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Bestattungskultur in Rees – Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rees vom 06.08.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Rees
Datum2026-06-25
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Beschlussvorlage - öffentlich - 143/XII Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung Sachbearbeitung Frank Postulart Datum 29.04.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Ver- 25.06.2026 beschließend gabe Betreff: Bestattungskultur in Rees - Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 06.08.2025 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die bereits bestehenden Möglichkeiten der Urnenbaumbestattung auf den kommunalen Friedhöfen in Rees-Stadt und in Bienen beizubehalten und kein zusätzliches Angebot zu schaffen. Sachdarstellung: Ausgangssituation: Mit Schreiben vom 06.08.2025, eingegangen am 07.08.2025, hat die SPD-Fraktion beantragt, auf kommunalen Friedhöfen Baumbestattungen anzubieten. Die Begründung ist dem als Anlage bei- gefügten Fraktionsantrag zu entnehmen. Entwicklung der Bestattungskultur: In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Bestattungskultur sowohl in Deutschland als auch in Rees grundlegend gewandelt. Während der Anteil der Urnenbestattungen um die Jahrtausend- wende noch einen Anteil von etwa 35 % ausmachte, liegt der Anteil der Urnenbestattungen bun- desweit inzwischen bei etwa 75 %, auf Reeser Kommunalfriedhöfen im Jahr 2025 sogar bei über 80 %. Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist zweifellos auch die Tatsache, dass bei Urnenbe- stattungen kein oder lediglich ein geringerer Pflegeaufwand für die Angehörigen anfällt. Aktuelle Situation: Auf diese Veränderung der Bestattungskultur reagiert die Stadt Rees bereits seit Jahren. So wer- den neben den herkömmlichen Erdwahl- und Erdreihengräbern sowie den Urnenwahl- und Urnen- reihengräbern inzwischen verschiedene alternative Bestattungsarten angeboten. Dabei handelt es sich um Bestattungsarten, bei denen gar keine Pflege erforderlich ist (z. B. Urnenstele) oder bei denen die Pflege durch die Stadt übernommen wird (z. B. Urnengemeinschaftsgrab, Aschestreu- feld oder pflegefreies Urnenwahlgrab). Gem. § 13 Abs. 2 Buchst. e) der Friedhofssatzung der Stadt Rees in der derzeit geltenden Fas- sung besteht in Rees neben verschiedenen anderen Bestattungsarten auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenbaumgrabstätten. Dieses Angebot besteht auf dem Friedhof in Bienen, nämlich im Bereich der Bäume im Eingangsbereich des Friedhofs, und in Rees-Stadt am Grütt- weg/Westring im Bereich des „Rheinlaufs“. Unter Berücksichtigung der Grabnutzungsgebühr sowie der Gebühren für die Grabbereitung und für die Pflege der Grabstelle für 25 Jahre belaufen sich die Friedhofsgebühren für Urnenbaumbestattungen auf dem Friedhof in Rees-Stadt aktuell auf insgesamt 1.323,00 Euro. Die Friedhofsgebühren für die Urnenbaumbestattungen auf dem Fried- hof in Bienen sind geringfügig höher, da dort zusätzlich noch eine Gebühr für die Gravur des Na- mens in dem dortigen Stahl-Gedenkbuch anfällt. Die Auswahl und Reservierung einer Grabstelle ist bereits zu Lebzeiten möglich. Die Gebühren für Baumbestattungen auf den Kommunalfriedhöfen sind nicht mit denen in einem Begräbniswald vergleichbar. Schließlich sind auf Kommunalfriedhöfen, anders als in einem Be- gräbniswald, einerseits die anteiligen Kosten für die Herstellung (Abschreibung) und Pflege der jeweiligen Grabfelder und andererseits die anteiligen Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der Friedhofswege und der Bewässerungssysteme, für die Abfallentsorgung sowie für die Unter- haltung und Pflege von Hecken und Rasenbereichen auf den Friedhöfen bei der Gebührenberech- nung zu berücksichtigen. Um einen überproportionalen Anstieg der Friedhofsgebühren für die Zukunft zu vermeiden, wer- den, wie auch von der Politik gefordert, größere zusammenhängende Friedhofsflächen, die nicht belegt sind oder die durch die Einebnung von Gräbern frei geworden sind, der Friedhofsnutzung entzogen und zu Grünflächen umgewandelt. Die Unterhaltungskosten für diese Flächen werden gleichzeitig aus der Gebührenberechnung herausgerechnet. Im Interesse der Gebührenstabilität sollten diese Bereiche auch künftig frei bleiben und nicht wieder durch das Anlegen von Grabfel- dern in die Friedhofsnutzung und damit in die Gebührenberechnung einbezogen werden. Fazit: Inzwischen steht auf den Reeser Kommunalfriedhöfen ein breites Angebot an Bestattungsarten zur Wahl, nämlich insgesamt 13 verschiedene Grabarten, darunter auch die Möglichkeit der Urnen- baumgrabstätte. Größere freie oder durch Einebnung freiwerdende Friedhofsflächen sollten auch künftig, soweit möglich, der Friedhofsnutzung entzogen werden und bleiben, um einen überpropor- tionalen Anstieg der Friedhofsgebühren zu vermeiden. Insofern wird vorgeschlagen, die Möglich- keit der Urnenbaumgrabstätten, die auf den Friedhöfen in Bienen und Rees-Stadt (Westring/Grüttweg) angeboten werden, beizubehalten, aber kein zusätzliches Angebot zu schaf- fen. Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten € Investition Jahre AfA = jährlicher Aufwand € ggf. Zuschuss € = jährlicher Sonderposten ./. € Jährliche Haushaltsbelastung € Aufwand (= volle Belastung im HH-Jahr) € Ertrag (ggf. Zuschuss) € Haushaltsmittel (inkl. Verpflichtungsermächtigungen) € Produkt / Bezeichnung / Bemerkung (z.B. Folgekosten, Stellungnahme zur Nachhaltigkeit) Anlage(n): 1. Antrag_SPD-Fraktion vom 06.08.2025 Beschlussvorlage 143/XII | Stadt Rees Seite 2 von 2

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