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Stellenplan 2026; Entwurf Stellenplan 2026 hier: gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU; B90/Grüne und BBK/UWG
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 30 / Personal
Drs.-Nr.: 7.26 1. Ergänzung
Bearbeitung: Frau Kinski
Datum : 29.06.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Stadtrat 30.06.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2026; Entwurf Stellenplan 2026
hier: gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU; B90/Grüne und BBK/UWG
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
x Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen.
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…).
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel.
Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro
Abtlg.
gez. Kinski gez. Kinski gez. Schaaf gez. Jurczyk gez.
Seidenpfennig
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die nachfolgenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
I. Sprungbeförderungen
Die Verwaltung hat die Thematik der sogenannten Sprungbeförderungen bereits intern
aufgearbeitet. Dabei handelt es sich ausschließlich um den Beamtenbereich. Tarifbeschäftigte sind
hiervon nicht betroffen, da für sie die tarifvertraglichen Regelungen zur Eingruppierung und
Höhergruppierung gelten.
Zunächst ist festzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungswartezeiten
eingehalten wurden. Ebenso wurden die statusrechtlichen Ämter grundsätzlich durchlaufen. Es
erfolgten keine unmittelbaren Beförderungen beispielsweise von A 12 (LBesG) nach A 14 (LBesG).
Im Rahmen einer vertieften internen Überprüfung der bisherigen Beförderungsentscheidungen hat
die Verwaltung zugleich festgestellt, dass einzelne Fallkonstellationen nicht in jeder Hinsicht den
aktuell anzulegenden beamtenrechtlichen Anforderungen entsprochen haben. Dies bezieht sich
insbesondere auf die Ausschreibung von Stellen. Die Ausschreibungen waren hierbei z. T. auch
davon beeinflusst, dass ein erheblicher Fachkräftemangel bestand, Personal nicht gewonnen
werden konnte und Stellenvakanzen vorlagen.
Die Verwaltung hat diese Sachverhalte aufgearbeitet und bereits Maßnahmen geprüft, um die
Verfahren künftig eindeutig, einheitlich und rechtssicherer auszugestalten. Ziel ist es, vergleichbare
Konstellationen künftig auszuschließen und die Beförderungspraxis verbindlich zu standardisieren.
Hierzu hat es im Personalamt 30 auch innerorganisatorische Prozess- und
Organisationsänderungen gegeben, die Grundlage einer zukünftigen Aufgabenwahrnehmung sind.
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die bestehenden beamtenrechtlichen
Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Grundsätze der Bestenauslese uneingeschränkt gewahrt
bleiben und geeignete Bewerberinnen und Bewerber auch künftig Zugang zu höherwertigen
Funktionen erhalten.
Die Verwaltung sichert zu, auch künftig keine Sprungbeförderungen vorzunehmen. Über die
Umsetzung neuer Verfahrensweisen wird im Arbeitskreis Personal informiert.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten besteht nach Prüfung kein Anlass zu der Annahme, dass
tarifrechtliche Vorschriften bei Eingruppierungen oder Höhergruppierungen in der Vergangenheit
nicht eingehalten wurden.
II. Beförderungen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 31.10.2023 einstimmig
beschlossen hat, künftig die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwartezeiten als
Beförderungswartezeiten anzuwenden.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass vor jeder Beförderung eine dienstliche Beurteilung erfolgt und
eine Beförderung nur dann ausgesprochen wird, wenn die Leistungen mindestens mit dem
Gesamturteil „geeignet“ bewertet wurden, so dass im Rahmen einer Bestenauslese die Kriterien
Leistung, Eignung und Befähigung die prägenden Auswahlkriterien sind.
Gleichwohl erkennt die Verwaltung an, dass vor dem Hintergrund einer Haushaltskonsolidierung
auch die Beförderungen bei Beamten Thema sind. Allerdings sind entsprechende Wartezeiten im
Rahmen des Eignungsnachweises bereits beamtenrechtlich gesetzlich manifestiert und hinsichtlich
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der Dauer nach Besoldungsstufen eingeteilt. Damit wird schon dem Gedanken der nicht
unmittelbaren Beförderung Rechnung getragen.
Es wird daher angeregt, die Thematik in der nächsten Beratungsfolge im AK Personal ausführlich
zu beleuchten bzw. zu besprechen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass Ziel des Antrags auch die Sicherstellung von
Führungsstandards und Qualität ist. Dem schließt die Verwaltung sich an.
