Startseite › Stadt Straelen › Antrag
Kostenpflichtige Verlängerung der Parkzeiten auf den Parkplätzen innerhalb der Wälle; Antrag der Fraktion SPD/Die Linke vom 21.04.2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Straelen |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD/Die Linke-Fraktion beantragte am 21.04.2026 die Prüfung einer kostenpflichtigen Verlängerung der Parkzeiten auf Innenstadtparkplätzen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss, die Verwaltung zu beauftragen: die Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen, bis zu den Haushaltsberatungen 2027 ein Finanzkonzept vorzulegen und Möglichkeiten zu untersuchen, Arbeitnehmern ganztägiges kostenloses Parken (erste 90 Minuten) bereitzustellen. Aktuell gelten 90-minütige Parkzeiten (teilweise 30 Minuten), gebührenfrei mit zeitlicher Beschränkung.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Straelen
Der Bürgermeister
Fachdienst Tiefbaumanagement
Fraktionsantrag Vorlagennummer: XVII/2026-105V
Datum: 02.06.2026
öffentlich
Kostenpflichtige Verlängerung der Parkzeiten auf den Parkplätzen innerhalb der Wälle;
Antrag der Fraktion SPD/Die Linke vom 21.04.2026
Beratungsweg:
Gremium: Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit und 25.06.2026
Mobilität
Rat 14.07.2026
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt
Straelen, die Verwaltung zu beauftragen:
1. bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses zu prüfen, wie eine kostenpflichtige Verlängerung
der Parkzeiten auf den Parkplätzen innerhalb der Wälle umgesetzt werden kann,
2. bis spätestens zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 ein Finanzkonzept zur kosten-
pflichtigen Verlängerung der Parkzeiten vorzulegen, und
3. zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer mit geringem
bürokratischen Aufwand eine ganztägige Parkmöglichkeit innerhalb der Wälle zur Verfügung zu
stellen, bei der die ersten 90 Minuten des Parkvorgangs kostenfrei sind.
Inhalt/Begründung:
Der Antrag der Fraktion SPD / Die Linke wurde mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses
vom 19.05.2026 unter Verweis auf § 7 (1) und (3) lit. a) der geltenden Ordnung über die Entschei-
dungszuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters der Stadt Straelen vom 4. Novem-
ber 2025 zur Vorberatung an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit und
Mobilität verwiesen.
Der Antrag der Fraktion SPD / Die Linke vom 21.04.2026 beinhaltet insgesamt 3 Prüfaufträge an
die Verwaltung. Im Wesentlichen soll die heutige Parkraumbewirtschaftung innerhalb der Wälle
überprüft werden.
Auf den Antrag der Fraktion SPD / Die Linke vom 21.04.2026 wird verwiesen.
Insgesamt hält die Innenstadt folgende öffentlich nutzbaren Parkplätze vor:
1
Auszug Lageplan zum Parkleitsystem
- P 3 De-Cabanes-Str.
- P 5 Sparkasse
- P 8 Klosterstr. II
- P 9 Klosterstr. I
- P 10 Klosterplatz
- P 11 Südwall
- P 12 Volksbank
- entlang Klosterstr. / Kuhstr.
Im Bereich des bewirtschafteten Parkraums ist derzeit eine Parkdauer von 90 Minuten (Parkschei-
benregelung) festgelegt. Auf der Klosterstr. und Kuhstr. beträgt die Parkdauer sogar nur 30 Minu-
ten. Die Parkregulierung gilt von montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags
von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Darüber hinaus kann frei geparkt werden.
Im Zuge einer Überprüfung wären u.a. Kontaktaufnahmen zu Nachbarkommunen sowie zu Anbie-
tern von klassischen sowie digitalen Parkraumbewirtschaftungssystemen (z. B. Parkscheinautoma-
ten und App-Lösungen) angedacht. Hierbei sollen vor allem die Erfahrungen zur Implementierung,
Anwendung sowie Wirtschaftlichkeit abgefragt werden. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit
würden z.B. die Herstellungs-/Implementierungskosten, laufenden Unterhaltungskosten und Perso-
nalkosten betrachtet werden. Des Weiteren würde auch die IHK beteiligt werden, um die dortige
Expertise in Bezug auf Parkangebote und Auswirkungen auf den Einzelhandeln berücksichtigen zu
können.
