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Bebauungsplan Höfelbett - Ergänzende Begründung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAlbershausen
Datum2026-07-17
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GEMEINDE ALBERSHAUSEN Beratungsunterlage 17.07.2026 Gemeinderat Anlage/n: Nr.: 2026/085 öffentlich Amt: Hauptamt Sachbearbeiter: Frau Sieder Datum: Telefon: 07161/309313 09.07.2026 Bebauungsplan Höfelbett - Ergänzende Begründung I. Beschlussvorschlag: Die ergänzende Begründung zum Bebauungsplan Höfelbett im Wortlaut der Anlage zu dieser Beratungsunterlage wird beschlossen. II. Sachverhalt: Im Bebauungsplan Höfelbett sind für Flachdächer keine zulässigen Dachneigungen festgelegt. Da die Pflicht zur Begrünung von Flachdächern bis zu einer maximalen Dachneigung von 8° definiert ist, ist dies auch als maximal zulässige Neigung für Flachdächer zu verstehen. Die Pflicht zur Dachbegrünung gilt für Hauptgebäude sowie für Garagen und Carports. Für untergeordnete Gebäudeteile wie z. B. Terrasse- oder Hauszugangs- überdachungen sowie Nebenanlagen zur Garten- und Freizeitgestaltung (z. B. Gerätehütten, Gartensaunen usw.) soll diese Regelung nicht angewendet werden. Das Landratsamt fordert die dem geschilderten Sachverhalt eine Klarstellung, weil diese Entscheidung zur Planungshoheit der Gemeinde gehört und die Baurechtsbehörde bei den einzelnen Baugesuchen keine Auslegung der Planungsabsicht für die Gemeinde treffen möchte. Das Baurechtsamt hatte deshalb vorgeschlagen, zur Klarstellung die Begründung zum Bebauungsplan zu ergänzen. III. Handlungsalternativen: Keine ergänzende Begründung Ergänzende Begründung mit anderem Inhalt IV. Finanzielle Auswirkungen/Folgekosten: keine

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