsplanes zu realisieren. Produkt: 12.01.01 Bezeichnung: Gemeindestraßen, Parkplätze Sachkonto Teilergebnisplan / Teilfinanzplan: verschiedene Anmerkungen: 2 Die Höhe der erforderlichen Aufwendungen für die für die Umsetzung einer kostenpflichtigen Park- raumbewirtschaftung als auch die Höhe, der daraus zu erzielenden Erträge können zurzeit nicht beziffert werden. Stellungnahme zur Nachhaltigkeit des Vorhabens: Eine intelligente Bewirtschaftung von Parkraum in der Innenstadt kann ein wirksames Instrument nachhaltiger Stadtentwicklung sein. Sie trägt zum Klimaschutz bei, indem sie den motorisierten In- dividualverkehr und insbesondere den Parksuchverkehr reduziert und dadurch Emissionen sowie Lärm mindert. Gleichzeitig sorgt sie für eine effizientere Nutzung des knappen öffentlichen Raums. Umzusetzende Maßnahmen können zudem den Umweltverbund aus öffentlichem Personennah- verkehr, Rad- und Fußverkehr fördern, indem sie Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel schafft. In Verbindung mit einer attraktiven Innenstadtgestaltung und kundenfreund- lichen Kurzzeitparkregelungen kann der Einzelhandel langfristig gestärkt werden. Insgesamt unterstützt die Parkraumbewirtschaftung Klimaschutz, wirtschaftliche Effizienz und nachhaltige Mobilität und leistet einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Innenstadt. Bewertung des Vorhabens in Bezug auf das Stadtleitbild: Im Handlungsfeld Innenstadt und Ortschaften wird festgelegt, dass u. a. das Innenstadtangebot ge- stärkt werden soll. Insoweit wäre zu prüfen, inwieweit sich als Folge einer kostenpflichtigen Park- raumbewirtschaftung im Vergleich zur heutigen kostenfreien Parkzeitbeschränkung das Einkaufs- verhalten möglicher oder bisheriger Innenstadtbesucher verändern würde. Anlagen:  Antrag der Fraktion SPD / Die Linke vom 21.04.2026: Kostenpflichtige Verlängerung der Park- zeiten auf den Parkplätzen innerhalb der Wälle Workflow-Beteiligung(en): Aufgabe Signaturname erledigt am Bestätigung Daniel Ophey 10.06.2026 Bestätigung Sebastian Tissen 10.06.2026 Stellungnahme Uwe Marksteiner 11.06.2026 Stellungnahme Jordi Fages 11.06.2026 Freigabe Bernd Kuse 11.06.2026 3

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