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Stellenplan 2026; Entwurf Stellenplan 2026 hier: gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU; B90/Grüne und BBK/UWG

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKolpingstadt Kerpen
Datum2026-06-30
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 30 / Personal Drs.-Nr.: 7.26 1. Ergänzung Bearbeitung: Frau Kinski Datum : 29.06.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Stadtrat 30.06.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Stellenplan 2026; Entwurf Stellenplan 2026 hier: gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU; B90/Grüne und BBK/UWG Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: x Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro Abtlg. gez. Kinski gez. Kinski gez. Schaaf gez. Jurczyk gez. Seidenpfennig Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die nachfolgenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. I. Sprungbeförderungen Die Verwaltung hat die Thematik der sogenannten Sprungbeförderungen bereits intern aufgearbeitet. Dabei handelt es sich ausschließlich um den Beamtenbereich. Tarifbeschäftigte sind hiervon nicht betroffen, da für sie die tarifvertraglichen Regelungen zur Eingruppierung und Höhergruppierung gelten. Zunächst ist festzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungswartezeiten eingehalten wurden. Ebenso wurden die statusrechtlichen Ämter grundsätzlich durchlaufen. Es erfolgten keine unmittelbaren Beförderungen beispielsweise von A 12 (LBesG) nach A 14 (LBesG). Im Rahmen einer vertieften internen Überprüfung der bisherigen Beförderungsentscheidungen hat die Verwaltung zugleich festgestellt, dass einzelne Fallkonstellationen nicht in jeder Hinsicht den aktuell anzulegenden beamtenrechtlichen Anforderungen entsprochen haben. Dies bezieht sich insbesondere auf die Ausschreibung von Stellen. Die Ausschreibungen waren hierbei z. T. auch davon beeinflusst, dass ein erheblicher Fachkräftemangel bestand, Personal nicht gewonnen werden konnte und Stellenvakanzen vorlagen. Die Verwaltung hat diese Sachverhalte aufgearbeitet und bereits Maßnahmen geprüft, um die Verfahren künftig eindeutig, einheitlich und rechtssicherer auszugestalten. Ziel ist es, vergleichbare Konstellationen künftig auszuschließen und die Beförderungspraxis verbindlich zu standardisieren. Hierzu hat es im Personalamt 30 auch innerorganisatorische Prozess- und Organisationsänderungen gegeben, die Grundlage einer zukünftigen Aufgabenwahrnehmung sind. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die bestehenden beamtenrechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Grundsätze der Bestenauslese uneingeschränkt gewahrt bleiben und geeignete Bewerberinnen und Bewerber auch künftig Zugang zu höherwertigen Funktionen erhalten. Die Verwaltung sichert zu, auch künftig keine Sprungbeförderungen vorzunehmen. Über die Umsetzung neuer Verfahrensweisen wird im Arbeitskreis Personal informiert. Im Bereich der Tarifbeschäftigten besteht nach Prüfung kein Anlass zu der Annahme, dass tarifrechtliche Vorschriften bei Eingruppierungen oder Höhergruppierungen in der Vergangenheit nicht eingehalten wurden. II. Beförderungen Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 31.10.2023 einstimmig beschlossen hat, künftig die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwartezeiten als Beförderungswartezeiten anzuwenden. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass vor jeder Beförderung eine dienstliche Beurteilung erfolgt und eine Beförderung nur dann ausgesprochen wird, wenn die Leistungen mindestens mit dem Gesamturteil „geeignet“ bewertet wurden, so dass im Rahmen einer Bestenauslese die Kriterien Leistung, Eignung und Befähigung die prägenden Auswahlkriterien sind. Gleichwohl erkennt die Verwaltung an, dass vor dem Hintergrund einer Haushaltskonsolidierung auch die Beförderungen bei Beamten Thema sind. Allerdings sind entsprechende Wartezeiten im Rahmen des Eignungsnachweises bereits beamtenrechtlich gesetzlich manifestiert und hinsichtlich Beschlussvorlage 7.26 1. Ergänzung Seite 2 der Dauer nach Besoldungsstufen eingeteilt. Damit wird schon dem Gedanken der nicht