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Rechnungsabschluss Gemeinde 2022
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Albershausen |
| Datum | 2026-07-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Albershausen beschloss am 17.07.2026 die Jahresrechnung 2022 mit einem Gesamtergebnis von 1,5 Mio. Euro (ordentliches Ergebnis: 1,37 Mio. Euro, Sonderergebnis: 131.585 Euro). Das Gesamtbudget verzeichnete eine Verbesserung von 1,49 Mio. Euro gegenüber dem geplanten Abmangel von 119.400 Euro, wesentlich getrieben durch höhere Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen. Die Gemeinde blieb schuldenfrei mit Rücklagenbestand von 3,17 Mio. Euro und Eigenkapitalquote von etwa 85 %.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE ALBERSHAUSEN
Beratungsunterlage
17.07.2026 Gemeinderat Anlage/n:
Nr.: 2026/082 öffentlich
Amt:
Kämmerei Sachbearbeiter: Herr Schaupp Datum:
Telefon: 07161/309320 02.07.2026
Rechnungsabschluss Gemeinde 2022
I. Beschlussvorschlag:
Gemäß § 95 in Verbindung mit § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
hat der Gemeinderat Albershausen am 17.07.2026 die Jahresrechnung 2022 wie folgt
festgestellt:
1. In der Ergebnisrechnung mit folgenden Beträgen in EUR:
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 11.268.187
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 9.899.669
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 1.368.519
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 180.556
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 48.971
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 131.585
1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 1.500.104
2. In der Finanzrechnung mit folgenden Beträgen in EUR:
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.101.790
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.348.597
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Saldo aus 2.1 und 2.2) 2.753.193
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 427.999
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.324.217
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) 2.896.218
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -143.025
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0,00
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0,00
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00
(Saldo aus 2.8 und 2.9)
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des -143.025
Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10)
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen 62.409
Einzahlungen und Auszahlungen
2.13 Anfangsbestand Zahlungsmitteln 3.006.463
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -80.616
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 2.925.847
3. In der Bilanz mit folgenden Beträgen in EUR:
3.1 immaterielles Vermögen 21.519
3.2 Sachvermögen 43.296.613
3.3 Finanzvermögen 10.963.565
3.4 Abgrenzungsposten 1.159.225
3.5 Nettoposition 0,00
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 55.440.922
3.7 Basiskapital 44.256.257
3.8 Rücklagen 3.165.786
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00
3.10 Sonderposten 6.813.588
3.11 Rückstellungen 122.378
3.12 Verbindlichkeiten 832.141
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 250.772
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 55.440.922
Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 2
GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.
II. Sachverhalt:
Gemäß der geltenden Rechtslage hatten die Gemeinden in Baden-Württemberg das
Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) spätestens zum 01.01.2020 anzuwenden.
Der erste doppische Haushalt 2020 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am
03.07.2020 beschlossen und vom Landratsamt mit Erlass vom 01.09.2020
genehmigt. Die neue Buchführung wurde zum 01.01.2020 mit dem Finanzprogramm
KommunalMaster Finanzen (Grundlage SAP) eingeführt. Die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2020 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.11.2022 beschlossen. Die
Rechnungsabschlüsse 2020 und 2021 wurden im September 2023 bzw. im
September 2025 festgestellt.
Der nun vorliegende Rechnungsabschluss 2022 basiert auf der Buchhaltung des
Jahres 2022 sowie auf der vom Gemeinderat festgestellten Eröffnungsbilanz.
Zwischenzeitlich hat die Gemeindeprüfungsanstalt die Eröffnungsbilanz geprüft. Zu
den Prüfungsfeststellungen hat die Verwaltung Stellung genommen und teilweise
einer Änderung der Bewertung zugestimmt. Das Landratsamt Göppingen hat mit
Erlass vom 15.01.2026 vorerst nur eine eingeschränkte Abschlussbestätigung der
Prüfung erteilt, da ein wesentlicher beanstandeter Punkt noch nicht ausreichend
beantwortet wurde. Dieser noch offene Punkt betrifft jedoch nicht die Prüfung
der Eröffnungsbilanz.
Die Änderungen in der Bewertung konnten bisher in der Buchhaltung noch nicht
vollzogen werden. Dies wird im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2026
vorgenommen. Das Gesetz erlaubt eine Verrechnung gegen Eigenkapital;
Änderungen haben demzufolge auf das Jahresergebnis keine Auswirkungen. Auch
die Eröffnungsbilanz bleibt in der vom Gemeinderat festgestellten Version
unverändert. Bereits beschlossene Rechnungsabschlüsse müssen ebenfalls nicht
mehr verändert werden.
Der Haushalt 2022 ging von einem Abmangel in Höhe von 119.400. Euro aus,
abgerechnet wird mit einem Überschuss von rd. 1,37 Mio. Euro; insgesamt liegt
demzufolge eine Verbesserung von 1,49 Mio. Euro vor. Vor allem die höhere
Gewerbesteuer (+ 724.000 Euro) und die
Schlüsselzuweisungen/Investitionspauschale (+260.000 Euro) haben wesentlich zur
Verbesserung beigetragen. Trotz höherer Personalausgaben (+57.000 Euro) und
Gewerbesteuerumlage (+ 98.000 Euro) haben sich die Gesamtaufwendungen durch
geringere Unterhaltungskosten (-250.000 Euro) und Stadtplanungskosten (-140.000
Euro) verringert. In Summe hat dies ebenfalls zu einer Verbesserung beigetragen.
Das Sonderergebnis hat sich gegenüber der Planung um rd. 0,37 Mio. Euro
verschlechtert (es wurden weniger Bauplätze als geplant veräußert).
Die Investitionsausgaben verliefen mit rd. 3,3 Mio. Euro weitestgehend planmäßig.
Der Bestand an Zahlungsmitteln hat sich lediglich um rd. 80.000 auf 2,9 Mio. Euro
verringert. Die Gemeindekasse war jederzeit liquide; Kredite mussten keine
aufgenommen werden.
Die erwirtschafteten Überschüsse des ordentlichen und außerordentlichen
Ergebnisses können somit den Rücklagen zugeführt werden. Zum 31.12.2022 ergibt
sich folgender Rücklagenbestand:
Ordentliche Rücklage: 1.368.500 Euro
Außerordentliche Rücklage: 1.797.300 Euro
Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2022 beträgt rd. 85 %.
Die Gemeinde ist weiterhin schuldenfrei.
III. Handlungsalternativen:
keine
IV. Finanzielle Auswirkungen/Folgekosten:
keine
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