Für fundierte Aussagen wäre zudem eine Untersuchung des Parkverhaltens durch eine Erhebung
innerhalb eines gewissen Zeitraumes sinnvoll. Dazu müssten die o.g. Parkplätze beobachtet wer-
den, die Parkdauer und ggf. das Verhalten der einzelnen Nutzer beobachtet werden. Abhängig
vom Gesamtprüfergebnis und eines evtl. politischen Beschlusses könnte auch eine Anpassung des
bestehenden Parkleitsystems erforderlich werden.
Im Jahre 2012 wurde im Rahmen eines politischen Prüfauftrages das Thema „Erhebung von Park-
gebühren zur Ertragsverbesserung“ in den Sitzungen des Bauausschusses am 12.06.2012 und
04.09.2012 behandelt. Letztlich wurde beschlossen, dass die Prüfung der Einführung von Parkge-
bühren in der Innenstadt zu beenden ist und Parkgebühren nicht eingeführt werden. Es wird auf die
Vorlagen mit der Nr. XIV/2012-79V (https://ris.straelen.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdF-
cExjZZoF2GHDcA8gkJm5MWtuN6Y) und XIV/2012-146V (https://ris.straelen.de/vor-
gang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXhSwlrygGQPml-MCvhZgVo) verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
( X ) Die Maßnahme ist im Rahmen der Festsetzungen des Haushaltsplanes zu realisieren.
Produkt: 12.01.01 Bezeichnung: Gemeindestraßen, Parkplätze
Sachkonto Teilergebnisplan / Teilfinanzplan: verschiedene
Anmerkungen:
2
Die Höhe der erforderlichen Aufwendungen für die für die Umsetzung einer kostenpflichtigen Park-
raumbewirtschaftung als auch die Höhe, der daraus zu erzielenden Erträge können zurzeit nicht
beziffert werden.
Stellungnahme zur Nachhaltigkeit des Vorhabens:
Eine intelligente Bewirtschaftung von Parkraum in der Innenstadt kann ein wirksames Instrument
nachhaltiger Stadtentwicklung sein. Sie trägt zum Klimaschutz bei, indem sie den motorisierten In-
dividualverkehr und insbesondere den Parksuchverkehr reduziert und dadurch Emissionen sowie
Lärm mindert. Gleichzeitig sorgt sie für eine effizientere Nutzung des knappen öffentlichen Raums.
Umzusetzende Maßnahmen können zudem den Umweltverbund aus öffentlichem Personennah-
verkehr, Rad- und Fußverkehr fördern, indem sie Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche
Verkehrsmittel schafft. In Verbindung mit einer attraktiven Innenstadtgestaltung und kundenfreund-
lichen Kurzzeitparkregelungen kann der Einzelhandel langfristig gestärkt werden.
Insgesamt unterstützt die Parkraumbewirtschaftung Klimaschutz, wirtschaftliche Effizienz und
nachhaltige Mobilität und leistet einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Innenstadt.
Bewertung des Vorhabens in Bezug auf das Stadtleitbild:
Im Handlungsfeld Innenstadt und Ortschaften wird festgelegt, dass u. a. das Innenstadtangebot ge-
stärkt werden soll. Insoweit wäre zu prüfen, inwieweit sich als Folge einer kostenpflichtigen Park-
raumbewirtschaftung im Vergleich zur heutigen kostenfreien Parkzeitbeschränkung das Einkaufs-
verhalten möglicher oder bisheriger Innenstadtbesucher verändern würde.
Anlagen:
Antrag der Fraktion SPD / Die Linke vom 21.04.2026: Kostenpflichtige Verlängerung der Park-
zeiten auf den Parkplätzen innerhalb der Wälle
Workflow-Beteiligung(en):
Aufgabe Signaturname erledigt am
Bestätigung Daniel Ophey 10.06.2026
Bestätigung Sebastian Tissen 10.06.2026
Stellungnahme Uwe Marksteiner 11.06.2026
Stellungnahme Jordi Fages 11.06.2026
Freigabe Bernd Kuse 11.06.2026
3
Text aus PDF extrahiert