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Bebauungsplan Höfelbett - Ergänzende Begründung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Albershausen |
| Datum | 2026-07-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE ALBERSHAUSEN
Beratungsunterlage
17.07.2026 Gemeinderat Anlage/n:
Nr.: 2026/085 öffentlich
Amt:
Hauptamt Sachbearbeiter: Frau Sieder Datum:
Telefon: 07161/309313 09.07.2026
Bebauungsplan Höfelbett - Ergänzende Begründung
I. Beschlussvorschlag:
Die ergänzende Begründung zum Bebauungsplan Höfelbett im Wortlaut der
Anlage zu dieser Beratungsunterlage wird beschlossen.
II. Sachverhalt:
Im Bebauungsplan Höfelbett sind für Flachdächer keine zulässigen Dachneigungen
festgelegt.
Da die Pflicht zur Begrünung von Flachdächern bis zu einer maximalen Dachneigung
von 8° definiert ist, ist dies auch als maximal zulässige Neigung für Flachdächer zu
verstehen.
Die Pflicht zur Dachbegrünung gilt für Hauptgebäude sowie für Garagen und
Carports.
Für untergeordnete Gebäudeteile wie z. B. Terrasse- oder Hauszugangs-
überdachungen sowie Nebenanlagen zur Garten- und Freizeitgestaltung (z. B.
Gerätehütten, Gartensaunen usw.) soll diese Regelung nicht angewendet werden.
Das Landratsamt fordert die dem geschilderten Sachverhalt eine Klarstellung, weil
diese Entscheidung zur Planungshoheit der Gemeinde gehört und die
Baurechtsbehörde bei den einzelnen Baugesuchen keine Auslegung der
Planungsabsicht für die Gemeinde treffen möchte. Das Baurechtsamt hatte deshalb
vorgeschlagen, zur Klarstellung die Begründung zum Bebauungsplan zu ergänzen.
III. Handlungsalternativen:
Keine ergänzende Begründung
Ergänzende Begründung mit anderem Inhalt
IV. Finanzielle Auswirkungen/Folgekosten:
keine
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