Vor diesem Hintergrund wurde bspw. bereits die Regelung des Kommissariats im Jahr 2024
verändert. Führungspositionen werden seither zunächst kommissarisch beziehungsweise im
Rahmen einer Erprobungsphase übertragen. Erst nach erfolgreicher Bewährung erfolgt die
endgültige Übertragung der Führungsfunktion beziehungsweise die Beförderung. Dieses Verfahren
findet sowohl im Beamten- als auch im Tarifbereich Anwendung und dient dazu, neben der
fachlichen Eignung insbesondere auch die persönliche Eignung für Führungsaufgaben sorgfältig zu
bewerten.
Darüber hinaus ist es auch Ziel der Personalentwicklung in der Kolpingstadt Kerpen, Führungskräfte
gezielt zu entwickeln und systematisch zu qualifizieren.
Es befindet sich derzeit ein umfassendes Führungskräfteentwicklungsprogramm im Aufbau. Aus
dem aktuell erarbeiteten Leitbild der Zusammenarbeit, das ebenfalls kurz vor dem Abschluss steht,
werden unter anderem Qualifizierungsmaßnahmen in folgenden Bereichen abgeleitet:
• Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (bereits eingeführt),
• Konfliktmanagement, Feedback und Gesprächsführung
• Changemanagement und Ausfallmanagement
• Selbst- und Zeitmanagement
• Kollegiale Beratung für Führungskräfte (bereits eingeführt)
III. und IV. Kontrolle des Stellenwertes und des Stellenplans
Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass Stellen grundsätzlich entsprechend ihres tatsächlichen
Stellenwertes bewertet und besetzt werden sollen. Jede Nachbesetzung wird unter
Berücksichtigung des jeweils festgestellten Stellenwertes vorgenommen.
Soweit beantragt wird, bestehende organisatorische Zuordnungen zu überprüfen, geht die
Verwaltung davon aus, dass keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden sollen, sondern
vorhandene Stellen im Rahmen der bestehenden Organisation genutzt werden sollen.
Die Verwaltung beabsichtigt, bestehende strukturelle Unterschiede schrittweise zu bereinigen. Dies
soll insbesondere im Rahmen natürlicher Fluktuation sowie organisatorisch notwendiger
Umsetzungen erfolgen. Ziel ist eine nachhaltige und rechtssichere Lösung, ohne zusätzliche
Planstellen zu schaffen.
Selbstverständlich werden hierbei die Beteiligungsrechte des Personalrates, der
Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung beachtet.
Aktuell erfolgt auch eine weitergehende Digitalisierung des Stellenplans, so dass Transparenz und
Steuerung – auch im Kontext zum Controlling – wesentlich erleichtert werden sollten.
Abschließende Bewertung
Die Verwaltung nimmt die im Antrag formulierten Hinweise und Anregungen ernst. Unabhängig von
der rechtlichen Bewertung einzelner Personalmaßnahmen sieht sie die Chance, bestehende
Verfahren weiterzuentwickeln und noch transparenter zu gestalten.
Beschlussvorlage 7.26 1. Ergänzung Seite 3
Personalentscheidungen müssen auf der Grundlage klarer, nachvollziehbarer und einheitlicher
Standards getroffen werden. Damit sollen sowohl die Anforderungen des Beamten- und Tarifrechts
als auch die berechtigten Erwartungen an Transparenz, Gleichbehandlung und eine moderne
Personalentwicklung berücksichtigt werden.
Gleichzeitig ist dabei die Herausforderung eines ausgeglichenen Stellenplans unter den
Bedingungen angespannter Haushaltslagen stets mitzudenken.
Die Verwaltung schlägt abschließend auf Grundlage des Antrags vor, dass nun unmittelbar auch zur
Vorbereitung des nächsten Haushaltes der AK Personal einberufen wird, so dass alle aufgezeigten
Punkte nochmals dezidiert erörtert werden können. Zugleich wird seitens der Verwaltung angeregt,
dass der AK ab sofort mindestens zweimal pro Jahr standarisiert tagt und auch den politischen
Arbeitsauftrag der kritisch-konstruktiven Betrachtung des Stellenplans – unter Beachtung aller
einzuhaltenden Rahmenbedingungen – enthält.
Beschlussvorlage 7.26 1. Ergänzung Seite 4
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