unmittelbaren Beförderung Rechnung getragen. Es wird daher angeregt, die Thematik in der nächsten Beratungsfolge im AK Personal ausführlich zu beleuchten bzw. zu besprechen. Die Verwaltung geht davon aus, dass Ziel des Antrags auch die Sicherstellung von Führungsstandards und Qualität ist. Dem schließt die Verwaltung sich an. Vor diesem Hintergrund wurde bspw. bereits die Regelung des Kommissariats im Jahr 2024 verändert. Führungspositionen werden seither zunächst kommissarisch beziehungsweise im Rahmen einer Erprobungsphase übertragen. Erst nach erfolgreicher Bewährung erfolgt die endgültige Übertragung der Führungsfunktion beziehungsweise die Beförderung. Dieses Verfahren findet sowohl im Beamten- als auch im Tarifbereich Anwendung und dient dazu, neben der fachlichen Eignung insbesondere auch die persönliche Eignung für Führungsaufgaben sorgfältig zu bewerten. Darüber hinaus ist es auch Ziel der Personalentwicklung in der Kolpingstadt Kerpen, Führungskräfte gezielt zu entwickeln und systematisch zu qualifizieren. Es befindet sich derzeit ein umfassendes Führungskräfteentwicklungsprogramm im Aufbau. Aus dem aktuell erarbeiteten Leitbild der Zusammenarbeit, das ebenfalls kurz vor dem Abschluss steht, werden unter anderem Qualifizierungsmaßnahmen in folgenden Bereichen abgeleitet: • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (bereits eingeführt), • Konfliktmanagement, Feedback und Gesprächsführung • Changemanagement und Ausfallmanagement • Selbst- und Zeitmanagement • Kollegiale Beratung für Führungskräfte (bereits eingeführt) III. und IV. Kontrolle des Stellenwertes und des Stellenplans Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass Stellen grundsätzlich entsprechend ihres tatsächlichen Stellenwertes bewertet und besetzt werden sollen. Jede Nachbesetzung wird unter Berücksichtigung des jeweils festgestellten Stellenwertes vorgenommen. Soweit beantragt wird, bestehende organisatorische Zuordnungen zu überprüfen, geht die Verwaltung davon aus, dass keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden sollen, sondern vorhandene Stellen im Rahmen der bestehenden Organisation genutzt werden sollen. Die Verwaltung beabsichtigt, bestehende strukturelle Unterschiede schrittweise zu bereinigen. Dies soll insbesondere im Rahmen natürlicher Fluktuation sowie organisatorisch notwendiger Umsetzungen erfolgen. Ziel ist eine nachhaltige und rechtssichere Lösung, ohne zusätzliche Planstellen zu schaffen. Selbstverständlich werden hierbei die Beteiligungsrechte des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung beachtet. Aktuell erfolgt auch eine weitergehende Digitalisierung des Stellenplans, so dass Transparenz und Steuerung – auch im Kontext zum Controlling – wesentlich erleichtert werden sollten. Abschließende Bewertung Die Verwaltung nimmt die im Antrag formulierten Hinweise und Anregungen ernst. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung einzelner Personalmaßnahmen sieht sie die Chance, bestehende Verfahren weiterzuentwickeln und noch transparenter zu gestalten. Beschlussvorlage 7.26 1. Ergänzung Seite 3 Personalentscheidungen müssen auf der Grundlage klarer, nachvollziehbarer und einheitlicher Standards getroffen werden. Damit sollen sowohl die Anforderungen des Beamten- und Tarifrechts als auch die berechtigten Erwartungen an Transparenz, Gleichbehandlung und eine moderne Personalentwicklung berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist dabei die Herausforderung eines ausgeglichenen Stellenplans unter den Bedingungen angespannter Haushaltslagen stets mitzudenken. Die Verwaltung schlägt abschließend auf Grundlage des Antrags vor, dass nun unmittelbar auch zur Vorbereitung des nächsten Haushaltes der AK Personal einberufen wird, so dass alle aufgezeigten Punkte nochmals dezidiert erörtert werden können. Zugleich wird seitens der Verwaltung angeregt, dass der AK ab sofort mindestens zweimal pro Jahr standarisiert tagt und auch den politischen Arbeitsauftrag der kritisch-konstruktiven Betrachtung des Stellenplans – unter Beachtung aller einzuhaltenden Rahmenbedingungen – enthält. Beschlussvorlage 7.26 1. Ergänzung Seite 4

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