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Zweckverband Uhinger Wasserversorgungsgruppe Stellvertretung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAlbershausen
Datum2026-07-17
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Albershausen benennt einen Stellvertreter für Bürgermeister Bidlingmaier im Verwaltungsrat des Zweckverbandes Uhinger Wasserversorgungsgruppe (ZUW). Der Stellvertreter soll das Stimmrecht der Gemeinde wahrnehmen, falls der Bürgermeister verhindert ist. Zur Wahl stehen ein Gemeinderat aus der Verbandsversammlung oder der Kämmerer. Der konkrete Vorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

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GEMEINDE ALBERSHAUSEN Beratungsunterlage 17.07.2026 Gemeinderat Anlage/n: Nr.: 2026/087 öffentlich Amt: Bürgermeister Sachbearbeiter: Herr Bidlingmaier Datum: Telefon: 07161/309316 09.07.2026 Zweckverband Uhinger Wasserversorgungsgruppe (ZUW) - Benennung eines Stellvertreters für Bürgermeister Bidlingmaier im Verwaltungsrat I. Beschlussvorschlag: Für Bürgermeister Jochen Bidlingmaier wird im Verwaltungsrat des Zweckverbandes Uhinger Wasserversorgungsgruppe (ZUW) ein Stellvertreter benannt. Der konkrete Vorschlag wird in der Sitzung unterbreitet. II. Sachverhalt: Gemäß § 7 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Uhinger Wasserversorgungsgruppe (ZUW) besteht der Verwaltungsrat aus der/dem Verbandsvorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern und fünf weiteren Mitgliedern. Die Gemeinde Albershausen verfügt über einen Sitz im Verwaltungsrat, der dem 1. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden vorbehalten ist. Bisher war für die Gemeinde Albershausen Bürgermeister Bidlingmaier als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat benannt, jedoch ohne Stellvertretung. Die Verbandsversammlung des ZUW wählt die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern aus ihrer Mitte auf die Dauer von 5 Jahren. Die Amtszeit des aktuellen Verwaltungsrates läuft im März 2027 ab, sodass Neuwahlen erforderlich werden. Es geht bei der Benennung des Stellvertreters ausdrücklich nicht um die Sitzungsleitung, sondern um die Wahrnehmung des Stimmrechts für die Gemeinde Albershausen im Verwaltungsrat des ZUW für den Fall der Verhinderung von Bürgermeister Bidlingmaier. Als Vertreter der Gemeinde Albershausen in der Verbandsversammlung des ZUW fungieren die Gemeinderäte Manfred Dudium (ordentliches Mitglied) und Michael Kielkopf (ordentliches Mitglied). III. Handlungsalternativen: Für die Stellvertretung im Verwaltungsrat bestehen folgende Möglichkeiten: 1. Benennung eines Gemeinderates aus der Verbandsversammlung:  Gemeinderat Manfred Dudium (ordentliches Mitglied der Verbandsversammlung ZUW)  Gemeinderat Michael Kielkopf (stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung ZUW) 2. Benennung des Kämmerers:  Kämmerer Alexander Schaupp als Vertreter der Verwaltung Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gemeinderates. Beide Optionen sind sachgerecht:  Die Benennung eines Gemeinderates aus der Verbandsversammlung gewährleistet die demokratische Legitimation und stellt sicher, dass ein bereits mit den Verbandsthemen vertrauter Gemeinderat das Stimmrecht wahrnimmt. Für BM Krötz aus Schlierbach ist ein Gemeinderatsmitglied die Stellvertretung  Die Benennung des Kämmerers sichert die fachliche Expertise insbesondere bei haushaltsrelevanten oder gebührenrechtlichen Entscheidungen und entspricht der Verwaltungspraxis. In Uhingen ist der Stadtbauamtsleiter ordentliches Mitglied des Verwaltungsrats IV. Finanzielle Auswirkungen/Folgekosten: keine

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